Zähes Ringen um Reform der deutschen Filmförderung
Bericht von Katharina Dockhorn zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG).
George Clooney, Brad Pitt und Jennifer Lawrence beim Dreh um die Ecke, und auch Ed Berger wäre nicht mehr gezwungen, im „Im Westen nichts Neues“ in Tschechien zu drehen.
So soll die neue deutsche Filmwelt nach den Plänen von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (BKM) aussehen. Mit einem Steueranreizmodell, das den Produzenten die Erstattung von 30% der hiesigen Produktionskosten verspricht, sollen Drehs subventioniert und ausländische Investoren angelockt werden. Zusätzliches Geld soll durch eine Investitionsverpflichtung für Anbieter audiovisueller Programme ins Filmfördersystem gespült werden. 20% ihrer auf dem hiesigen Markt erzielten Einnahmen sollen Netflix, Disney+, aber auch die privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, künftig für die Produktion von Spielfilmen und Serien einzahlen. Rund 200 Millionen sollen so zusammenkommen.
Die grundlegende Reform der Filmförderung in Deutschland wird abgerundet durch die Novellierung des Filmförderungsgesetz (FFG) zum 1. Januar 2025. Die Ankündigung des Dreisäulenmodells wenige Tage vor der Berlinale unter den deutschen Produzenten Jubel- aus. Die Bundesländer, die allen Vorhaben im Bundesrat zustimmen müssen, haben ihre Skepsis öffentlich formuliert. Auch das Okay von Bundesfinanzminister Christian Lindner fehlt.
Heftiger Streit um Steuererleichterungen
Um die Finanzierung des Steuererleichterungsmodells ist ein heftiger Streit entbrannt. Es soll hälftig von Bund und Ländern aus den Einnahmen aus Einkommens- und Körperschaftssteuer bezahlt werden. Die Teilung der Kosten erleichtert es Claudia Roth, die Zustimmung aus dem Finanzministerium zu erhalten. Bei den von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geschätzten Kosten von 230 Millionen Euro – das ist die Umrechnung der Fördersumme des Jahres 2022 auf das neue Modell - kämen auf den Bund keine Mehrkosten hinzu. Er bringt seine Etats aus den bestehenden Fördermodellen DFF1 und DFF2 sowie German Motion Picture Fund ein, aus denen 2023 knapp 122 Millionen abflossen. Für 2024 sind 166 Millionen eingeplant.
Die Mehrkosten müssten die Länder tragen, was auf deren Ablehnung trifft. Zumal vielen schwant, dass es nicht bei diesen Summen bleibt. Ein Positionspapier von acht Kinoverbänden vom Januar 2024 rechnet mit einem Bedarf von 284 Millionen Euro. Eingerechnet sind dabei 50 Millionen für die Förderung von internationalen Koproduktionen wie „Inglorious Basterds“ oder „Grand Budapest Hotel“. Das Studio Babelsberg und die großen amerikanischen Studios warben aber am Rande der Berlinale für das Steueranreizmodell mit der Aussicht, Deutschland zu einem großen Player auf dem europäischen Markt zu machen. Und das wird teuer. Für zehn Filme oder Serien mit Ausgaben von 50 Millionen in Deutschland werden 150 Millionen Euro Förderung gebraucht.
Könnte unter dem Strich knapp 400 Millionen Ausgaben für das Steueranreizmodell machen, Claudia Roth müsste die Mehrausgaben wohl durch Einsparungen in ihrem Ressort darstellen. 200 Millionen blieben für die Länder. Sie sind bereits von ihrer am 1. Dezember vergangenen Jahres formulierten Maximalforderung abgerückt, der Bund müsse die Summe alleine stemmen. Sie fordern aber, so Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europangelegenheiten Internationales und Medien NRW in der FAZ, die Berücksichtigung ihrer Leistungen für die regionalen Filmförderungen.
Bundesländer fühlen sich übergangen
Die Verhandlungen scheinen festgefahren, wie eine Nachfrage bei Liminskis Amtskollegen Florian Graf vom Berliner Senat ergab. Zahlen seien den Ländern noch nicht genannt worden. Sie erwarten vor allem, dass die Regierung zunächst intern klärt, inwieweit ihre Einnahmeausfälle durch das Steueranreizmodell durch das Finanzministerium ausgeglichen werden. Von dort gibt es aber andere Signale: Der Branche gehe es vorrangig um Planungssicherheit. Dazu bedürfe es aus Sicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) jedoch nicht zwingend eines steuerlichen Instruments. Dem Ausgang der Gespräche mit der BKM solle aber nicht vorgegriffen werden, schreibt es.
Jahrzehntelange Schummelei bei den Effekten der Filmförderung
Die BKM hofft trotzdem auf eine Einigung bis zum Sommer. Es setzt dabei auf die Überzeugungskraft von Gutachten zu den wirtschaftlichen Effekten von Steueranreizmodellen und den Erfahrungen mit den vorhandenen Fördermodellen. Der DFFF I, der ebenfalls eine Förderquote 30% hat, ziehe das sechsfache an Folgeinvestitionen an. Dahinter verbergen sich Kosten, die durch die Regularien des DFFF nicht anerkannt werden, Investitionen von Sendern, Verleih, internationalen Partnern und Weltvertrieben. Aber auch die Unterstützung der regionalen Förderer, lt. FFG oder von Eurimages. Ohne die Steuergelder und die Millionen der Filmförderungsanstalt (FFA) halbiert sich die Quote.
Beim DFFF II für Produktionsdienstleister, die mit 25% der in Deutschland anfallenden Kosten gefördert werden können, liegt der Hebeleffekt bei rund 4,5, beim GMPF bei etwas über 7%. Durch die neue Regelung erwartet das BKM eine Steigerung der Bruttowertschöpfung von etwa 17 % (niedriges Szenario) bis 40 % (hohes Szenario), das heißt Effekte am Standort Deutschland in Höhe von bis zu 600 Mio. Euro bzw. bis zu 1,4 Mrd. Euro.
Kollateralschäden möglich
Die Bedenken der Länder einschließlich der Warnungen Liminskis vor etwaigen Kollateralschäden sollte Claudia Roth durchaus ernst nehmen. Bereits in der Vergangenheit haben einzelne Bundesländer nach der Einführung von Bundesfilmförderprogrammen ihre Zahlungen für die regionalen Förderungen gekürzt. Erfolgt dies großflächig, gefährdet es die Gesamtrechnung der Produzenten. Nahezu jeder deutsche Film ist zu 50% aus Steuermitteln finanziert. Sie brauchen bis zu 20% aus den Länderprogrammen, sonst können sie die Finanzierung nicht schließen.
Die Gefahr der Mittelreduzierung für die regionalen Filmförderungen besteht auch bei den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern, die durch die geplante Investitionsabgabe zu Zahlungen verpflichtet werden sollen. „Die Sender haben nur ein begrenztes Budget. Dies muss im laufenden Diskussionsprozess mitberücksichtigt werden“ mahnt Florian Graf.
