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2,5 Mrd. Euro für Kulturbranche - Kinoteilöffnungen ab 1. Juli 2021

Weiteres Förderprogramm: Bundesregierung unterstützt Start von Kulturveranstaltungen mit 2,5 Milliarden Euro - lässt aber Kinos in weniger günstigem Licht dastehen, als zunächst angenommen.



Mit einem Hilfsprogramm im Volumen von 2,5 Mrd. Euro will die Bundesregierung die von der Corona-Pandemie besonders
betroffene Kulturbranche unterstützen.

Laut Bundesfinanzminister Scholz sollen damit Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können.

Zum einen sollen die Zahlungen an Veranstalter gehen, die nur eine reduzierte Zahl von Zuschauern zulassen dürfen. Zum anderen ist außerdem eine Ausfallabsicherung für Großveranstaltungen mit mehr als 2000 Besuchern geplant.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt dieses weitere Förderprogramm, für das am Mittwoch, den 26.05.2021, im Bundeskabinett die notwendigen Beschlüsse gefasst wurden, damit der 2,5 Milliarden Euro starke Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen endlich starten kann. Der Deutsche Kulturrat hatte sich intensiv für diesen Fonds zur Unterstützung des Kulturbereiches eingesetzt.

Der Fonds wird gemeinsam von Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz (BMF) und Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB (BKM) verantwortet. Die Mittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro werden der BKM zur Bewirtschaftung zugewiesen.

Der Sonderfonds besteht aus zwei Bausteinen:

Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll kleinere Veranstaltungen fördern, die ab dem 01. Juli 2021 durchgeführt werden und an denen unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher teilnehmen.

Ab dem 01. August 2021 werden dann auch Veranstaltungen mit bis zu 2.000. Besuchern gefördert. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden so die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert.

Daneben stellt der Sonderfonds, höchstwahrscheinlich ab Ende August, eine Ausfallabsicherung bereit, die Kulturveranstaltungen ab 2.000 Besucherinnen und Besuchern dadurch Planungssicherheit verschafft, dass im Falle erneuter coronabedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen wird.

Der Sonderfonds des Bundes wird über die Kulturministerien der Länder administrativ umgesetzt. Diese übernehmen zentrale Aufgaben im Antragsverfahren, bei der Prüfung und Auskehrung der finanziellen Leistungen. Mit dem Start des Programms wird ein Lenkungsausschuss für den „Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen“ unter Vorsitz der BKM eingerichtet.

Diesem Gremium werden neben der BKM Vertreterinnen und Vertreter des BMF sowie der Länder angehören. Weiteres Mitglied wird der Deutsche Kulturrat sein, der durch seinen Geschäftsführer Olaf Zimmermann im Lenkungsausschuss vertreten sein wird. Er wird die Abstimmung und Kommunikation mit der Kulturbranche organisieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt fachlich die Arbeit des Lenkungsausschusses aufgrund seiner Zuständigkeit für die Überbrückungshilfe III.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte:

„Nach monatelangem hin und her ist jetzt endlich die Entscheidung gefallen – das ist gut. Das Bundesministerium der Finanzen und die Kulturstaatsministerin übernehmen gemeinsam die Verantwortung für den 2,5 Milliarden Euro umfassenden Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen. Die BKM übernimmt die Bewirtschaftung der Mittel. Es ist sehr gut, dass die Kulturbranche jetzt in die Vorbereitungen über den Lenkungsausschuss direkt eingebunden wird. Noch vieles muss in den kommenden Tagen auf den Weg gebracht werden. Besonders für die privatwirtschaftliche Veranstalterbranche müssen die Bedingungen noch angepasst werden. Das Kulturpublikum und der gesamte Kulturbereich sind sich allerdings einig, die Türen zur Kultur müssen so schnell wie möglich wieder geöffnet werden. Wir bereiten uns deshalb intensiv auf diesen Tag X vor, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wird uns dabei sehr helfen.“


Kinos sollen nur bis zur Kostendeckung gefördert werden.

Die ursprüngliche Ankündigung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen lies zahlreiche Fragen offen, die dann in einer später verbreiteten Pressemitteilung für die Kinos weniger günstig ausfiel, als es zunächst den Anschein hatte - denn Filmtheater sollen nur bis zur Kostendeckung gefördert werden. Bislang aufgelaufenen Verluste werden mit dem Sonderfonds nicht abgedeckt. Das sollten vielmehr die bereits vor Monaten angekündigten Billigkeitshilfen des Zukunftsprogramms III übernehmen, dessen Fonds laut Brancheninformationen vermutlich jedoch nicht aufgelegt wird.

