Kulturstaatsministerin Monika Grütters startete Zukunftsprogramm Kino 2020
Kleinere Nachbesserungen und Korrekturen am Zukunftsprogramm Kino sollten auch die Kino-Verbände befrieden.
Das Zukunftsprogramm Kino startete am Montag, den 9. März 2020 mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie durch die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (BKM).
Überraschungen hielten sich in engen Grenzen, denn die wichtigsten Eckdaten waren schon vor Monaten durchgesickert, nur im Verlauf der vergangenen Wochen noch einmal leicht nachgebessert worden. Pro Kino können je nach Größe bis zu 315.000 Euro beantragt werden, Kinos mit nur einem Saal erhalten maximal 60.000 Euro. Insgesamt stellt der Bund in diesem Jahr bis zu 17 Millionen Euro für bestimmte Kinos zur Verfügung.
Allerdings schließt das Förderprogramm in den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern nunmehr weite Teile der Kinolandschaft aus - und Multiplexe bleiben (anders als beim Soforthilfeprogramm) kategorisch außen vor. Auch Kino-Sonderformen (abgesehen von kommunalen Kinos) sind grundsätzlich nicht förderbar, Ausnahmen sind nur Einzelfällen möglich.
Förderung aus dem Zukunftsprogramm können Kinos mit maximal sieben Leinwänden beantragen, die sich in einer Gemeinde mit bis zu 50.000 Einwohnern befinden. Kinos in größeren Ortschaften müssen entweder einen Kinopreis der BKM oder einen Kinopreis des Kinematheksverbundes oder einen Kinoprogrammpreis der Länder vorweisen können - und das innerhalb der vergangenen drei Jahre vor Antragstellung. Alternativ zu einer solchen Auszeichnung ist eine Förderung auch dann möglich, wenn ein Kino - ebenfalls innerhalb des genannten Drei-Jahres-Zeitraums - entweder einen Besucher- oder einen Programmanteil von mindestens 40 Prozent an deutschen und europäischen Filmen vorweisen kann.
Entscheidend ist, dass Förderung nur für Kinos in solchen Bundesländern möglich ist, die das Programm mit einer eigenen Kinoinvestitionsförderung flankieren. Aktuell gilt dies nicht für Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland. Obwohl dort laut BKM entsprechende Maßnahmen geplant seien, kann eine Förderung aus dem Zukunftsprogramm dort aktuell nicht beantragt werden. Voraussetzung ist zudem der Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Kinobetriebs, die bei 275 Vorführungen und mindestens neun Monaten fortlaufendem Spielbetrieb in den letzten drei Jahren vermutet wird.
Gefördert werden können diverse investive Maßnahmen, die von der Projektions- und Tontechnik, über die weitere Ausstattung und (auch digitale) Kundenbindungsmaßnahmen bis zu Ausgaben für einen nachhaltigeren Betrieb reichen. Ausgeschlossen von der Förderung sind indes unter anderem die Neuerrichtung, Erweiterung oder Wiedereröffnung von Kinosälen.
Angesichts der begrenzten Mittel ist dies jedoch naheliegend, auch wenn die Förderung ursprünglich als "strukturelle" Maßnahme angedacht war.
Die Höhe der Zuwendung (in Form eines Zuschusses) seitens der BKM beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen. Der vorgeschriebene Eigenanteil des Kinobetreibers liegt bei der zu fördernden Maßnahme bei 20 Prozent, die verbleibenden 40 Prozent können durch einen höheren Eigenanteil oder die Kombination mit weiteren öffentlichen Förderungen erbracht werden.
Darüber hinaus ist das Zukunftsprogramm sogar mit FFA-Förderungen kumulierbar. Ein Umstand, der die Gefahr einer erhöhten Fördernachfrage bei der Filmförderungsanstalt (FFA) für Kinos birgt, die beim Zukunftsprogramm außen vor bleiben.
