Protest gegen Claudia Roths Filmförderabgabe
Der Privatsenderverband Vaunet, der Digitalverband Bitkom und die europäische Vereinigung Motion Picture Association protestieren gegen Claudia Roths Zwangsabgabe zur Filmförderung.
Nach einem von uns am 14. Juli 2024 veröffentlichten Aufruf von 22 Filmverbänden an Kulturstaatsministerin Claudia Roth die Produktions- und Kinobranche dringend zu stärken, sowie einem Brandbrief der vier größten deutschen Studios: Babelsberg, Bavaria, MMC und Penzing Studios zur dringend notwendigen Neuorganisation der Filmförderung, den die F.A.Z. im Juni 2024 veröffentlichte, folgt nun plötzlich eine Beschwerde von den Privatsendern und Streamingdiensten gegen angeblich ungerechtfertigte Maßnahmen der BKM bei der Reform der Filmförderung.
Drei Verbände, die das Gros der deutschen beziehungsweise in Deutschland tätigen Anbieter audiovisueller Medien vertreten, wenden sich in einem Schreiben an alle Bundesminister und Staatskanzleien der Länder sehr deutlich gegen die sogenannte „Investitionsabgabe“ und das Vorgehen von Kulturstaatsministerin Claudia Roth.
In dem Brandbrief, der exklusiv der F.A.Z. vorliegt, protestieren der Spitzenverband privater Medien Vaunet, der Digitalverband Bitkom und die europäische Vereinigung Motion Picture Association, gegen die neue Zwangsforderung stärker in deutsche Produktionen zu investieren. Geplant sei eine Pflichtabgabe durch Streamer und private TV-Sender von 20 Prozent auf den Nettoumsatz beziehungsweise die Veröffentlichungskosten bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF.
Die drei Verbände zweifeln die Sinnhaftigkeit und Fairness dieser Verpflichtung an:
Vielmehr handele es sich um eine einseitige starke wirtschaftliche Belastung eines maßgeblichen Teils der Verwertungskette, der die interne Flexibilität der Unternehmensstrategie stark belaste und somit auch „Vielfalt und Wettbewerb“ gefährde, heißt es weiter im Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 29.07.2024, der auch vom Branchenmagazin Blickpunkt:Film in ähnlicher Form aufgegriffen wurde.
Weiter heißt es in dem Artikel über die Herausforderungen der Branche, dass Anbieter audiovisueller Mediendienste unterschiedliche Geschäftsmodelle und damit Angebotsinhalte hätten, um Vielfalt und Wettbewerb zu sichern, was von der BKM jedoch nicht ausreichend berücksichtigt werde.
In dem Schreiben wird daran erinnert, dass es kürzlich in den Workshops zu einem Filmförderzulagengesetz „Branchenkonsens“ war, dass ein Steueranreizmodell von bis zu 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten Deutschland als Produktionsstandort wieder wettbewerbsfähig machen könnte, denn in der Branche ist die Stimmung düster.
Die Produktionskosten sind nach oben geschnellt, ohne dass die Sender oder Förderer ein höheres Budget einkalkulieren. Nicht nur Produktionsfirmen sind Leidtragende, auch deutsche Schauspielende stehen zunehmend am Rande der Existenznot - besonders in Berlin wo plötzlich auch die Mieten in die Höhe geschnellt sind. Mittlerweile ist Berlin so teuer geworden, dass Schauspielerinnen und Schauspieler sich nicht mehr trauen Projekte abzusagen, in denen sie sich nicht wohlfühlen.
Darüber hinaus wird derzeit weniger produziert, weil die Kulturbranche die Erste ist, wo Abstriche gemacht werden, wie auch zahlreiche Kameraleute, Sound-Designer oder das Visual-Effects-Personal bestätigen können.