Opfer könnten dann die Nachwuchsprogramme der Sender und regionalen Förderer werden, ebenso die lebendige Kurzfilmszene. 2023 wurde deren Produktion nur mit 430.000 Euro von der BKM gefördert. Die Jury steht schon länger vor dem Dilemma, Projekte ablehnen zu müssen, weil schlicht kein Geld da ist. Im Frühjahr 2023 machte sie Claudia Roth darauf aufmerksam. Eine Antwort steht bis heute aus.
Nur keine Qualitätsdiskussion
Mit der Investitionsabgabe setzt die BKM die Europäische Audiovisuelle Mediendiensterichtlinie (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht um.
Die Mitgliedsstaaten können die Anbieter verpflichten, bis zu 25% ihrer Einnahmen auf ihrem Territorium für die heimische Produktion umzuleiten. 13 Länder haben die Möglichkeit umgesetzt, die Mehrzahl im Bereich bis 5%. Auch in der Schweiz gilt seit 1. Januar eine Quote von 4%. Dort wurde aber, im Gegensatz zu Deutschland, im Vorfeld eine Diskussion über die Qualität und Konkurrenzfähigkeit der Produktion geführt.
Als Vorbilder nimmt sich die BKM die Quoten in Italien und Frankreich. Giorgia Meloni ist aber gerade zurückgerudert: Ursprünglich sollte 2025 die Höchstquote ausgeschöpft werden. Es werden aber nur 16% für die Streamer sowie niedrige Quoten für die heimischen Sender sein. In Frankreich führte die Regierung die Investitionsabgabe in zwei Etappen ein, zunächst für die einheimischen und dann für Unternehmen mit Sitz außerhalb des Landes. Letzteren hat sie die Einzahlung versüßt, in dem sie ihnen unter sanftem Druck die Möglichkeit gab, eine Branchenvereinbarung zu schließen. Mit ihr wurde die Abgabelast um 5% auf 20 gesenkt. Man sehe sich das Modell an, heißt es aus dem Haus der BKM, im Moment sei es aber nicht geplant.
Mittelvergabe durch neue Superbehörde?
Für Deutschland rechnet Claudia Roth mit 200 Millionen Einnahmen durch die Investitionsabgabe, die von der Filmförderungsanstalt (FFA) eingezogen und verwaltet werden. Länder und Sender haben jedoch grundsätzliche Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Nathanael Liminski beklagte in der „FAZ“, dass Claudia Roth mit der Investitionsverpflichtung die Kompetenzen des Bundes überschreite und in die Programmautonomie der Sender eingreife. Ähnlich sehen es ARD und ZDF. Die BKM ist dagegen zuversichtlich. Es stehe in engem Austausch mit den Ländern, um einen kohärenten Rechtsrahmen sicherzustellen.
Auch die Streamingdienste haben ihre massiven Einwände formuliert
Ein Gutachten von Dr. Matthias Cornils, Johannes GutenbergUniversität Mainz, Direktor des Mainzer Medieninstituts, kommt dagegen zu dem Schluss, dass die Urteile des BGH zum FFG mit seinen Vorgaben auf die Investitionsabgabe übertragbar seien.
Rechtsstreit könnte folgen
Ein Rechtsstreit steht im Raum, wenn die Zahlungen verweigert werden. Verpflichtete Mediendiensteanbieter werden an die FFA entsprechende Daten zur Ermittlung der getätigten Investitionen übermitteln müssen, so die BKM. Sollten die Investitionsverpflichtungen nicht erfüllt werden, ist eine Ausgleichs-Abgabe vorgesehen, die per Abgabebescheid von der FFA eingezogen wird. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden. Der Streit könnte bis zum EuGH gehen.
Streichungen im FFG zu Gunsten der Produktion
Besonders verärgert sind die privaten Sender, die neben der Investitionsabgabe auch über die Novellierung des FFG stärker zur Kasse gebeten werden. Künftig soll die Möglichkeiten entfallen, statt Geld für die Produktion Medialeistungen (Werbespots) zu stellen. Die öffentlich-rechtlichen Sender stellten nach Angaben der FFA im Jahr 2022 Medialeistungen in Höhe von 2.300.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Die privaten Fernsehveranstalter (inkl. Sky) in Höhe von 6.404.726,85 Euro. Das Geld fehlt also für das Marketing des Verleihs nach einer komplizierten Rechnung.
Wie AllScreens - Verband Filmverleih und Audiovisuelle Medien e.V. in seiner Stellungnahme zum FFG-Entwurf aufmacht, verliert die Branche 3,3 Millionen Euro Verleihförderung durch die Änderung.
Gestrichen wird auch die Förderung der Projektion des Kurzfilms in den Kinos. Diese Schwachstellen hat auch die Opposition erkannt.
Kriteriengestützte Referenzförderung systematisch geschwächt
Die Stärkung der Branchenprimusse zieht sich durch das gesamte Filmförderungsgesetz (FFG), das künftig einseitig auf die Referenzförderung setzt, bei der wirtschaftliche Erfolge belohnt werden. Die kriteriengestützte Referenzfilmförderung, mit der künstlerische Erfolge belohnt werden, wurde konstant zurückgefahren. Zunächst wurden der Golden Globe und die Prädikate „wertvoll“ der Filmbewertungsstelle gestrichen, jetzt soll auch deren Prädikat „besonders wertvoll“ aus dem FFG verschwinden. Urteile Dritter fallen raus, von der Branche selbst vergebene Preis wie die Lola und der Oscar aber bleiben. Bei den deutschen Filmpreisen bleibt es gar bei der doppelten Belohnung – mit Prämien bis 500.000 Euro und Referenzpunkten.
Vertrieb mit Steueranreizmodell
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) will zumindest beim Vertrieb nachbessern. Ein Anreizmodell für den Verleih werde diskutiert. Die Produzenten könnten bestimmte Kosten für Verleih und Auslandsvertrieb mit der Produktionsförderung beim Steueranreizmodell einreichen. Es wären dann nicht ganz die von den acht Verbänden geschätzten 83 Millionen Ausgaben, aber auch hier ist die Summe nach oben offen. Und die Hälfte müssten die Länder übernehmen.
Der unterfinanzierte Verleih und auch die fehlende mittelständische Kinoinfrastruktur in den Neuen Bundesländern bleiben die Achillesfersen des deutschen Films. Seit Jahren beklagen alle Branchenplayer, dass zu viele Filme produziert werden, um sie gut auszuwerten. Im Kino und auch bei den Sendern. Die ARD müsste bei der Zahl ihrer jährlichen Kinokoproduktionen zwei Premieren pro Woche ausstrahlen – ein Blick ins Programm reicht, dass sie das nicht tut.
Viele Argumente stechen kaum
Durch die neuen Fördermaßnahmen rechnet die BKM mit höheren Budgets. Dabei sind sie bereits heute nach GB die höchsten in Europa. Und mit noch mehr Filmen, doch keiner redet über die Qualität. Die Branche verspricht, künftig 35 Millionen Zuschauer mit deutschen Filmen ins Kino zu locken. Das gelang ihr allerdings schon mehrmals mit weniger Filmen und staatlichen Zuschüssen.
