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Vorschläge der Expertenrunde zur FFG-Novelle

FFF-Geschäftsführer Klaus Schaefer soll eine zukunftsfeste Gestaltung des Filmförderungsgesetzes erarbeiten.



Das Bundesverfassungsgericht hat uneingeschränkt das Filmförderungsgesetz bestätigt. Das ist natürlich ein überraschender Ausgang dieses jahrelangen Verfahrens und gibt der deutschen Filmwirtschaft, aber auch den Kreativen in unserer Branche, nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine finanzielle Planungssicherheit.

Jetzt kommt es darauf an, dass die deutsche Filmwirtschaft zusammen mit der Filmförderungsanstalt und den Regionalförderungen die Zukunft im digitalen Zeitalter gestaltet und modernisiert. Hierfür bleiben drei Jahre Zeit bis zur Neufassung des Filmförderungsgesetzes das am 1. Januar 2017 in Kraft treten und dann bis Ende 2021 gelten soll. Wesentlich wird dabei sein, dass alle Nutzer des deutschen Films, also auch die Betreiber von Internetplattformen sich an der Finanzierung beteiligen.

Die Diskussion darüber ist bereits in vollem Gange. Schon in ihrem Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2013 hatten Union und SPD zur Unterstützung des Novellierungsprozesses eine Analyse der Wirkung einzelner Förderinstrumente der Filmförderungsanstalt (FFA) vorgesehen. Der entsprechende Bericht »Analyse und Bewertung der Entwicklung der FFA-Förderungen 2009 bis 2013« wurde dem FFA-Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 22. Januar 2015 vorgelegt. Auf Beschluss des Verwaltungsrates wurde an diesem Tag eine 17-köpfige Expertenkommission unter Vorsitz von FFF-Geschäftsführer Klaus Schaefer eingesetzt, die auf Basis dieses Berichts Empfehlungen für eine zukunftsfeste Gestaltung des FFG erarbeiten sollte.

Bis zum 30. April 2015 kam diese Runde zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen und Martin Hagemann, Prof. an der Filmuniversität Babelsberg, berichtete als Vertreter der Kommission am 18. Juni 2015 auf dem Podium in der Landesvertretung der Hansestadt Hamburg beim Bund von den Ergebnissen der Konsultationen, die auch in einem Abschlussbericht* für die Beteiligten zusammengefasst wurden.

Dass es nicht so weitergehen kann wie bisher im deutschen Film, diese Ansicht vertrat der Produzent Martin Hagemann bereits 2013 im Gespräch mit Ellen Wietstock vom filmpolitischen Dienst black box. Er ist Vorstandsmitglied der AGDOK, sowie Beiratsmitglied des DFFF und Chef der Firma zero fiction film. Das Interview können Sie als hier als PDF downloaden.

Einen ausführlichen Kommentar zur Gesprächsrunde vom 18. Juni 2015 hatten wir außerdem von der Journalistin Katharina Dockhorn am 23. Juni 2015 hier bei uns veröffentlicht.

FFA-Vorstand rät zur Erhöhung der Fernseh- und Videoabgabe.
Eröffnet wurde das hochkarätig besetzte Diskussionsforum von FFA-Präsident Bernd Neumann unter dem Titel »Wege in die Zukunft für die Deutsche Filmförderung«. In seiner einleitenden Keynote verriet FFA-Präsident Bernd Neumann bereits erste Details zu den Empfehlungen des Vorstandes zur künftigen Erhebung der Filmabgabe.

