DFFF-Richtlinien-Entwurf mit gravierendem Geburtsfehler
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer steht erneut in der Kritik. Sogar der Deutsche Kulturrat schreibt heute, dass man nach einem Jahr seiner Amtszeit noch nicht erkennen kann, was sein kulturpolitisches Projekt ist.

Aktueller Bericht von Katharina Dockhorn zur Filmförderung.
Die Höchstförderung pro Projekt bleibt bei 25 Millionen Euro.
Die drei bekannten Säulen der wirtschaftlichen Filmförderung werden neu gegliedert. Künftig werden sie unter einem Dach zusammengefasst, wobei im BKM drei Richtlinien für die automatische Förderung für Kinofilme, die VFX-Produktion sowie alle Produkte für TV und VoD entworfen wurden.
In allen Säulen bleibt es dabei, dass die Förderung in der Höhe von 30% der anrechnungsfähigen Produktionskosten gewährt wird, bei 25 Millionen Euro je Projekt ist Schluss. Diese Summe gilt seit mehr als 20 Jahren, als würde es keine Inflation geben. Diese geringe Summe lockt, und dies ist mittlerweile eine Binsenweisheit, Hollywoods Produzenten mit ihren hochbudgetierten Filmen weder hinter dem Ofen noch aus Ungarn oder Tschechien weg – zum Nachteil von Studio Babelsberg und anderen Playern. Sie werden weiter nur preiswertere Produktionen oder Teile des Drehs nach Germany locken können.
Erhöhte Eingangsschwellen könnten zu Budgeterhöhungen führen
Bei den Budgets ist eine Tendenz nach oben im unteren Bereich zu erwarten. Niemand wird mit 1,8 Millionen für ein Spielfilmprojekt kalkulieren, wenn die Förderung erst bei zwei Millionen einsetzt. Abzuwarten bleibt, ob dieser Effekt auch auf dem Gesamtmarkt eintreten wird. Nach Anhebung der Förderquote von 24 auf 30% im Januar 2025 waren die Budgets zunächst gesunken. Die Nachfrage, ob sich dieser Trend, wie von der FFA erwartet, umgekehrt hat, blieb von ihr auf Nachfrage unbeantwortet.
Der erste Blick gilt nun den neuen Regeln für den Kinofilm. Hier werden die Eingangsschwellen verdoppelt, ab der es überhaupt Förderung gibt. Die Gesamtherstellungskosten eines Spielfilms müssen künftig mindestens 2 Millionen Euro betragen, wovon die deutschen Herstellungskostenbei mindestens 40 Prozent oder acht Millionen Euro liegen müssen.
Bei den Animationsfilmen steigt die Schwelle auf mindestens 3 Millionen Euro, wovon die deutschen Herstellungskosten mindestens 25 Prozent oder 5 Millionen Euro betragen müssen. Verdoppelt wird auch bei den Dokumentarfilmen, der Einstieg soll bei mindestens 400.000 Euro liegen, wovon die deutschen Herstellungskosten mindestens 25 Prozent oder 2 Millionen Euro betragen müssen.
Animationsfilm im Nachwuchs außen vor
Ausnahmen gelten für den Talentfilm getauften Nachwuchs, der im Denken des BKM keinen Animationsfilm realisiert – obwohl an den Ausbildungsstätten jährlich viele gute animierte Kurzfilme entstehen, bei denen sich der Betrachter wünscht, dass die Regisseure und Regisseurinnen zum Langfilm wechseln können. In dieser Kategorie liegen die Schwellen für Spielfilme bei mindestens 1 Million Euro und für Dokumentarfilme bei mindestens 200.000 Euro. Last but not least, für einen Film, der in den Genuss der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes gekommen ist, müssen die Kosten für die DFFF-Förderung für Spielfilme mindestens 1,5 Millionen Euro, für Animationsfilmen mindestens 2,5 Millionen Euro und für Dokumentarfilme mindestens 300.000 Euro betragen.
Der deutsche Finanzierungsanteil muss mindestens 20 Prozent der Gesamtherstellungskosten oder mindestens 5 Millionen Euro betragen.
Angepasst werden dann auch die Regeln für die Kinoauswertung, wobei es bei der geforderten Mindestanzahl von 20 Kopien bzw. 10 Kopien bliebt. Letzteres gilt, wenn die Förderhöhe 480.000 Euro nicht übersteigt, zuvor war es gut ein Drittel weniger.
