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VdF hält die erweiterte Mediatheken-Regelung für unzulässig

Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten lässt die 7-Tageregelung fallen und erlaubt die Ausweitung der Mediathekenregelung.



Am 14. Juni 2018 trafen sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer in Berlin, um ARD und ZDF die Möglichkeit einzuräumen, auch lizensierte europäische Kinofilme und Serien bis zu 30 Tage nach deren Ausstrahlung in ihre Mediatheken zu stellen. Bisher galt ein Verbot für die Nutzung dieser Werke: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten nicht in Konkurrenz zu kommerziellen Videoangeboten treten. Allerdings gilt das Verbot weiterhin beispielweise für US-Produktionen, die im deutschen Fernsehen ausgestrahlt wurden.

Mit der neuen Regelung will man wohl den EU-Forderungen entgegenkommen europäische Produktionen durch mehr Sichtbarkeit besser zu fördern, was ganz im Sinne der neuen EU-Regelungen zum grenzüberschreitenden Empfang von TV-Sendungen entspricht, denn Filme, die erst gegen Mitternacht - quasi unter Ausschluss des Publikums ausgestrahlt werden - sollten nach der Kinoauswertung wenigstens für eine begrenzte Zeit in den Mediatheken eine zweite Chance erhalten.

Den Nutzern, die mit dem Rundfunkbeitrag bereits genug Abgaben zahlen, dürfte die neue Regelung sehr entgegen kommen. Der Filmwirtschaft, die dadurch Einnahmeverluste befürchtet, sind die neuen Regelungen dagegen ein Dorn im Auge. Allerdings macht Helmut Herbst in einem Artikel in der black box Nr. 273, dem filmpolitischen Informationsdienst von Ellen Wietstock, darauf aufmerksam, dass die meisten Filme staatlich gefördert sind, die Vertreter aber von Fernsehen und Kinowirtschaft - immer unter dem Deckmäntelchen der "Wirtschaftlichkeit" - sich in den Gremien den Subventionskuchen ganz ungeniert zuschieben.

Tatsächlich stellt sich die Frage, wo die europäischen Arthouse- und Autorenfilme, die meist nach kurzer Zeit aus den Programmkinos wieder verschwunden sind, ansonsten Gehör finden und gesehen werden können? Bei der ProSiebenSat.1-Tochter Maxdome, Deutschlands größter, privater Online Videothek und Downloadportal, sind mehrheitlich nur Blockbuster zu finden. Arthouse ist in der Minderheit. Und Filme, die nicht aus Deutschland kommen oder mit anderen europäischen Ländern koproduziert wurden, sind noch seltener auf dem Portal zu finden. So gesehen verhallt der Aufschrei der Filmwirtschaft derzeit noch ins Leere.

Dabei hatten sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten schon vor einigen Jahren mit dem sogenannten »Germanys Gold« eine clevere Alternative ausgedacht, an der die privaten Fernsehsender und Medienunternehmer finanziell beteiligt gewesen wären. Leider haben die Wettbewerbshüter damals dem Vorhaben einen Riegel vorgeschoben.

Inzwischen sind mit Netflix und Amazon globale Wettbewerber unter den Streamingdiensten aufgetreten, die den Markt gehörig durcheinander wirbeln. Aber »Germanys Gold« wird wohl leider nicht mehr aus der Versenkung gehoben. Schade um die Schätze an aufgekauften Filmen und Eigenproduktionen, die jahrzehntelang in den Tresoren der Fernsehanstalten verschimmeln. Die neue Mediathekenregelung kann wenigstens für dreißig Tage nach erneuter oder erstmaliger Ausstrahlung die Filme zum Abruf Online vorhalten, denn den guten, alten VHS-Videorekorder gibt es fast nicht mehr und digitale Aufzeichnungen auf Festplatte erlauben die Privaten wie ProSiebenSat.1 und RTL durch kopiergeschützte und verschlüsselte HD-Ausstrahlung meist nicht.



