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Produzentenverbände untereinander zerstritten (Update)

Keine Verbesserung für Dokumentarfilmer nach Absprache zwischen ARD und Produzentenallianz.



Unter der Führung der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG Dok) haben zahlreiche lokale Produzentenverbände in NRW und Mitteldeutschland sich gegen die Berliner Produzentenallianz gestellt, die angeblich mit über 200 Mitgliedern die wichtigsten deutschen Produktionsunternehmen vertritt. Zwar wird die Gründung und Arbeit der Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen e.V. nicht infrage gestellt und ihre Arbeit für richtig und wichtig angesehen. Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassung in den Mitteln und Wegen, die zu einem Erfolg führen könnten.

Vor einigen Tagen hatten rund 15 Produktionsfirmen aus der Dokumentations-Sektion der ProduzentenallianzEckpunkte zur vertraglichen Zusammenarbeit mit der ARD“ vereinbart und veröffentlicht. Weder die AG Dok noch der film & fernseh produzentenverband nrw, das Filmbüro NW, der Mitteldeutsche Film- und Fernsehproduzentenverband, der Verband Deutscher Filmproduzenten und der Verband der Fernseh-, Film- und Multimediawirtschaft können darin einen substanziellen Fortschritt für die prekäre Situation der Dokumentarfilmbranche erkennen. Vielmehr wird heftige Kritik an dem mit der ARD ausgehandelten Eckpunktepapier geübt.

Widersprochen wird seitens der Verbände vor allem der Behauptung, "dass mit den vorliegenden Eckpunkten ausgewogene Vertragsbedingungen sowie eine faire Aufteilung von Verwertungsrechten gewährleistet werden". Vielmehr werde nach Ansicht der Verbände "die chronische Unterfinanzierung der meisten dokumentarischen Fernsehproduktionen durch die jetzt getroffene Vereinbarung nicht einmal ansatzweise behoben". Da die vereinbarte Erlösbeteiligung und der Zahlungsplan in wesentlichen Punkten hinter dem Vertragsstandard für fiktionale Produktionen zurückfallen, wird in der getroffenen Vereinbarung nach Ansicht der sechs Verbände "eine strukturelle Ungleichbehandlung gegenüber Produktionen im fiktionalen Bereich festgeschrieben". Als "besonders schädlich" bezeichnen die Unterzeichner des Positionspapiers den Verzicht auf die Forderung nach Bezahlung des Entwicklungs- und Rechercheaufwands durch den Auftraggeber, wie sie von der Dokumentarfilmbranche seit Jahren erhoben wird.

Da die Produzentenallianz "nachweislich" nur einen kleinen Teil der deutschen Dokumentarfilm-Wirtschaft repräsentiert, sprechen die unterzeichnenden Verbände ihr grundsätzlich das Recht ab, mit den Fernsehsendern verbindliche Vereinbarungen im Namen der deutschen Dokumentarfilm-Wirtschaft zu treffen.

Ausgewogene und faire Verträge seien erst dann gewährleistet, "wenn sich ARD und ZDF ernsthaft auch mit allen unabhängigen Produzenten und Filmschaffenden an einen Tisch setzen und eine Einigung erzielen, die tatsächlich von einem nennenswerten Teil der deutschen Dokumentarfilm-Wirtschaft getragen wird", heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier, das wir am Ende des Textes in der erweiterten Ansicht eingestellt haben.

Schon Ende April luden zahlreicher Filmverbände anlässlich der Deutschen Filmpreisverleihung zu einem Pressegespräch ein und verlangten ein Kinofilmbekenntnis von den TV-Sendern, wie wir am 4. Mai 2013 im BAF-Blog schrieben. Dort hatte auch Thomas Frickel, geschäftsführender Vorsitzender der AG Dok, u.a. auf die Tatsache hingewiesen, dass Frankreich eine Quotenregelung zur kulturellen Filmförderung hat, die dem deutschen Film leider fehlt. Hier wäre Politik stärker gefordert, Änderungen herbeizuführen.

Immerhin wird jeder Kinositz in Deutschland mit ca. 300 Euro subventioniert. Dennoch sind deutsche Publikumserfolge Mangelware. Dafür nehmen US-Hollywood-Produktionen die Fördergelder gern mit, indem sie beispielsweise in Potsdam-Babelsberg ihre Filme drehen. Bisher dachte man gemeinhin, dass nur bei Kulturinstitutionen wie Oper und Theater der Sitzplatz durch Steuergelder gestützt würde. Doch die Tageszeitung "Die Welt" kommt in einem aktuellen Artikel vom 26. Mai. 2013 zu einem anderen Ergebnis.