Die "nicht ganz einfache Aufgabe" habe gelautet, "eine Berechnung zu erstellen, die die bisher erfolgreichen Förderleistungen der FFA erhält bzw. auch neue Förderleistungen ermöglichen soll - und zwar sowohl auf Grundlage der Vorschläge der Expertenrunde als auch unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung des Films im Kino, in der Videowirtschaft und beim Fernsehen", so Neumann, der grob folgende Vorschläge des FFA-Vorstands skizzierte:

• Eine "unbedingte Einbeziehung ausländischer VoD-Anbieter", so wie sie bereits im FFG vorgesehen, aber bislang noch nicht von der EU notifiziert wurde.
• Die Einbeziehung von Telekommunikationsanbietern und Kabelnetzbetreibern, sofern sie auch filmische Inhalte an den Endkunden vermittelten.
• Eine Erhöhung der Videoabgabe, weil in diesem Bereich nicht zuletzt aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts beträchtliche Ausfälle zu verzeichnen seien, der Bereich aber erheblich an Bedeutung gewinne.
• Eine Erhöhung der Fernsehabgabe.
• Bei der Filmabgabe der Kinos soll es bei einem differenzierten, gestaffelten Beitragssatz belassen werden.
• Auf Vorschlag der Expertenrunde sollten Rückzahlungen nicht mehr den Förderempfängern als Erfolgsdarlehen für künftige Projekte direkt zukommen, sondern in den Topf der jeweiligen Förderart zurückfließen, wodurch zusätzliche Mittel generiert würden.

Während sich die vom FFA-Verwaltungsrat eingesetzte siebzehnköpfige Expertenrunde mit der Förderseite (also der Mittelverwendung) befasste, hat der FFA-Vorstand einen Vorschlag für die Abgabenseite erarbeitet. Basis der Diskussion in beiden Gruppen waren zwei im Auftrag der Politik erstellte Analysen: eine über das Abgabeaufkommen perspektivisch bis ins Jahr 2021, verbunden mit einer Evaluierung bestehender und ggfs. neuer Beitragszahler sowie eine zweite über die Effizienz der FFA-Förderungen.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Erarbeitung einer beschlussreifen Vorlage in den Händen des Staatsministeriums für Kultur und Medien und Gesetzgeber liegt, sei Prof. Monika Grütters (BKM) gebeten worden, unter ihrer Moderation mit den jetzigen Zahlern ein detailliertes Gespräch zu führen, um daran anschließend den Referentenentwurf vorzubereiten.

Wie es in dem Dokument der Expertenrunde heißt, hätten sich die Teilnehmer dieser Runde "dem Auftrag gestellt, unabhängig von individuellen Interessen einzelner Branchensegmente die wichtigsten Förderarten und Fördervoraussetzungen der FFA ganz grundsätzlich zu hinterfragen und in einer offenen Diskussion auf den Prüfstand zu stellen. Dies erfolgte mit dem übergeordneten Ziel, im Interesse der gesamten deutschen Filmwirtschaft eine nachhaltige Stärkung des deutschen Films, sowohl hinsichtlich seines kulturellen Erfolgs wie auch seiner wirtschaftlichen Durchschlagskraft zu erreichen." Angesichts der "heterogenen Zusammensetzung der Runde" habe es dabei "in der Natur der Sache" gelegen dass trotz intensiver und zuweilen kontroverser Diskussion "nicht jede Formulierung im Detail die einstimmige Zustimmung aller Beteiligten erfahren hat." Allerdings sei bei den meisten Empfehlungen "zumindest eine mehrheitliche Zustimmung" erreicht worden. Insgesamt wurde die Zusammenfassung am 6. Mai 2015 mehrheitlich verabschiedet.

Weitreichende Änderungen führen zu einem Paradigmenwechsel.
Tatsächlich sieht der Abschlussbericht weitreichende Änderungen am derzeit geltenden Regelwerk vor, die Expertenrunde spricht diesbezüglich von einem "Paradigmenwechsel" - vor allem mit Blick auf die Empfehlungen zur Neugestaltung der Förderung der Filmproduktion (Referenzfilm- und Projektfilmförderung). Laut der Expertenkommission handelt es sich hier um jenen Schlüsselbereich, in dem die Weichen zur Generierung kulturell und wirtschaftlich erfolgreicher Filme gestellt werden. Voraussetzung hierfür sei die Entscheidungsfreiheit der Produzenten in einem automatischen System, für welches künftige Projekt sie Fördermittel einsetzen wollten. Pendant dieser Entscheidungsfreiheit sei dabei die Konsequenz, dass nur diejenigen Produzenten dauerhaft in diesem System verbleiben würden, die überwiegend richtige Entscheidungen treffen. Eine Ausleseprozess, der aber auch für kleinere Projekte vertretbar gestaltet werden müsste, weshalb man die Herabsetzung der Referenzschwelle auf 50.000 (statt wie bisher 150.000) Punkte empfiehlt - bei gleichzeitigem Wegfall der Differenzierung nach Budgetklassen. Im Rahmen der Projektfilmförderung wiederum sollen Produzenten von der Pflicht befreit werden, selbst Eigenmittel in ihr Projekt einzubringen.