Sie hofft auch auf eine Stärkung des Eigenkapitals bei den Produzenten, wenn sie künftig mehr Rechte an ihren Filmen erwerben könnten. An der Ursache für ihre Situation geht das Gesetzespaket vorbei. Die Verwertungskette für Kinofilme in Deutschland macht es ihnen nahezu unmöglich, vom Erfolg zu profitieren. Daher brauchen sie für jeden Film neue Förderung.
Das ist nicht nur in Deutschland so. In ganz Europa wird die heimische Filmindustrie kräftig mit Fördermodellen aller Art unterstützt. Sie sind mittlerweile das zweitwichtigste Finanzierungsmittel für Filmproduktionen auf dem Kontinent. Und ganz Europa möchte die hochbudgetierten, stargespickten Produktionen made in Hollywood mit Steueranreizmodellen anlocken oder verhindern, dass sie eigenen Talente abwandern und woanders drehen. Selbst Rumänien lockt mit 35%, Malta gar mit 40% Erstattung auf die Produktionskosten.
Ein Jahr Zeitverlust
Claudia Roth hat das Schicksal von FFG und der beiden Modelle miteinander verknüpft. Den jetzigen Zeitdruck hat sie selbst verschuldet. Im Februar 2023 hatte sie die Entwürfe angekündigt, ein Jahr später wurden sie ohne Abstimmung mit Christian Lindner und den Bundesländern vorgestellt. Das FFG bringt sie Ende Mai in die Beratungen des Kabinetts, bei den anderen beiden Entwürfen gibt es keine Auskünfte über einen Zeitplan. Zumindest gibt es einen Plan B: Auch 2025 werden DFFF und GMPF weitergeführt, wenn das Steueranreizmodell und die Investitionsabgabe nicht kommen.
Katharina Dockhorn, 21. Mai 2024
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Ergänzend zum obenstehenden Bericht möchten wir vom BAF e.V. zum besseren Verständnis der abstrusen Situation durch die geplanten Änderungen der BKM noch ein Statement der Salzgeber & Co. Medien GmbH hinzufügen, das Jakob Kijas vom Salzgeber Filmverleih am 11. April 2024 wutentbrannt geschrieben hat.
Auch die AG Verleih äußert sich zum Entwurf des Filmförderungsgesetzes, den das Bundeskabinett gestern, den 22. Mai 2024, angenommen hat, deutlich kritisch. Er sei "eine offene Abkehr vom Kino". AG-Vorstand Björn Hoffmann fordert deutlich bessere Konditionen für die Branche, schreibt Blickpunkt:Film.
Ein deutsches Kino ohne Salzgeber?
Am 15. Februar 2024, also just am Tag der Eröffnung der 74. Berlinale, wurde von der BKM der Referentenentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes veröffentlicht. Diese Novellierung stand schon seit längerer Zeit an und ist auch dringend notwendig, denn unser jetziges Filmförderungsgesetz, das die Förderoptionen für sämtliche Sparten wie Projektentwicklung, Drehbuch, Produktion aber auch Verleih festlegt, ist von 1967 und seitdem nicht in die Neuzeit geholt worden.
Um was geht es?
Aus meiner Perspektive geht es um nichts weniger als die Zukunft und das Überleben!
Wir bei Salzgeber widmen uns aus Überzeugung Filmen und Filmemacher*innen, die oftmals im Förderdschungel durchrutschen. Wir stehen seit jeher ein für Erstlingsfilme, begleiten Filmemacher*innen mit unserer Expertise bei den ersten Schritten und widmen uns Stoffen, die für andere als zu gewagt, zu „schwierig“, zu abseitig gelten. Unsere Projekte sind oftmals Kulturarbeit, ja auch gesellschaftliche Arbeit. Ohne Verleihförderung würde das so nicht mehr gehen.
Tatsächlich war es für uns schon bisher schwieriger, da wir häufig durchs Förderraster geflogen sind. Warum ausgerechnet amerikanische Majors hohe Summe aus der kulturellen Verleihförderung erhalten haben, während wir und andere mittelständische Verleihunternehmen oftmals ganz leer ausgegangen sind, hat schon in der Vergangenheit großes Unverständnis ausgelöst.
Doch das, was jetzt auf dem Tisch liegt, würde die Lage nochmal drastischer verschlechtern – es wäre ein K.O.-Moment für unsere Arbeit!
Ich erlaube mir, etwas auszuholen, denn manchen mag es gar nicht bekannt sein, dass bis zum Stadium der Produktionsförderung mehrheitlich die inhaltlichen Aspekte eines Projekts für eine Förderung ausschlaggebend sind – wobei auch hier in der Vergangenheit die Gewohnheit Einzug gehalten hat, eine wirtschaftliche Positivbilanz des potentiellen Verleihs beizulegen. Ab Verleih sind dann die wirtschaftlichen Kriterien maßgeblich.
Nun stellen sich mir Fragen: Ist Film nur Wirtschaftsgut? Leisten Film und Kino keinen gesellschaftlichen Mehrwert? Reicht es, wenn ein Film „nur“ gemacht, nicht aber auch herausgebracht und sichtbar gemacht wird? Ist es sinnvoll, dass Kino und Verleih seit Jahrzehnten stiefmütterlich in der Förderpolitik behandelt werden?
Meine Antwort auf all diese Fragen ist immer dieselbe: ein klares Nein.
Die Filme von Volker Koepp, z.B. „Gehen und Bleiben“, sind historische und gesellschaftliche Dokumente, die sich mit deutscher Geschichte auseinandersetzen und dabei einen Einblick in die Jetztzeit liefern. Filme wie „Piaffe“ von Ann Oren strotzen vor künstlerischem Eigensinn und der Vision, Kino neu zu denken. Filme wie „Drifter“ von Hannes Hirsch sind zeitgemäß und bilden die heutige Lebensrealität ab. Für all diese genannten Titel haben wir im letzten Jahr erfreulicherweise Förderungen von der BKM erhalten, die uns die Herausbringung erleichtert haben. Das Geld hat es ermöglicht, mit den Filmen in die Breite zu gehen, Regisseur*innen auf eine Kinotour in mehrere Städte zu schicken, Anzeigen und Werbung zu schalten, eine starke Sichtbarkeit für die Filme zu schaffen.
Nach dem vorliegenden Referentenentwurf würden wir jedoch bei all diesen Filmen leer ausgehen und keinen Cent Unterstützung für die Herausbringung erhalten. Es wäre der Sargnagel für uns – und für die deutschen Filme, die sich was trauen, aber auch für den Nachwuchsfilm, von dem man nicht erwarten kann, dass er gleich die großen Kassen füllt. Und es wäre ein weiteres Armutszeugnis für den Filmstandort Deutschland.
Seit vielen Jahren versuchen Verbände ins Gespräch mit politischen Entscheidungsträger*innen zu kommen, um die Missstände in der Förderpraxis zu korrigieren und ein nivellierendes Element zu implementieren, das eine Förderung nicht nur unter wirtschaftlichen, sondern auch künstlerischen Kriterien gewährleisten würde. Leider kann man sagen, dass sich das Interesse für die Belange von Verleihfirmen bei diesen Gesprächen bisher sehr in Grenzen hielt.