Aus diesem Grund gab es kürzlich eine vorläufige Einigung über einen neuen Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende zwischen den Tarifparteien Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e.V., die Gewerkschaft ver.di sowie der Schauspielverband BFFS, wie wir am 19. Juli 2024 schrieben. Er sieht noch mehr Arbeitszeitflexibilität und Lohnzurückhaltung vor, um die letzten verbliebenen Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.
Die großen Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime, Disney oder Apple produzieren nämlich lieber im Ausland, um Kosten zu sparen. Die Verbreitung ihrer Produktionen und Serien in Deutschland soll mit der Reform der Filmförderung zwar höhere Abgaben generieren, doch genau dagegen sträuben sich nicht nur die privaten deutschen Fernsehanstalten, sondern auch die genannten Streamingdienste, die ggf. hier noch weniger produzieren würden.
Zudem finden die von der EU-Kommission vorgebrachten Vorbehalte zu gesetzlichen Investitionsverpflichtungen in Italien und Dänemark kaum Beachtung. Sogar in Deutschland sind substanzielle verfassungsrechtliche Bedenken des von Claudia Roths Amt beauftragten Gutachters offensichtlich ignoriert worden.
Nur international wettbewerbsfähige Anreize und eine Branchenlösung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtige, könnten schnell und dauerhaft einen attraktiven Produktionsstandort Deutschland sichern. Dazu zähle die Zwangsabgabe nicht, heißt es weiter in dem Brandbrief.
Abschließend fordern die drei Verbände, die Politik müsse offen für flexible und interessengerechte Ansätze sein, die für eine Kompromissfindung „eigentlich selbstverständlich“ sein müssten. Sie empfehlen, zunächst mit einem Steueranreizmodell zu starten und dessen Effekte abzuwarten.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals auf unseren Artikel vom 21. Juli 2024 mit einem Kommentar von Katharina Dockhorn zur Novellierung der Filmförderungsgesetzes aufmerksam machen.
Link: www.ffa.de/filmfoerderungsgesetz/
Nach einem von uns am 14. Juli 2024 veröffentlichten Aufruf von 22 Filmverbänden an Kulturstaatsministerin Claudia Roth die Produktions- und Kinobranche dringend zu stärken, sowie einem Brandbrief der vier größten deutschen Studios: Babelsberg, Bavaria, MMC und Penzing Studios zur dringend notwendigen Neuorganisation der Filmförderung, den die F.A.Z. im Juni 2024 veröffentlichte, folgt nun plötzlich eine Beschwerde von den Privatsendern und Streamingdiensten gegen angeblich ungerechtfertigte Maßnahmen der BKM bei der Reform der Filmförderung.
Drei Verbände, die das Gros der deutschen beziehungsweise in Deutschland tätigen Anbieter audiovisueller Medien vertreten, wenden sich in einem Schreiben an alle Bundesminister und Staatskanzleien der Länder sehr deutlich gegen die sogenannte „Investitionsabgabe“ und das Vorgehen von Kulturstaatsministerin Claudia Roth.
In dem Brandbrief, der exklusiv der F.A.Z. vorliegt, protestieren der Spitzenverband privater Medien Vaunet, der Digitalverband Bitkom und die europäische Vereinigung Motion Picture Association, gegen die neue Zwangsforderung stärker in deutsche Produktionen zu investieren. Geplant sei eine Pflichtabgabe durch Streamer und private TV-Sender von 20 Prozent auf den Nettoumsatz beziehungsweise die Veröffentlichungskosten bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten ARD und ZDF.
Die drei Verbände zweifeln die Sinnhaftigkeit und Fairness dieser Verpflichtung an:
„Eine solche Verpflichtung sei kein Garant dafür, dass künftig mehr am Standort Deutschland produziert werde, denn von einem Interessensausgleich könne nicht die Rede sein“, so die Verfasser des Schreibens.
