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Einreichfrist für Referenzkinoförderung und Diskussionspapier zum FFG

Filmförderungsanstalt legte Deadline für Referenzkinoförderung auf den 15. März 2020 fest.



Kinobetreiber*innen, die in diesem Jahr Referenzmittel beantragen wollen, müssen ihre Anträge und Unterlagen online bis zum 15. März 2020 bei der Filmförderungsanstalt (FFA) einreichen. Anträge und Unterlagen, die bis zum angegebenen Zeitpunkt nicht vorliegen, können nicht berücksichtigt werden.

Das Referenzprinzip ermöglicht dem Kinobetreiber eine nachträgliche Förderung für bereits erreichte Zuschauererfolge zu erhalten. Dazu zählen außergewöhnliche Besucherzahlen für deutsche und sonstige Filme aus Mitgliedstaaten der EU oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. aus der Schweiz.

Referenzförderung kommt Kinos zugute, die mindestens 5.000 Referenzpunkte pro Leinwand erreichen. Referenzpunkte erhält u.a. ein Kino (Leinwand), das mit dem Kinoprogrammpreis der BKM ausgezeichnet wurde oder mit dem entgeltlichen Abspiel von o.g. Filmen den 1,5-fachen Wert (Prozent) des Zuschauermarktanteils erzielt hat.

Die Zuschüsse werden für die Modernisierung, Verbesserung und Neuerrichtung von Kinos gewährt. Darüber hinaus können die Fördermittel für Werbemaßnahmen von deutschen und europäischen Filmen, aber auch für außergewöhnliche oder beispielhafte Werbe- oder Marketingmaßnahmen verwendet werden.

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Grütters kündigt Diskussionspapier zum FFG an.

Auf dem Produzententag 2020 in Berlin, der am gestrigen 20. Februar 2020, dem Eröffnungstag der Berlinale stattfand, hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters bekanntgegeben, dass ihr Haus direkt nach den Filmfestspielen einen Diskussionsentwurf zur FFG-Novelle vorlegen wird. Dieser stellt die Zusammenfassung der Stellungnahmen und Empfehlungen der einzelnen Branchen dar, sowie die Ergebnisse der drei filmpolitischen Diskussionsrunden.

Erste Eckpunkte zum FFG-Papier gab die Staatsministerin für Kultur und Medien (BKM) bereits preis: Mehr Anreize für die Herstellung anspruchsvoller und wirtschaftlich ertragreicher Filme, Fokussierung auf Stoff- und Projektentwicklung, faire Erlösverteilung, Stärkung der Bereiche Verleih und Vermarktung sowie die Flexibilisierung der Sperrfristen (Wie das dann im Detail aussieht, muss gemeinsam noch besprochen werden, so Grütters).

Als weitere Stichpunkte nannte die Ministerin außerdem die bessere Programmierung des deutschen Films in den öffentlich-rechtlichen Sendern, Bekenntnis zum Kulturort Kino und Aufnahme des Nachhaltigkeitsprinzips ins FFG.

„Allerdings“, gab Grütters zu bedenken, „muss der vom Filmförderungsgesetz angestoßene Erneuerungsprozess die gesamte Branche erreichen. Wir müssen uns solidarisch zeigen. Es geht nicht, dass jeder Teilnehmer immer nur mehr Geld fordert: Der Topf wird nicht größer, wir können nur noch umverteilen!“


Zur großen Erleichterung der Produzenten kündigte die Kulturstaatsministerin abschließend Gespräche mit dem Finanzministerium an, um dem bayerischen Vorstoß bei der Besteuerung von Koproduktionen entgegenzuwirken.

Link: ffa.de
Quellen: Filmecho | FFA | BKM

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