Übergreifend wurde eine automatische Förderung auf Verleihebene gefordert, um ähnlich dem europäischen Modell „MEDIA“ eine gewisse Planbarkeit und Sicherheit zu installieren. Auch hier zur Verständlichkeit: Jedes Jahr werden die Zuschauer*innenzahlen aller europäischen, nicht-deutschen Filme, die ein Verleih herausgebracht hat, addiert, um dann letztlich nach bestimmten Länderschlüsseln eine Fördersumme zu generieren. Die muss dann im Folgejahr wieder in Lizenzen oder Herausbringungskosten für europäische Filme investiert werden. Dieses Modell ist deswegen so großartig, weil es ein ausgleichendes Moment hat: Filme, die viele Besucher*innen machen, helfen so Filmen, die es vielleicht etwas schwerer haben. Und beides schließt einander nicht aus. Nebenbei bemerkt ist der Antragsprozess einer der einfachsten überhaupt und in der Abwicklung wesentlich unaufwendiger als jede andere Förderabrechnung auf Bundes- oder Landesebene in Deutschland.
Im jetzt vorliegenden Entwurf der BKM wurde auf Verleihebene zwar die gremienbasierte Förderung durch eine automatische Förderung ersetzt, aber Geld soll es erst ab 10.000 Referenzpunkten geben. Referenzpunkte werden durch Zuschauer*innenzahlen und Teilnahmen auf renommierten Festivals erworben – quasi wie ein Prämienpunktesystem. Salzgeber wird dadurch in ein Dilemma manövriert, denn viele unserer Filme laufen nicht in den Hauptwettbewerben jener wenigen Filmfestivals, die gelistet sind; und viele unser Nachwuchsfilme oder dezidiert queeren Filme erreichen auch leider nicht zwingend 10.000 Besucher*innen.
Mehr deutsche Festivals auf die Festivalliste zu stellen, um dadurch Filmen, die dort laufen, eine „kulturelle Auszeichnung“ und damit Referenzpunkte zu verschaffen, würde das Problem aber auch nicht lösen. Vielmehr würde das die Abhängigkeit von Verleih zu Festivals fatal verstärken: Filmfestivals sind ein wirtschaftliches Standbein in der Auswertung, und genau dieses würde dadurch torpediert, wenn die Position des Verleihs geschwächt würde. Unabhängig davon, dass man sich auch die Frage stellen könnte, wer eigentlich letztlich die Kompetenz hat, Filme als kulturell wertvoll zu deklarieren. Es wäre schlicht eine Auslagerung der Verantwortung, die man mit einer gerechteren und sinnvolleren Gremiengestaltung – kürzere Rotation der Gremienmitglieder, angemessene Vergütung, diverse Besetzung – hätte vermeiden können.
Daneben ist der vorgelegte Referentenentwurf auch schlicht kein ganzheitlicher Blick: Weder Kino noch Verleih noch Filmbildung werden nennenswert erfasst. Es ist tatsächlich ein Entwurf, der maßgeblich den Produktionsfirmen zugewandt ist. Und da kommen wieder die oben erwähnten Fragen ins Spiel. Die kulturellen Aspekte sind bisher nicht ausgearbeitet. Die Richtlinien zur selektiven kulturellen Filmförderung aus BKM-Mitteln oder der Kulturbeirat und dessen Besetzung werden gerade mal am Rande erwähnt.
Das darüber hinaus im Referentenentwurf vorgeschlagene Tax-Incentive-Verfahren ist ebenso nicht für die Verleiharbeit gedacht, sondern lediglich für die Produktionsfirmen ausgelegt, die für jeden ausgegebenen Euro Steuererleichterung und damit auch eine indirekte Förderung erhalten. Zudem soll dieses Verfahren über die Länder finanziert werden. Mir stellt sich dabei auch die Frage, welche Auswirkungen das auf regionale Förderungen haben wird, die dann letztlich als einzige „Anlaufstellen“ für uns blieben. Man kann davon ausgehen, dass diese Töpfe dann auch schrumpfen werden.
Mal wieder zeigt sich hier also die seit Jahrzehnten geltende Unverhältnismäßigkeit zwischen Produktions- und Verleihförderung. Zwar stehen laut jetzigem Papier 25% des Fördervolumens der Verleihförderung zu (davor waren es 21,5%). Gleichzeitig werden aber dem Verleih weniger Mittel zur Verfügung stehen, denn die Kinoabgaben werden erhöht, die Referenzmittel müssen direkt an die Produktionen weitergegeben werden und vor allem wird der Fördertopf insgesamt kleiner. Das vorliegende Modell wird also letztlich dazu führen, dass weniger Geld in die Auswertung investiert wird, weil weniger da sein wird; und das wird wiederum zu weniger verkauften Kinotickets führen.
Klar ist: Die Verleihförderung muss mindestens auf 35% des Fördervolumens erhöht und gleichzeitig muss eine ergänzende BKM-Förderung nach kulturellen Kriterien eingeführt werden, die mit einem ähnlichen Etat ausgestattet ist wie die im Entwurf dargestellte Referenzförderung. Nur so werden kulturell wertvolle Filme nicht in der totalen Unsichtbarkeit begraben.
Wir brauchen ein anderes politisches und kulturelles Verständnis und den entsprechenden Weitblick, damit Firmen wie Salzgeber zukünftig noch ihre Arbeit machen können. Es braucht die Bereitschaft, Film in all seinen Facetten zu sehen und zu unterstützen – und zu erkennen, was Film als Kunst- und Diskurselement leisten kann. Kino darf nicht als reines Wirtschaftsgut im Kapitalismus verenden.
Diesen Brief möchte ich mit ein paar entscheidenden Fragen abschließen: Welche Filme wollen wir zukünftig im Kino sehen? Welche Gesellschaftsgruppen sollen sich im Kino wiederfinden können? Soll Kino ein Ort des Diskurses bleiben? Wollen wir auch mal nachdenklich aus dem Kino nach Hause oder in die Kneipe nebenan gehen? Wollen wir neue Perspektiven kennenlernen? Wollen wir wirklich Diversität, Vielfalt in Kunst und Kultur fördern? Für meinen Part kenne ich die Antworten – ich hoffe nur, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien noch nicht so festgefahren ist und sich selbst bei ihren eigenen Worten zur Verteidigung von Diversität nimmt, die sie während der Teddy Awards so selbstverständlich postuliert hat.
Jakob Kijas, 11. April 2024
George Clooney, Brad Pitt und Jennifer Lawrence beim Dreh um die Ecke, und auch Ed Berger wäre nicht mehr gezwungen, im „Im Westen nichts Neues“ in Tschechien zu drehen.