Jährlich werden weltweit Tausende Spielfilme produziert von denen viele dieser Filme nie in die Kinos kommen. Einige werden später im Fernsehen gezeigt, andere erscheinen vielleicht auf DVD, Blu-ray oder werden über private Kabelkanäle verbreitet und erreichen dann doch noch ihr Publikum Nicht so in Deutschland. Der Vertrieb über die Videotheken ist rückläufig und das öffentlich-rechtliche Fernsehen sendet Filmkunst oder deutsche Dokumentarfilme immer seltener zur Primetime und wenn doch, dann immer öfter zur nachtschlafenden Zeit nach Mitternacht.

Dabei entstehen die meisten deutschen Filme in Koproduktion mit dem Fernsehen. Leider werden sie der breiten Öffentlichkeit häufig vorenthalten und landen oft für lange Zeit in den Archiven.

"Ohne die nationalen Fördersysteme gäbe es keine nationalen Filmwirtschaften und damit auch keine europäische Filmwirtschaft", schreibt die Allianz Deutscher Produzenten in einer Stellungnahme für die Europäische Kommission.

Die Fördergelder werden von einer verwirrenden Vielfalt nationaler und regionaler Einrichtungen vergeben, darunter auf Bundesebene der Deutsche Filmförderfonds des Beauftragten der Bundesregierung für Kunst und Medien mit einem Budget von 70 Millionen Euro. Dazu kommt die Filmförderungsanstalt (FFA) und weitere 13 Filmförderanstalten der verschiedenen Bundesländer sowie andere Institutionen.

Dennoch ist die Produktion von Film teuer und kann sich selten aus eigener Tasche tragen. Deshalb werden die Fördergelder, die zumeist als Darlehen gewährt werden, selten in voller Höhe zurückgezahlt, heißt es aus Insiderkreisen. Außerdem sind volkswirtschaftlich gesehen die etwa 290 Millionen, die Deutschland pro Jahr in die Filmwirtschaft steckt, im Vergleich zum Gesamtvolumen der allein vom Bund gewährten Finanzhilfen und Steuervergünstigungen für diverse Wirtschaftszweige in Höhe von 22,6 Milliarden jährlich, natürlich Peanuts.

Obwohl hierzulande im Jahre 2012 nur etwa 180 Spielfilme gedreht wurden, sagte kürzlich die Fernsehdirektorin des Bayerischen Rundfunks, Bettina Reitz, dass in Deutschland zu viele Filme gedreht würden, vor allen Dingen zu wenige kinotaugliche. Daraufhin protestierte die beleidigte Branche, allen voran die Deutsche Filmakademie in Berlin. Doch auch Christian Bräuer, Geschäftsführer der Yorck-Kino-Gruppe in Berlin und Vorstandsvorsitzender AG Kino – Gilde deutscher Filmkunsttheater e.V., glaubt, dass nicht nur die deutschen TV-Serien international inkompatibel seien, sondern dass auch "der deutsche Film international kurz davor steht, bedeutungslos zu werden". Den Fernsehanstalten wirft er jedoch vor, das es nicht um den Erhalt einer Produktionsquote gehen dürfe, sondern um die Steigerung der Produktqualität. Doch bei sinkenden Einnahmen durch die neue Gebührenreform, haben ARD & ZDF offensichtlich kein Interesse, mehr Geld in den Kinofilm zu stecken.

Das ist schade, denn ein Kinofilm sollte nicht nur als Wirtschaftsgut, sondern in erster Linie als Kulturgut angesehen werden. Dann würde vielleicht auch die Qualität wieder besser werden. Bestes Beispiel sind internationale, herausragende Produktionen wie sie in Cannes oder Venedig gezeigt werden. Dass wieder kein deutscher Film im Wettbewerb von Cannes lief ist bei der Höhe der Subventionen ein Armutszeugnis. Anderswo in Amerika, z.B. auch in den USA werden Filmproduktionen mit üppigen Subventionen angelockt, die dort nicht einmal als Kunstförderung getarnt werden müssen und dennoch herausragende Ergebnisse im Independent-Bereich erzielen. Allein der Bundesstaat New York gewährte 2012 der Filmindustrie 359 Millionen Dollar in Gestalt von Steuernachlässen diverser Art. Belohnt wurde er dafür mit auf zahlreichen Filmfestivals preisgekrönten Filmen.

