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Erneuter Appell der deutschen Filmbranche für eine Investitionsverpflichtung

Deutschlands Filmfinanzierung lebt von der Mischung aus staatlicher und privater Finanzierung. Doch die Umsetzung des zentralen filmpolitischen Instruments einer belastbaren und wirkungsvollen Investitionsverpflichtung ist akut bedroht.



Mit dem oben aufgeführten Appell richteten sich am 23. September 2025 zahlreiche prominente Filmschaffende an den aktuellen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Dr. Wolfram Weimer.

Ziel des Appells ist es, dass die deutsche Produktionswirtschaft nicht zur verlängerten Werkbank amerikanischer Plattformen wird. Herr Dr. Weimer, schaffen Sie das Level Playing Field, auf dem unsere heimischen Produktionen in einen fairen Wettbewerb treten können und das Potenzial unserer Branche sichtbar wird, heißt es sinngemäß in dem offenen Brief weiter.

Deutschland war einst Vorreiter: Mit dem Filmförderungsgesetz der 1960er Jahre wurde ein Modell geschaffen, das Vielfalt, Innovation und eine starke Kreativwirtschaft ermöglicht hat. Bis heute ist die Branchenabgabe ein unverzichtbares Fundament unserer Filmfinanzierung.

Aktuell ziehen internationale Streamingdienste jedoch immer größere Werbegelder und Gewinne aus dem deutschen Markt ab – ohne hier substanziell zu investieren. Das muss sich ändern.

Die Investitionsverpflichtung steht zu Recht im Koalitionsvertrag: Sie ist das Instrument, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, Wertschöpfung im Land zu halten und kreative Exzellenz an den Standort zu binden.

Die deutsche Produktionsbranche ist stark: Talente und Stars strahlen weltweit, deutsche Filme, Serien und Formate laufen auf renommierten Festivals und werden international verkauft. Doch die Rahmenbedingungen sind im Vergleich zu unseren europäischen Nachbarländern schwieriger.

Aus diesem Grund wird in Deutschland immer weniger produziert, während die Produktionswirtschaft in anderen Ländern nachhaltig floriert.

Frankreich hat gezeigt, wie es geht: Mit einem Investitionsverpflichtungsgesetz stärkte es 2021 seine Branche und sicherte Wachstum. Auch in anderen europäischen Ländern wie Italien gibt es derlei Verpflichtungen in Form eines Gesetzes. Und auch in unserem Nachbarland Österreich ist eine Umsetzung vorgesehen. Deutschland hingegen diskutiert und verliert Zeit, während Produktionen ins Ausland abwandern.

Deutsche Filmbranche steht geschlossen hinter der Investitionsverpflichtung

Berlin, 24. September 2025

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die Vollendung der Filmreform zugesagt. Damit dieses Versprechen eingelöst werden kann, ist die Investitionsverpflichtung mit Rechterückbehalt entscheidend – sie ist das zentrale filmpolitische Instrument für die Zukunft der Filmwirtschaft. Eine Investitionsverpflichtung verpflichtet Streamingdienste und Sender dazu, einen festen Anteil ihrer in Deutschland erzielten Umsätze wieder in hiesige Produktionen zu investieren.

Der Appell macht deutlich: Die deutsche Film- und Fernsehbranche steht geschlossen hinter diesem Ziel. Denn die Investitionsverpflichtung hält Wertschöpfung im Land, stärkt kreative Vielfalt, sichert Arbeitsplätze und verschafft der Branche faire Chancen im internationalen Wettbewerb.

Jetzt ist nicht der Moment für weitere Verzögerungen. Der Filmstandort Deutschland braucht ein klares Signal. Das Investitionsverpflichtungsgesetz muss zügig auf den Weg gebracht werden, heißt es einen Tag später in einer Meldung der Produktionsallianz, den auch die AG Dok, die Deutsche Filmakademie und die Vereinigung unabhängiger Produzenten mittrugen.

Damit der Film in Deutschland mutig, originell und international relevant bleibt, braucht es auch den politischen Mut zu Reformen und ein stabiles Fördersystem, das Qualität und Vielfalt fördert. Deswegen ist es Zeit, dass nach der Reform des FFG jetzt auch Steueranreize und die Investitionsverpflichtung kommen.

Berlin, 30. Juli 2025

Mit der Erhöhung von bislang 133 Mio. Euro (2025) auf insgesamt 250 Mio. Euro wurden die Fördermittel des Bundes (DFFF I, II und GMPF) nahezu verdoppelt. Damit legte die Bundesregierung bereits in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit die Basis für eine neue, attraktive Produktionsförderung sowie wirksame, effiziente und verlässliche Lösungen zur Vollendung der Filmreform.

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss ein Anreizsystem jedoch mit einer wirkungsvollen Investitionsverpflichtung einhergehen, damit Wertschöpfung und Arbeitsplätze am Filmstandort Deutschland entstehen. Die deutliche und mittelfristige Anhebung der bestehenden Anreizförderung auf Zuschussbasis bringt erst dem Produktionsstandort Deutschland den dringend benötigten finanziellen Rahmen und langfristige Planungssicherheit zurück. Das ist ein wichtiges Signal zur nachhaltigen Stärkung der deutschen Filmwirtschaft im internationalen Wettbewerb.

Mit Blick darauf, dass die Filmförderreform parteiübergreifend als kommunizierende Röhren konzipiert wurde, ist die gleichzeitige Einführung der Investitionsverpflichtung mit Rechterückbehalt und Anreizen für Investitionen in Kino- und Talentfilme konsequent. Es ist nur fair, wenn ein Teil des Umsatzes, den große Streamingunternehmen in Deutschland generieren, in unabhängige deutsche Kinospielfilme und Serien investiert werden muss. So wird Deutschland wieder Filmland.

Links:
produktionsallianz.de
www.agdok.de
www.deutsche-filmakademie.de
www.prog.film


Die Liste der 27 prominenten Filmemacher*innen, welche den Appell unterschrieben haben, finden sie hier als PDF.

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