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Aus Corona nichts gelernt - kritische Anmerkung zum zweiten Hilfspaket

Das zweite Hilfspaket für Soloselbständige hilft sicher nur einer Branche: Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.



Die Kulturmilliarde ist auf dem Weg, und die Kulturstaatsministerin ist stolz: „Ein Beitrag, der international seinesgleichen sucht“, so Monika Grütters. Da hat sie recht. Es sei denn, man wechselt den Blickwinkel und vergleicht nicht andere Länder, sondern eigene Branchen: Wenn die Kultur fliegen könnte, müsste sie fast 100 Milliarden kriegen, vermerkte Crew United letzten Freitag zum Hilfspaket für die Lufthansa, denn in der Kulturbranche arbeiten mehr als achtmal so viele Menschen und erwirtschaften einen mehr als zehnmal so hohen Umsatz. Dies besagt der „Monitoringbericht Kultur- und Kreativwirtschaft“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Die Kultur bekommt den Neustart, die Kulturschaffenden die Grundsicherung. Für Künstler*innen wurde der Zugang vereinfacht, erklärt die Bundesregierung. Der Antrag sei einfach und bequem zu stellen, verspricht die Arbeitsagentur. Katharina Hoffmann ist Künstlerin und verzweifelt trotzdem. Denn ganz so einfach sieht das mit dem Antrag doch nicht aus: Auf YouTube ruft sie ihre Kulturstaatsministerin um Hilfe bei den umfangreichen Formularen.



Dazu auch ein ironischer Kommentar unserer geschätzten Kollegin Katharina Dockhorn.

Starkes Soloselbständigen-Gesetz? Oder Herausragendes-Grundsicherungsgesetz? Die Bundesregierung verzichtete für ihre ersten Hilfsprogramme zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Lockdowns für kleine Unternehmen und Selbständige auf klingende Namen wir das „Gute-Kita“- oder „Starke Familien“-Gesetz. Vielleicht haben die PR-Strategen in den Chefetagen der Ministerien geahnt, dass ihr Hilfsprogramm frei nach Spitzweg bald zum „Arme Poeten“-Gesetz geadelt wird.

Und auch bei der Neuauflage der Hilfspakete für die Gruppen der Kleinstunternehmer und Soloselbständigen blieb die Regierung beim nüchternen Beamtenteutonisch. Wobei sich Filmkundigen bei einem Blick in die Regularien dieses Bürokratiemonsters sofort ein Titel aufdrängt: Die Beantragung des Passierschein A 38 aus dem Haus der Verrückten. Zur Erinnerung, die Erledigung dieser "verwaltungstechnische Formalität" gehört zu den zehn Prüfungen, die den tapferen Galliern Asterix und Obelix auferlegt werden, um die ersehnte Eintrittskarte ins Paradies des römisches Reichs mit den nur seinen Bürgern vorbehaltenen Leistungen zu ergattern.

Die beiden tapferen Krieger verirren sich bekanntlich in einem Labyrinth, in dem sich die Verwaltung nur mit sich selbst beschäftigt und dafür ständig neue Formulare erfindet. In solch undurchdringlichen Dschungel wähnen sich nun die Bedürftigen. Sie müssen einen professionellen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit der Antragstellung beauftragen, ohne abschätzen zu können, ob sie antragsberechtigt sind und ob es sich für sie überhaupt lohnt, die Formulare ausfüllen zu lassen. Also schon mal ein Titelvorschlag: Gutes Berater-Gesetz. Wobei mal völlig außen vor ist, wie Menschen in der Grundsicherung die Antragstellung überhaupt finanzieren sollen.

Offenbar haben die Beamten den richtigen Schluss aus der Filmszene gezogen. Der listige Asterix und sein gutmütiger Freund Obelix durchschauen den Wahnsinn und drehen den Spieß um. Sie lassen die Beamten aus dem Haus der Verrückten von Pontius zu Pilatus rennen, um ein von ihnen erfundenes Formular zu finden, für das die Voraussetzung der Passagierschein A38 ist. Aber die Teutonen spinnen ja nicht wie die Römer und rennen selbst. Sie lassen andere rennen und sich das Rennen bezahlen.

Wobei es nicht passieren kann, dass die Antragsteller mehr für das für Erstellen des für Laien nicht zu durschauenden Bürokratiewunderwerks bezahlen als sie erhalten. Die Kosten für das Ausfüllen der Formulare werden vom Steuerzahler sofort übernommen. In die Röhre gucken alle, die prüfen lassen und nicht antragsberechtigt sind. Und als ob das nicht schon genug ist, folgt gleich die Drohung: Wer die für die Antragstellung geforderten 60% Umsatzeinbruch im April und Mai nicht erreichte, sollte doch gleich mal die zuvor erhaltene Förderung zurückzahlen. Das könnte auch freie Journalisten treffen, die im April und Mai noch die Honorare für März und frühere Monate erhielten, die sie schnell noch anmahnten.

Bis heute fehlt eine keine klare Aussage des Landes Berlin zu einem zentralen Punkt. Für die Sicherung des Lebensunterhalts zahlte es bekanntlich 5000,00 Euro für sechs Monate, die es zu versteuern gilt. Bayern zog mit seinem Grundeinkommen von 1000,00 Euro für drei Monate nach. Sind sie nun Umsatz im Sinne dieses Gesetzes oder nicht, das ist für viele die Gretchenfrage.

Die Sonderwege – NRW und Baden-Württemberg zahlten aus den Bundesmitteln Kosten für den Lebensunterhalt, was bis heute umstritten ist - ersparte vielen plötzlich arbeitslos gemachten Menschen in der Kreativbranche, von denen viele bis heute einen Solidabeitrag zum Schutz der Gesundheit aller Deutschen leisten, nicht den Gang zum Jobcenter. Die Hilfen der Länder waren nur auf eine Person berechnet, wer eine Familie ernähren muss, blieb der Gang zum Amt nicht erspart. Und der war mit riesigen Hinkelsteinen gepflastert, wie der Kulturrat NRW in einer Umfrage herausfand, bei der einem das Lachen über die bürokratischen Purzelbäume im Halse stecken bleibt.

Zur Logik des Blicks des deutschen Beamten und der deutschen Regierungsparteien passt dann auch ein Blick ins Programm Neustart Kultur. Zwar hat die Corona-Krise ans Tageslicht gebracht, dass in der Kreativbranche Hungerhonorare gezahlt werden, wobei der Deutsche Kulturrat diesen Fakt in nettere Worte packt. Daraus folgt: Nichts. Der private Dudelfunk wird mit 20 Millionen bedacht, die Verlage fassen 220 Millionen ab, die sowieso hoch subventionierte Filmbranche freut sich über 50 Milliönchen. Doch im Kleingedruckten der Bedingungen fehlt, dass die Macher endlich angemessen bezahlt werden. Warum soll es ihnen besser ergehen als den Beschäftigten der Lufthansa? Über deren Schicksal wurde aber wenigstens öffentlich debattiert.

Die Forderung nach einer angemessenen Bezahlung, wen wundert es, fehlt natürlich auch im Entwurf des Justizministeriums zur Umsetzung der Europäischen Urheberrechtsrichtlinie. Die Ministerin auf dem Haus der SPD enteignet sogar die Urheber – bislang erhielten sie über die Verwertungsgesellschaften 60 bis 70% der Einnahmen aus den Geräteabgaben. Beim Leistungsschutzrecht sollen es nur 30% für die Urheber sein.

Da fällt einem nur noch ein, die spinnen doch, die Teutonen.

Katharina Dockhorn


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