N A C H T R A G
BVR mokierte sich über Ergänzungstarifvertag

Die Behauptung des Bundesverbands der Film- und Fernsehregisseure (BVR), dass der am 21. Mai 2013 geschlossene Ergänzungstarifvertrag zur Erlösbeteiligung bei Kinofilmen zwischen der Produzentenallianz und ver.di auf der einen Seite sowie dem Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) auf der anderen Seite unwirksam sei, hat heute die Produzentenallianz schlichtweg zurückgewiesen.

"Die Behauptung des BVR, der Tarifvertrag sei unwirksam, da er auch Ansprüche von am Film mitwirkenden Kreativen regele, die ihre Leistungen nicht als angestellt Beschäftigte erbringen, ist offensichtlich haltlos. Wie sich aus der Regelung des persönlichen Anwendungsbereichs ergibt, gilt er unmittelbar für die in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Kreativen, die zudem tarifgebunden sein müssen. Zusätzlich kommt der Tarifvertrag zur Anwendung, wenn seine Geltung zwischen dem Produzenten und nicht tarifgebundenen Beschäftigten vereinbart wird. Dieses Recht der vertraglichen Einbeziehung steht (natürlich) auch den selbständig tätigen Filmschaffenden zu.

Alle Filmschaffenden, denen über Tarifvertrag oder auf vertraglicher Basis die Ansprüche aus dem Ergänzungstarifvertrag zustehen, können dann von dem Filmhersteller die Bezahlung des tarifvertraglich vereinbarten Beteiligungsanspruchs verlangen, dessen Höhe für die Gesamtheit der Filmurheber und der ausübenden Künstler berechnet ist. Das ist aber kein Mangel und schon gar kein rechtliches Manko des Tarifvertrages. Die Produzentenallianz hat es vielmehr stets als besonderen Erfolg unserer Verhandlungspartner angesehen, mit der tarifvertraglichen Regelung die Anspruchsstellung auf eine breitere Basis gestellt zu haben. Es ist immer wieder als Nachteil des Urhebervertragsrechts angesehen worden, dass die Ansprüche individuell geltend gemacht werden müssen, da kaum ein Filmschaffender wage, diese einzufordern, um nicht künftige Beschäftigungsmöglichkeiten zu gefährden. Dieses (jedenfalls gefühlte) Risiko ist durch die im Tarifvertrag vorgesehene Übertragung der Anspruchsdurchsetzung auf die Verteilstelle beseitigt worden
", so Mathias Schwarz von der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen.

Allerdings sieht auch die neu formierte "ArbeitsGemeinschaft Filmkünstler - Überverbandliches Forum für Urheber- & Leistungsschutz", in der der Berufsverband Kinematografie (BVK), der Interessenverband Deutscher Schauspieler (IDS), der Bundesverband der Fernsehkameraleute (BVFK) und der Verband der Berufsgruppen Szenenbild und Kostümbild (VSK ehemals SFK) zusammenarbeiten, in dem Vertragswerk ein "fragwürdiges und rechtlich bedeutungsloses Ergebnis mit vielen Widersprüchen", da die Vereinbarung einen Tarifvertrag darstelle, der lediglich für angestellte und an ver.di gebundene Urheber bzw. ausübende Künstler verbindlich sei. Der Anteil von ver.di-Mitgliedern unter den Filmkünstlern liege jedoch allenfalls bei fünf Prozent, womit die Anwendung bereits für die überwiegende Zahl der auf Produktionsdauer angestellten Filmkünstler ausscheide.

In der erweiterten Ansicht sehen Sie das oben erwähnte Positionspapier der AG Dok und anderer Verbände.
Quellen: Blickpunkt:Film | AG Dok | Die Welt | Produzentenallianz



Situation der unabhängigen Produktionswirtschaft, Schwerpunkt Dokumentarfilm

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor einigen Tagen haben rund 15 Produktionsfirmen aus der Dokumentations-Sektion der Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen (Produzentenallianz) „Eckpunkte zur vertraglichen Zusammenarbeit mit der ARD“ vereinbart und veröffentlicht.

Im Namen von gut 1000 Dokumentar-Filmschaffenden, die durch unsere Verbände vertreten werden, können wir trotz einiger kleiner, durchaus erfreulicher Verbesserungen in dieser Vereinbarung keinen substanziellen Fortschritt für die prekäre Situation unserer Branche erkennen.

Im Gegenteil: schon die Grundaussagen der Eckpunkte sind in mehrfacher Hinsicht falsch und deshalb für uns nicht akzeptabel. Die unterzeichnenden Verbände sprechen daher der Produzentenallianz noch einmal in aller Deutlichkeit das Recht ab, mit den Fernsehsendern verbindliche Vereinbarungen im Namen der deutschen Dokumentar-film-Wirtschaft zu treffen, und sehen diese Auffassung durch ein im März veröffent-lichtes, letztinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts Dresden bestätigt.