Zu den angesprochenen "Kosten" die (neben einer grundsätzlichen Deckelung) die mögliche Förderhöhe bestimmen, heißt es auf Nachfrage von Blickpunkt:Film seitens des Bundesfinanzministeriums:

"Die förderfähigen Kosten werden wie bei anderen Hilfsprogrammen anhand einer Positivliste definiert. Leih- bzw. Verleihkosten zählen zu diesen förderfähigen Kosten. Alle veranstaltungsbezogenen Kosten, die auf dieser Positivliste aufgeführt sind, können prinzipiell aufsummiert werden."


Währen die Leihmieten also zu den förderfähigen Kosten zählen, werden Verleiher nicht unmittelbar an dem Fonds beteiligt. Auf entsprechende Nachfrage hieß es:

"Die Verleiher profitieren wie die gesamte Wertschöpfungskette der Kinos von der Förderung der Wirtschaftlichkeitshilfe des Sonderfonds und werden somit mittelbar beteiligt. Da die Leih- bzw. Verleihkosten der Kinos förderfähig sind, stellt die Aufstockung der erzielten Ticketeinnahmen sicher, dass der Verleiher trotz pandemiebedingter Unsicherheit eine Vergütung durch den Kino-Betreiber erhält. Eine unmittelbare Beteiligung ist nicht vorgesehen, da nur Veranstalter von Kulturveranstaltungen antragsberechtigt für den Sonderfonds sind."


Einer privatwirtschaftlichen Vereinbarung zwischen Kinos und Verleihern über eine Beteiligung an der "Hebelsumme" steht dies allerdings nicht im Weg. Wie das Finanzministerium erläuterte, werden Kinos unabhängig von der Größe antragsberechtigt sein. Zudem wurde klar gestellt, dass der Sonderfonds keine Differenzierung nach der Art des Programms vorsieht, solange eine generelle Antragsberechtigung vorliegt.

"Für Veranstalter wie u.a. Kinos, die gleiche oder ähnliche Veranstaltungen an derselben Veranstaltungsstätte mehrfach wiederholen, ist ein spezielles zeitraumbezogenes Registrierungs- und Antragsverfahren vorgesehen. Zur Vereinfachung ist für diese Veranstalter eine Registrierung bzw. Beantragung aller Veranstaltungen in einem bestimmten Zeitraum vorzunehmen (monatliche oder quartalsweise). Bei diesem Antragsverfahren gilt eine Förderhöchstgrenze von 500.000 Euro (monatlich) bzw. 1,5 Mio. Euro (quartalsweise) für die betroffene Veranstaltungsstätte."


Kinoöffnungen sollen Anfang Juli 2021 erfolgen.

Darüber hinaus hieß es, dass die Wiederöffnung von Kulturstätten wie z.B. Kinos ab 1. Juli 2021 möglichst bundesweit einheitlich mit Kapazitätsbeschränkungen von mindestens 50% erfolgen sollte. Zudem wären zum Kinobesuch Testnachweise oder vollständige Impfungen erforderlich.

"Das Startdatum reflektiert das Ziel, das Wiederaufleben des kulturellen Lebens in Deutschland im Einklang mit dem weiterhin notwendigen Infektionsschutz gezielt zu fördern. Darüber hinaus stehen für andere Zeiträume die weiteren umfassenden Corona-Hilfen der Bundesregierung, etwa die Überbrückungshilfen, zur Verfügung."


Überarbeitung der Richtlinien für die kulturelle Filmförderung.

Im Juli sollen die Richtlinien für die Kulturelle Filmförderung der BKM überarbeitet werden. Kurz zuvor hat die Kulturstaatsministerin (BKM) Monika Grütters Branchenverbände nach ihrer Meinung gefragt.

Filmemacher*innen fürchten nichts Gutes, erklärt Frédéric Jaeger im Interview mit dem Deutschlandfunk. Nach den Plänen der BKM würden vor allem Filme gefördert, die von Anfang an Aussicht auf Erfolg bieten, schrieb CineArte.

Die künstlerische Qualität von Filmen werde durch die Änderungen bald weniger im Fokus stehen, meint Jaeger, der als Vorstand des Verbands deutscher Filmkritik (VDFK) einen Offenen Brief mehrerer Verbände mitunterzeichnet hat.

„Leider muss man immer wieder feststellen, dass es dann doch zwischen den Ideen, die die Kulturstaatsministerin äußert, was gefördert werden sollte, und den konkreten Methoden große Diskrepanzen gibt“, sagte Jaeger im Deutschlandfunk.

Die Filmförderung interessiere sich grundsätzlich schon für kulturelle Qualität und setze dafür auch Jurys ein. „Allerdings sind die Vorgaben manchmal so, dass sie die Projekte davon abhalten, sich zu bewerben, die es eigentlich bräuchten.“


Als „Anschlag auf die kulturelle Filmförderung“, hatte die „Initiative Zukunft Kino+Film“ die Pläne und das Vorgehen in einem Offenen Brief bezeichnet, den wir am 26. Mai 2021 verbreitet haben.

Link: www.kulturrat.de
Quellen: Deutscher Kulturrrat | CineArte | Blickpunkt:Film

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