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Abo-Sender Premiere und Leo Kirchs Filmstock gerettet!

Rechte-Vergabe der Deutschen Fußballbundesliga (DFL) an den Abo-Sender Premiere sichert Niveau der Medien-Erlöse.



Allgemein war mit einer Entscheidung der Vergabe aller Fernsehrechte erst im Januar gerechnet worden, wie wir im BAF-Blog am 18. Oktober anlässlich desaströser Verluste beim Abo-Sender Premiere berichteten. Nun hat die Deutschen Fußballbundesliga (DFL) bereits Ende November und somit früher als erwartet, die Rechte vergeben. Am gleichen Tag noch sind die Aktien von Premiere um 40% wieder hochgeschnellt.

Das Kartellamt hatte zur Auflage gemacht, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten und der free TV Empfang bei der Vergabe der Fernsehrechte diesmal Berücksichtigung finden. So verwundert es nicht, dass Premiere, ARD, Telekom, ZDF und DSF künftige Rechte-Inhaber der Übertragung von Bundesliga Spielen für die Spielzeiten 2009/2010 bis 2012/13 sind. Ursprünglich hatte die Deutschen Fußballbundesliga (DFL) einen Vertrag mit dem Kirch Unternehmen Sirius ausgehandelt, doch nach dem Einspruch des Kartellamtes wieder gekündigt. Für Leo Kirch war das ein böses Erwachen, war doch dieser Deal, nach dem tiefen Absturz des Medienmoguls, sein einziger Hoffnungsschimmer. Die Neuvergabe der Übertragungsrechte hat in der Bundesliga für viel Respekt und große Anerkennung gesorgt, denn für den Fernsehzuschauer ändert sich nicht viel und dennoch bringt das Vergabepaket 1,65 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren ein.

Die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga können in den kommenden vier Spielzeiten mit durchschnittlich 412 Millionen Euro pro Saison aus der Vermarktung der Medienrechte rechnen. Trotz eines schwierigen Medienmarktes, kartellrechtlicher Vorgaben und einer weltweiten Finanzkrise erhöhen sich die durchschnittlichen Erlöse damit sogar leicht um rund sieben Millionen Euro jährlich.

Liga setzt auf bewährte Partner
Die Liga setzt auch künftig auf bewährte Partner. Die Pay-TV-Rechte der Bundesliga und 2. Bundesliga wurden dabei an den Abo-Sender Premiere vergeben, der somit weiter "alle Spiele, alle Tore" live überträgt. Im Free-TV sicherte sich die ARD die Rechte an den Zusammenfassungen am frühen Samstagabend (ab 18.30 Uhr) und am späten Sonntagabend (ab 21.45 Uhr), während das ZDF weiterhin eine Highlight-Sendung am späten Samstagabend (ab 22.00 Uhr) ausstrahlen wird.

Auch die Neuen Medien wurden berücksichtigt:
• IPTV: Deutsche Telekom AG
• WEB-TV: Premiere
• MOBILE: Deutsche Telekom AG

Im Bereich IPTV bleibt die Deutsche Telekom ebenso am Ball wie bei den Mobilfunk-Rechten. Im Web-TV überträgt künftig ebenfalls Premiere. Die Zusammenfassungen der 2. Bundesliga werden am Freitag und Sonntag ebenso wie das Montagsspiel im DSF übertragen. Darüber hinaus werden die Samstagsspiele der 2. Bundesliga in der Bundesliga-Highlight-Zusammenfassung der ARD stattfinden.

