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Neue Richtlinien des FFF-Bayern und der MDM stärken Serienförderung

Die neuen Förderrichtlinien könnten im Umkehrschluss jedoch das Kino schwächen.



Die Filmförderung in Bayern hat neue Richtlinien erlassen, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Man habe beim FilmFernsehFonds Bayern (FFF Bayern) auf "die Veränderungen des Filmschaffens reagiert", heißt es, was sich vor allem in einer erheblichen Stärkung der Serienförderung ausdrückt. Aber auch in anderen Bereichen setzt man Zeichen - nicht zuletzt beim Eigenanteil der Produzenten (der halbiert wurde) oder der Kinoinvestitionsförderung (bei der der maximale Zuschuss für Neubauten am Ende sogar noch mehr als verdoppelt wurde).

Förderung der Games-Branche und Virtual-Reality.

Hinzugekommen sind zudem in der FFF-Förderung VR und 360-Grad (sowie Webserien), die bisher nur als Pilotprojekt rangierten und nun einen eigenen Förderbereich bilden. Ähnliches gibt es bereits in unserer Region beim Medienboard Berlin-Brandenburg, bei denen auch die gesamte Computer-Spielebranche mit ihren Games, hoch im Förderkurs steht.

Doch was sich für die Beschäftigten in den Medienbranche zunächst gut anhört, kann für die Kinobranche auch Nachteile haben. Neben einem Überangebot an mittelmäßigen Filmen, die keiner sehen will und die die Leinwände verstopfen, kann auch die Förderung von Serienfilmen kontraproduktiv für die Kinobranche sein, denn dort werden sie nicht gezeigt. Deshalb müsste - wie in z.B. Frankreich - eigentlich statt einer Filmförderung, eine Kinofilm-Förderung geschaffen werden, mit ausreichenden Sperrfristen bevor die Filme in die TV- oder Online-Auswertung gehen. Bei nicht geförderten Werken kann natürlich eine zeitnahe Online-Auswertung der selbst finanzierten Produktionen nicht verhindert werden.

Dennoch setzt man beim FFF-Bayern - und nicht nur dort - jetzt verstärkt auf Serien, die vornehmlich im Fernsehen oder auf Online-Portalen laufen. Das Kino hat davon also wenig, wenn nicht sogar zukünftig noch weniger Einnahmen als bisher, weil vor allem junge Leute zunehmend weniger ins Kino gehen und stattdessen lieber gutgemachte und spannende Serien zu Hause auf anderen Medien gucken.



Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen begrüßt jedoch die ab dem 1. Januar 2019 geltenden neuen Richtlinien. Besonders die Überarbeitung des Regelwerks in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Stoffentwicklung, Serien, Internationalität, Virtual Reality und die Eigenmittel der Produzenten weisen einen innovativen Weg, denn vor allem für die Produktionswirtschaft ist die geplante Absenkung der verlangten Eigenmittel wichtig, .

„Man begrüßt ausdrücklich den innovativen Weg, der das Filmland Bayern für publikumsattraktive Filme und Serien beschreitet“, heißt es bei der Produzentenallianz.


Halbierung des Produzenten-Eigenanteils.

Wie eingangs erwähnt ist nämlich die prozentuale Höhe der Eigenmittel, die Produzenten zur Finanzierung ihrer Projekte beitragen mussten, halbiert worden - von mindestens fünf auf nunmehr mindestens 2,5 Prozent. Eine Änderung, die nicht nur Kinofilme, sondern die gesamte Produktionsförderung betrifft, inklusive VR- und 360-Grad-Filmen.

Gestärkt wurde dabei vor allem die Förderung von VR-Formaten. Diese können nun bereits in der Entwicklung (mit max. 25.000 Euro) gefördert werden, die Produktionsförderung für diese Formate wurde von 50.000 auf 75.000 Euro angehoben. Für Webserien bleibt es dagegen bei 50.000 Euro Höchstförderung.

Bei der bereits angesprochenen Stärkung der Serienförderung stand vor allem die Stoffentwicklung im Fokus, die bislang Kinofilmen vorbehalten war. Gemäß der neuen Richtlinien können international vermarktbare Serien jeweils mit bis zu 30.000 Euro gefördert werden - in Ausnahmefällen mit bis zu 40.000 Euro. Für die Projektentwicklung von Serien (die bereits möglich war, nun aber auch in der Richtlinie verankert ist) können künftig bis zu 150.000 statt 100.000 Euro fließen - und auch bei der Produktionsförderung von Fernsehserien hat man ordentlich auf die Höchstfördersumme draugesattelt; sie stieg von 600.000 auf eine Mio. Euro.

Ergänzend zu den Richtlinien gelten für Serien innerhalb des Sonderprogramms "Internationale Koproduktionen und digitale Bildgestaltung" ab 1. Januar 2019 zudem überarbeitete Leitlinien. So müssen entsprechende Serien nicht mehr zwingend mit einem Koproduzenten aus einem nicht-deutschsprachigen Land realisiert werden, sondern lediglich für eine internationale Auswertung "bestimmt und geeignet" sein. Auch muss bei Serien der Anteil der Drehtage in Bayern nicht zwingend 50 Prozent betragen. Die Höchstfördersumme bleibt unverändert bei zwei Mio. Euro.


