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Aufführungsverbot trotz »FSK« Freigabe

Vorführungsverbote auch von bestimmten Kinderfilmen am Karfreitag.



Einer von mehr als 700 Filmen, die an stillen Feiertagen in Deutschland nicht im Kino gezeigt werden dürfen ist der Film "Das Leben des Brian" der britischen Komikergruppe Monty Python aus dem Jahr 1979. Hier der Trailer:



Über 700 Filme teilen ein Schicksal mit der Religionssatire "Das Leben des Brian": ihre Aufführung ist an so genannten stillen Feiertagen* in Deutschland verboten. Die Piratenpartei hat eine Liste von Filmen veröffentlicht, die von der bisherigen FSK, jetzt Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW), zwar prinzipiell freigegeben, aber mit dem Vermerk "nicht feiertagsfrei" versehen sind.

Neben Horrorfilmen wie "Texas Chainsaw Massacre" und "Saw IV" sind dies auch Komödien wie "Ghostbusters" oder "Vacation - Wir sind die Griswolds", aber auch der Kinderfilm-Klassiker "Mary Poppins", weil es darin offensichtlich mit Zauberei zugeht, was nicht kirchlich sein kann, sondern Teufelswerk sein muss. Hier ein Ausschnitt.



Eine Gesellschaft wie die unsrige, die vorgibt multikulturell zu sein und in der Religionsfreiheit propagiert wird, dürfte dieses Gesetz nicht so streng auslegen, vor allem wenn zur Weihnachtszeit in den privaten TV-Sendern Action-Filme wie "Stirb langsam" mit Bruce Willis oder ähnliche Werke gesendet werden dürfen, die wahrlich keine weihnachtliche Stimmung erzeugen. Eigentlich müsste auch hier strenger selektiert werden.

Unverständlich ist deshalb, warum statt "Mary Poppins" am heutigen Karfreitag auf dem TV-Sender ProSieben der Film "X-Men2" gesendet werden durfte, wie wir am Nachmittag feststellen konnten. In der Marvel-Comic-Serie mit Wolverine geht es um ebenfalls Hexerei und Mutanten, die übermenschliche Kräfte besitzen.

Im Falle von "Das Leben des Brian" hat ein Verstoß gegen dieses Aufführungsverbot schon einmal zu einer Geldstrafe geführt. Die Initiative "Religionsfrei im Revier" wollte den Film in der Überzeugung, dass er gerade zu diesem Tag besonders gut passe, am Karfreitag 2013 in einer Kneipe in Bochum aufführen, bekam dies aber von der Stadt Bochum mit Hinweis auf die "angeblich eindeutige Rechtslage" untersagt. Diesen Bescheid ignorierte die Initiative mit der Begründung, man wolle diese Zensur nicht hinnehmen und prompt erließ die Stadt einen Bußgeldbescheid in Höhe von 1.000 Euro.

Patrick Breyer, Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein, fordert nun die Abschaffung dieses Aufführungsverbots, da Staat und Kirche seiner Ansicht nach kein Recht hätten, die Bürger mit dieser "fragwürdigen Zensurmaßnahme zu bevormunden".

*Sonntage und christliche Feiertage genießen laut Art. 140 GG gesetzlichen Schutz. Besonderer Rechtsschutz kommt hier den sogenannten stillen Feiertagen wie Karfreitag, Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totensonntag zu.

Quellen: Piratenpartei | FBW | Blickpunkt:Film

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