Länder ziehen bei Budgeterhöhungen der Filmförderung nicht mit
Die spannende Frage folgt nun, wie schon mehrfach in diesem Blog erwähnt. Wie bekommen die Produzenten ihr Budget zusammen – denn in jedem deutschen Kinofilm stecken 50% Förderquote. Die Länder müssten ihre Förderungen adäquat zum Bund erhöhen. Aber nur Hamburg hat die Moin Filmförderung 2025 mit fünf Millionen Euro mehr ausgestattet. Ansonsten blieben die Beträge gleich, in einigen Ländern wurde sogar gekürzt.
Dienstleister mit erweiterten Regelungen
Bei den Dienstleistern ändert sich weniger. Die Gesamtherstellungskosten eines Films müssen weiterhin mindestens 20 Mio. Euro betragen, auf den deutschen Antragsteller müssen mindestens 8 Mio. Euro entfallen. Bei den Animationsfilmen wird präzisiert, hier werden künftig mindestens 15 Millionen Euro Herstellungskosten gefordert. Der deutsche Anteil bleibt bei mindestens 2 Millionen Euro.
Für Serien wurden die Regelungen präzisiert. Um von der Förderung zu profitieren, müssen die Kosten bei einer fiktionalen Serie mindestens 50.000 Euro pro Minute und insgesamt mindestens 12 Millionen Euro pro Staffel betragen. Hiervon müssen die deutschen Hersteller des Projekts mindestens 8 Millionen Euro tragen. Die Gesamtherstellungskosten einer Animationsserie oder animierten Serie müssen mindestens 14.000 Euro pro Minute und dabei insgesamt mindestens 8 Millionen Euro pro Staffel betragen, wobei die deutschen Unternehmen mindestens 2 Millionen Euro ausgeben müssen.
In diesem Teil der Richtlinien fehlt ein Passus, wie hoch der deutsche Finanzierungsanteil sein muss, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Hohe Hürden für Spielfilme im TV und bei Streamern
Last but not least wurde die Förderung für Fernseh- und VoD-Filme und Serien in die DFFF-Systematik eingepasst und präzisiert, was vor allem im Kontext mit der geplanten Investitionsverpflichtung wichtig ist. Die Gesamtherstellungskosten eines Spielfilms müssen mindestens 12 Millionen Euro betragen, wovon die deutschen Herstellungskosten mindestens 40 Prozent oder acht Millionen Euro betragen müssen. Bei Animationsfilmen sind es mindestens 12 Millionen Euro, wovon die deutschen Kosten mindestens 25 Prozent oder 5 Millionen Euro hoch sein müssen. Für Dokumentarfilme wird die Schwelle bei mindestens 5 Millionen Euro gesetzt, wovon die deutschen Herstellungskosten mindestens 25 Prozent oder 2 Millionen Euro betragen müssen.
Bei fiktionalen Serien sollen es analog mindestens 30.000 Euro pro Minute bei mindestens 7 Millionen Euro sein, wovon das deutsche Unternehmen Kosten von 40 Prozent oder 10 Millionen Euro als deutsche Herstellungskosten stemmen müsste. Im Animationsbereich sind es mindestens 10.000 Euro pro Minute und mindestens 6 Millionen Euro betragen, es sind wieder 40 Prozent und diesmal zehn Millionen Euro deutsche Herstellungskosten. Im dokumentarischen Bereich werden mindestens 9.000 Euro pro Minute gefordert, wobei in Deutschland mindestens 40 Prozent oder 3 Millionen Euro anfallen müssen.
Klare Grenzen für reine Fernsehproduktionen
Der deutsche Finanzierungsanteil muss für TV-oder/und VoD-Projekte mindestens 20 Prozent der Gesamtherstellungskosten oder mindestens 7 Millionen Euro betragen. Wobei eingeschränkt wird, dass der Finanzierungsanteil eines oder mehrerer öffentlich-rechtlicher Fernsehveranstalter oder eines Tochterunternehmens nicht mehr als 50 Prozent betragen darf, was den Mitnahmeeffekt reiner TV-Produktionen ausschließt.
Der Entwurf ging jetzt an die Verbände zur Stellungnahme. An kleinen Stellschrauben wird vielleicht noch gedreht. Die Gretchenfrage aber bleibt. In jeder der drei Säulen gilt eine Höchstfördersumme von 25 Millionen je Projekt. Somit ist zu befürchten, dass ein Teil der 120 Millionen mehr stehen bleibt, die Wolfram Weimer den Filmschaffenden versprochen hat.
Katharina Dockhorn
Link: kulturstaatsminister.de

Aktueller Bericht von Katharina Dockhorn zur Filmförderung.
