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Stellungnahmen zur Novellierung des FFG

Verleiher gegen "radikale Kürzung" der Kinoabgabe bei der Novellierung des Filmförderungsgesetzes.


Die geplante Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG 2017) mit einer Ausweitung der Filmabgabe sowie einer zeitlichen Befristung der Novelle für zweieinhalb Jahre wurde schon 2013 von Experten prinzipiell begrüßt. Allerdings werden sehr unterschiedliche Forderungen einzelner Verbände der geplanten Neufassung der Novelle noch einige Kopfschmerzen bereiten.

Die letzte Fassung des Filmförderungsgesetzes lief Ende 2013 aus. Nach Ansicht der Regierung ist die Arbeit der Filmförderungsanstalt (FFA) weiterhin unverzichtbar, um die Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft zu erhalten. Kritisch bewertet wurden die geplanten Veränderungen bei der Referenzfilmförderung.

Es sei "nicht nachvollziehbar", dass künstlerische Erfolge wie die Teilnahme an Festivals in Berlin, Cannes und Venedig oder der Gewinn des Deutschen Filmpreises, des Oscars oder des Golden Globes nicht mehr belohnt werden sollen, kritisierte damals Katharina Dockhorn vom Verband der deutschen Filmkritik (vdfk).

Mit Veränderungen beim Punktesystem bestehe außerdem die Gefahr, dass dadurch dem wirtschaftlichen Erfolg von Filmen gegenüber dem künstlerischen Anspruch bei der Förderung einseitig Vorrang gewährt werde, bemängelten auch Thomas Frickel von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) und Jürgen Kasten vom Bundesverband der Film- und Fernsehregisseure (Regieverband).



Der Verband der Filmverleiher (VdF) hat am 2. März 2015 in einer Presseerklärung seine Position zur künftigen Ausgestaltung der Filmabgabe auf Basis des Evaluierungsberichts zur voraussichtlichen Entwicklung der Abgaben nach dem Filmförderungsgesetz konkretisiert und dem Ausschusses für Kultur und Medien unter Vorsitz von Professor Monika Grütters vorgelegt. Dabei geht der Verband davon aus, dass der Evaluierungsbericht die tatsächliche Situation beschönige: Nach Einschätzung des VdF sind der FFA 2014 deutlich weniger als 50 Mio. Euro zugeflossen, auch für dieses Jahr prognostiziert man einen geringeren Betrag, auch wenn die Kinos bei einem erwarteten Boxoffice von "deutlich über einer Milliarde Euro" voraussichtlich über 25 Mio. Euro einzahlen müssten. Grund für die verhaltene Einschätzung sind demnach nicht zuletzt signifikante Reduzierungen der Videoabgabe aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts und das nach wie vor von Brüssel nicht positiv beschiedene Vorhaben, in Deutschland tätige VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland zur Filmabgabe heranzuziehen.

Wie der VdF in einer Stellungnahme festhält, wäre bei der aktuell ungleichen Verteilung der Abgabelasten eine deutliche Reduzierung der FFA-Kinoabgabe auf vergleichbare Größenordnungen wie bei der Video- und TV-Abgabe, also in einen Bereich von neun bis elf Mio. Euro, naheliegend. "Diesen formal betrachtet gerechten Ansatz wollen wir aber explizit nicht verfolgen", so der VdF. Seine Mitglieder seien der Überzeugung, dass der deutsche Kinofilm seine Erfolgsstory ausbauen könne. "Wir glauben, dass Besucherzahlen von deutschen Kinofilmen über 40 Mio. pro Jahr keine Utopie sind, sondern in den nächsten Jahren erreicht werden können", so das Schreiben.

Um dieses Ziel zu erreichen, gibt der VdF die Parole "50 plus" aus - und meint damit das Mindestaufkommen der FFA-Abgabe, das in den nächsten Jahren erreicht werden soll. Dafür seien vom Gesetzgeber drei Bedingungen zu erfüllen: Zum einen dürfe die Kinoabgabe nicht radikal gekürzt werden, zum anderen müsse der Anteil der Barzahlungen der Sender erhöht und neue Einzahler in das System integriert werden.

Auch wenn dem VdF bewusst sei, dass zahlreiche Kinounternehmer das bestehende Abgabenungleichgewicht als "schreiende Ungerechtigkeit" empfänden, rechne man "optimistisch" mit einer Unterstützung der Theaterverbände für den Ansatz "50 plus". Der VdF hofft jedenfalls unbeirrt hiervon, gemeinsam mit den Theaterverbänden einen Vorschlag zur Kinoabgabe präsentieren zu können, der auf Basis eines Bruttoaufkommens von einer Mrd. Euro aus dem Ticketverkauf zu einer Abgabe in einer Größenordnung von 20 Mio. Euro führen wird. Aus Sicht des VdF sind differenzierte Abgabesätze dabei Überreste der analogen Vergangenheit, die nicht mehr den digitalen Abspielbedingungen der Gegenwart entsprächen und zudem mit erheblichem Bürokratieaufwand verbunden seien.

