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GEMA erlaubt europaweite Lizenzierung digitaler Inhalte

GEMA vermarktet Lizenzen von Sony/ATV europaweit



Wer Film- oder Musikrechte lizenzieren will, hatte es bisher schwer. Das im Urheberrecht verankerte, sogenannte Territorialitätsprinzip erlaubt es den Rechteinhabern, Lizenzen örtlich und zeitlich zu beschränken. Wer Urheberrechte europaweit nutzen möchte, sieht sich heute in der Regel mit der Herausforderung konfrontiert, in allen Ländern Verträge mit den jeweils zuständigen Verwertungsgesellschaften zu schließen. Der damit verbundene Aufwand steht einer effizienten Vermarktung von Werken oft im Wege, schrieb u.a. auch die IT-Plattform golem in ihrem Newsletter vom Sommer letzten Jahres. Inzwischen hat sich einiges getan, nachdem die EU-Kommission bereits im Oktober 2005 sich dafür ausgesprochen hatte, eine grenzüberschreitende Möglichkeit zur Lizenzierung zu schaffen. Die Kommission forderte die Verwertungsgesellschaften auf, bei One-Stop-Shops zur Lizenzvergabe zu kooperieren.

Dem wollte die GEMA endlich Rechnung tragen und hat mit dem Musikverlag Sony/ATV Music Publishing einen Vertrag zur Vermarktung von Rechten in Europa geschlossen. Seitdem kann die GEMA Urheberrechte aus dem anglo-amerikanischen Repertoire von Sony/ATV europaweit lizenzieren. Der vorerst für eine Laufzeit von drei Jahren zwischen der GEMA und Sony/ATV Music Publishing geschlossene Vertrag hat zum Ziel, "den Ausbau bestehender Mobilfunk- und digitaler Onlinedienste zu beschleunigen und den Aufbau neuer Dienste zu fördern", wie es in einer Pressemitteilung der GEMA vom 16.06.08 hieß. Dank des Abkommens erhalten Lizenznehmer die Möglichkeit, aus einer Hand eine einzige, europaweit gültige Lizenz für das anglo-amerikanische Repertoire von Sony/ATV zu erwerben.

Im Oktober 2008 folgte dann RealNetworks dem Vorbild der GEMA durch die Unterzeichnung eines pan-europäischen Lizenzvertrags mit CELAS, die den anglo-amerikanischen Katalog von EMI Music Publishing zur digitalen Verbreitung in Europa lizenziert. Durch den europaweit geltenden Vertrag erhält RealNetworks Zugang zum Repertoire von EMI Music Publishing für seine Real Music Dienste. Bereits Anfang 2006 hatte die GEMA zusammen mit der britischen Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS Alliance ein Tochterunternehmen namens CELAS gegründet, um Lizenzen für das anglo-amerikanische Repertoire des EMI Musikverlages europaweit zu vermarkten.

Auch der Erfolg des Apple Music- und Video Store ist nur dadurch zu erklären, dass Apple für seinen iTunes Downloadportal individuelle Rechte mit den Medien-Firmen ausgehandelt hat, um den Download von Medien auf den iPod möglichst unbeschränkt und weltweit zu ermöglichen.

Der GEMA-Vorsitzende Harald Heker sieht in den Kooperationen eine große Verbesserung, denn durch diese Vertragsabschlüsse wird deutlich, dass sich das System der europaweiten Lizenzierung digitaler Inhalte durchgesetzt hat. Auch Martin Bandier, Chef von Sony/ATV, ist erfreut darüber, dass künftig europaweite Lizenzen für die Nutzung seiner Songs aus einer Hand erhältlich sind. Es ist unser Ziel, zur Entwicklung neuer europaweiter Online- und Mobilfunkdienste beizutragen, damit die Verbraucher, egal wo sie leben, umfassender und schneller Zugang zu unserer Musik erhalten. Vom nachhaltigen Erfolg dieser legalen Geschäftsmodelle profitieren dann auch die Autoren und Komponisten.

Welche Rolle spielen Verwertungsgesellschaften?

Auf der Jahrestagung der Society for Economic Research on Copyright Issues (SERCI) wurde bereits am 12. Juli 2008 in Berlin die gegenwärtige Rolle der Verwertungsgesellschaften und ihre Zukunftsperspektiven unter die Lupe genommen. Wissenschaftlern diskutierten über den Sinn von Verwertungsgesellschaften? Sind sie eher als Unternehmen einzuschätzen oder übernehmen sie vielmehr die Rolle von Versicherungen für ihre Mitglieder? Sind sie ihrer Konstruktion nach dazu geeignet, ihren Auftrag zur Kulturförderung wahrzunehmen? ...

Während das EU-Parlament sich Sorgen um die kulturelle Vielfalt in Europa macht und eine Verschärfung des Urheberrechtsschutzes fordert, die den Wettbewerb bei Musikrechten stärker einschränkt, sollte aus Sicht der Musiker die Verwaltung der Musikrechte flexibler werden, um ihnen beispielsweise die Möglichkeit einzuräumen, ihre Musik Offline- und Online zu unterschiedlichen Konditionen zu vermarkten.

Bereits Ende Mai 2008 hatten Vertreter von Verwertungsgesellschaften aus aller Welt über die grundsätzliche Bedeutung des Urheberrechts debattiert und in einem "Copyright Summit", die Idee einer Kulturflatrate und die notwendige Anpassungen an die Realität der Informationsgesellschaft festgelegt. Dabei wurde deutlich, dass insbesondere kleinere Verwertungsgesellschaften um ihre Existenz fürchten, sollte ein stärkerer Wettbewerb ermöglicht werden. Doch letztendlich garantiert die in den EU-Mitgliedstaaten existierende Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften, dass die Wahrnehmung der reinen Rechteverwaltung erhalten bleibt und die Verwertungsgesellschaften nicht zu Versicherungsgesellschaften für ihre Mitglieder degradiert würden. Für die Nutzer, die Lizenzen erwerben wollen, wird der Lizenzerwerb aber vereinfacht, wenn es nur einen dafür zuständigen Ansprechpartner gibt.

Dass die nationalen Verwertungsgesellschaften ihre Monopolstellung aufgeben müssen, berichteten wir ausführlich in unserem BAF-Blog Beitrag vom 17. September 2008. Eine Kartellentscheidung der EU-Kommission erklärte bestehende Vereinbarungen zur nationalen Wahrnehmung von Rechten für illegal und untersagte im Juli 2008 die wettbewerbsverzerrende Praktiken. Absprachen, die Dienstleistungen von Verwertungsgesellschaften auf den nationalen Rahmen beschränken, verstoßen nach Auffassung der Kommission gegen die Artikel 81 des EG-Vertrages und Artikel 53 des EWR-Abkommens.

Links: www.sonymusic.de | www.gema.de


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