Stell dir vor, in Staat will 120 Millionen in die Produktion investieren und damit Arbeitsplätze sichern, aber keiner greift richtig zu. Weil das gleiche Land Richtlinien aufstellt, die den Standort im internationalen Wettbewerb nicht grundlegend attraktiver machen. Auf diesen Nenner lässt sich der Entwurf für die Richtlinienänderung von DFFF1, DFFF2 und GMPF bringen, der jetzt an die betroffenen Verbände verschickt wurde.
Die Höchstförderung pro Projekt bleibt bei 25 Millionen Euro.
Die drei bekannten Säulen der wirtschaftlichen Filmförderung werden neu gegliedert. Künftig werden sie unter einem Dach zusammengefasst, wobei im BKM drei Richtlinien für die automatische Förderung für Kinofilme, die VFX-Produktion sowie alle Produkte für TV und VoD entworfen wurden.
In allen Säulen bleibt es dabei, dass die Förderung in der Höhe von 30% der anrechnungsfähigen Produktionskosten gewährt wird, bei 25 Millionen Euro je Projekt ist Schluss. Diese Summe gilt seit mehr als 20 Jahren, als würde es keine Inflation geben. Diese geringe Summe lockt, und dies ist mittlerweile eine Binsenweisheit, Hollywoods Produzenten mit ihren hochbudgetierten Filmen weder hinter dem Ofen noch aus Ungarn oder Tschechien weg – zum Nachteil von Studio Babelsberg und anderen Playern. Sie werden weiter nur preiswertere Produktionen oder Teile des Drehs nach Germany locken können.
Erhöhte Eingangsschwellen könnten zu Budgeterhöhungen führen
Bei den Budgets ist eine Tendenz nach oben im unteren Bereich zu erwarten. Niemand wird mit 1,8 Millionen für ein Spielfilmprojekt kalkulieren, wenn die Förderung erst bei zwei Millionen einsetzt. Abzuwarten bleibt, ob dieser Effekt auch auf dem Gesamtmarkt eintreten wird. Nach Anhebung der Förderquote von 24 auf 30% im Januar 2025 waren die Budgets zunächst gesunken. Die Nachfrage, ob sich dieser Trend, wie von der FFA erwartet, umgekehrt hat, blieb von ihr auf Nachfrage unbeantwortet.
Der erste Blick gilt nun den neuen Regeln für den Kinofilm. Hier werden die Eingangsschwellen verdoppelt, ab der es überhaupt Förderung gibt. Die Gesamtherstellungskosten eines Spielfilms müssen künftig mindestens 2 Millionen Euro betragen, wovon die deutschen Herstellungskostenbei mindestens 40 Prozent oder acht Millionen Euro liegen müssen.
Bei den Animationsfilmen steigt die Schwelle auf mindestens 3 Millionen Euro, wovon die deutschen Herstellungskosten mindestens 25 Prozent oder 5 Millionen Euro betragen müssen. Verdoppelt wird auch bei den Dokumentarfilmen, der Einstieg soll bei mindestens 400.000 Euro liegen, wovon die deutschen Herstellungskosten mindestens 25 Prozent oder 2 Millionen Euro betragen müssen.
Animationsfilm im Nachwuchs außen vor
Ausnahmen gelten für den Talentfilm getauften Nachwuchs, der im Denken des BKM keinen Animationsfilm realisiert – obwohl an den Ausbildungsstätten jährlich viele gute animierte Kurzfilme entstehen, bei denen sich der Betrachter wünscht, dass die Regisseure und Regisseurinnen zum Langfilm wechseln können. In dieser Kategorie liegen die Schwellen für Spielfilme bei mindestens 1 Million Euro und für Dokumentarfilme bei mindestens 200.000 Euro. Last but not least, für einen Film, der in den Genuss der jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes gekommen ist, müssen die Kosten für die DFFF-Förderung für Spielfilme mindestens 1,5 Millionen Euro, für Animationsfilmen mindestens 2,5 Millionen Euro und für Dokumentarfilme mindestens 300.000 Euro betragen.
Der deutsche Finanzierungsanteil muss mindestens 20 Prozent der Gesamtherstellungskosten oder mindestens 5 Millionen Euro betragen.
Angepasst werden dann auch die Regeln für die Kinoauswertung, wobei es bei der geforderten Mindestanzahl von 20 Kopien bzw. 10 Kopien bliebt. Letzteres gilt, wenn die Förderhöhe 480.000 Euro nicht übersteigt, zuvor war es gut ein Drittel weniger.
