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Diskussion über Infos der Straßenverkehrsbehörde

Monatlicher Stammtisch der Location Scouts mit Infos zur Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO.

Am kommenden Montag, den 4. Mai lädt die Berlin-Brandenburg Film Commission (BBFC), der Bundesverband Produktion (BVP) und der Bundesverband Regie (BVR) wieder zum monatlichen Location Stammtisch ein. Der Stammtisch steht allen Filmschaffenden offen und neue Gäste sind willkommen.

Montag, den 4.5.09, um 19 Uhr
Restauration "Walden"
Choriner Straße 35, 10435 Berlin

Auch wenn der Abend in gemütlich lockerer Atmosphäre stattfinden soll, so dürfte der nachfolgende Aufruf der Verkehrslenkung Berlin für einigen Zündstoff und angeregte Diskussionen sorgen. Weiterer Gesprächstoff könnte u.a. ein kürzliche gesendeter Beitrag von Ulrich Meyer auf Sat1 werden. In der Sendung "Akte X" vom 28.04.2009 wurde über miese Geschäfte mit Teenager-Träumen der Lorraine Media GmbH in Berlin berichtet. Einzelheiten dazu haben wir in unserem Baf-Blog Bericht über Casting Agenturen vom 27. März 09 in einem update nachgetragen.

Das Team der Berlin-Brandenburg Film Commission
c/o Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH
August-Bebel-Str. 26-53
14482 Potsdam-Babelsberg
Tel: 0331 - 74387 -30
Fax: 0331 - 74387 -99
Mail: location@medienboard.de

Die Verkehrslenkung Berlin bittet dringend um Beachtung
Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO

>>Immer wiederkehrenden Hinweisen der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden zum Themenkomplex Ausnahmegenehmigungen im Rahmen von Filmdreharbeiten möchten wir wie folgt grundsätzlich erläutern:

Nach der Straßenverkehrs-Ordnung ist es u.a. verboten, Gegenstände auf Straßen (hierzu zählen selbstverständlich auch Straßenplätze und Gehwege etc. ) zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr (also auch der Fußgängerverkehr) gefährdet oder erschwert werden kann.

Bei der Prüfung der Frage der Gefährdung bzw. Erschwerung genügt die Annahme einer abstrakten Möglichkeit!

Lediglich feste Einbauten wie z.B. Poller sind keine Gegenstände sondern als Anlagen Bestandteile der Straße.

Bei Filmdreharbeiten - auch im Inhousebereich wird durch Mitarbeiter/innen der bezirklichen Ordnungsdienste zunehmend eine länger anhaltende Nutzung der Gehwege und/oder Parkplatzstellflächen für das längerfristige Abstellen von Equipment z.B. beim Entladen bzw. zur Verpflegung das Aufstellen von sogenannten Bierzeltgarnituren, Zelten etc., sowie das Abstellen von Privatfahrzeugen in den Haltverbotsbereichen kritisch registriert, ohne das die hierfür erforderliche Ausnahmegenehmigung vom oben ausgeführten Verbotstatbestand vorgelegt werden kann. Dies stellt einen Verkehrsverstoß dar, der mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige verfolgt werden kann.

Abzugrenzen ist dies von tatsächlich genutzten Flächen für Dreharbeiten, die regelmäßig mit einer Sperrung nach Regelplan - auch auf Gehwegen usw. - einhergehen.

Da für die Erteilung einer derartigen, in Verbindung mit Filmdreharbeiten erforderlichen gebührenpflichtigen Ausnahmegenehmigung die Verkehrslenkung Berlin zuständig ist, ist diese auch regelmäßig frühzeitig d.h. zeitgleich in Verbindung mit dem Antrag auf Durchführung von Dreharbeiten hier einzureichen.

Wir bitten zu beachten, dass hierzu (ebenfalls) eine Prüfung der Sondernutzung der Fläche durch das bezirkliche Tiefbauamt im Vorfeld der Dreharbeiten zu erfolgen hat. Das Ergebnis dieser Prüfung fließt sodann in die hier Ihnen zu erteilende Anordnung von Verkehrsmaßnahmen/Ausnahmegenehmigung ein (§ 13 BerlStrG).

Damit ergibt sich in Ihrem eigenen Interesse auch die Notwendigkeit für Sie, diesen zeitlichen Vorlauf bei der Antragstellung zwingend zu berücksichtigen! <<

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