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Virus killt Kreativszene - Kommentar von Katharina Dockhorn

Nur 900 Euro Ausfallhonorar für maximal 6 Monate - IBB Förderbank erleidet Corona-Schock - KfW fürchtet Pleitewelle - landen wir alle bei der Stadtmission?



900 im Monat! - Das Hilfsprogramm für die Kreativszene ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Bundesregierung, allen voran Kulturstaatsministerin Monika Grütters, verspricht seit Wochen, die Kreativszene angesichts der Corona-Krise nicht alleine zu lassen. Ein umfangreiches Hilfsprogramm wurde in den vergangenen Wochen durch Bundestag, Bundesrat und die jeweiligen Landesparlamente gejagt. Die Mittel können jetzt endlich in allen Ländern über die jeweiligen Investitionsbanken beantragt werden.

Doch die ersten Erfahrungen zeigen, dass die Bürokratie weiter blüht und wohl noch Wochen vergehen werden, bis das Geld bei den plötzlich beschäftigungslos gewordenen Künstlern und Publizisten ankommt. Die Schwierigkeiten beginnen bei der Antragstellung, die Websites sind total überlastet und brechen zusammen. Zudem herrscht ein einziges Wirrwarr, dass verunsichert. So gibt NRW 2000,- Euro Zuschuss für Künstler, schließt Journalisten aber aus. Und keiner weiß, ob er dann trotzdem die versprochenen 5000,- Euro von der Bundesregierung erhält.

Denn es könnte so aussehen, dass die Bundesregierung mit den angekündigten Hilfen bei der Überbrückung von Liquiditätsengpässen den Betroffenen die Angst nimmt, ihre Produktionsmittel zu verlieren. Sie rettet aber eher den Immobilienbesitzer, der jetzt die Miete für sein Kino, sein Atelier oder sein Büro erhält. Oder die Bank, bei der selbständige Künstler und Publizisten ihr Auto oder notweniges Rüstzeug wie Kameras oder eine Schnittplatz geleast haben.

Wer Zuschüsse für entgangenes Einkommen erhält, ist völlig unklar. Bayern oder Berlin versprechen 5000,- Euro. Für sechs Monate! Nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Außerdem begann für viele Schauspieler und Crewmitglieder gerade die Drehsaison. In den wärmeren Monaten müssen sie sich ein kleines Polster anlegen, um den Winter zu überstehen. Keiner weiß momentan, ob dies in diesem Jahr noch gelingen kann.

Viele Betroffene fürchten, dass sie in die zweite Säule des Hilfspakets rutschen und sie bei Bezirksamt oder Jobcenter Hartz IV-Leistungen beantragen müssen. Hier sind zwar Verbesserung in der Höhe durch die Anerkennung von Heizkosten und Strom geplant, auch soll die Vermögensprüfung entfallen.

Aber über das böse Erwachen bei der Beantragung der Grundsicherung für Künstler in Hamburg berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ hier bereits am Donnerstag, die neuen Regeln waren allerdings noch nicht in Kraft. Doch nach Aussagen der LINKEN-Politikern Katja Kipping wird es wohl bei der Prüfung bleiben, ob eine Bedarfsgemeinschaft besteht. Dann könnten jene soloselbständigen Kreativen leer ausgehen, deren Partner zu viel verdient. Ein Einkommen fällt dann vollständig unter den Tisch, die Miete bleibt. Und keiner weiß, ob weitere Hemmnisse im Antragsdschungel wegfallen.

Die dritte und größte Säule des Hilfspakets ist für viele Kreative, die oft unter prekären Bedingungen arbeiten, wahrscheinlich obsolet. Kredite werden die meisten nicht aufnehmen. Sie ahnen, dass sie diese niemals zurückzahlen können. Die Kredite werden liegen bleiben, prophezeit David Bennent für die Mitglieder der AG Dok.

In der Frankfurter Geschäftsstelle des Verbandes mehren sich die Hiobsbotschaften. Die meisten Projekte müssen ruhen, Anträge bei den Förderinstitutionen bleiben liegen, um mit dem Geld Recherchen oder Drehbuchentwicklungen voranzutreiben. Und kaum ein Dokumentarfilmregisseur fällt unter den Aufstockungstarifvertrag, den ver.di und BFFS mit der Produzentenallianz geschlossen haben. Er regelt, dass das Kurzarbeitergeld für unterbrochene Drehs für Schauspieler und Crewmitglieder auf 100 bzw. 90% der Tarifgage aufgestockt wird. Auf Nachfrage blieb die Produzentenallianz allerdings die Antwort schuldig, wie viele ihrer mehr als 200 Mitgliedsunternehmen tarifgebunden sind.