"Vorzeigbares Ergebnis in schwieriger Lage"
"Wir haben in einer schwierigen Lage für den Profi-Fußball ein vorzeigbares Ergebnis erzielt", sagte Liga-Präsident Dr. Reinhard Rauball: "Angesichts der Tatsache, dass wir uns in einem äußerst schwierigen Medienmarkt bewegen und zudem durch unverständliche Vorgaben des Kartellamtes benachteiligt werden, sind die Wachstumsmöglichkeiten für die Bundesliga begrenzt. Hinzu kommt eine gesamtwirtschaftliche Abwärtsentwicklung mit einer weltweiten Finanzkrise, die auch den Medien-Unternehmen zu schaffen macht."
Die Entscheidung der Mitgliederversammlung erfolgte nur eine Woche nach Abgabe der Gebote. Die abgeschlossene Ausschreibung ist damit die frühzeitigste in der Geschichte der DFL. Erstmals wurden die Rechte bereits im November vor der ausgeschriebenen Rechteperiode vergeben.

Wenig spürbare Veränderungen
Für die Zuschauer im TV, IPTV und Web-TV wird es mit Beginn der kommenden Saison nur wenige spürbare Veränderungen am Fernseh-Wochenende geben (Einen Überblick finden Sie hier als PDF-Datei ). rechtevergabe_charts.pdf

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Deutsches Filminstitut übernimmt Kinovertrieb von KirchMedia



Leo Kirch hat nach der oben genannten Schlappe mit der Deutschen Fußballbundesliga, bereits einen weiteren Rückschlag verkraften müssen. Das Imperium des Pleitiers war 2002 nach einer flapsigen Äußerung des ehemaligen Chefs der Deutschen Bank, Rolf Breuer, wohl endgültig zusammengebrochen. Seitdem klagt Kirch auf 3,6 Milliarden Euro Schadenersatz, da seiner Meinung nach die Insolvenz hätte abgewendet werden können, obwohl er schon damals eine Rate von 100 Millionen an die DFL nicht begleichen konnte. (wir erwähnten Einzelheiten im BAF-Blog am 27. Juli 2008).

Das Landgericht München wies nun kürzlich eine Teilklage Kirchs ab, da der Klagepool aus 17 früheren Kirch-Gesellschaften offensichtlich mittellos sei und im Falle einer Niederlage Kirchs, sowohl die Deutsche Bank, wie auch der Staat auf den mutmaßlichen Prozesskosten von mehreren Millionen Euro sitzen blieben. Die Deutsche Bank hatte einem Vergleich nicht zugestimmt, so dass weitere Klagen von Kirch zu erwarten sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte allerdings in einem Grundsatzurteil bereits 2006 festgestellt: Kirch solle eindeutig nachweisen, dass ohne die Äußerung von Breuer sein Imperium weiterhin kreditwürdig sei und heute noch am Leben wäre. Das dürfte schwer fallen und so rechnen Insider mit einem endgültigen Ausgang aller veranschlagten Prozesse erst in fünf Jahren. Leo Kirch wäre dann 87 Jahre alt.

Glück im Unglück hat Leo Kirch dennoch. Sein wertvoller Filmstock ist gerettet. Das Deutsche Filminstitut – DIF in Frankfurt übernimmt Vertriebsrechte für den deutschsprachigen Raum für einen umfangreichen Bestand an Kinofilmen aus dem Rechtestock von KirchMedia. Dr. Michael Jaffé, Insolvenzverwalter der Münchner KirchMedia GmbH & Co. KGaA i.In., und Claudia Dillmann, Direktorin des Deutschen Filminstituts – DIF, unterzeichneten eine entsprechende Vertriebsvereinbarung Mitte November. Insgesamt umfasst das Vertriebsmandat rund 3500 in- und ausländische Titel von der Stummfilmzeit bis heute. Davon werden mehr als 110 Titeln ins Verleihprogramm aufgenommen.
Die Übernahme von Verleihkopien und Vertriebsrechten aus dem Rechtestock von KirchMedia trägt dazu bei, Film als bedeutendes Kulturgut zu sichern und öffentlich zugänglich zu machen“, sagte Claudia Dillmann, Direktorin des Deutschen Filminstituts. "Unabhängig von der kommerziellen Verwertbarkeit einzelner Produktionen müsse das deutsche ebenso wie das internationale Filmerbe geschützt und für heutige und künftige Generationen verfügbar gemacht werden."
Die Zusammenarbeit wurde gefördert durch die TaurusMedia Licence Service GmbH, Unterföhring, und die EOS Entertainment GmbH, Oberhaching, die beide Mitglieder des Deutschen Filminstituts sind und deren Vertreter Paul Reichl und Moritz von Kruedener im Verwaltungsrat des Instituts mitarbeiten. Claudia Dillmann dankte den beiden für ihre Unterstützung der Verhandlungen. Die TaurusMedia Licence Service GmbH bewahrt 1,5 Millionen Materialstücke verschiedener Rechteinhaber und ist insbesondere in der technischen Aufarbeitung dieses Materials für deutsche und internationale Sendeanstalten tätig. Die EOS Entertainment coproduziert und cofinanziert hoch qualitatives Event-Fernsehen.