So soll die neue deutsche Filmwelt nach den Plänen von Kulturstaatsministerin Claudia Roth (BKM) aussehen. Mit einem Steueranreizmodell, das den Produzenten die Erstattung von 30% der hiesigen Produktionskosten verspricht, sollen Drehs subventioniert und ausländische Investoren angelockt werden. Zusätzliches Geld soll durch eine Investitionsverpflichtung für Anbieter audiovisueller Programme ins Filmfördersystem gespült werden. 20% ihrer auf dem hiesigen Markt erzielten Einnahmen sollen Netflix, Disney+, aber auch die privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehsender, künftig für die Produktion von Spielfilmen und Serien einzahlen. Rund 200 Millionen sollen so zusammenkommen.
Die grundlegende Reform der Filmförderung in Deutschland wird abgerundet durch die Novellierung des Filmförderungsgesetz (FFG) zum 1. Januar 2025. Die Ankündigung des Dreisäulenmodells wenige Tage vor der Berlinale unter den deutschen Produzenten Jubel- aus. Die Bundesländer, die allen Vorhaben im Bundesrat zustimmen müssen, haben ihre Skepsis öffentlich formuliert. Auch das Okay von Bundesfinanzminister Christian Lindner fehlt.
Heftiger Streit um Steuererleichterungen
Um die Finanzierung des Steuererleichterungsmodells ist ein heftiger Streit entbrannt. Es soll hälftig von Bund und Ländern aus den Einnahmen aus Einkommens- und Körperschaftssteuer bezahlt werden. Die Teilung der Kosten erleichtert es Claudia Roth, die Zustimmung aus dem Finanzministerium zu erhalten. Bei den von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geschätzten Kosten von 230 Millionen Euro – das ist die Umrechnung der Fördersumme des Jahres 2022 auf das neue Modell - kämen auf den Bund keine Mehrkosten hinzu. Er bringt seine Etats aus den bestehenden Fördermodellen DFF1 und DFF2 sowie German Motion Picture Fund ein, aus denen 2023 knapp 122 Millionen abflossen. Für 2024 sind 166 Millionen eingeplant.
Die Mehrkosten müssten die Länder tragen, was auf deren Ablehnung trifft. Zumal vielen schwant, dass es nicht bei diesen Summen bleibt. Ein Positionspapier von acht Kinoverbänden vom Januar 2024 rechnet mit einem Bedarf von 284 Millionen Euro. Eingerechnet sind dabei 50 Millionen für die Förderung von internationalen Koproduktionen wie „Inglorious Basterds“ oder „Grand Budapest Hotel“. Das Studio Babelsberg und die großen amerikanischen Studios warben aber am Rande der Berlinale für das Steueranreizmodell mit der Aussicht, Deutschland zu einem großen Player auf dem europäischen Markt zu machen. Und das wird teuer. Für zehn Filme oder Serien mit Ausgaben von 50 Millionen in Deutschland werden 150 Millionen Euro Förderung gebraucht.
Könnte unter dem Strich knapp 400 Millionen Ausgaben für das Steueranreizmodell machen, Claudia Roth müsste die Mehrausgaben wohl durch Einsparungen in ihrem Ressort darstellen. 200 Millionen blieben für die Länder. Sie sind bereits von ihrer am 1. Dezember vergangenen Jahres formulierten Maximalforderung abgerückt, der Bund müsse die Summe alleine stemmen. Sie fordern aber, so Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europangelegenheiten Internationales und Medien NRW in der FAZ, die Berücksichtigung ihrer Leistungen für die regionalen Filmförderungen.
Bundesländer fühlen sich übergangen
Die Verhandlungen scheinen festgefahren, wie eine Nachfrage bei Liminskis Amtskollegen Florian Graf vom Berliner Senat ergab. Zahlen seien den Ländern noch nicht genannt worden. Sie erwarten vor allem, dass die Regierung zunächst intern klärt, inwieweit ihre Einnahmeausfälle durch das Steueranreizmodell durch das Finanzministerium ausgeglichen werden. Von dort gibt es aber andere Signale: Der Branche gehe es vorrangig um Planungssicherheit. Dazu bedürfe es aus Sicht des Bundesfinanzministeriums (BMF) jedoch nicht zwingend eines steuerlichen Instruments. Dem Ausgang der Gespräche mit der BKM solle aber nicht vorgegriffen werden, schreibt es.
Jahrzehntelange Schummelei bei den Effekten der Filmförderung
Die BKM hofft trotzdem auf eine Einigung bis zum Sommer. Es setzt dabei auf die Überzeugungskraft von Gutachten zu den wirtschaftlichen Effekten von Steueranreizmodellen und den Erfahrungen mit den vorhandenen Fördermodellen. Der DFFF I, der ebenfalls eine Förderquote 30% hat, ziehe das sechsfache an Folgeinvestitionen an. Dahinter verbergen sich Kosten, die durch die Regularien des DFFF nicht anerkannt werden, Investitionen von Sendern, Verleih, internationalen Partnern und Weltvertrieben. Aber auch die Unterstützung der regionalen Förderer, lt. FFG oder von Eurimages. Ohne die Steuergelder und die Millionen der Filmförderungsanstalt (FFA) halbiert sich die Quote.
Beim DFFF II für Produktionsdienstleister, die mit 25% der in Deutschland anfallenden Kosten gefördert werden können, liegt der Hebeleffekt bei rund 4,5, beim GMPF bei etwas über 7%. Durch die neue Regelung erwartet das BKM eine Steigerung der Bruttowertschöpfung von etwa 17 % (niedriges Szenario) bis 40 % (hohes Szenario), das heißt Effekte am Standort Deutschland in Höhe von bis zu 600 Mio. Euro bzw. bis zu 1,4 Mrd. Euro.
Kollateralschäden möglich
Die Bedenken der Länder einschließlich der Warnungen Liminskis vor etwaigen Kollateralschäden sollte Claudia Roth durchaus ernst nehmen. Bereits in der Vergangenheit haben einzelne Bundesländer nach der Einführung von Bundesfilmförderprogrammen ihre Zahlungen für die regionalen Förderungen gekürzt. Erfolgt dies großflächig, gefährdet es die Gesamtrechnung der Produzenten. Nahezu jeder deutsche Film ist zu 50% aus Steuermitteln finanziert. Sie brauchen bis zu 20% aus den Länderprogrammen, sonst können sie die Finanzierung nicht schließen.
Die Gefahr der Mittelreduzierung für die regionalen Filmförderungen besteht auch bei den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern, die durch die geplante Investitionsabgabe zu Zahlungen verpflichtet werden sollen. „Die Sender haben nur ein begrenztes Budget. Dies muss im laufenden Diskussionsprozess mitberücksichtigt werden“ mahnt Florian Graf.
Opfer könnten dann die Nachwuchsprogramme der Sender und regionalen Förderer werden, ebenso die lebendige Kurzfilmszene. 2023 wurde deren Produktion nur mit 430.000 Euro von der BKM gefördert. Die Jury steht schon länger vor dem Dilemma, Projekte ablehnen zu müssen, weil schlicht kein Geld da ist. Im Frühjahr 2023 machte sie Claudia Roth darauf aufmerksam. Eine Antwort steht bis heute aus.