Der VdF schlägt den Theaterverbänden daher einen einheitlichen Abgabesatz von unter 2,4 Prozent vor, der von allen Leinwänden zu zahlen sein soll. Leinwände mit einem Nettoumsatz unter 75.000 Euro sollen dabei jedoch die Möglichkeit erhalten, ihre Abgabeleistungen von der FFA rückerstattet zu bekommen.

Zudem sieht der Vorschlag vor, dass der Abgabesatz ab einer Besucherzahl von 40 Mio. für deutsche Filme um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden soll. Dies würde laut VdF "die besondere Bedeutung von deutschen Filmen für die Kinos betonen und der FFA zusätzliches Geld zur Förderung Erfolg versprechender deutscher Filme und deren Verwertung zukommen lassen."

Im Bereich der TV-Abgabe hofft der VdF auf eine konsensuale Lösung mit dem VPRT, dem Verband für Privaten Rundfunk und Telemedien e.V., die für den klassischen Free-TV-Bereich im FFG eine unbedingte Zahlungsverpflichtung von fünf Mio. Euro in bar vorsieht, bevor eine Substitution durch Medialeistungen erfolgen kann. Für die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender hält der VdF eine monetäre Abgabe von sieben Mio. Euro bei der ARD und von fünf Mio. Euro beim ZDF für möglich und angemessen.

Die komplette Stellungnahme des VdF finden Sie hier.


Die AG Kino-Gilde hat in ihrer Stellungnahme zur FFG-Novelle allerdings zumindest in einer damit verbundenen Kernforderung des VdF bereits eine deutliche Absage erteilt: jener nach einem einheitlichen Kinoabgabesatz, der etliche Betreiber nicht entlasten, sondern im Gegenteil stärker belasten würde als bislang. Außerdem fordert die AG-Kino Gilde Einschnitte bei der Referenzförderung zugunsten anderer Bereiche. Wichtig ist dem Verband der deutschen Filmkunst- und Programmkinos die Fortführung der bewährten Kinoförderungen.

Gerade die Referenzkinoförderung ist elementar für die Kinos, die einen weit überdurchschnittlichen Besuchermarktanteil mit deutschen und europäischen Filmen haben, um ihr Programm bewerben und die Spielstätten modernisieren zu können. Der Abgabesatz müsse deshalb gesenkt werden, aber als gestaffelter Abgabesatz erhalten bleiben, um kleinen Kinos in der Fläche und »Nischenkinos« das Überleben zu sichern,“ so der AG Kino-Vorsitzender Dr. Christian Bräuer.


In einer Stellungnahme des Verbands Deutscher Drehbuchautoren (VDD) vom 9. März 2015 zur Novellierung des FFG heißt es naturgemäß dagegen, dass der Stoffentwicklung bei der Förderung von Kinofilmen mehr Beachtung geschenkt werden sollte.

"Das Drehbuch ist der kreative Rohstoff der gesamten Filmbranche. Der wirtschaftliche Erfolg des deutschen Films hängt davon ab, inwieweit es gelingt, Kreativität und professionelle Standards im Drehbuchbereich auf hohem Niveau zu halten bzw. auf ein noch höheres Niveau anzuheben: Drehbücher sind die DNA eines hohen deutschen Marktanteils!", so VDD-Vorstand Sebastian Andrae.

Als "Abteilung Forschung und Entwicklung" der Filmwirtschaft tituliert der VDD die Drehbuchentwicklung - und verweist auf deren chronische Unterfinanzierung. So würden im gesamten Wirtschaftszweig der Filmwirtschaft weniger als zwei Prozent der Mittel in diesen Bereich gesteckt - damit lägen die Aufwendungen deutlich unter jenen für Forschung und Entwicklung in anderen Industriezweigen. Dies, obwohl wichtige Branchenteilnehmer nicht müde würden zu betonen, wie wichtig gut entwickelte Drehbücher für den Kinoerfolg seien - während die Mitglieder des FFA-Vergabeausschusses regelmäßig bemängelten, dass ihnen Drehbücher vorgelegt würden, die noch nicht fertig entwickelt seien. Auf der anderen Seite sei der Bereich der Stoffentwicklung einer, in dem Förderung mit vergleichsweise geringen Mitteln sehr viel bewegen und wichtige künstlerische wie wirtschaftliche Impulse setzen könne.

Konkret stellt sich der VDD eine künftige Drehbuchförderung vor, die auf zwei Stufen wirksam sein solle. Demnach soll neben die Drehbuchförderung nach §§ 47 ff. FFG künftig die Entwicklung zur Drehreife in einer eigenen Hauptentwicklungskommission gefördert werden. Im Bereich der bestehenden Drehbuchförderung sollen dabei zielgerichtet eher weniger Projekte ausgewählt werden, der Wert der Drehbucharbeit aber durch Ausschüttung der vollen Fördersumme hervorgehoben werden.

