Skip to content

Nachrichten aus der Politik / ARD Expansionspläne

Filmpolitik ist manchmal ein heikles Thema, das auch intern zu erbitterten Auseinandersetzungen führen kann. Wegen Nichtigkeiten können unter Umständen aus Freunden plötzlich Gegner werden.


Dieser Tage traf Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit mit Matthias Platzeck, dem Ministerpräsidenten von Brandenburg, in Potsdam zusammen und wollte eigentlich Harmonie demonstrieren. Doch wie der Tagesspiegel am Freitag, den 29.06.07 berichtete, wollte Platzeck von einem vereinten Bundesland mit gemeinsamem Regierungssitz in Potsdam nichts mehr wissen. Daraufhin meinte Wowereit irgendwie sarkastisch: „Wenn Brandenburg so reich ist, dann könnte es sich ja auch fifty-fifty an der gemeinsamen Filmförderung beteiligen, wie einst verabredet“. Er, der auch das Amt des Kultursenators innehat, werde Berlins Topf an der Filmförderung um 1,5 Millionen Euro aufstocken, damit nicht so viele Produktionen nach Nordrhein-Westfalen oder Bayern ausweichen.

Die Äußerungen über Aufstockung der Filmförderung freuen uns natürlich auch wenn ein bitterer Beigeschmack bleibt, dass Brandenburg sein Soll nicht erfüllt. Somit bleibt die gemeinsame Filmförderung dieser Region, die von der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH betrieben wird, weiterhin teilweise auf Sparflamme.

-----------------------

Ein weiteres brisantes Thema ist laut ap (Associated Press) vom 28.06.2007 eine Klage, den die deutschen Privatsender gegen die ARD wegen des geplanten Ausbaus ihrer digitalen Angebote vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anstrengen wollen. Die ARD hatte in der vergangenen Woche ihre Pläne für die digitalen Medien vorgestellt. Sie will unter anderem die "Tagesschau" auch via Handy übertragen, ein Download-Portal für Programme einrichten und den digitalen Spartenkanal "Eins Extra" zu einem umfassenden Informationsprogramm entwickeln.


Die Financial Times Deutschland schreibt dazu, dass der ARD und ZDF eine Klagewelle droht. Auch die EU-Kommission hat ein gerichtliches Vorgehen gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angekündigt.

Was die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) vorhabe, sei rechtswidrig, sagte der Präsident des Verbands privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Jürgen Doetz, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom , 28.06.2007. Der Senderverbund verstoße gegen ein Genehmigungsverfahren für neue Angebote, das erst kürzlich zwischen den Bundesländern und der EU-Wettbewerbskommission ausgehandelt worden sei. "Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mit dem Ziel, die Vereinbarung mit der EU für nichtig zu erklären, ist sicherlich eine Option", sagte Doetz.


Das Interview dazu in der F.A.Z. (Frankfurter Allgemeinen Zeitung) , Nr. 147 / Seite 13. , das Marcus Theurer am 27.06.07 mit Jürgen Doetz dem Präsidenten des Verbands privater Rundfunk und Telemedien geführt hat, kann kann direkt im F.A.Z.-Net eingesehen werden. Es steht auch hier im Download als PDF Format zur Verfügung: FAZ_Interview.pdf

Soll jetzt ein Filmverband, wie wir es sind, Stellungnahme zu nicht ureigenen Themen wie Handy-Fernsehen nehmen? Wir meinen ja, denn Fernsehen bedeutet auch Film. Auf welchen Wegen der Transport zukünftig noch stattfinden kann ist dabei unerheblich. Das Ziel ist der Zuschauer und diesen sollte man im Auge behalten und seinen Wünschen gerecht werden.

Gerade die Filmverbände, die für die Freiheit der Kunst eintreten und deshalb auch immer wieder nach öffentlichen Geldern zu deren Durchsetzung Ausschau halten, sollten die Bestrebungen der öffentlichen Rundfunkanstalten zur Informationsfreiheit auf allen technisch machbaren Wegen unterstützen. Immerhin sind es ARD & ZDF, die mit ihren Geldern immer wieder Filmvorhaben der Filmschaffenden fördern. Informationsfreiheit im Handy Fernsehen nur den Privaten zu überlassen, könnte sich allzu schnell als Trugschluss erweisen und womöglich als reine Werbeplattform zweckentfremdet werden. Schon bei den Telefondiensten z.B. dem Fax oder in den neuen Medien beim E-Mail Versand musste der Gesetzesgeber nachbessern und hat mit Recht Einschränkungen vorgenommen. Der Kunde darf sich jetzt jederzeit gegen nicht angeforderte Werbung zur Wehr setzten und evtl. den Urheber abmahnen. Bei Nachrichten dagegen, die für alle relevant sein könnten, wie Warnungen vor Unwettern, Staus, Anschlägen oder Ausruf von Notständen sollte den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten unbedingt der Zugang auch zu den neuen Medien gewährt werden, denn darin sind sie kompetent. Das heißt nicht, dass den Privaten der Zugang verwehrt würde. Nein ganz im Gegenteil. Doch die Chance, für beide Lager gleich gute Zugangsbedingungen zu schaffen, die sollte gewahrt bleiben.


Anzeige

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Formular-Optionen