Nur keine Qualitätsdiskussion
Mit der Investitionsabgabe setzt die BKM die Europäische Audiovisuelle Mediendiensterichtlinie (AVMD-Richtlinie) in deutsches Recht um.
Die Mitgliedsstaaten können die Anbieter verpflichten, bis zu 25% ihrer Einnahmen auf ihrem Territorium für die heimische Produktion umzuleiten. 13 Länder haben die Möglichkeit umgesetzt, die Mehrzahl im Bereich bis 5%. Auch in der Schweiz gilt seit 1. Januar eine Quote von 4%. Dort wurde aber, im Gegensatz zu Deutschland, im Vorfeld eine Diskussion über die Qualität und Konkurrenzfähigkeit der Produktion geführt.
Als Vorbilder nimmt sich die BKM die Quoten in Italien und Frankreich. Giorgia Meloni ist aber gerade zurückgerudert: Ursprünglich sollte 2025 die Höchstquote ausgeschöpft werden. Es werden aber nur 16% für die Streamer sowie niedrige Quoten für die heimischen Sender sein. In Frankreich führte die Regierung die Investitionsabgabe in zwei Etappen ein, zunächst für die einheimischen und dann für Unternehmen mit Sitz außerhalb des Landes. Letzteren hat sie die Einzahlung versüßt, in dem sie ihnen unter sanftem Druck die Möglichkeit gab, eine Branchenvereinbarung zu schließen. Mit ihr wurde die Abgabelast um 5% auf 20 gesenkt. Man sehe sich das Modell an, heißt es aus dem Haus der BKM, im Moment sei es aber nicht geplant.
Mittelvergabe durch neue Superbehörde?
Für Deutschland rechnet Claudia Roth mit 200 Millionen Einnahmen durch die Investitionsabgabe, die von der Filmförderungsanstalt (FFA) eingezogen und verwaltet werden. Länder und Sender haben jedoch grundsätzliche Bedenken gegen das Vorhaben angemeldet. Nathanael Liminski beklagte in der „FAZ“, dass Claudia Roth mit der Investitionsverpflichtung die Kompetenzen des Bundes überschreite und in die Programmautonomie der Sender eingreife. Ähnlich sehen es ARD und ZDF. Die BKM ist dagegen zuversichtlich. Es stehe in engem Austausch mit den Ländern, um einen kohärenten Rechtsrahmen sicherzustellen.
Auch die Streamingdienste haben ihre massiven Einwände formuliert
„Unsere Nutzer wollen Qualität und Vielfalt. Um sie mit den besten Geschichten aus Deutschland und der ganzen Welt zu begeistern, brauchen wir Flexibilität. Starre Investitionsvorgaben mit kleinteiligen Subquoten fördern das nicht,“ formuliert Wolf Osthaus die Bedenken aller Anbieter.
Ein Gutachten von Dr. Matthias Cornils, Johannes GutenbergUniversität Mainz, Direktor des Mainzer Medieninstituts, kommt dagegen zu dem Schluss, dass die Urteile des BGH zum FFG mit seinen Vorgaben auf die Investitionsabgabe übertragbar seien.
Rechtsstreit könnte folgen
Ein Rechtsstreit steht im Raum, wenn die Zahlungen verweigert werden. Verpflichtete Mediendiensteanbieter werden an die FFA entsprechende Daten zur Ermittlung der getätigten Investitionen übermitteln müssen, so die BKM. Sollten die Investitionsverpflichtungen nicht erfüllt werden, ist eine Ausgleichs-Abgabe vorgesehen, die per Abgabebescheid von der FFA eingezogen wird. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden. Der Streit könnte bis zum EuGH gehen.
Streichungen im FFG zu Gunsten der Produktion
Besonders verärgert sind die privaten Sender, die neben der Investitionsabgabe auch über die Novellierung des FFG stärker zur Kasse gebeten werden. Künftig soll die Möglichkeiten entfallen, statt Geld für die Produktion Medialeistungen (Werbespots) zu stellen. Die öffentlich-rechtlichen Sender stellten nach Angaben der FFA im Jahr 2022 Medialeistungen in Höhe von 2.300.000,00 Euro brutto zur Verfügung. Die privaten Fernsehveranstalter (inkl. Sky) in Höhe von 6.404.726,85 Euro. Das Geld fehlt also für das Marketing des Verleihs nach einer komplizierten Rechnung.
Wie AllScreens - Verband Filmverleih und Audiovisuelle Medien e.V. in seiner Stellungnahme zum FFG-Entwurf aufmacht, verliert die Branche 3,3 Millionen Euro Verleihförderung durch die Änderung.
Gestrichen wird auch die Förderung der Projektion des Kurzfilms in den Kinos. Diese Schwachstellen hat auch die Opposition erkannt.
„Im Rahmen unseres Film-Fachgesprächs mit vielen Vertretern der Film-Branche stellte sich heraus, dass großer Änderungsbedarf besteht“, erklärt Dr. Christiane Schenderlein, Vorsitzende der AG Kultur und Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Aus unserer Sicht müssen die Kinos und die Verleiher in den Reformvorschlägen mehr Berücksichtigung finden. Im aktuellen Entwurf besteht zudem eine sehr einseitige Stärkung der großen Verleiher.“
Kriteriengestützte Referenzförderung systematisch geschwächt
Die Stärkung der Branchenprimusse zieht sich durch das gesamte Filmförderungsgesetz (FFG), das künftig einseitig auf die Referenzförderung setzt, bei der wirtschaftliche Erfolge belohnt werden. Die kriteriengestützte Referenzfilmförderung, mit der künstlerische Erfolge belohnt werden, wurde konstant zurückgefahren. Zunächst wurden der Golden Globe und die Prädikate „wertvoll“ der Filmbewertungsstelle gestrichen, jetzt soll auch deren Prädikat „besonders wertvoll“ aus dem FFG verschwinden. Urteile Dritter fallen raus, von der Branche selbst vergebene Preis wie die Lola und der Oscar aber bleiben. Bei den deutschen Filmpreisen bleibt es gar bei der doppelten Belohnung – mit Prämien bis 500.000 Euro und Referenzpunkten.
Vertrieb mit Steueranreizmodell
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) will zumindest beim Vertrieb nachbessern. Ein Anreizmodell für den Verleih werde diskutiert. Die Produzenten könnten bestimmte Kosten für Verleih und Auslandsvertrieb mit der Produktionsförderung beim Steueranreizmodell einreichen. Es wären dann nicht ganz die von den acht Verbänden geschätzten 83 Millionen Ausgaben, aber auch hier ist die Summe nach oben offen. Und die Hälfte müssten die Länder übernehmen.
Der unterfinanzierte Verleih und auch die fehlende mittelständische Kinoinfrastruktur in den Neuen Bundesländern bleiben die Achillesfersen des deutschen Films. Seit Jahren beklagen alle Branchenplayer, dass zu viele Filme produziert werden, um sie gut auszuwerten. Im Kino und auch bei den Sendern. Die ARD müsste bei der Zahl ihrer jährlichen Kinokoproduktionen zwei Premieren pro Woche ausstrahlen – ein Blick ins Programm reicht, dass sie das nicht tut.