Grundsätzlich sollte die Unterkommission Drehbuch künftig noch stärker die künstlerischen und kommerziellen Erfolgschancen der Einreichungen prüfen und ihre Spruchpraxis auf Spitzenförderung im Bereich Drehbuch ausrichten. Der VDD geht davon aus, dass mindestens drei Prozent des FFA-Etatansatzes auch zukünftig für die Drehbuchförderung anzusetzen sind. Zusätzliche Mittel, ebenfalls in Höhe von mindestens drei Prozent des FFA-Etats sollen demnach für den Ausbau der bisherigen Drehbuchförderung und zu ihrer Erweiterung um eine anschließende Entwicklungsförderung für marktreife Drehbücher eingesetzt werden. Als Etatansatz müssten demnach insgesamt mindestens 6 Prozent für den Drehbuchbereich zur Verfügung gestellt werden.

Die Entwicklung erfolgreicher Filme sollte durch eine Neugestaltung der Referenzfilmförderung gestärkt werden. Anders als z.B. die AG Kino-Gilde, die Einschnitte bei der Referenzförderung zugunsten anderer Bereiche fordert, plädiert der VDD zur Realisierung der von ihm gewünschten Maßnahmen für eine geringfügige Erhöhung des Referenz-Etats um 0,5 bis ein Prozent. Damit solle die Beteiligung von Drehbuchautoren und Regisseuren an der Referenzfilmförderung finanziert werden, um kreative Talente stärker an den Kinobereich binden zu können.

Ein Punkt, in dem der VDD im Grundsatz mit AG Kino-Gilde und AG Verleih konform geht, ist die Forderung nach einer neuen und sachgerechteren Bewertung der Erfolgsfaktoren eines Filmes, sprich: nach der Betrachtung des Verhältnisses zwischen Produktionskosten und Besuchern. So soll nach Vorstellung des VDD künftige Berechnungsgrundlage der Aufwand an Fördermitteln pro Zuschauer sein. Gleichzeitig solle auch der Verkauf von Filmen ins Ausland mit Referenzpunkten belohnt werden, gestaffelt nach der Wichtigkeit der Territorien.

In Sachen Filmabgabe setzt sich der VDD - wie zahlreiche andere Verbände - nicht nur für eine Heranziehung in Deutschland tätiger VoD-Anbieter mit Sitz im Ausland, sondern auch für eine stärkere Verpflichtung der Fernsehveranstalter ein. Zu prüfen sei in diesem Zusammenhang nicht zuletzt eine Verringerung der anrechenbaren Medialeistungen.

Die komplette Stellungnahme des VDD, die auch eine zusätzliche persönliche Stellungnahme von Carolin Otto umfasst, finden Sie hier.
Carolin Otto ist seit 2007 im Vorstand des Verbands Deutscher Drehbuchautoren und seit 2009 Vorsitzende der Drehbuchkommission der Filmförderungsanstalt (FFA).


Die AG Kurzfilm formuliert fünf Kernforderungen, die zur Verbesserung der Produktions- und Auswertungsbedingungen von Kurzfilmen beitragen und somit deren Stellenwert innerhalb der deutschen Filmlandschaft festigen sollen. Vor allem die bisherige Längenbegrenzung von einer bis 15 Minuten sei völlig unzeitgemäß. Tatsächlich würden andere europäische Förderinstitute Werke mit einer Länge von bis zu 60 Minuten als Kurzfilm definieren.

"Die Stärke des deutschen Kurzfilms ist seine Vielseitigkeit, das sowohl der bildenden Kunst als auch Kino, Fernsehen und Video als Labor für neue Ideen und als Innovationspool dient. Deshalb fordert die AG Kurzfilm, den Kurzfilm in der Novelle des Filmförderungsgesetzes angemessen zu berücksichtigen", heißt es in einer Stellungnahme aus Dresden. Die AG Verleih empfiehlt dementsprechend als künftige Definition: "Ein Kurzfilm ist ein Film mit einer Vorführdauer bis höchstens 30 Minuten."

Wie auch der Verband der Drehbuchautoren (VDD) fordert die AG Kurzfilm einen bestimmten Prozentsatz (z.B. zehn Prozent) der Referenzmittel an die Drehbuchautoren und Regisseure eines erfolgreichen Films auszuschütten. Außerdem plädiert man dafür, auch die analoge Abspieltechnik langfristig weiter zu fördern, um die Abspielfähigkeit des nicht-digitalisierten Filmerbes, zu dem zahlreiche Kurzfilme zählen, dauerhaft sicherzustellen. Um das FFG einfacher und besser lesbar zu gestalten, regt die AG Kurzfilm an, die Förderungsvoraussetzungen für den Kurzfilm in einem eigenen § 15a FFG aufzuführen.

Quellen: Deutscher Bundestag | VdF | VDD | AG Kino | Blickpunkt:Film

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