In einer ersten Reaktion hat der HDF Kino die neue Kinoförderung begrüßt, doch seitens des Verbandes sieht man aber auch Nachbesserungsbedarf:
Bei der AG Kino-Gilde fällt das Fazit noch positiver aus, da deren Fokus auf kulturell besonders wertvolle Spielstätten liegt.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte anlässlich des Starts des Programms:
Das Programm läuft gemäß der Richtlinie bis zum 31.12.2022.
Links:
Staatsministerin für Kultur & Medien | HDF Kino e.V. | AG Kino
Quellen: Deutschlandfunk Kultur | Blickpunkt:Film
Das Zukunftsprogramm Kino startete am Montag, den 9. März 2020 mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie durch die Kulturstaatsministerin Monika Grütters (BKM).
Überraschungen hielten sich in engen Grenzen, denn die wichtigsten Eckdaten waren schon vor Monaten durchgesickert, nur im Verlauf der vergangenen Wochen noch einmal leicht nachgebessert worden. Pro Kino können je nach Größe bis zu 315.000 Euro beantragt werden, Kinos mit nur einem Saal erhalten maximal 60.000 Euro. Insgesamt stellt der Bund in diesem Jahr bis zu 17 Millionen Euro für bestimmte Kinos zur Verfügung.
Allerdings schließt das Förderprogramm in den Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern nunmehr weite Teile der Kinolandschaft aus - und Multiplexe bleiben (anders als beim Soforthilfeprogramm) kategorisch außen vor. Auch Kino-Sonderformen (abgesehen von kommunalen Kinos) sind grundsätzlich nicht förderbar, Ausnahmen sind nur Einzelfällen möglich.
Förderung aus dem Zukunftsprogramm können Kinos mit maximal sieben Leinwänden beantragen, die sich in einer Gemeinde mit bis zu 50.000 Einwohnern befinden. Kinos in größeren Ortschaften müssen entweder einen Kinopreis der BKM oder einen Kinopreis des Kinematheksverbundes oder einen Kinoprogrammpreis der Länder vorweisen können - und das innerhalb der vergangenen drei Jahre vor Antragstellung. Alternativ zu einer solchen Auszeichnung ist eine Förderung auch dann möglich, wenn ein Kino - ebenfalls innerhalb des genannten Drei-Jahres-Zeitraums - entweder einen Besucher- oder einen Programmanteil von mindestens 40 Prozent an deutschen und europäischen Filmen vorweisen kann.
Entscheidend ist, dass Förderung nur für Kinos in solchen Bundesländern möglich ist, die das Programm mit einer eigenen Kinoinvestitionsförderung flankieren. Aktuell gilt dies nicht für Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland. Obwohl dort laut BKM entsprechende Maßnahmen geplant seien, kann eine Förderung aus dem Zukunftsprogramm dort aktuell nicht beantragt werden. Voraussetzung ist zudem der Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Kinobetriebs, die bei 275 Vorführungen und mindestens neun Monaten fortlaufendem Spielbetrieb in den letzten drei Jahren vermutet wird.
Gefördert werden können diverse investive Maßnahmen, die von der Projektions- und Tontechnik, über die weitere Ausstattung und (auch digitale) Kundenbindungsmaßnahmen bis zu Ausgaben für einen nachhaltigeren Betrieb reichen. Ausgeschlossen von der Förderung sind indes unter anderem die Neuerrichtung, Erweiterung oder Wiedereröffnung von Kinosälen.
Angesichts der begrenzten Mittel ist dies jedoch naheliegend, auch wenn die Förderung ursprünglich als "strukturelle" Maßnahme angedacht war.
Die Höhe der Zuwendung (in Form eines Zuschusses) seitens der BKM beträgt bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 60.000 Euro für Kinos mit einem Saal bzw. 45.000 Euro pro Leinwand für Kinos ab zwei Sälen. Der vorgeschriebene Eigenanteil des Kinobetreibers liegt bei der zu fördernden Maßnahme bei 20 Prozent, die verbleibenden 40 Prozent können durch einen höheren Eigenanteil oder die Kombination mit weiteren öffentlichen Förderungen erbracht werden.
