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Videoportal der Privat-TV-Anstalten untersagt

Kartellamt untersagt gemeinsame Aktivitäten von RTL und Sat1.



Die beiden großen Privat-TV-Konzerne wollten sich zusammentun und nach dem amerikanischen Vorbild HULU ein gemeinsames Videoportal aufbauen. Bereits zur IFA 2010 starteten die privaten Sendeanstalten vollmundig den sogenannten Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV-Betrieb) als erste Vorstufe für ein gemeinsames Videoportal. Wir berichteten darüber ausführlich am 6. September 2010 im BAF-Blog.

Dabei hatten sie offensichtlich die bereits im Vorfeld vom Kartellamt geäußerten Bedenken außer Acht gelassen. Im Gegensatz zum HbbTV-Betrieb das quasi eine umfangreiche technische Verbesserung des in die Jahre gekommenen Videotext bedeutet, könnte ein gemeinsames Videoportal marktbeherrschend sein. Zwar bieten auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit ihren Mediatheken Filme auf Abruf an. Doch im Gegensatz zu HULU, dass alle Sendungen und Filme kostenpflichtig anbietet, ist der Inhalt der Mediatheken kostenlos und zeitlich begrenzt.

Tatsächlich sieht die Zukunft anders aus. Kostenlose Angebote werden immer seltener. Auch die Apps im iTune-Store für iPhone und iPad sind meist kostenpflichtig. Und HbbTV stellt quasi eine Vorstufe zum Pay-TV dar, denn dieser Dienst bedeutet eine innovative Symbiose von HDTV, Internet, HbbTV, Video-on-Demand und 3D-Support in einem Gerät, heißt es auf dem Internet-Potal des Anbieters.

Die Financial Times Deutschland (FTD) berichtete, das Bundeskartellamt habe den Sendern signalisiert, "dass es die Pläne für eine senderoffene Internetplattform nach dem Vorbild des US-Angebots Hulu nicht genehmigen wird".

Die beiden dominierenden Privatsender hatten zwar hatten auch andere Privatsender sowie die öffentlich-rechtlichen Anstalten eingeladen, sich zu beteiligen. Doch das reicht dem Bundeskartellamt offenbar nicht und es forderte weitere Auflagen. Nun blieb den beiden Sendern noch einmal bis zum 10. März 2011 Zeit, das Geschäftsmodell nachzubessern. Etwas verwunderlich ist die Entscheidung des Kartellamtes denoch. Vor ein paar Jahren noch verbot das Kartellamt auch die Übernahme des Sat1 Senders durch den Axel Springer Konzern. Aber erst kürzlich hatte das Kartellamt durchblicken lassen, dass man heute in der veränderten Medienwelt großzügiger entscheiden würde. Die ProsiebenSAT1 Media AG steht nämlich wieder zum Verkauf, schrieben wir am 15. Februar 2011 im BAF-Blog.

Quellen: FTD | Golem

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Kinoabgabe für Filmförderung verfassungskonform.



Das Verwaltungsgericht hat am 23. Februar in Leipzig die Klage der Kinobetreiber gegen die Filmförderabgabe abgewiesen. Mit der Novelle des FFG 2010 seien die verfassungsrechtlichen Bedenken an der FFA beseitigt, lautet das Urteil des obersten BVerwG in Deutschland. In ersten Stimmen zum Urteil schwingt vorrangig Erleichterung mit, denn damit kann die bis dahin schwebende Filmförderung wieder auf solider Basis fortgesetzt werden. Allerdings behält sich Ralf Schilling, Geschäftsführer der UCI-Kinowelt, eine Verfassungsbeschwerde ausdrücklich vor und leistet die Filmabgabe vorerst weiter unter Vorbehalt.

Quellen: dpa | Blickpunkt Film | Tsp


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