In sein Verleihprogramm für Kinos, Festivals und Veranstaltungen nimmt das Institut aus dem übernommenen Bestand mehr als 110 Kinotitel auf. Dazu zählen Stummfilme wie DER SCHATZ (D 1922, G.W. Pabst), Melodramen wie LIEBE 47 (D 1948, Wolfgang Liebeneiner) und TOXI (BRD 1952, Robert A. Stemmle); Western wie RIO GRANDE (USA 1950, John Ford), Musikfilme wie DIE TRAPP-FAMILIE (BRD 1956, Wolfgang Liebeneiner), Klassiker wie ALRAUNE (BRD 1952, Arthur Maria Rabenalt); Geschichtsfilme wie GUSTAV ADOLFS PAGE (AT 1960, Rolf Hansen), Heimatfilme wie DER STERNSTEINHOF (BRD 1975, Hans W. Geissendörfer) und Literaturverfilmungen wie WILLIAM SHAKESPEARE'S A MIDSUMMER NIGHT'S DREAM (Ein Sommernachtstraum, USA 1998, Michael Hoffman).

In dem insgesamt 3500 Titel umfassenden Rechtestock, für den das Deutsche Filminstitut die Aufführungsgenehmigungen für Kinos im deutschsprachigen Raum erteilt, befinden sich Liebesfilme wie MASKERADE (AT 1934, Willi Forst), Abenteuerfilme wie DIE WEISSE HÖLLE VOM PIZ PALÜ (D 1929, Arnold Fanck, G.W. Pabst), Komödien wie IT'S A WONDERFUL LIFE (Ist das Leben nicht schön?, USA 1947, Frank Capra), Western wie HIGH NOON (Zwölf Uhr mittags, USA 1952, Fred Zinnemann), Kriegsfilme wie STEINER - DAS EISERNE KREUZ (BRD/GB 1976, Sam Peckinpah) oder Actionfilme wie FIGHT CLUB (USA 1999, David Fincher), deutsche Filme der 1950er Jahre wie DER REST IST SCHWEIGEN (BRD 1959, Helmut Käutner) oder GRÜN IST DIE HEIDE (BRD 1951, Hans Deppe) sowie neuere Werke wie KLASSENVERHÄLTNISSE (BRD/FR 1983, Jean-Marie Straub, Danií¨le Huillet) und MR. BLUESMAN (D 1992, Soenke Wortmann).

Über das DIF-Filmarchiv
Das Deutsche Filminstitut – DIF nimmt gemeinsam mit anderen Institutionen die Aufgabe einer zentralen deutschen Kinemathek wahr, sein Archiv verwahrt mehr als 20.000 Filmkopien unterschiedlicher Formate. Im Sommer diesen Jahres legte das DIF-Filmarchiv seine bis dahin getrennt in Frankfurt und Wiesbaden gelagerten Bestände zusammen. Das neue Filmarchiv in Wiesbaden-Biebrich bündelt das gesamte Leistungs- und Arbeitsspektrum: von der Konservierung, Restaurierung und Umkopierung, dem Filmverleih bis hin zu spezialisierten Aufgaben etwa bei der Digitalisierung von Filmen.

Link: DIF www.deutsches-filminstitut.de

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