Darüber hinaus ist das Zukunftsprogramm sogar mit FFA-Förderungen kumulierbar. Ein Umstand, der die Gefahr einer erhöhten Fördernachfrage bei der Filmförderungsanstalt (FFA) für Kinos birgt, die beim Zukunftsprogramm außen vor bleiben.
In einer ersten Reaktion hat der HDF Kino die neue Kinoförderung begrüßt, doch seitens des Verbandes sieht man aber auch Nachbesserungsbedarf:
"Wir sind der Staatsministerin und allen Parlamentarier*innen, die sich für die Belange des Kinos einsetzen, zu großem Dank verpflichtet", so die Vorstandsvorsitzende Christine Berg. "Es freut uns, dass das Zukunftsprogramm nun an den Start geht und Kinos bei den dringend notwendigen Investitionen unter die Arme greift. Digitale Kundenansprache, nachhaltige Kinobetriebe und moderne Abspieltechnik sind nur drei von vielen Themen, die wir als Branche aktuell angehen. Was die konkrete Ausgestaltung des neuen Förderinstruments betrifft, dürfen sich alle Mitwirkende jedoch noch nicht zufriedengeben," so Berg weiter. "Zum einen sind die zur Verfügung stehenden Mittel zweifellos ausbaufähig - und zwar sowohl von Seiten des Bundes als auch der Länder. Zum anderen sollte die neue Förderung noch stärker den Mittelstand in den Fokus stellen und inhabergeführten Traditionshäusern Anreize zur Modernisierung geben - jenseits von deren Standort und Programm. Eine strukturelle und nachhaltige Förderung der deutschen Kinolandschaft muss der Vielfalt unserer Branche gerecht werden. Die bisher vorgesehene Begrenzung auf kulturell besonders wertvolle Spielstätten ist nicht zielführend."
Bei der AG Kino-Gilde fällt das Fazit noch positiver aus, da deren Fokus auf kulturell besonders wertvolle Spielstätten liegt.
"Der Start des Zukunftsprogramms Kino ist ein bedeutendes Signal für den Film- und Kinostandort Deutschland", so der Vorstandsvorsitzende Christian Bräuer. "Wir sind froh über dieses klare Bekenntnis zum Kulturort Kino und danken der Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters und den Kulturpolitiker*innen des Bundestages, dass sie dieses wichtige Programm nun realisiert haben. Mit dem Zukunftsprogramm Kino erkennt die Bundesregierung an, dass sowohl die kulturelle Grundversorgung im ländlichen Raum als auch die Sichtbarkeit von kulturell anspruchsvollen Filmen gleichermaßen wichtige gesellschaftliche Anliegen sind. Das freut uns natürlich sehr", so Bräuer.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte anlässlich des Starts des Programms:
"Der Zugang zur Kultur im ländlichen Raum ist ein wichtiger Faktor für gleichwertige Lebensverhältnissen in ganz Deutschland. Wo die Menschen nicht nur die Folgen von Abwanderung, demografischem Wandel und Versorgungslücken zu tragen hätten, sondern auch zunehmend die Folgen eines schwindenden kulturellen Angebots, finden Populisten leichter Zulauf. Dringender denn je brauchen wir hier Orte der kulturellen Begegnung und des Austauschs. Lokale Kinos machen ansprechende und anspruchsvolle Filme für alle Menschen zugänglich und ermöglichen ein kulturelles Gemeinschaftserlebnis. Diese wichtigen Kulturorte wollen wir auch jenseits der großen Metropolen in der Fläche erhalten", so das BKM.
Das Programm läuft gemäß der Richtlinie bis zum 31.12.2022.
Links:
Staatsministerin für Kultur & Medien | HDF Kino e.V. | AG Kino
Quellen: Deutschlandfunk Kultur | Blickpunkt:Film