Dem Grunde nach solle die bisherige Dualität der Förderung der Filmproduktion zwar beibehalten werden - allerdings mit einer massiven Verschiebung des Förderungsfokus'. So solle das Verhältnis zwischen Referenz- und Projektfilmförderung nach dem Rat der Expertengruppe künftig bei 85:15 liegen. Um die Mittelsituation der Produktionsförderung insgesamt zu verbessern, solle die Mittelvergabe in beiden Förderarten jeweils zu 50 Prozent als Zuschuss bzw. als bedingt rückzahlbares Darlehen erfolgen. Rückflüsse sollen dabei dem Gesamttopf zur Verfügung gestellt werden und keinen individuellen Anspruch des Rückzahlers auslösen. Generell soll die Höchstförderungssumme für die Referenzförderung von zwei auf drei Mio. Euro angehoben werden. Grundsätzlich geht die Expertenkommission davon aus, dass gemäß eines nach ihren Vorschlägen neu gestalteten FFG der Anteil der für Produktionsförderung zur Verfügung stehenden Mittel größer wird - Grundlage hierfür ist die Empfehlung, alle der FFA zufließenden Abgaben (und Rückflüsse) künftig in einem einzelnen Topf zu poolen.

Um auch dem "relativen wirtschaftlichen Erfolg" unterschiedlich budgetierter Filme Rechnung zu tragen, plädieren die Experten zudem für einen "Bonus" in Höhe von 25 Prozent der errechneten Punktzahl für den Fall, dass die Einspielergebnisse eines geförderten Films in den deutschen Kinos höher liegen als seine Herstellungskosten. Auf der anderen Seite spricht man sich für eine Maßnahme aus, die offenbar nicht zuletzt darauf abzielt, die Vielzahl kommerziell letztlich enttäuschender Kinostarts weiter einzudämmen: So sollen geförderte Filme im Einzelfall und unter strengen Auflagen von der Herausbringungspflicht befreit werden können - wobei ein Missbrauch beispielsweise durch einen mit der Ausnahme verbundenen zeitlich begrenzten Ausschluss von Referenzfilmförderung verhindert werden soll.

Ein interessantes Detail: Nachdem bereits das Prädikat "wertvoll" der Deutschen Film- und Medienbewertung nicht mehr zu einer Absenkung der Referenzschwelle beiträgt, soll nun auch das Kriterium "besonders wertvoll" (das aktuell noch eine Absenkung auf die nun vorgeschlagene generelle Schwelle von 50.000 Punkten mit sich bringt) aus dem FFG gestrichen werden. Als Begründung wird angeführt, dass die FBW-Prädikatisierung "keinerlei Auswirkungen (mehr) auf das Besuchsverhalten hat." Die FBW selbst hatte zuletzt 2013 nicht zuletzt unter Verweis auf die jährliche FFA-Studie "Der Kinobesucher" mit einer steigenden Bedeutung der Prädikate für Besuchsentscheidungen geworben.

