Skip to content

Nächster Lockdown, nächste Pleitewelle

Corona trifft Wirtschaft mit Wucht - Reise, Kultur, Einzelhandel: In diesen Branchen geht es 2021 nur noch ums Überleben.



Der zweite Corona-Lockdown wird, egal wie hart er noch ausfällt, eine tiefe Schneise der Insolvenzen durch Deutschlands Wirtschaft ziehen. Konjunkturabsturz und Haushaltsdefizit: Die Corona-Pandemie hinterlässt tiefe Spuren in Europas größter Volkswirtschaft.

Am Dienstag, den 19. Januar 2021, trafen sich die Bundeskanzlerin per Videokonferenz zur Besprechung mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Corona-Pandemie. Die Ergebnisse, das ist leider sehr sicher, werden keine Erleichterungen für die vom Lockdown betroffenen Kultureinrichtungen bringen. Die Türen bleiben weiter zu! Doch sobald sich die Möglichkeit zeigt, wird der Deutsche Kulturrat sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass die Kultureinrichtungen endlich wieder geöffnet werden können.

Corona versus Kultur

Beim Deutschen Kulturrat spricht sich deshalb ständig mit dem Bundeswirtschaftsministerium, dem Finanzministerium, dem Arbeitsministerium und der Kulturstaatsministerin ab. Jede neue Unterstützungsmaßnahme ist wichtig und jede Vereinfachung des Zugangs zu den Förderungen ist zu begrüßen.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) planen zumindest die bereits geltenden Überbrückungshilfen III nachzubessern. Dabei soll der Kreis der Berechtigten erweitert werden und die Hilfen auch dem Kulturbereich zugutekommen.

Nachfolgend aktuelle Informationen des Bundesfinanzministerium:

Überbrückungshilfe III für November 2020 bis Juni 2021

• Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent infolge der Corona-Pandemie erlitten haben. Die Mittel müssen für die jeweiligen Monate beantragt werden. Der Referenzmonat ist der jeweilige Monat im Jahr 2019; also für den Dezember 2020 der Dezember 2019, für den Januar 2021 der Januar 2019 usw.
• Unternehmen, die bereits November- oder Dezemberhilfen beantragt haben, können für die Monate November und Dezember keine Überbrückungshilfe III beantragen.
• Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis 750 Millionen Euro in Deutschland können die Hilfe beantragen.
• Die Überbrückungshilfe kann bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat betragen. Hier sind allerdings die beihilferechtlichen Obergrenzen zu beachten.
• Der Höchstbetrag für Abschlagszahlungen beträgt 100.000 Euro.
• Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzmonat des Jahres 2019: bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent Erstattung von 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten, bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent Erstattung von 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten, bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent Erstattung von 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten.
• Es wurde ein Musterkatalog für förderfähige Fixkosten erstellt, in dem diese beispielhaft aufgeführt werden. Zusätzlich können Investitionen in die Digitalisierung bei den Fixkosten berücksichtigt werden. Hier können auch Kosten berücksichtigt werden, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind.


Neustarthilfe für Solo-Selbständige für Januar 2021 bis Juni 2021

• Die Neustarthilfe kann von Solo-Selbständigen beantragt werden, die im Jahr 2019 mindestens 51 Prozent ihres Einkommens aus selbständiger Tätigkeit erwirtschaftet haben. Weiter können unständig Beschäftigte, z.B. Schauspielerinnen und Schauspieler, die Einkommen aus selbständiger Tätiger und unständiger Beschäftigung beziehen, die Neustarthilfe beantragen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit gleichgestellt.
• Solo-Selbständige können statt Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale ansetzen.
• Die volle Betriebskostenpauschale erhalten diejenigen, deren Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Januar 2019 bis Juni 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist.
• Bei der einmaligen Betriebskostenpauschale, also keiner Einzelerstattung von Betriebskosten, liegt der Referenzumsatz bei 50 Prozent des Gesamtumsatzes des Jahres 2019. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro.
• Die Betriebskostenpauschale wird als Vorschuss gezahlt. Wird im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 ein höherer Umsatz erzielt, muss der Vorschuss anteilig zurückgezahlt werden.
• Der Betriebskostenzuschuss wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Sie kann, sofern erforderlich, zusätzlich beantragt werden. Die Grundsicherung bezieht sich auf die privaten Ausgaben. Der Betriebskostenzuschuss ist ein steuerbarer Zuschuss.


Weiter sind spezifische Maßnahmen unter anderem für die Kultur und Veranstaltungswirtschaft in Planung. Ferner sind Sonderregelungen für den Einzelhandel vorgesehen, die unter anderem die Buch- oder auch die Modebranche betreffen.

Von der Politik sind einige Vorschläge des Deutschen Kulturrats aufgegriffen worden. Zudem werden die Wirtschaftshilfen für die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie für die Solo-Selbständigen aus dem Kultur- und Medienbereich passfähiger.

Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern für die Kultur

Unter den beiden nachfolgenden Links finden Sie gebündelte Informationen über die Maßnahmen des Bundes für Solo-Selbständige sowie kleine und große Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

• Für Solo-Selbständige und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft Stand 20.01.2021.
• NEUSTART KULTUR – Kulturinfrastrukturförderung Stand 06.01.2021.


Darüber hinaus haben auch die Bundesländer umfangreiche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Soloselbständige aus dem Kulturbereich aufgelegt. Ebenso haben verschiedene Bundesländer Maßnahmen für öffentlich geförderte Kultureinrichtungen bzw. Projekte auf den Weg gebracht, die wir hier aber im Einzelnen nicht aufführen können.

Anzeige

Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht dargestellt, sondern nur für eventuelle Benachrichtigungen verwendet.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Formular-Optionen

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!