Die Produzentenallianz repräsentiert nachweislich nur einen kleinen Teil der deutschen Dokumentarfilm-Wirtschaft, die Belange der Dokumentarfilm-Urheber sind durch sie überhaupt nicht vertreten.

Insbesondere der Behauptung, "dass mit den vorliegenden Eckpunkten ausgewogene Vertragsbedingungen sowie eine faire Aufteilung von Verwertungsrechten gewährl-eistet werden", müssen wir entschieden widersprechen. Das Gegenteil ist der Fall. Schein-Konzessionen wie die bescheidene Erhöhung der kalkulationsfähigen Overhead-Kosten der Produktionsfirmen (so genannte "Handlungskosten") können nicht verschleiern, dass dafür die Forderung nach wirklich wirksamen Verbesserungen preisgegeben wurde. Die chronische Unterfinanzierung der meisten dokumentarischen Fernsehproduktionen wird durch die jetzt getroffene Vereinbarung nicht einmal ansatzweise behoben, zugleich wird eine strukturelle Ungleichbehandlung gegenüber Produktionen im fiktionalen Bereich festgeschrieben. Sowohl die vereinbarte Erlösbeteiligung als auch der Zahlungsplan fallen in wesentlichen Punkten deutlich hinter den Vertragsstandard für fiktionale Auftragsproduktionen zurück.

Besonders schädlich ist in diesem Zusammenhang der Verzicht auf die seit Jahren von der gesamten Dokumentarfilmbranche gemeinsam vertretene dokumentarfilm-spezifische Forderung nach Bezahlung des umfangreichen Entwicklungs- und Rechercheaufwands durch die Auftraggeber. In dieser Frage ist die Produzentenallianz jetzt plötzlich der gleichen Auffassung wie die Sender und glaubt, "dass die Recherche für Dokumentationen grundsätzlich zum unternehmerischen Risiko der Produzenten zählt."

Ansonsten vollziehen die Eckpunkte weitgehend das nach, was bereits vor dreieinhalb Jahren zwischen Produzentenallianz und ARD für die Fernsehspiel- und Serienpro-duktion vereinbart wurde. Was die öffentlich-rechtlichen Sender einer Protokollnotiz des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zufolge schon vor Jahren "im Rahmen ihrer Selbstverpflichtung" von sich aus hätten gewähren sollen, nämlich "ausgewogene Vertragsbedingungen und eine faire Aufteilung von Verwertungsrechten", wird hier zum Gegenstand eines unausgewogenen Abschlusses, bei dem die deutschen Dokumentarfilmproduzenten nicht viel gewonnen, aber einiges verloren haben. Der Produzentenallianz scheint dieses Dilemma durchaus selbst bewusst zu sein, wenn sie in ihrer mit den Eckpunkten veröffentlichen Presseerklärung vom "Erreichen einer Etappe" spricht und davon, "dass wir damit noch lange nicht am Ende sind". Gleichzeitig aber schreibt sie die Eckpunkte auf Jahre hinaus bis zunächst zum Herbst 2016 fest. Siegesmeldungen und echte Interessensvertretung sehen anders aus.

Die hier unterzeichnenden Verbände sind sich darüber einig, dass die Situation der deutschen Produktionswirtschaft jetzt eine entschiedene und pragmatische Interessen-vertretung, aber keine lauen Kompromisse braucht. Die Produzentenallianz kann das unserer Auffassung nach schon deshalb nicht allein leisten, weil die starke Präsenz von Tochter- und Beteiligungsunternehmen der öffentlich-rechtlichen Sender in dieser Organisation eine konsequente Verhandlungsstrategie im Sinne der unabhängigen Filmschaffenden und Produktionsfirmen von vornherein unmöglich macht.

Ausgewogene und faire Verträge zwischen Sendern und Filmschaffenden sind erst dann gewährleistet, wenn sich ARD und ZDF ernsthaft auch mit allen unabhängigen Produzenten und Filmschaffenden an einen Tisch setzen und eine Einigung erzielen, die tatsächlich von einem nennenswerten Teil der deutschen Dokumentarfilm-Wirtschaft getragen wird. Insofern ist der Protokollnotiz zum 12. Rundfunkstaatsvertrag keineswegs bereits ausreichend Rechnung getragen, sie ist vielmehr aktueller denn je.

Mit freundlichen Grüßen



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