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Angebot für arbeitslose Künstler

Angebot für Künstler oder Künstlerinnen (aller Sparten) die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen.

Der Bildungsträger Zukunftsbau betreibt mit KIDSCH (Künstler in den Schulen) ein Kunstprojekt, das Kinder und Jugendliche aus sozialen Brennpunkten integriert. Dabei stehen neben Malerei vor allem Filmprojekte im Vordergrund, denn von der gemeinsamen Stoffentwicklung bis zum fertigen Kurzfilm kann fast ein ganzes Schuljahr vergehen. In der langen Zeit müssen die Jugendlichen Teamarbeit lernen, um gemeinsam und mit viel Rücksicht auf die anderen am Set arbeiten zu können, denn nur so kann ein Filmprojekt erfolgreich abgeschlossen werden. Das Equipment für die jeweiligen Dreharbeiten können die Künstler im Auftrag der Träger, Schulen oder Kindertagestätten kostenlos von der Landesbildstelle ausleihen. Doch ein wenig Vorsicht ist geboten auch wenn die Kameras nicht zu den hochpreisigen Geräten zählen, desto empfindlicher sind sie. Die geringe Erfahrung der Jugendlichen mit der Technik führt oft zu unachtsamen Umgang, sodass die Mechanik versagen kann und manchmal sogar das Bandmaterial reißt. Leider sind sogar Diebstähle zu beklagen, wenn ein Pulk aus 10-12 Jugendlichen außerhalb der Schule an einem Drehort nur von einer Person beaufsichtigt wird. Nicht in jedem Falle springt dann die Versicherung ein und der lehrbeauftragte Künstler bleibt auf dem Schaden sitzen.

Gefördert wird das KIDSCH Projekt vom Berliner Projektfonds für Kulturelle Bildung
Geschäftsstelle
Kulturprojekte Berlin GmbH
Klosterstr. 68
10179 Berlin
Tel.: 030 / 24749 - 800
Fax: 030 / 24749 - 803
Mail: fondsinfo@kulturprojekte-berlin.de
Web: www.kulturprojekte-berlin.de/projektfonds

Auf unsere Nachfrage hin, können Anträge für die Projekte alllerdings nur Arbeitslose stellen, die bereits seit längerer Zeit Arbeitslosengeld II des Jobscenters beziehen. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit beziehen, sind davon ausgeschlossen. Ziel des öffentlich geförderte Beschäftigungssektor (ÖBS) in Berlin ist es Langzeitarbeitslose, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen perspektivisch keine Integrationschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt besitzen wieder Beschäftigungsangebote zu tariflichen Bedingungen anbieten zu können (Beschäftigungszuschuss § 16a SGB II). Seit einem Jahr nutzt das Land Berlin zusätzlich das Bundesprogramm Kommunal-Kombi für den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, um mehr Geld für weitere Projekte zur Verfügung zu haben. Im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung über den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor wurden von den beteiligten Akteuren Leitlinien und Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche und wettbewerbsverträgliche Umsetzung des Berliner ÖBS vereinbart, sodass die Zukunftsbau GmbH auch Arbeitsplätze für Künstler/innen mit Förderberechtigung nach §16e SGB II (Beschäftigungszuschuss/BEZ) anbieten kann. Dabei sind die Aufgabenstellungen und ihre Umsetzung offen und werden jeweils in Patenschaft mit den Schulen oder anderen Kulturinstitutionen gemeinsam entwickelt.

Eine Förderung aus dem Berliner Projektfonds kulturelle Bildung ist allerdings nur möglich, wenn mindestens zwei Kooperationspartner es gemeinsam beantragen. Der zweite Kooperationspartner muss aus den Kontexten Kunst und Kultur kommen. Das können allerdings auch Künstler aus dem Bereich der Malerei und/oder darstellenden Kunst sein, denn neben den Filmprojekten wird im Bereich der Kunsterziehung an manchen Schulen sogar die Bemalung von Hauswänden ermöglicht, denn Graffiti sind bei den Jugendlichen äußerst beliebt. Darüber hinaus können sich an den Projekten auch Kinder- und Jugendtagesstätten beteiligen und Kooperationen mit den Künstlern eingehen. das Förderprogramm ist jeweils für 12-24 Monate angelegt, um eine prozesshafte Entwicklung zu gewährleisten.

Das KIDSCH Projekt wird durchgeführt von:
Zukunftsbau GmbH
Strelitzer Straße 60
10115 Berlin
Tel: 030 47869 - 0
Fax: 030 47869 - 333
Mail: info@zukunftsbau.de
Web: www.zukunftsbau.de

Projekt: Künstler in den Schulen ÖBS / EEZ
Bildungsbegleiter: Film

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