Kinomodernisierung wird in Bayern jetzt stärker bezuschusst.

Dass der Neubau oder die umfassende Renovierung von Filmtheater künftig stärker unterstützt wird, war bereits bei der Verleihung der Programmprämien verkündet worden, tatsächlich fällt die Verbesserung sogar noch ein wenig umfangreicher aus, als damals in Aussicht gestellt. So können Investitionen zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos künftig bis zu einer Investitionshöhe von 2,5 Mio. Euro (zuvor 1,6 Mio. Euro) bezuschusst werden. Für die Neuerrichtung von Kinos können Antragssteller ab 2019 mit bis zu 250.000 Euro als Zuschuss rechnen (bisher 100.000 Euro). Für allgemeine Investitionen in Kinobetrieben wurde die maximale Zuschusshöhe auf 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) angehoben. Für die Filmtheaterförderung wird zudem auf die Erklärung und Bescheinigung der De-minimis-Regel verzichtet, da nach Art. 53 AGVO die Förderung von Kinos mit Investitionsbeihilfen erlaubt ist.

Zudem ist das Ziel, ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern unter den beteiligten Filmschaffenden anzustreben, nun explizit in den Richtlinien verankert - wie auch die Maßgabe, dass das in geförderten Projekten eingesetzte Personal zu sozialverträglichen Bedingungen beschäftigt werden soll. Hinsichtlich der Förderfähigkeit von Maßnahmen zum Grünen Drehen ergab sich keine Änderung, ein neuer Passus stellt diese nun aber noch ausdrücklich heraus.

Die neuen Richtlinien gelten für die Dauer von zwei Jahren, also bis 31. Dezember 2020. Sie sind seit 20. Dezember 2018 auf der Homepage der Förderanstalt abrufbar.

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Ausbau der Serienförderung auch bei der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM).

Den jüngst beschlossene Ausbau der Serienförderung bei der Mitteldeutschen Medienförderung, die vor allem dem Programmangebot bei den Sendern in den neuen Bundesländern zugutekommt, wird ebenfalls von der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen (Produzentenallianz) als wichtige Weichenstellung begrüßt.

Die Entscheidung der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM) vom 12. Dezember 2018, in der eine Erweiterung der regulären Serienförderung in Ergänzung zu den bereits bestehenden Förderrichtlinien beschlossen wurde, bestätigt wachsende Bedeutung von deutschen High-End-Serien-Produktionen.



„Dies sei ein wichtiger Schritt der MDM“, so der Vorsitzende der Produzentenallianz Alexander Thies, „der dem Genre „Qualitätsserie“ oder „High-End-Serie“, also einer aufwändig produzierten Serie auf Kino-Niveau - dem am stärksten wachsenden Produktionsbereich der Filmbranche - gerecht wird. Der internationale Markt und die große Konkurrenz um diese Produktionen erfordern noch mehr Engagement der Förderinstitutionen, damit der Filmstandort Deutschland mithalten kann. Dass der wichtige Förderer für Mitteldeutschland, der MDM, dieses vielversprechende Signal gibt, ist für uns auch ein weiteres Zeichen für eine wachsende Bereitschaft der Länderförderungen, den Spielraum in diesem Bereich zu erweitern.“


Erhöhungen im Bereich der wichtigen Stoffentwicklung für Serien, der Projektentwicklung sowie die Anhebung der Produktionsförderung von High-End-Serien (Live-Action, Animation oder Hochglanzdokumentation) auf bis zu 500.000 Euro begrüßt die Produzentenallianz sehr.

„Damit wird man den komplexen Produktionsprozessen dieses Genres gerecht“, so Thies weiter.


Auch die Förderfähigkeit der High-End-Serien mit Herstellungskosten von mindestens 1,2 Mio. Euro pro Folge und einer Episodenlänge von mindestens 40 Minuten sind ein Beleg für die politische Unterstützung, die Serienproduktionen international wettbewerbsfähig auszustatten.

Bundesweite Förderungen.

Neben den Länderförderungen, wie dem FFF-Bayern, werden bundesweite Filmförderungen in Deutschland von der Filmförderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), der Filmförderungsanstalt (FFA) und dem Kuratorium junger deutscher Film umgesetzt. Zur Unterstützung deutscher Filme gibt es finanzielle Zuschüsse sowie unbedingt rückzahlbare und bedingt rückzahlbare Darlehen. Außerdem Referenzmittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Sie werden jeweils für den nächsten programmfüllenden Film gewährt.

Förderungen können beantragt werden für Drehbuchentwicklung, Projektentwicklung, Produktion, Postproduktion sowie Verleih und Vertrieb. Neben der Unterstützung durch Förderinstitutionen ist Eigenleistung und Eigenmittel sowie Sponsoring oder die Beteiligung durch einen TV-Sender das Wichtigste, damit eine Finanzierung stattfinden kann.

Übrigens entscheidet ein von der jeweiligen Förderinstitution ausgewähltes Gremium über die Vergabe der Mittel. Die Vergabekriterien richten sich zudem nach kulturellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Links:
www.fff-bayern.de | www.mdm-online.de | www.produzentenallianz.de
Quellen: Blickpunkt:Film | FilmFernsehFonds Bayern | Medienboard Berlin-Brandenburg | Der Kameramann | Produzentenallianz



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