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Erfolgsbeteiligung - ein Novum in der Synchronbranche

Durchbruch bei Vergütungsregeln für Synchronbranche. Außerdem ein offener Brief der Berufsvereinigung Filmton zur sogenannten Urheberallianz.



Der Bundesverband Schauspiel (BFFS), Bundesverband Synchronregie und Dialogbuch (BSD), Bundesverband Regie (BVR) und ver.di haben eine Vergütungsregel mit Constantin Film und Studiocanal abgeschlossen und sichern damit Synchronkreativen erstmals eine Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg von Produktionen – ein Novum in der Synchronbranche.

Laut BFFS beteiligen Constantin Film und Studiocanal dabei Synchronschauspieler, Synchronregisseure und Dialogbuchautoren rückwirkend zum 1. Januar 2019 am wirtschaftlichen Erfolg der von den Verleihern synchronisierten Filme und Serien. Damit wurde für die Synchronbranche das erste Mal eine kollektivrechtliche Vereinbarung geschlossen. Berücksichtigt werden dabei die künftigen Verwertungen all jener Produktionen, deren reguläre Auswertung in Deutschland nach dem 28. März 2002 begann. Darauf haben sich die Verbände mit den Verleihern Constantin Film und Studiocanal geeinigt.

Bisher wurden die Leistungen der Synchronkreativen pauschal vergütet. Eine weitere Vergütung bei wirtschaftlich besonders erfolgreichen Produktionen fand nicht statt.

BFFS-Vorstand Till Völger: „Das Ergebnis ist ein Meilenstein in der Geschichte der Synchronbranche. Endlich erhalten wir für unsere kreativen und schöpferischen Leistungen von den Verleihern eine Beteiligung an ihrem wirtschaftlichen Erfolg, den sie mit der Verwertung der von uns synchronisierten Filmwerke erzielen. Unser Ziel ist es nun, auch mit anderen Verleihern entsprechende gemeinsame Vergütungsregeln abzuschließen.“


Bislang richtet sich die Vergütungspraxis in der Synchronbranche nach dem Grundsatz des Total-Buy-Outs, also der einmaligen pauschalen Vergütung der Kreativen, unabhängig davon, ob es sich um eine besonders erfolgreiche Produktion handelt.

Die Erträge, die über die mit den Verleihern ausgehandelte gemeinsame Vergütungsregel generiert werden, werden jeweils zum Jahresende berechnet und sodann für die Synchronschauspielerinnen und -schauspieler über die Deutsche Schauspielkasse an die Berechtigten ausgekehrt. Die Berechnung bestimmter Altproduktionen erfolgt erst nach Ablauf einzelner fest definierter Zeitabschnitte.

BFFS und ver.di haben durch den Abschluss dieser Vergütungsregel auch den Synchronkreativen einen Beteiligungsanspruch gesichert, die nicht Mitglied in ihren Gewerkschaften sind. Die Vergütungsregel betrifft allerdings ausschließlich Erfolgsfälle im Sinne des § 32a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Eine Vereinbarung über eine angemessene Grundvergütung bei den Synchronproduzenten wurde ebenfalls nicht getroffen, da sich die Verhältnisse dort mangels eines entsprechenden Organisationsgrades als schwierig darstellen.

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OFFENER BRIEF
der Berufsvereinigung Filmton zu einer Pressemitteilung der sogenannten Urheberallianz.


Zurecht beklagten sich im Februar 2019, anlässlich der Berlinale, die drei Filmverbände »Bundesverband Filmschnitt (BFS), Berufsverband Kinematografie (BVK) sowie Szenenbild und Kostümbild (VSK)«, die sich zur sogenannten „UrheberAllianz Film und Fernsehen“ zusammengeschlossen haben, die Weigerung der öffentlich-rechtlichen Sender, die seit 2002 im Urhebergesetz verankerte Verpflichtung zu einer angemessenen Beteiligung von Filmurhebern an Folgeerlösen praktisch umzusetzen und in Verhandlungen fair festzulegen (siehe PDF).

Bedauerlich ist allerdings, dass sich die „UrheberAllianz Film und Fernsehen“ von den anderen Filmverbänden abgrenzt, und der Eindruck entsteht, sie seien neben Regie und Drehbuch die alleinigen Filmurheber.

Es gibt keine „Urheberverbände“, sondern nur Filmverbände, die ihre urheberisch tätigen Filmschaffenden vertreten. Urheberisch tätig sind jedoch ebenfalls eine Reihe anderer Filmschaffender, so z.B. die Filmtonschaffenden. Diese werden in der zwischen ver.di/BFFS und der Produzentenallianz 2013 verhandelten Kinoerlösbeteiligung mit gleich sechs unterschiedlichen Filmtonberufen als Urheber regelmäßig an Folgeerlösen beteiligt.

bvft-Vertreter Christoph Oertel sagt dazu in einem offenen Brief vom 25. März 2019: „Es ist einfach unsinnig, Bild und Ton hier gegeneinander auszuspielen und den einen Teil (den Filmton) einfach auszublenden. Film ist immer ein sich gegenseitig befruchtendes, einander verwandelndes Zusammenspiel beider Sinnesebenen, das erst in der Summe die Filmerfahrung zu einem starken Eindruck werden lässt.“


Die Berufsvereinigung Filmton fordert die drei Verbände auf, statt auf Spaltung auf Solidarität unter allen urheberisch tätigen Filmschaffenden zu setzen, denn nur gemeinsam können wir das berechtigte Anliegen durchsetzen und auch untereinander zu fairen Beteiligungen kommen. Dass die drei sich separierenden Verbände in der Sache nach eigener Aussage bisher noch kaum etwas erreicht haben, möge als Beleg für diese Notwendigkeit dienen.

So wäre es – statt sich zu separieren – angebracht und modern, die Kräfte aller urheberisch tätigen Filmschaffenden zu bündeln, wie dies in den Verhandlungen zur Kinoerlösbeteiligung geschah und wie es in der Tat seit drei Jahren in den Verhandlungen mit ARD/DEGETO und Produzentenallianz zur Erlösbeteiligung bei TV-Filmen ebenfalls versucht wird. Dass sich diese Verhandlungen als äußerst zäh herausstellen, hat viele Gründe, u.a. natürlich auch das Verhandlungsgebaren der ARD-Vertreter.

PS: (Post Scriptum)

In einer Meldung vom 2. August 2019 bei uns im BAF-Blog machten wir darauf aufmerksam, dass in 2019 Filmtonschaffende erstmals als Urheber*innen an Kinoerlösen beteiligt werden.

Links: www.bffs.de | www.bvft.de
Quellen: Filmecho | Professional Produktion | BFFS | rische & co pr


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