Mit Blick auf die Nachverwertung von Kinofilmen rät die Expertenrunde dazu, für FFA-geförderte Filme künftig in Ergänzung zu den bereits bestehenden Auszahlungsauflagen die Vereinbarung "angemessener Konditionen für die TV-Auswertung" einzufordern, die entsprechend auch für andere Plattformen wie Video-on-Demand gelten sollen. Diese Konditionen sollen demnach "Nach Möglichkeit" zwischen den Rechteinhabern und TV-Anstalten ausgehandelt werden. Sollte spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des neuen FFG kein Ergebnis erzielt sein, würde die Festsetzung der Konditionen jedoch in die Hände der Richtlinien-Kompetenz der FFA gelegt.

Die von der Expertenrunde empfohlene Verschiebung der Gewichtung von der selektiven zur automatischen Förderung hat nach deren Ansicht auch zur Folge, dass sich "der Bedarf an Entscheidungsgremien und der damit verbundene personelle und administrative Aufwand deutlich reduziert." Für die verbleibende selektive Förderung empfiehlt die Runde daher, die Anzahl der Fördergremien künftig auf zwei Kommissionen zu reduzieren: eine dreiköpfige Drehbuchkommission (siehe dazu im Folgenden) sowie ein vierköpfiges Gremium für den Bereich Produktion / Verleih - Home Entertainment. Letzteres Gremium soll sich aus einem Pool von acht Mitgliedern aus der Gruppe der Produzenten, Verwerter, Urheber und "gesellschaftlich relevanter Gruppen" rekrutieren, die beruflich direkt mit der Herstellung oder Verwertung von Kinofilmen befasst sind. Für die Vergabe der Mittel aus der Kinoförderung soll demnach künftig der FFA-Vorstand (ggf. unter Heranziehung Sachverständiger) zuständig sein.

Ein weiterer Schwerpunkt des Expertenpapiers liegt auf dem Bereich der Drehbuchförderung: Durch die künftige Ausgestaltung als zweistufige Förderung soll eine Steigerung der Drehbuchqualität mit dem Fokus auf marktfähige und künstlerische Drehbücher die Zielvorgabe sein. Dabei soll in einer ersten Stufe noch eine gewisse Breite von Drehbuchanträgen (mit kleineren Förderbeträgen) unterstützt werden, aus denen sich dann die Spitzenprojekte für eine zweite Förderstufe zur weiteren Fortentwicklung und Optimierung herauskristallisieren können. Für diese zweite Förderstufe wird die Konzentration auf maximal acht bis zehn Projekte pro Jahr mit einer Fördersumme von bis zu 100.000 Euro pro Projekt empfohlen. Um das Ziel einer Drehbuchoptimierung zu erreichen, soll im Rahmen der zweiten Förderstufe zudem ein maximal dreiköpfiges Expertenteam zur Begleitung der Fortentwicklung gebildet werden. Förderungen sollen zur Hälfte als bedingt rückzahlbares Darlehen erfolgen, dessen Rückflüsse dem Drehbuchtopf gutgeschrieben werden.

Zu den weiteren wesentlichen Punkten zählt die Empfehlung, eine Förderung auch künftig an Sperrfristen zu binden, wobei die bewährten Möglichkeiten der Sperrfristverkürzung beibehalten werden sollen. Ein völliger Verzicht auf eine Sperrfrist, der aktuell nur bei einstimmigem Präsidiumsbeschluss möglich ist, soll künftig mit einer Mehrheitsentscheidung erreicht werden können - sofern der Präsidiumsvertreter der Kinowirtschaft Teil dieser Mehrheit ist. Ebenfalls vor allem aus Kinosicht interessant: Die Zusatzkopienförderung soll aufgrund geringen werdenden Interesses abgeschafft werden. Und im Sinne der Beseitigung "weißer Flecken" auf der Kinolandkarte wird angeregt, mit der KfW-Förderbank eine Ergänzungsfinanzierung für Kinobetreiber zu erörtern - im Übrigen soll die Aufgabe aber Ländern und Kommunen zufallen.

Den kompletten *Abschlussbericht der "Expertenrunde FFG-Novellierung" finden Sie hier.