Nicht nur der Verband der Filmverleiher, sondern auch der Regieverband und die SPIO kritisieren die nun beschlossene Ausweitung des Telemedienauftrags im Rundfunkstaatsvertrag. Im Auftrag desVdF hat der Kölner Medienrechtler Stefan Sporn die vorgesehene Ausweitung analysiert und kommt zu der Schlussfolgerungen, dass gegen die geplante Ausweitung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, da der Vielfaltsgedanke des dualen Rundfunksystems in Deutschland ein zentraler Leitgedanke sei, den die geplante Mediathekenerweiterung jedoch vermissen lässt. Zudem sei die Neuregelung zum Telemedienauftrag ein Verstoß gegen die Beihilfevorschriften der EU und damit europarechtswidrig.

Johannes Klingsporn, Geschäftsführer des Vdf, appelliert daher ausdrücklich an die Bundesländer, auf die Ausweitung des Telemedienauftrags auch auf europäische Lizenzwerke zu verzichten, da die vorgeschlagene Regelung europarechtlich unzulässig sei.

Das Positionspapier hier im Wortlaut als PDF.

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Die neue Mediathekenregelung im Einzelnen.

Im dem von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen Plan für eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags ist eine Ausweitung der Mediatheken von ARD und ZDF vorgesehen. Künftig dürfen die öffentlich-rechtlichen Sender also dort nicht nur selbst produzierte oder in Auftrag gegebene Serien, Filme und Dokumentationen zur Verfügung stellen, sondern auch Lizenz-Ware. Wie bereits weiter oben erwähnt, gilt dies allerdings nur für europäische Produktionen; Produktionen aus den USA wurden ausdrücklich ausgeschlossen.

Nach den neuen Vorgaben sollen die öffentlich-rechtlichen Anstalten in ihren Mediatheken künftig auch "zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Inhalten" anbieten, die dann dauerhaft im Netz bleiben dürfen, um dem Kulturauftrag genüge zu leisten.

Für alle anderen Inhalte soll nach den aktuellen Planungen die sogenannte Sieben-Tage-Regelung aus dem Rundfunkstaatsvertrag gestrichen werden, damit die Sender künftig in Abstimmung mit ihren Gremien selbst entscheiden können, wie lange Audio- und Videobeiträge in den Mediatheken verfügbar sind.

Beigelegt wurde auch der schwelende Streit zwischen den Zeitungsverlegern und den öffentlich-rechtlichen Sendern über presseähnliche Inhalte auf öffentlich-rechtlichen Portalen durch einen Kompromissvorschlag. Demnach müssen auch in den Portale und Apps Bewegtbild oder Ton im Vordergrund stehen, Texte ausdrücklich nicht.

Das Recht auf kurze textliche Erläuterungen - wie sie auch im Videotext oder Teletext von ARD & ZDF zu finden sind, bleibt ebenso erhalten wie die Verbreitung ausführlicher Manuskripte zu Radio- und TV-Beiträgen oder Hintergrundinformationen zu Sendungen, solange man den Privatsendern keine "allzu starke Konkurrenz" mache.

Über die beschlossenen Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags müssen jedoch die Länder noch abstimmen.

Dazu ZDF-Intendant Thomas Bellut:
"Die Einigung der Ministerpräsidenten über einen neuen Telemedien-Auftrag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine digitale Medienordnung. Jüngere Menschen informieren sich heute überwiegend im Netz. Deshalb ist es wichtig, dass wir dort passende, neue Formen für journalistische Angebote ausprobieren und anbieten dürfen. Sonst können wir unseren Auftrag für die Gesellschaft mittelfristig nicht mehr erfüllen. Wir stehen für Qualität, Vielfalt und Verantwortung. Wir betreiben professionellen Journalismus. Mit der Einigung, die wir jetzt erreicht haben, können wir alle künftig leben und arbeiten."




Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft sieht das ganz anders.

SPIO-Präsident Alfred Holighaus:
"Wir sind fassungslos, dass die Politik die Bedenken der audiovisuellen Kultur- und Kreativwirtschaft komplett ignoriert und bis auf das Verbot der Presseähnlichkeit ausschließlich Interessen der Sendeanstalten bedient hat. Dabei steht die Filmbranche vor der gleichen Herausforderung wie die freie Presse: Nur wenn sich Inhalte über eine digitale Auswertung refinanzieren lassen, können wir eine vielfältige und kreative Medienlandschaft garantieren."




