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Initiative gegen Verlust des kulturellen Erbes

700 Jahre Archiv Sicherheit auf Film versus 400 GByte digitale Daten-Disc



Dass normale CDs und DVDs irgendwann den Geist aufgeben und als einzige Speicherlösung für Fotos und Filme aus diesem Grund nicht geeignet sind, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Kodak bietet daher Spezialrohlinge an, die länger mitmachen. 300 Jahre sind es für Gold CDs und 100 Jahre für Gold DVDs. Der Platz auf diesen Scheiben ist für heutige Datenmengen eher knapp bemessen. Zukünftig werden deshalb auch Gold Blu-ray´s eingesetzt, die ein Speichervolumen von 25 GBytes bieten und dabei eine Datensicherheit für garantiert 200 Jahre bieten.

Den Experten der Filmbranche ist dies alles nicht genug, so dass eine digitale Speicherung derzeit nicht infrage kommt. Sie ist zu unsicher und zehnmal so teuer wie die Speicherung auf 35mm-Polyester-Film, der außerdem bis zu 700 Jahre intakt bleibt. Da kann keine Festplatte mithalten: Zehn Jahre geben Experten einem digitalen Speicher, der unkomprimiertes Material halten kann, mehr nicht. Dies war das Fazit, das Rainer Rother, Chef der Stiftung Deutsche Kinemathek aus dem Symposium zog, zu dem der Ausschusses für Kultur und Medien ins Filmhaus am Potsdamer Platz am 18. Juni 2008 geladen hatte. Wir berichteten hier im BAF-Blog. Für Filmemacher, die heute schon digital produzieren, bedeutet das paradoxerweise, dass sie ihre Produktionen auf Film „ausbelichten“ müssen, um in den Genuss der Archivierung zu kommen.

Allerdings muss man berücksichtigen, dass die Technik schnell voranschreitet und Prophezeiungen von heute, schon morgen wieder überholt sein können. So stellte Pioneer am 13. Juli 2008 einen Prototypen mit Blu-ray-Technik auf dem International Symposium on Optical Memory and Optical Data Storage in Hawaii vor, der rund 400 GByte Daten auf einer Speicherscheibe mit 16 Schichten je 25 GByte unterbringt. Die Scheibe ähnelt einer Blu-ray-Disc und speichert wie diese 25 GByte pro Schicht. Pioneers neue Multilayer-Technik soll sich auf mehrschichtige beschreibbare Disks anwenden lassen und so deutlich höhere Speicherkapazitäten erlauben. Trotz der vielen Schichten soll Pioneers Prototyp für alle Schichten ein klares Signal liefern und Störungen durch die zwischen Linse und Datenschichten liegenden übrigen Schichten gering halten. Das Unternehmen greift dabei auf seine langjährigen Erfahrungen im DVD-Bereich zurück. Spezielle Bauelemente sollen die auftretende Aberration kompensieren und in der Lage sein, auch sehr schwache Signale sauber auszulesen. Die eingesetzten Linsen entsprechen den auch bei Blu-ray genutzten, so dass es möglich sein wird, Laufwerke zu bauen, die sowohl Blu-ray als auch Pioneers 16-schichtige Scheiben auslesen.
Das deutsche Filmerbe sichern!

Konkret geht es um folgende Aufgaben:
Die Bundesrepublik muss der Europaratskonvention zum Schutz des audiovisuellen Erbes beitreten. Lücken in der Archivierung historischer Filme müssen - wo noch möglich -geschlossen werden. Hierzu brauchen wir als sichere Datenbasis eine nationale Filmographie. Auch Filme der Gegenwartsproduktion, für die es bisher keine Pflichtabgabe von Archivexemplaren gibt, sind archivarisch zu erfassen - und zwar auf einem einheitlichen und qualitativ hohen Niveau. Nötig sind zudem besondere Anstrengungen bei der Langzeitarchivierung.
Tausende Filme entstehen jährlich in Deutschland, aber nur ein Teil davon wird sicher archiviert. So sind gerade in den letzen Jahrzehnten erhebliche Lücken im Abbild der deutschen Filmlandschaft entstanden. Eine Stichprobe für 1995 ergab: nur jeder zweite Film war im Archiv gelandet. Mit der Novellierung des Bundesarchivgesetzes soll nun verhindert werden, dass diese Lücken noch größer werden. Alle Parteien sind sich darüber einig und begrüßen, dass Kulturstaatsminister Bernd Neumann die Initiative zum Schutz des Deutschen Filmerbes aufgreift und eine Hinterlegungspflicht für Filmkopien gesetzlich verankern möchte. Denn hier besteht großer Handlungsbedarf. Nur ein Viertel der historischen Stummfilme aus deutscher Produktion ist überliefert. Bei den frühen Tonspielfilmen ist es etwas mehr als die Hälfte. Und noch immer gehen wichtige Filme verloren. In den 90er Jahren sank die Quote der Archivierung in der Bundesrepublik zeitweise unter 50%. Zwar wurden seit 1895 rund 150.000 Spiel- und Dokumentarfilme zentral archiviert, doch es gibt immer noch keinen genauen Überblick über die geschätzt 208.000 in Archiven oder Museen erfassten Filme.