Die Empfehlungen der Expertenrunde werden von der FFA an die BKM übermittelt und sind nicht etwa als "Ersatz" für die individuellen Stellungnahmen jener Verbände bzw. Unternehmen zu sehen, denen die Teilnehmer angehören. Anzumerken ist abschließend, dass natürlich völlig offen ist, ob und wenn ja inwieweit Prof. Monika Grütters vom Bundesstaatsministerium für Kultur und Medien (BKM) sich den Empfehlungen der Expertengruppe anschließt.

Der Expertenrunde gehörten Matthias Elwardt, Florian Gallenberger, Jörg Graf, Martin Hagemann, Alfred Holighaus, Stephan Lehmann, Stefan Lütje, Martin Moszkowicz, Thomas Negele, Kirsten Niehuus, Bettina Reitz, Klaus Schaefer (Vorsitzender), Peter Schauerte, Sonja Schmitt, Manuela Stehr, Tom Spieß und Philip Weinges an.

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Martin Hagemann wettert gegen den VDFP.
Als Reaktion auf den Abschlussbericht der "Expertenrunde FFG-Novellierung" hatte der Verband Deutscher Filmproduzenten (VDFP) eine Stellungnahme verbreitet, in der man sich kategorisch gegen den Vorschlag ausspricht, das Schwergewicht der FFA-Produktionsförderung künftig auf den Bereich der Referenzfilmförderung zu legen.

Darin heißt es: "Die von der Expertenrunde vorgeschlagene Fokussierung von der Projektfilmförderung auf die Referenzfilmförderung lehnen wir kategorisch ab." Dies zum einen, weil eine Evaluierung bisheriger FFA-Fördermaßnahmen ergeben habe, dass die Projektfilmförderung "kulturell und wirtschaftlich" die erfolgreichere Förderung sei. Zum anderen, weil nach Ansicht des VDFP eine Automatisierung der Förderung nicht den Produzenten an sich stärke, sondern überwiegend große Unternehmen, die "durch ihre Kapitalkraft und Verleihpower den Erfolg eines Films an der Kinokasse maßgeblich beeinflussen und bestimmen" könnten.

"Ein solches Fördersystem zerstört den kreativen Nährboden der mittleren und kleinen Produzenten. Die Referenzfilmförderung belohnt einen Erfolg, der in der Vergangenheit liegt und ist nicht in die Zukunft gewandt", so der Verband. Der deutsche Film benötige mehr Haltung und mehr Mut zum Risiko, stellt der VDFP fest - dies beinhalte auch das Risiko des Scheiterns. Wenn ein Produzent durch Misserfolge aus dem Referenz-Kreislauf falle, werde es für ihn sehr schwierig, künftige Projekte zu finanzieren.

Martin Hagemann (Geschäftsführer zero fiction film), der sich als Mitglied der 17-köpfigen Expertenrunde dem Vernehmen nach in besonderer Weise für diesen Paradigmenwechsel stark gemacht hatte, reagierte prompt - und mit deutlichen Worten.

So schreibt er in einem Facebook-Beitrag, das gesamte Papier des VDFP sei geprägt von "Angst, Ideenlosigkeit und dem Wunsch, es möge sich bloß nichts ändern." Dies sei "menschlich verständlich", aber "für den Kinofilm tödlich". Insbesondere kritisiert Hagemann, dass es nach Vorstellung des VDFP Gremien geben solle, "die darüber entscheiden, ob ein fertiggestellter Film ins Kino kommt oder ob er gleich im TV entsorgt werden kann." Damit erreiche die "Absurdität des Gremienförderwesens" ihren Höhepunkt.

Mit Blick auf den VDFP spricht Hagemann von den "Lobbyisten des mittelmäßigen, abgesicherten TV-Kino-Mainstream-Films". Es sei diese "langweilige Mittelware", die bislang das meiste Geld erhalte, im Vergleich mit ausländischen Konkurrenten aber am schlechtesten performe.

Quellen: Blickpunkt:Film | Verband Deutscher Filmproduzenten | Erich Pommer Institut | Kanzlei Unverzagt von Have

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