Viele Argumente stechen kaum
Durch die neuen Fördermaßnahmen rechnet die BKM mit höheren Budgets. Dabei sind sie bereits heute nach GB die höchsten in Europa. Und mit noch mehr Filmen, doch keiner redet über die Qualität. Die Branche verspricht, künftig 35 Millionen Zuschauer mit deutschen Filmen ins Kino zu locken. Das gelang ihr allerdings schon mehrmals mit weniger Filmen und staatlichen Zuschüssen.
Sie hofft auch auf eine Stärkung des Eigenkapitals bei den Produzenten, wenn sie künftig mehr Rechte an ihren Filmen erwerben könnten. An der Ursache für ihre Situation geht das Gesetzespaket vorbei. Die Verwertungskette für Kinofilme in Deutschland macht es ihnen nahezu unmöglich, vom Erfolg zu profitieren. Daher brauchen sie für jeden Film neue Förderung.
Das ist nicht nur in Deutschland so. In ganz Europa wird die heimische Filmindustrie kräftig mit Fördermodellen aller Art unterstützt. Sie sind mittlerweile das zweitwichtigste Finanzierungsmittel für Filmproduktionen auf dem Kontinent. Und ganz Europa möchte die hochbudgetierten, stargespickten Produktionen made in Hollywood mit Steueranreizmodellen anlocken oder verhindern, dass sie eigenen Talente abwandern und woanders drehen. Selbst Rumänien lockt mit 35%, Malta gar mit 40% Erstattung auf die Produktionskosten.
Ein Jahr Zeitverlust
Claudia Roth hat das Schicksal von FFG und der beiden Modelle miteinander verknüpft. Den jetzigen Zeitdruck hat sie selbst verschuldet. Im Februar 2023 hatte sie die Entwürfe angekündigt, ein Jahr später wurden sie ohne Abstimmung mit Christian Lindner und den Bundesländern vorgestellt. Das FFG bringt sie Ende Mai in die Beratungen des Kabinetts, bei den anderen beiden Entwürfen gibt es keine Auskünfte über einen Zeitplan. Zumindest gibt es einen Plan B: Auch 2025 werden DFFF und GMPF weitergeführt, wenn das Steueranreizmodell und die Investitionsabgabe nicht kommen.
Katharina Dockhorn, 21. Mai 2024
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Ergänzend zum obenstehenden Bericht möchten wir vom BAF e.V. zum besseren Verständnis der abstrusen Situation durch die geplanten Änderungen der BKM noch ein Statement der Salzgeber & Co. Medien GmbH hinzufügen, das Jakob Kijas vom Salzgeber Filmverleih am 11. April 2024 wutentbrannt geschrieben hat.
Auch die AG Verleih äußert sich zum Entwurf des Filmförderungsgesetzes, den das Bundeskabinett gestern, den 22. Mai 2024, angenommen hat, deutlich kritisch. Er sei "eine offene Abkehr vom Kino". AG-Vorstand Björn Hoffmann fordert deutlich bessere Konditionen für die Branche, schreibt Blickpunkt:Film.
Ein deutsches Kino ohne Salzgeber?
Am 15. Februar 2024, also just am Tag der Eröffnung der 74. Berlinale, wurde von der BKM der Referentenentwurf zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes veröffentlicht. Diese Novellierung stand schon seit längerer Zeit an und ist auch dringend notwendig, denn unser jetziges Filmförderungsgesetz, das die Förderoptionen für sämtliche Sparten wie Projektentwicklung, Drehbuch, Produktion aber auch Verleih festlegt, ist von 1967 und seitdem nicht in die Neuzeit geholt worden.
Um was geht es?
Aus meiner Perspektive geht es um nichts weniger als die Zukunft und das Überleben!
Wir bei Salzgeber widmen uns aus Überzeugung Filmen und Filmemacher*innen, die oftmals im Förderdschungel durchrutschen. Wir stehen seit jeher ein für Erstlingsfilme, begleiten Filmemacher*innen mit unserer Expertise bei den ersten Schritten und widmen uns Stoffen, die für andere als zu gewagt, zu „schwierig“, zu abseitig gelten. Unsere Projekte sind oftmals Kulturarbeit, ja auch gesellschaftliche Arbeit. Ohne Verleihförderung würde das so nicht mehr gehen.
Tatsächlich war es für uns schon bisher schwieriger, da wir häufig durchs Förderraster geflogen sind. Warum ausgerechnet amerikanische Majors hohe Summe aus der kulturellen Verleihförderung erhalten haben, während wir und andere mittelständische Verleihunternehmen oftmals ganz leer ausgegangen sind, hat schon in der Vergangenheit großes Unverständnis ausgelöst.
Doch das, was jetzt auf dem Tisch liegt, würde die Lage nochmal drastischer verschlechtern – es wäre ein K.O.-Moment für unsere Arbeit!
Ich erlaube mir, etwas auszuholen, denn manchen mag es gar nicht bekannt sein, dass bis zum Stadium der Produktionsförderung mehrheitlich die inhaltlichen Aspekte eines Projekts für eine Förderung ausschlaggebend sind – wobei auch hier in der Vergangenheit die Gewohnheit Einzug gehalten hat, eine wirtschaftliche Positivbilanz des potentiellen Verleihs beizulegen. Ab Verleih sind dann die wirtschaftlichen Kriterien maßgeblich.
Nun stellen sich mir Fragen: Ist Film nur Wirtschaftsgut? Leisten Film und Kino keinen gesellschaftlichen Mehrwert? Reicht es, wenn ein Film „nur“ gemacht, nicht aber auch herausgebracht und sichtbar gemacht wird? Ist es sinnvoll, dass Kino und Verleih seit Jahrzehnten stiefmütterlich in der Förderpolitik behandelt werden?
Meine Antwort auf all diese Fragen ist immer dieselbe: ein klares Nein.
Die Filme von Volker Koepp, z.B. „Gehen und Bleiben“, sind historische und gesellschaftliche Dokumente, die sich mit deutscher Geschichte auseinandersetzen und dabei einen Einblick in die Jetztzeit liefern. Filme wie „Piaffe“ von Ann Oren strotzen vor künstlerischem Eigensinn und der Vision, Kino neu zu denken. Filme wie „Drifter“ von Hannes Hirsch sind zeitgemäß und bilden die heutige Lebensrealität ab. Für all diese genannten Titel haben wir im letzten Jahr erfreulicherweise Förderungen von der BKM erhalten, die uns die Herausbringung erleichtert haben. Das Geld hat es ermöglicht, mit den Filmen in die Breite zu gehen, Regisseur*innen auf eine Kinotour in mehrere Städte zu schicken, Anzeigen und Werbung zu schalten, eine starke Sichtbarkeit für die Filme zu schaffen.
Nach dem vorliegenden Referentenentwurf würden wir jedoch bei all diesen Filmen leer ausgehen und keinen Cent Unterstützung für die Herausbringung erhalten. Es wäre der Sargnagel für uns – und für die deutschen Filme, die sich was trauen, aber auch für den Nachwuchsfilm, von dem man nicht erwarten kann, dass er gleich die großen Kassen füllt. Und es wäre ein weiteres Armutszeugnis für den Filmstandort Deutschland.