Folgende Schritte sind nötig:
• Ein rascher Beitritt der Bundesrepublik zur Europaratskonvention für den Schutz des audiovisuellen Erbes von 2001. Das in der Konvention vorgesehene Schutzniveau für das Filmkulturerbe in der Bundesrepublik muss auch tatsächlich erreicht werden.
• Es darf keine weiteren Verluste geben. Auch Filme der Gegenwartsproduktion, die ohne öffentliche Förderung hergestellt wurden, und Produktionen im Videobereich sind zu erfassen und dort, wo es sinnvoll ist, archivarisch zu sichern.
• Wir brauchen eine nationale Filmographie, die die deutsche Filmproduktion seit ihren Anfängen dokumentiert und die Lücken in der Archivierung benennt, damit diese, wo noch möglich, geschlossen werden können.
• Nötig ist eine generelle Normierung für die Qualität der abzugebenden Archivexemplare. Dabei sind hohe Qualitätsstandards einzuhalten.
• Nötig sind auch Anstrengungen bei der Langzeitarchivierung. Die aufwändigen technischen Verfahren und Anforderungen an die Klimatisierung, die hierbei erforderlich sind, werden nur an wenigen Archivstandorten realisiert.
• Der gut gemachte Unterhaltungsfilm hat genauso seine Archivberechtigung wie der Arthouse-Film mit künstlerischem Anspruch oder der Dokumentarfilm, mit dem Abbild unserer Wirklichkeit oder der Kurzfilm eines Hochschulabsolventen.
• Erst das ganze Spektrum des Filmschaffens spiegelt die Zeit, den Zeitgeist und die Gesellschaft wider, in der diese Filme entstanden sind.

Am 27. Oktober ist übrigens der Unesco-Tag des audiovisuellen Erbes. Seit 2001 existiert eine Konvention des Europarats für den Schutz des audiovisuellen Erbes.

Die Forderung des Wirtschaftsrates für eine zentrale Filmarchivierung in Berlin sowie der gemeinsame Antrag der Parteien gegen den Verlust des kulturellen Erbes ist als PDF-Datei in der erweiterten Ansicht nachzulesen. Dazu bitte auf den folgenden Link klicken.




Wirtschaftsrat fordert zentrale Filmarchivierung in der Hauptstadt


Der Wirtschaftsrat Berlin-Brandenburg hat sich für eine zentrale Sicherung des deutschen Filmerbes im Bundesarchiv in Berlin ausgesprochen. Der Landesvorsitzende Claus-Peter Martens sowie der Vorsitzende der neu gegründeten Landesfachkommission „Medien und Kommunikation“, Jürgen Haase, vertraten vor der Anhörung im Bundestags-Kulturausschuss übereinstimmend die Auffassung, kein Standort eigne sich für die Filmarchivierung so gut wie die Bundeshauptstadt, die sich kontinuierlich auch zur deutschen Film- und Fernsehhauptstadt entwickele. Haase, der selbst als Sachverständiger zu Wort kam, forderte darüber hinaus von der Bundesregierung, für diese nationale Aufgabe auch ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die Archivierung des deutschen Filmerbes sach- und fachgerecht sowie nach dem neuesten Stand der Technik erfolgen könne. Die vorgesehene Festschreibung einer Pflichtabgabe von Kopien für die Filmproduzenten alleine reiche nicht aus, diese nationale Aufgabe zu bewältigen.

Näheres zum Wirtschaftsrat Berlin-Brandenburg:
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. ist ein bundesweit organisierter unternehmerischer Berufsverband mit derzeit rund 10.000 Mitgliedern, der 1963 gegründet wurde und die Interessen der unternehmerischen Wirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertritt.

Adresse:
Wirtschaftsrat der CDU e.V.
Luisenstraße 44
10117 Berlin
Telefon: (030) 240 87-0
Telefax: (030) 240 87-105
Internet: www.wirtschaftsrat.de
Email: info@wirtschaftsrat.de
Landesvorsitz:
Dr. Claus-Peter Martens
p.martens@wirtschaftsrat.de


Der fraktionsübergreifende Antrag gegen den Verlust des kulturellen Erbes ist hier als PDF nachzulesen: AntragDeutscherBundestag1608504.pdf


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TRIKK17 am : TRIKK17 via Twitter

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Initiative gegen Verlust des kulturellen Erbes: http://t.co/Am1y725 //via @FilmBlogBerlin

Kommentare

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Christian Liemke am :

In einer aktuellen Computerzeitschrift (ich glaube, es war die "Ct") wurden DVD-Rohlinge auf ihre Haltbarkeit getestet. Gerade die von Kodak mit einer Haltbarkeit von 100 Jahren angepriesene DVD war überhaupt nicht empfehlenswert. So viel zu den Versprechungen der Industrie.

Wolf Friedel am :

Christian Liemke hat völlig recht, wenn er die Versprechungen der Industrie anzweifelt. Somit gibt er den Experten recht, die den digitalen Archivierungskonzepten nicht trauen. Ob aber in 700 Jahren noch eine Technik existiert, einen perforierten 35mm Polyesterfilm (sofern er solange hält) überhaupt noch abspielen kann, darf ebenfalls bezweifelt werden.

"C" empfiehlt deshalb alle 10 Jahre die Medien digital umzukopieren, denn dabei gibt es keine Verluste und die Daten bleiben lange Zeit erhalten.

Christian Liemke am :

Es ist jedoch wahrscheinlicher, daß in 700 Jahren jemand einen analogen Filmprint wieder projezieren kann, als daß er ein digitales Medium zum Laufen bekommt. Ich nehme da immer das Beispiel einer LP und einer CD. Wenn man sie heute verbuddeln würde und jemand fände sie in 1000 Jahren, so würde diese Person nach etwas tüfteln und experimentieren bei der LP vielleicht auf die Idee kommen, die Rille mit einer Nadel abzutasten. Sogar mit der Spitze eines Blatt Papiers kann man die Toninformationen einer LP abrufen. Die CD hingegen wäre nutzlos ohne die Dekodierung zu kennen.

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