Vielmehr handele es sich um eine einseitige starke wirtschaftliche Belastung eines maßgeblichen Teils der Verwertungskette, der die interne Flexibilität der Unternehmensstrategie stark belaste und somit auch „Vielfalt und Wettbewerb“ gefährde, heißt es weiter im Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 29.07.2024, der auch vom Branchenmagazin Blickpunkt:Film in ähnlicher Form aufgegriffen wurde.
Weiter heißt es in dem Artikel über die Herausforderungen der Branche, dass Anbieter audiovisueller Mediendienste unterschiedliche Geschäftsmodelle und damit Angebotsinhalte hätten, um Vielfalt und Wettbewerb zu sichern, was von der BKM jedoch nicht ausreichend berücksichtigt werde.
In dem Schreiben wird daran erinnert, dass es kürzlich in den Workshops zu einem Filmförderzulagengesetz „Branchenkonsens“ war, dass ein Steueranreizmodell von bis zu 30 Prozent der deutschen Herstellungskosten Deutschland als Produktionsstandort wieder wettbewerbsfähig machen könnte, denn in der Branche ist die Stimmung düster.
Die Produktionskosten sind nach oben geschnellt, ohne dass die Sender oder Förderer ein höheres Budget einkalkulieren. Nicht nur Produktionsfirmen sind Leidtragende, auch deutsche Schauspielende stehen zunehmend am Rande der Existenznot - besonders in Berlin wo plötzlich auch die Mieten in die Höhe geschnellt sind. Mittlerweile ist Berlin so teuer geworden, dass Schauspielerinnen und Schauspieler sich nicht mehr trauen Projekte abzusagen, in denen sie sich nicht wohlfühlen.
Darüber hinaus wird derzeit weniger produziert, weil die Kulturbranche die Erste ist, wo Abstriche gemacht werden, wie auch zahlreiche Kameraleute, Sound-Designer oder das Visual-Effects-Personal bestätigen können.
Aus diesem Grund gab es kürzlich eine vorläufige Einigung über einen neuen Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende zwischen den Tarifparteien Allianz Deutscher Produzenten – Film und Fernsehen e.V., die Gewerkschaft ver.di sowie der Schauspielverband BFFS, wie wir am 19. Juli 2024 schrieben. Er sieht noch mehr Arbeitszeitflexibilität und Lohnzurückhaltung vor, um die letzten verbliebenen Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern.
Die großen Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime, Disney oder Apple produzieren nämlich lieber im Ausland, um Kosten zu sparen. Die Verbreitung ihrer Produktionen und Serien in Deutschland soll mit der Reform der Filmförderung zwar höhere Abgaben generieren, doch genau dagegen sträuben sich nicht nur die privaten deutschen Fernsehanstalten, sondern auch die genannten Streamingdienste, die ggf. hier noch weniger produzieren würden.
Zudem finden die von der EU-Kommission vorgebrachten Vorbehalte zu gesetzlichen Investitionsverpflichtungen in Italien und Dänemark kaum Beachtung. Sogar in Deutschland sind substanzielle verfassungsrechtliche Bedenken des von Claudia Roths Amt beauftragten Gutachters offensichtlich ignoriert worden.
Nur international wettbewerbsfähige Anreize und eine Branchenlösung, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtige, könnten schnell und dauerhaft einen attraktiven Produktionsstandort Deutschland sichern. Dazu zähle die Zwangsabgabe nicht, heißt es weiter in dem Brandbrief.
Abschließend fordern die drei Verbände, die Politik müsse offen für flexible und interessengerechte Ansätze sein, die für eine Kompromissfindung „eigentlich selbstverständlich“ sein müssten. Sie empfehlen, zunächst mit einem Steueranreizmodell zu starten und dessen Effekte abzuwarten.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch nochmals auf unseren Artikel vom 21. Juli 2024 mit einem Kommentar von Katharina Dockhorn zur Novellierung der Filmförderungsgesetzes aufmerksam machen.
Link: www.ffa.de/filmfoerderungsgesetz/