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Berufsverband der Kameraleute schloss Vereinbarung

ProSiebenSat.1 beteiligt Kameraleute an Erlösen.



Im Gegensatz zu den mit Ver.di festgesetzten Tarifverträgen bei den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern, war die Vergütung bestimmter Berufsgruppen bei den Privaten Sendern lange Zeit nicht klar geregelt. Zwar heißt es in § 36 des Urheberrechtsgesetzes, dass in Tarifverträgen enthaltene Regelungen gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) vorgehen, doch zur Bestimmung der Angemessenheit von Vergütungen nach § 32 müssen Vereinigungen von Urhebern mit Vereinigungen von Werknutzern oder einzelnen Werknutzern gemeinsame Vergütungsregeln aufstellen.

Das Medienunternehmen ProSiebenSat.1 war sich seiner Verantwortung bewusst und hat diesbezüglich vorbildlich gehandelt, um im Streitfalle gar nicht erst eine Schlichtungsstelle bemühen zu müssen. Die Sendergruppe hat deshalb bereits eine für alle ihre Sender gültige Vereinbarungen mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD), dem Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure (BVR) sowie dem Bundesverband Schauspiel (BFFS) abgeschlossen.

Am 17. August 2016 trat auch eine ähnliche Vereinbarung der ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH mit dem Bundesverband Kinematografie (BVK) in Kraft.

Wie es in einer Pressemitteilung heißt, erhalten mit der jetzt mit dem BVK geschlossenen Vereinbarung erstmals freischaffende, bildgestaltende Kameraleute von einem privaten Sender ab einer bestimmten Zuschauerreichweite eine Erfolgsbeteiligung - miteinbezogen werden hier auch Internetklicks sowie DVDs und Blu-rays. Darüber hinaus wurde auch eine Beteiligung an den Vertriebserlösen vereinbart.

BVK-Geschäftsführer Michael Neubauer zeigte sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden: "In vier Verhandlungsrunden haben wir auf der Basis bereits bestehender GVR auch für die Kinematografen eine Lösung gefunden. Möglich war das, weil sich ProSiebenSat.1 gegenüber dem BVK offen und fair verhalten hat. Ausgerechnet eine Sendergruppe, die ohne fließende Gebühren jeden Euro am Markt verdienen muss, ist uns in den Verhandlungen konstruktiv entgegengekommen. Die Rückwirkung bis 2002 setzt gute Maßstäbe, an denen sich öffentlich-rechtliche Sender messen lassen müssen. Mit 40 bis 50 Prozent der Beteiligung von Autoren / Regisseuren wird auch der Bedeutung der Kinematografie Rechnung getragen. Die besonderen Bedingungen, unter denen Privatsender arbeiten, wurden strukturell berücksichtigt."

Beide Seiten betonten "die zügigen und konstruktiven Gesprächen" zur Verständigung auf eine gemeinsame Vergütungsregeln (GVR) gemäß Â§ 36 Urheberrechtsgesetzes.

Der stellvertretende Kaufmännische Geschäftsführer von ProSiebenSat.1, Stefan Thul, erklärte nach Abschluss der Verhandlungen: "Der Weg bis zur Einigung war sehr konstruktiv. Ich freue mich, dass wir uns so zügig auf gemeinsame Vergütungsregeln verständigen konnten. Auf beiden Seiten stand bei den Verhandlungen der Wille zu einer sinnvollen Einigung im Vordergrund. Das Ergebnis: ein erfolgreicher und tragbarer Abschluss, mit dem unsere Sendergruppe erneut nachhaltig ihre Verantwortung innerhalb der Branche wahrnimmt."

Weitere Informationen zu den Gemeinsamen Vergütungsregelungen zwischen ProSiebenSat.1 und den Kreativen unter: www.prosiebensat1.com sowie beim BVK.

Quellen: Blickpunkt:Film | dejure.org

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