Auch die freien Honorarmitarbeiter der jetzt abgesagten Filmfestivals bleiben ohne ihre erhofften Einnahmen. Die Festivalmitarbeiter hatten sich vor einigen Jahren unter dem Dach von ver.di organisiert, aber dort herrscht gegenwärtig Funkstille. Dabei wäre zu prüfen, ob für die gekündigten Verträge mit Moderatoren oder Kinosaalbetreuern jetzt nach §684 BGB oder nach dem Seuchenschutzgesetz die jeweiligen Landesregierungen aufkommen müssen. Eine ähnliche Forderung hatte Christine Berg für den Hauptverband deutscher Filmtheater (HDF Kino e.V.) ins Spiel gebracht.

Vielen Filmschaffenden und Filmkritikern bleibt daher nur die Grundsicherung. Auch Arbeitsminiter Hubertus Heil rechnet mit einer Million Neubeziehern. Der DJV konstatierte daher, dass dieses Programm für Journalisten nicht ausreicht. Ver.di blieb dagegen auffallend still. Kein Wunder, die Gewerkschaft saß in der Runde der Sozialpartner im Kanzleramt. Sie wollte mit den Hilfen an ein bestehendes System andocken – und das ist die Grundsicherung.

Die Gewerkschaft ver.di hofft nun, dass Betroffene zunächst einmal die Gelder beantragen und die Regierung ihr Versprechen einlöst, die Anträge schnell und unbürokratisch abzuarbeiten, damit die Millionen abfließen. Und das schnell klar wird, dass dieses Paket unzureichend ist. Denn auch Mathias von Fintel, Tarifsekretär Medien, räumt ein, dass die Leistungen der Grundsicherung keine ausreichende Ausstattung für eine würdevolles Leben sind. Und wer mehr als sechs Monate in der Grundsicherung war, findet auch nur schwer zurück in die Selbständigkeit, denkt David Bennent.

Wie es die Hilfe unbürokratisch bei den Betroffenen ankommen könnte, zeigt ein Vorschlag von Bundesverband Regie (BVR) und der AG DOK, der vom Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD), dem Bundesverband Kinematografie e.V. (BVK), dem Bundesverband Filmschnitt Editor e.V. (BFS), dem Verband Szenen- & Kostümbild e.V. (VSK), der Bundesvereinigung Maskenbild (BVM) und dem Composers Club (CC) unterstützt wird. Im Kern plädieren sie mit einer Gleichstellung von Kreativen mit Kurzarbeiten, denen jetzt 60% ihres Nettogehalts gezahlt werden. Bei Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67%.

Sie plädieren für:

● Die Übernahme der Sozialversicherung für die Kunst und Kulturschaffenden. Der Bund übernimmt alle Zahlungen, die normalerweise von den Mitgliedern der Künstlersozialkasse (KSK) zu leisten sind.

● Der Bund "schießt" 60 Prozent des gemeldeten, vorabgeschätzten Einkommens (alle Zahlen liegen der KSK vor) zu und zahlt diese monatlich für die Zeit der Krise aus. Übernimmt quasi die Funktion, die der Arbeitsgeber übernehmen würde - was in anderen Teilen ja bereits der Fall ist. Da sich das für die KSK geschätzte Jahreseinkommen auf das netto Einkommen der Filmurheber bezieht, viele der im Brutto Einkommen enthaltenen Kosten für Büro, Technik, betrieblicher Pkw sowie Lizenz und Kommunikationskosten aber weiterlaufen, wäre ein Mindestbetrag von 1.500,- /Monat notwendig.


Der Vorschlag hätte den Charme, flächendeckend ein Modell für alle in Not geratenen Solo-Selbständigen und Kleinstunternehmer zu eröffnen. Die Finanzämter kennen Umsatz und Einkommen. Sehr einfach lassen sich aus dem monatlichen Schnitt 60% ermitteln und auszahlen.

Aber so einfach kann es wohl nicht gehen. Es bleibt zu befürchten, dass die großzügig versprochenen Hilfen viel kurz greifen. Völlig außen vor sind Minijobber, die keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Oder ältere Künstler und Publizisten, die ihre kargen Renten aufbesserten.

Es ist daher zu befürchten, dass der Flurschaden in der kulturellen Landschaft gewaltig wird. Nicht nur die Berliner Arthouse-Kinos bangen um ihre Existenz. Wenn es bei den bisherigen Maßnahmen bleibt, darf man gespannt sein, ob die deutsche Filmbranche Monika Grütters weiter applaudieren wird.

Katharina Dockhorn

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Links: Investitionsbank Berlin (IBB) | KfW Kredite (Coronahilfe)


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