Länder ziehen bei Budgeterhöhungen der Filmförderung nicht mit
Die spannende Frage folgt nun, wie schon mehrfach in diesem Blog erwähnt. Wie bekommen die Produzenten ihr Budget zusammen – denn in jedem deutschen Kinofilm stecken 50% Förderquote. Die Länder müssten ihre Förderungen adäquat zum Bund erhöhen. Aber nur Hamburg hat die Moin Filmförderung 2025 mit fünf Millionen Euro mehr ausgestattet. Ansonsten blieben die Beträge gleich, in einigen Ländern wurde sogar gekürzt.
Dienstleister mit erweiterten Regelungen
Bei den Dienstleistern ändert sich weniger. Die Gesamtherstellungskosten eines Films müssen weiterhin mindestens 20 Mio. Euro betragen, auf den deutschen Antragsteller müssen mindestens 8 Mio. Euro entfallen. Bei den Animationsfilmen wird präzisiert, hier werden künftig mindestens 15 Millionen Euro Herstellungskosten gefordert. Der deutsche Anteil bleibt bei mindestens 2 Millionen Euro.
Für Serien wurden die Regelungen präzisiert. Um von der Förderung zu profitieren, müssen die Kosten bei einer fiktionalen Serie mindestens 50.000 Euro pro Minute und insgesamt mindestens 12 Millionen Euro pro Staffel betragen. Hiervon müssen die deutschen Hersteller des Projekts mindestens 8 Millionen Euro tragen. Die Gesamtherstellungskosten einer Animationsserie oder animierten Serie müssen mindestens 14.000 Euro pro Minute und dabei insgesamt mindestens 8 Millionen Euro pro Staffel betragen, wobei die deutschen Unternehmen mindestens 2 Millionen Euro ausgeben müssen.
In diesem Teil der Richtlinien fehlt ein Passus, wie hoch der deutsche Finanzierungsanteil sein muss, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Hohe Hürden für Spielfilme im TV und bei Streamern
Last but not least wurde die Förderung für Fernseh- und VoD-Filme und Serien in die DFFF-Systematik eingepasst und präzisiert, was vor allem im Kontext mit der geplanten Investitionsverpflichtung wichtig ist. Die Gesamtherstellungskosten eines Spielfilms müssen mindestens 12 Millionen Euro betragen, wovon die deutschen Herstellungskosten mindestens 40 Prozent oder acht Millionen Euro betragen müssen. Bei Animationsfilmen sind es mindestens 12 Millionen Euro, wovon die deutschen Kosten mindestens 25 Prozent oder 5 Millionen Euro hoch sein müssen. Für Dokumentarfilme wird die Schwelle bei mindestens 5 Millionen Euro gesetzt, wovon die deutschen Herstellungskosten mindestens 25 Prozent oder 2 Millionen Euro betragen müssen.
Bei fiktionalen Serien sollen es analog mindestens 30.000 Euro pro Minute bei mindestens 7 Millionen Euro sein, wovon das deutsche Unternehmen Kosten von 40 Prozent oder 10 Millionen Euro als deutsche Herstellungskosten stemmen müsste. Im Animationsbereich sind es mindestens 10.000 Euro pro Minute und mindestens 6 Millionen Euro betragen, es sind wieder 40 Prozent und diesmal zehn Millionen Euro deutsche Herstellungskosten. Im dokumentarischen Bereich werden mindestens 9.000 Euro pro Minute gefordert, wobei in Deutschland mindestens 40 Prozent oder 3 Millionen Euro anfallen müssen.
Klare Grenzen für reine Fernsehproduktionen
Der deutsche Finanzierungsanteil muss für TV-oder/und VoD-Projekte mindestens 20 Prozent der Gesamtherstellungskosten oder mindestens 7 Millionen Euro betragen. Wobei eingeschränkt wird, dass der Finanzierungsanteil eines oder mehrerer öffentlich-rechtlicher Fernsehveranstalter oder eines Tochterunternehmens nicht mehr als 50 Prozent betragen darf, was den Mitnahmeeffekt reiner TV-Produktionen ausschließt.
Der Entwurf ging jetzt an die Verbände zur Stellungnahme. An kleinen Stellschrauben wird vielleicht noch gedreht. Die Gretchenfrage aber bleibt. In jeder der drei Säulen gilt eine Höchstfördersumme von 25 Millionen je Projekt. Somit ist zu befürchten, dass ein Teil der 120 Millionen mehr stehen bleibt, die Wolfram Weimer den Filmschaffenden versprochen hat.
Katharina Dockhorn
Link: kulturstaatsminister.de
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt