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Tarifabschluss für Filmschaffende

EPI Seminar: Neue Regelungen im Tarifvertrag FFS.



Die Gewerkschaft ver.di, der Bundesverband Schauspiel (BFFS) und die Produzentenallianz haben sich in der vierten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss für die 25.000 Film- und Fernsehschaffenden geeinigt, die für die Dauer von einzelnen Filmproduktionen angestellt werden.

Dabei hebt ver.di besonders hervor, dass es gelungen sei, die Tageshöchstarbeitszeit auf 12 Stunden zu begrenzen. Bis Ende des Jahres 2020 sollen die Tarife stufenweise um durchschnittlich 7,6 Prozent, mindestens jedoch 30 Euro steigen. Zudem gibt es erstmals eine tarifliche Regelung für Abschlußfilme der Filmhochschulen. Außerdem wurden neue Berufsbilder in den Gagen-Tarifvertrag aufgenommen.

„Mit der Tageshöchstarbeitszeit von 12 Stunden konnte ver.di ein seit Jahren verfolgtes Tarifziel durchsetzen, und die Gagenerhöhungen liegen erneut deutlich über dem Branchendurchschnitt, auch weil wir uns mit der überproportionalen Erhöhung von 30 Euro durchsetzen konnten”, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Matthias von Fintel. “Ein weiterer Erfolg ist die Aufnahme von zehn weiteren Berufen in die Gagentabelle, die auch gleich von den vereinbarten Tarifsteigerungen profitieren.“


Die Verhandlungen waren im Vorfeld vom Berufsverband Kinematografie (BVK) und der Arbeitsgemeinschaft „Verbände PRO Tarif“ kritisiert worden, wobei man die Tarifparteien in mehreren Punkten auf einem Irrweg sah.

Dennoch konnten nach mehreren Monaten schwieriger Verhandlungen die Tarifpartner am 29. Mai 2018 in Berlin die Verhandlungen über einen neuen Mantel- und Gagentarifvertrag für auf Produktionsdauer beschäftigte Film- und Fernsehschaffende (letztes Inkrafttreten: 1.3.2016) sowie den Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler (letztes Inkrafttreten: 2.7.2013) und den Tarifvertrag für Kleindarsteller (letztes Inkrafttreten: 1.3.2016) mit einem Kompromisspaket zum Abschluss bringen. Es steht auf allen Seiten unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien.

Tatsächlich besteht berechtigter Zweifel, dass die Mehrzahl der Filmschaffenden für die diese Tarifverträge verhandelt wurden, gar nicht der Gewerkschaft angehören und somit auch nicht von den Vorzügen profitieren können. Zudem ist es noch gar nicht solange her, dass auch Ver.di auf Wunsch der Produzenten auch gegen den Willen von Filmschaffenden Tageshöchstarbeitszeiten von bis zu 13 Stunden zuließ.



Die Verhandlungsführer der Produzentenallianz Christoph Palmer (Geschäftsführer) und Johannes Kreile (stellvertretender Geschäftsführer) erklärten zum Tarif-Abschluss:

„Die nun gefundenen Regelungen tragen Kompromisscharakter. Die Arbeitgeberseite musste bei der Höchst-Arbeitszeit deutliche Zugeständnisse machen, konnte aber im Gegenzug viel weitergehende, überzogene Tarifforderungen der Arbeitnehmerseite abwehren und eine ungewöhnlich lange Laufzeit der – nun synchron verabredeten – Tarifverträge erreichen.

Festzuhalten bleibt darüber hinaus, dass auch in Zukunft flexible und lange Arbeitszeiten am Set möglich sind, die im internationalen Vergleich dem Filmstandort Deutschland nützen. Eine echte Innovation stellt die gefundene Gesamtregelung zum Hochschul-Abschlussfilm dar, die auf Initiative der UFA über mehrere Jahre verhandelt wurde. Die Aufnahme neuer Berufsbilder in die Gagen-Tariftabelle stärkt die Kalkulationsgrundlagen der Produktionsunternehmen gegenüber den Auftraggebern. In der Gesamtschau ist das Tarifpaket vertretbar.“


Im Einzelnen wurden nachfolgende wesentliche Übereinkünfte getroffen:

1. Tariferhöhungen:

Zum 1.9.2018 werden die Wochen-Gagen um 2%, mindestens jedoch um 30,- € erhöht. Eine zweite Stufe erfolgt zum 1.7.2019 mit 2,5% und eine dritte Stufe zum 1.4.2020 um 2,25%.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass acht Monate des Jahres 2018 zu den Konditionen des abgelaufenen Tarifvertrages bezahlt werden. Rückwirkende Zahlungen finden nicht statt. Die ungewöhnlich lange Laufzeit der neuen Tarifverträge über 28 Monate bis 31.12.2020 gibt den Betrieben der Film- und Fernsehproduktionswirtschaft Planungssicherheit und verlässliche Kalkulationsgrundlagen.

Bei den Schauspielerinnen und Schauspielern wird die wöchentliche Mindestgage ab 1.9.2018 von 775.- € auf 810.- € erhöht, ab 1.7.2019 auf 830.- € und ab 1.4.2020 auf 850.- €.

Erstmals sind alle Tarifverträge nun synchron vereinbart.

2. Aufnahme neuer Berufsbilder in den Gagen-Tarifvertrag:

Die Tarifpartner haben sich darauf verständigt, die nachfolgenden, kalkulationsfähigen zehn Berufs- bzw. Tätigkeiten-Gruppen in die Gagentabelle aufzunehmen und dafür Referenzgagen vereinbart:

” 2. Regie-Assistenz, Set-AL-Assistenz, Oberbeleuchter, Lichttechniker, Lichtassistenz (mit Produktionserfahrung), 1. Kamerabühne, Kamerabühnen-Assistenz, Requisiten-Assistenz, 2. Ton-Assistenz, Sounddesign (soweit beim Produzenten angestellt)


3. Arbeitszeiten:

Auch in Zukunft werden flexible und Film-spezifische Arbeitszeiten am Set in Deutschland gesichert sein. Die Arbeitgeberseite musste sich jedoch dazu verständigen, die bislang – allerdings mit Zustimmung des Filmschaffenden und hohen Zuschlägen - mögliche 13. Tages-Arbeitsstunde auf zwölf Stunden einzuschränken. Die 13. Stunde wird in Zukunft allerdings noch an einem Tag der Woche bei hochfrequenten Fernseh-Serien-Produktionen möglich sein. Außerdem gelten weiterhin die besonderen Bestimmungen des Mantel-Tarifvertrages für flexible Arbeitszeiten: Bei höherer Gewalt, nicht planbaren Ereignissen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Produzenten, bei erheblichem Aufwand bei Massenszenen und zeitlich aufgrund Drittentscheidung eingeschränkter Motivverfügbarkeit.

4. Hochschul-Abschluss / Debütfilm:

Eine spezifische Regelung von Hochschul-Abschlussfilmen konnte vereinbart werden. Nach mehrjährigen Anläufen der Arbeitgeberseite wurde damit endlich eine Gesamtverständigung auf (nach unten) abweichende Tarifregelungen für den Hochschul-Abschlussfilm, der in Zusammenarbeit mit Produktionsfirmen entsteht, getroffen. Die nun gefundene tarifliche Regelung kann wesentlich dazu beitragen, den Hochschulfilm aus einem informellen, nicht dem Tarifgeschehen unterworfenen Produktionsprozess herauszulösen und verbindlich zu gestalten. Der Kompromiss wurde ganz wesentlich und nachhaltig vom Produzentenallianz-Mitgliedsunternehmen UFA initiiert und von dem der Nachwuchsarbeit ebenfalls besonders verpflichteten Produzenten Stefan Schubert (Wüste Film Hamburg) erarbeitet.

5. Weitere Regelungen:

Darüber hinaus wurden Regelungen zur Pensionskassen-Anrechnung, Kleindarsteller-Gagen, Anrechnung von Herrichtungszeiten bei Schauspielerinnen und Schauspielern bei der Arbeitszeit sowie der Verbindlichkeit des Tarifvertrages getroffen.

Quellen: Film & TV Kamera | Produzentenallianz

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Update TV FFS - Neue Tarifverträge für die Filmbranche

Seminar: Wichtige Regelungen zu Tariferhöhungen, neuen Berufsbildern, Arbeitszeiten und Hochschul-Abschlussfilmen u.v.m.
3. Juli 2018 | 16:00 - 20:00 Uhr | Berlin

Mit den abgeschlossenen Verhandlungen und der Einigung zum Tarifvertrag 2018 haben sich Regelungen auch zur aktuellen Gesetzeslage verändert. Das komplexe Regelwerk macht es erforderlich, den Wissensstand aufzufrischen und zu aktualisieren. Das Seminar erläutert die neuesten Änderungen und präsentiert aktuelle Rechtsprechung.

• TV FFS: Systematik, Arbeitszeit, Mehrarbeit
• Tarifvertrag für Schauspielerinnen und Schauspieler
• Gagentarifvertrag, Ergänzungstarifvertrag - u.a. für Kleindarsteller und Urheber, neue Berufsbilder
• Regelungen zum Hochschul-Abschlussfilm
• ArbZG und Arbeitszeitkorridor sowie Arbeitszeitkontrolle am Set

Dozenten:

Marcus Sonnenschein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei BREHM & v.MOERS

Bernhard Speck
Produktionscontroller & Vorstandsmitglied im Bundesverband Produktion e.V.

Mehr Infos und Anmeldung hier.

Erich Pommer Institut gGmbH
Försterweg 2 . D-14482 Potsdam
Tel +49 (0) 331.721 28 80
Fax +49 (0) 331.721 28 81
Link: www.epi.media/home


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