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Gerücht: Leo Kirch steigt evtl. bei Constantin Film ein




Nach einer AP Meldung (Associated Press) vom 9. Mai, dass zum Jahreswechsel 2009 Vorstandschef Fred Kogel das Unternehmen Constantin-Film verlassen will, brodelt die Gerüchteküche um eine möglich Übernahme Constantins durch EM.Sport. Leo Kirch hält Anteile an Werner Klattens EM.Sport Media AG in Höhe von 17,1% und wollte u.a. über den dazu gehörigen Sportsender DSF die TV-Rechte der Fussball-Bundesliga ab der Saison 2009/2010 gemeinsam mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) vermarkten.

Allerdings ist das Geschäft noch nicht ganz in trockenen Tüchern, denn das Kartellamt ermittelt immer noch gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und gegen die Deutschen Fußball-Liga (DFL) wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrige Absprachen im Sponsoringgeschäft. Auf dem Prüfstand steht somit auch die zentrale Vergabe der Fernsehrechte der Bundesliga.

Dem will der DFB offensichtlich mit einer vorzeitigen Verlängerung der Verträge mit ARD und ZDF entgegenwirken, nachdem Meldungen bekannt wurden, dass der ebenfalls interessierte und zahlungskräftige Pay-TV-Kanal Premiere sich gegen eine Berichterstattung in der ARD Sportschau aussprach und Exklusivrechte mit dem DFB aushandeln wollte. Das wird dem Leo Kirch gar nicht recht sein, denn er hatte sich lange gegen eine Rechtevergabe an Premiere gesträubt. Nun sollen die Länderspiele bis 2012 weiter bei ARD und ZDF laufen und neben diesen öffentlich-rechtlichen Sendern darf der Premiere ab der kommenden Saison komplett den DFB-Pokal übertragen, gab der DFB am 13.5.08 in einer Presseerklärung bekannt.

Ursprünglich war die Zusammenarbeit mit den beiden öffentlich-rechtlichen Sendern ARD und ZDF nur bis zum 30. Juni 2009 anvisiert. DFB-Präsident Dr. Theo Zwanziger erklärte sich jedoch bereit, den vom Gesetzgeber laut Staatsvertrag aufgetragenen Verpflichtung nachzukommen und Länderspiele immer auch im frei empfangbaren Fernsehen zu ermöglichen.

Dennoch prüft das Bundeskartellamt weiterhin, ob die zentrale Vermarktung der Fernsehrechte an den Spielen der ersten und zweiten Bundesliga (sog. Zentralvermarktung) durch die DFL Bestand hat oder vielleicht doch noch gekippt wird. In diesem Fall würde auch Leo Kirch mit seinen Sportrechte Geschäften möglicherweise in Bedrängnis geraten. Ein Einstieg ins erfolgreiche Filmgeschäft der Constantin wäre für ihn ein zweites Standbein und somit eine zweite Sicherheit. Zu oft hat er immer alles auf eine Karte gesetzt und damit sein ganzes Imperium fast verspielt. Wir berichteten darüber am 9. Oktober 2007

Siehe auch Meldung der ARD vom 9.10.07 zum Kirch Imperium und des Manager Magazins vom 21.01.08 zur Finanzlage der Agentur Sirius von Leo Kirch. Die Nachrichtenagentur Dow Jones meldete schließlich am 21.4.08, dass die Premiere AG das Kartellamt angerufen hat, wegen unzulässiger Benachteiligung durch Zwang zur Abnahme vorproduzierter Bundesliga-Produkte. Diese sollen auf Wunsch der DFL von der der Sirius SportMedia GmbH hergestellt werden und dürfen dann nur unverändert - inklusive Livekommentar und zugelieferten Interviews - von den Sendern ausgestrahlt werden.
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Einen schwarzen Tag für Hobbyfilmer der Kreisliga und somit für den deutschen Amateurfußball hat der DFB-Landesverband Württemberg mit einer Unterlassungsklage gegen das Online Portal Hartplatzhelden heraufbeschworen. Das Landgericht Stuttgart hat am 8. Mai dem Württembergischen Fußball-Verband entsprochen und angeordnet, dass keine Amateurvideos mehr von Wettbewerbsspielen aus dessen Region im Internet präsentiert werden dürfen. Der DFB hatte bisher kein grosses Interesse an einer Berichterstattung von den Amateurkickern gezeigt. Das Portal www.hartplatzhelden.de war ein reines Zuschussgeschäft und wurde nur von der Begeisterung und privatem Engagement der Beteiligten getragen. Offensichtlich will der DFB auch hier die Kontrolle über die C-Jugend-Szenen erlangen, um im Vorfeld eventuell einmal aufkommende Fernsehkonkurrenz im Keim ersticken zu können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, so dass die Benachteiligten gegen den Funktionärsgrößenwahn noch Berufung einlegen können.

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