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Klagen gegen Filmförderung und Deutsche Filmakademie


Gericht erklärt Filmabgabe für verfassungswidrig / Kulturstaatsminister Bernd Neumann will zukünftig auch Arbeit der Regisseure verstärkt würdigen.


Der Bundesverband Regie (BVR) hatte in mehreren vertrauensvollen Gesprächen mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann über Möglichkeiten einer verbesserten Förderung erfolgreicher Filmregisseure diskutiert. Nachdem eine Beteiligung der Regisseure in der Referenzmittelförderung des FFG knapp abgelehnt worden war, mehrten sich die Stimmen, Regisseure in der kulturellen Filmförderng des Deutschen Filmpreises partizipieren zu lassen.

Als Ergebnis der Verhandlungen hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann im Rahmen der Berlinale eine Änderung der Richtlinien des Deutschen Filmpreises ab 2010 zugunsten der Regisseure angekündigt.
"Künftig sollen beim Deutschen Filmpreis auch die Regisseure Einfluss bekommen auf die Verwendung der Preisgelder für die besten Filme. Bisher kamen die Preisgelder ausschließlich den Produzenten der ausgezeichneten Filme zugute. Künftig ist vorgesehen, dass der Regisseur des jeweils ausgezeichneten Films darüber verfügen kann, an welchen Produzenten zehn Prozent des Preisgeldes zur Herstellung eines neuen Films gegeben werden", so Neumann, dessen Anliegen es nach eigener Aussage ist, "den herausragenden Anteil von Regisseuren an der kreativ-künstlerischen Qualität von Filmen stärker hervorzuheben".
Das neue Verfahren, das einem Vorschlag des Bundesverband Regie (BVR) entspricht und mit der Deutschen Filmakademie abgesprochen ist, soll ab der Verleihung des Deutschen Filmpreises im kommenden Jahr umgesetzt werden. Es sieht eine Beteiligung der Regisseure an den Fördermitteln für den besten Spielfilm in Gold, Silber und Bronze sowie für den besten Kinderfilm in Gold und den besten Dokumentarfilm in Gold vor.

Drehbuchautoren nicht mehr im Vorstand der Filmakademie

Als einen Skandal empfindet dagegen der Verband der Drehbuchautoren (VDD) das Ergebnis der letzten Vorstandswahl der Deutschen Filmakademie. Die paritätische Besetzung ist durch die Nachwahl der Vorstände nicht mehr gegeben, so dass keine verantwortlichen Entscheidungen mehr getroffen werden können, beklagt der Verband. Seit Mitte Februar ist kein Drehbuchautor mehr im Vorstand der Deutschen Filmakademie.

Nach der Wahl am 8. Februar gab es sogar von einigen Vertretern des Regieverbandes (BVR) vehemente Kritik am Ergebnis, die das gesamte Wahlverfahren in Frage gestellt haben. Dieses hatte schon im vergangenen Jahr dazu geführt, dass z.B. die Dokumentarfilmer nicht im Vorstand vertreten waren. Auch die Komponisten hatten bisher noch nie eine Stimme im Vorstand der Deutschen Filmakademie.

Es ist dringend eine Änderung der Satzung nötig, die sicherstellt, dass künftig alle Sektionen mit ihren Vertretern im Vorstand stimmberechtigt sind. Am einfachsten wäre es, wenn die Sektionen aus ihren Reihen demokratisch gewählte Vertreter entsendeten. Es ist dringend geboten, dass die Akademie schon auf ihrer nächsten Sitzung im April sich auf einen neuen Wahlmodus einigt; meint der (VDD) und erwägt bereits Klage zu erheben.

Die Deutschen Filmakademie hatte auf der Berlinale eine ergebnisreiche Mitgliederversammlung, auf der unter anderem alljährlich der neue elfköpfige Vorstand gewählt wurde, nachdem satzungsgemäß Schnittmeister Peter R. Adam und Kameramann Michael Ballhaus ausgeschieden waren.
Mit dem Kameramann Hagen Bogdanski, dem Produzenten, Autor und Regisseur Thomas Kufus sowie der Cutterin Uta Schmidt wurden drei neue Mitglieder im Vorstand der DEUTSCHEN FILMAKADEMIE begrüßt. Weiterhin wurden der Autor und Regisseur Hark Bohm, der Produzent Tom Spieß und die Musikerin und Schauspielerin Jasmin Tabatabai in ihrem Amt bestätigt. Gemeinsam mit dem Produzenten Stefan Arndt, der Szenen- und Kostümbildnerin Monika Bauert, dem Schauspieler Hartmut Becker, dem Regisseur und Autor Hans-Christoph Blumenberg sowie dem Musiker und Mischtonmeister Martin Steyer hat der gemeinnützige Filmverein mit 1090 Mitgliedern aus allen kreativen Filmberufen erneut eine vielseitige und starke Mannschaft aufgestellt, die ab sofort ihre Vorstandsarbeit aufnimmt; heißt es auf der Homepage der Deutschen Filmakademie.

Bisherige Filmabgabe ist verfassungswidrig!

In diesem Zusammenhang dürfte auch eine weitere aktuelle Meldung interessant sein. Laut (dpa) hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag, den 26.2.09 entschieden, dass die Abgabe der Kinos, der Videowirtschaft und des Fernsehens an die Filmförderungsanstalt (FFA) in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig ist. Zwar läge die für Sonderabgaben geforderte Gruppenhomogenität sowie ein gemeinsamer Gruppennutzen grundsätzlich vor, da die drei Gruppen Kino, Video und Fernsehen durch ein gemeinsames Verwertungsinteresse verbunden seien, dennoch rief das Gericht auf Antrag der Multiplex-Kette UCI Kinowelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu weiteren Klärung an, da sich die Kinobetreiber durch die Zahlung der Abgabe im Vergleich zu anderen Mediensparten benachteiligt fühlten. Die Antwort kann dauern. Solange wollen die Kinobetreiber nur unter Vorbehalt auf ein Sperrkonto zahlen. Damit dürfte die Filmförderung in den nächsten Monaten auf wackligen Füßen stehen, denn das Geld der Kinobetreiber kann nicht genutzt werden.

Die Kinobetreiber monierten, dass etwa Fernsehsender die Höhe ihrer Abgabe in Verträgen frei aushandeln dürften, während sie selbst Abgabebescheide auf Basis ihres Umsatzes erhielten (ca. 16 Cent pro verkaufter Kinokarte). Die Verwaltungsrichter sehen darin einen Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Abgabengerechtigkeit, denn einige private Fernsehsender zahlen gar nichts.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird jetzt von der FFA in enger Abstimmung mit dem Beauftragten für Kultur und Medien eingehend geprüft, um dem Bundesverfassungsgericht alle Argumente für eine Aufrechterhaltung des Abgabesystems vorzutragen. Dazu zählen insbesondere die verfassungsrechtlichen Bedenken der Länder und der Fernsehveranstalter. Zugleich wird die FFA gemeinsam mit den Partnern aus der Politik und der Filmwirtschaft nach Lösungen suchen, die die Existenz der nationalen Filmförderung in Deutschland dauerhaft sichert.

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