Seit vielen Jahren versuchen Verbände ins Gespräch mit politischen Entscheidungsträger*innen zu kommen, um die Missstände in der Förderpraxis zu korrigieren und ein nivellierendes Element zu implementieren, das eine Förderung nicht nur unter wirtschaftlichen, sondern auch künstlerischen Kriterien gewährleisten würde. Leider kann man sagen, dass sich das Interesse für die Belange von Verleihfirmen bei diesen Gesprächen bisher sehr in Grenzen hielt.
Übergreifend wurde eine automatische Förderung auf Verleihebene gefordert, um ähnlich dem europäischen Modell „MEDIA“ eine gewisse Planbarkeit und Sicherheit zu installieren. Auch hier zur Verständlichkeit: Jedes Jahr werden die Zuschauer*innenzahlen aller europäischen, nicht-deutschen Filme, die ein Verleih herausgebracht hat, addiert, um dann letztlich nach bestimmten Länderschlüsseln eine Fördersumme zu generieren. Die muss dann im Folgejahr wieder in Lizenzen oder Herausbringungskosten für europäische Filme investiert werden. Dieses Modell ist deswegen so großartig, weil es ein ausgleichendes Moment hat: Filme, die viele Besucher*innen machen, helfen so Filmen, die es vielleicht etwas schwerer haben. Und beides schließt einander nicht aus. Nebenbei bemerkt ist der Antragsprozess einer der einfachsten überhaupt und in der Abwicklung wesentlich unaufwendiger als jede andere Förderabrechnung auf Bundes- oder Landesebene in Deutschland.
Im jetzt vorliegenden Entwurf der BKM wurde auf Verleihebene zwar die gremienbasierte Förderung durch eine automatische Förderung ersetzt, aber Geld soll es erst ab 10.000 Referenzpunkten geben. Referenzpunkte werden durch Zuschauer*innenzahlen und Teilnahmen auf renommierten Festivals erworben – quasi wie ein Prämienpunktesystem. Salzgeber wird dadurch in ein Dilemma manövriert, denn viele unserer Filme laufen nicht in den Hauptwettbewerben jener wenigen Filmfestivals, die gelistet sind; und viele unser Nachwuchsfilme oder dezidiert queeren Filme erreichen auch leider nicht zwingend 10.000 Besucher*innen.
Mehr deutsche Festivals auf die Festivalliste zu stellen, um dadurch Filmen, die dort laufen, eine „kulturelle Auszeichnung“ und damit Referenzpunkte zu verschaffen, würde das Problem aber auch nicht lösen. Vielmehr würde das die Abhängigkeit von Verleih zu Festivals fatal verstärken: Filmfestivals sind ein wirtschaftliches Standbein in der Auswertung, und genau dieses würde dadurch torpediert, wenn die Position des Verleihs geschwächt würde. Unabhängig davon, dass man sich auch die Frage stellen könnte, wer eigentlich letztlich die Kompetenz hat, Filme als kulturell wertvoll zu deklarieren. Es wäre schlicht eine Auslagerung der Verantwortung, die man mit einer gerechteren und sinnvolleren Gremiengestaltung – kürzere Rotation der Gremienmitglieder, angemessene Vergütung, diverse Besetzung – hätte vermeiden können.
Daneben ist der vorgelegte Referentenentwurf auch schlicht kein ganzheitlicher Blick: Weder Kino noch Verleih noch Filmbildung werden nennenswert erfasst. Es ist tatsächlich ein Entwurf, der maßgeblich den Produktionsfirmen zugewandt ist. Und da kommen wieder die oben erwähnten Fragen ins Spiel. Die kulturellen Aspekte sind bisher nicht ausgearbeitet. Die Richtlinien zur selektiven kulturellen Filmförderung aus BKM-Mitteln oder der Kulturbeirat und dessen Besetzung werden gerade mal am Rande erwähnt.
Das darüber hinaus im Referentenentwurf vorgeschlagene Tax-Incentive-Verfahren ist ebenso nicht für die Verleiharbeit gedacht, sondern lediglich für die Produktionsfirmen ausgelegt, die für jeden ausgegebenen Euro Steuererleichterung und damit auch eine indirekte Förderung erhalten. Zudem soll dieses Verfahren über die Länder finanziert werden. Mir stellt sich dabei auch die Frage, welche Auswirkungen das auf regionale Förderungen haben wird, die dann letztlich als einzige „Anlaufstellen“ für uns blieben. Man kann davon ausgehen, dass diese Töpfe dann auch schrumpfen werden.
Mal wieder zeigt sich hier also die seit Jahrzehnten geltende Unverhältnismäßigkeit zwischen Produktions- und Verleihförderung. Zwar stehen laut jetzigem Papier 25% des Fördervolumens der Verleihförderung zu (davor waren es 21,5%). Gleichzeitig werden aber dem Verleih weniger Mittel zur Verfügung stehen, denn die Kinoabgaben werden erhöht, die Referenzmittel müssen direkt an die Produktionen weitergegeben werden und vor allem wird der Fördertopf insgesamt kleiner. Das vorliegende Modell wird also letztlich dazu führen, dass weniger Geld in die Auswertung investiert wird, weil weniger da sein wird; und das wird wiederum zu weniger verkauften Kinotickets führen.
Klar ist: Die Verleihförderung muss mindestens auf 35% des Fördervolumens erhöht und gleichzeitig muss eine ergänzende BKM-Förderung nach kulturellen Kriterien eingeführt werden, die mit einem ähnlichen Etat ausgestattet ist wie die im Entwurf dargestellte Referenzförderung. Nur so werden kulturell wertvolle Filme nicht in der totalen Unsichtbarkeit begraben.
Wir brauchen ein anderes politisches und kulturelles Verständnis und den entsprechenden Weitblick, damit Firmen wie Salzgeber zukünftig noch ihre Arbeit machen können. Es braucht die Bereitschaft, Film in all seinen Facetten zu sehen und zu unterstützen – und zu erkennen, was Film als Kunst- und Diskurselement leisten kann. Kino darf nicht als reines Wirtschaftsgut im Kapitalismus verenden.
Diesen Brief möchte ich mit ein paar entscheidenden Fragen abschließen: Welche Filme wollen wir zukünftig im Kino sehen? Welche Gesellschaftsgruppen sollen sich im Kino wiederfinden können? Soll Kino ein Ort des Diskurses bleiben? Wollen wir auch mal nachdenklich aus dem Kino nach Hause oder in die Kneipe nebenan gehen? Wollen wir neue Perspektiven kennenlernen? Wollen wir wirklich Diversität, Vielfalt in Kunst und Kultur fördern? Für meinen Part kenne ich die Antworten – ich hoffe nur, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien noch nicht so festgefahren ist und sich selbst bei ihren eigenen Worten zur Verteidigung von Diversität nimmt, die sie während der Teddy Awards so selbstverständlich postuliert hat.
Jakob Kijas, 11. April 2024
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