Thomas Frickel, Vorsitzender der AG DOK:
"Die meisten dokumentarischen Sendungen im deutschen Fernsehen werden von den Sendern nur zum Teil bezahlt. Der Beschluss verbaut uns die Möglichkeit, das Geld, das wir selbst in die Projekte stecken, jemals zurück zu bekommen."




Stephan Wagner, Vorstandsmitglied beim Bundesverband Regie:
"Wenn es weiterhin kreative Inhalte geben soll, kann sich ab sofort kein Urheber mehr auf Vereinbarungen einlassen, die das unbegrenzte Verweilen seiner Werke in den Mediatheken nicht angemessen vergüten. Wir werden diesem Paradigmenwechsel in den Verhandlungen über Gemeinsame Vergütungsregeln mit den Sendern nochmals radikal begegnen."




Jan Herchenröder, Geschäftsführer Verband Deutschen Drehbuchautoren:
"Die Sender, die öffentlich ihre Existenz von der Öffnung der Mediatheken abhängig machen, bagatellisieren die Online-Nutzung, wenn es um die Frage der Vergütung oder Refinanzierung geht. Die Risiken der zu erwartenden Entwicklungsdynamik in diesem Bereich tragen die Urheber und Rechteinhaber."




Frank Bsirske, stellvertretender Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft:
"Endlich haben sich die Länder auf eine Reform des Telemedienauftrags einigen können. Das ist die gute Botschaft. Die Abschaffung der 7-Tage-Regel war mehr als überfällig. Hier ist den Ländern ein Schritt nach vorn gelungen. Denn die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erwarten im Netz zurecht ein umfassendes öffentlich-rechtliches Angebot."




Benno H. Pöppelmann, Justitiar des Deutschen Journalistenverbandes:
In dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zum Telemedienauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender vom 14. Juni sieht der DJV einen möglichen Eingriff in die Rundfunkfreiheit. Der Beschluss, der in Abgrenzung zu den Portalen der Verlage die Inhalte der Telemedien von ARD und ZDF neu regelt, schreibt die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vor. Sie soll die Anwendung der Vorschriften des Staatsvertrags zur so genannten Presseähnlichkeit überwachen und von den Sendern und den Spitzenverbänden der Presse eingerichtet werden.
Das heißt im Klartext: "Die Ministerpräsidenten bestimmen, dass Externe über die Inhalte von Portalen wie Tagesschau.de oder Heute.de entscheiden. In dieser Form sollten die Landesparlamente dem Kompromiss zur Presseähnlichkeit deshalb nicht zustimmen."




Alexander Thies, Vorstandvorsitzender der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen e.V.:
"Auf Unverständnis und Kritik bei den Produzenten ist die Beschlussfassung der Ministerpräsidenten von Ihrer Konferenz vom 14. Juni 2018 gestoßen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Mediathekennutzung umfassend zu erleichtern. Man verkennt bei der Produzentenallianz zwar nicht das Anliegen der Politik und der Rundfunkanstalten in den Mediatheken für die Gebührenzahler frei zugängliche Inhalte zu gewährleisten. Doch dürfen darüber die wirtschaftlichen Notwendigkeiten und legitimen Interessen von Produzenten und Urhebern nicht vergessen werden. Ihre Kreativität und ihre Arbeit ist die Voraussetzung für attraktive Programme für die Zuschauerinnen und Zuschauer. Nach Auffassung der Produzentenallianz kommt es jetzt darauf an, in der Mediathekenverwertung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verbindliche Spielregeln zu schaffen bzw. weiter zu entwickeln."


Die Novelle des Telemedienauftrags muss noch von den 16 Länderparlamenten bestätigt werden, bevor sie in Kraft treten kann.

Quellen: ots- by dpa | Tagesspiegel | Filmecho | Regieverband | Blickpunkt:Film | DJV


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