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EU-Urheberrechtsreform trotz zahlreicher Gegenstimmen verabschiedet

EU-Urheberrechtsreform nahm letzte Hürde - nationale Umsetzung muss binnen zwei Jahren erfolgen.



Das Prozedere über den finalen Beschluss der EU-Urheberrechtsreform erinnerte einige an die Abstimmung zum Brexit, denn viel zu spät wurde über die Inhalte und die damit verbundenen Folgen umfassend informiert.

Bei einer Veranstaltung der Befürworter in der Akademie der Künste wurde sogar glatt behauptet, dass die umstrittenen Upload-Filter in dem Vertragstext nicht mehr vorkommen, obwohl derartige Filter bereits in Benutzung sind. Von umfassender Aufklärung kann somit keine Rede sein. Für die im Mai 2019 anstehenden Europawahlen dürfte dies keine gute Werbung sein und die Politikverdrossenheit junger Menschen verstärken.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, sowie zahlreiche Künstlerverbände sind dagegen erfreut über Zustimmung des EU-Rates zur Urheberrechtsrichtlinie, die am 15.04.2019 erteilt wurde. Andererseits ist der Deutsche Kulturrat aber auch zu Gesprächen mit Kritikern über die Uploadfilter bereit, die weiter Zankapfel für Blogger bleiben.

Nach jahrelangen Debatten auf der europäischen Ebene steht nun die nationale Umsetzung an. Die Diskussion zu den verschiedenen Bestandteilen der EU-Urheberrechtsrichtlinie wird damit in Deutschland fortgesetzt.

Der Deutsche Kulturrat tritt für Kunst- und Meinungsfreiheit, selbstverständlich auch im Internet, ein. Die Freiheit der Kunst wird aber auch dadurch gefährdet, dass den Künstlerinnen und Künstler die angemessene Vergütung für die Verwertung ihrer Werke im Internet durch die marktbeherrschenden Monopolisten vorenthalten wird. Für den Deutschen Kulturrat ist es essentiell, dass die Position der Rechteinhaber gestärkt wurde, damit sie künftig ihre Rechte gegenüber Online-Plattformen besser durchsetzen können, insbesondere um für die – zustimmungsbedürftige – Nutzung ihrer Werke eine angemessene Vergütung zu erhalten. Hierfür wurde nun auf der europäischen Ebene der Weg frei gemacht.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Diskussionen sind noch nicht zu Ende, sondern fangen auf der nationalen Ebene jetzt erst an. Ich hoffe auf konstruktive Gespräche auch mit den Kritikern, bei denen die gesamte EU-Urheberrechtsrichtlinie in den Blick genommen wird. Ich denke, dass verbale Abrüstung dieser Debatte sehr gut tun wird.“


Bei der Abstimmung zur umstrittenen EU-Urheberrechtsreform hatten die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden das Vertragswerk abgelehnt. Während Belgien, Slowenien sowie Estland sich enthielten, stimmte Deutschland neben 18 anderen EU-Staaten für das neue EU-Urheberrecht, für dessen Umsetzung die einzelnen Staaten jetzt zwei Jahre Zeit haben.

Am heftigsten umstritten - auch in Reihen der Bundesregierung - war Artikel 17 des neuen EU-Urheberrechtsgesetzes (vormals Artikel 13), wonach die Betreiber von Plattformen wie YouTube schon beim Hochladen von Inhalten prüfen sollen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind.

Die Kritiker des Artikels 17 befürchten, dass Automatismen der dafür zu benutzenden Upload-Filter nicht immer fehlerfrei arbeiten würden, auch nicht zwischen Satire und Kommentar unterscheiden könnten und dass dadurch weitaus mehr als zu beanstandende Inhalte blockiert werden können, was in ihren Augen einer Zensur gleich käme.

Zwar betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Fragestunde im Bundestag, dass von Upload-Filtern in Artikel 17 der neuen Richtlinie gar nicht die Rede sei; dieser die Plattformen nicht dazu zwinge, Inhalte zu filtern. Stattdessen könnten Webseitenbetreiber mit den Rechteinhabern Lizenzverträge zur Nutzung der Inhalte abschließen. Eine in der Praxis eher schwer praktikable Lösung, da es nicht für alle Arten von Inhalten zentrale Organisationen wie beispielsweise die GEMA für einen Großteil der Musiklizenzen gibt, mit denen etwa die Plattformen unkompliziert Lizenzen z.B. für YouTube-Inhalte abschließen könnten.

Ebenfalls stark umstritten war im Vorfeld der künftige Artikel 15 der Urheberrechtsrichlinie (zuvor Artikel 11), der ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vorsieht. Demnach müssen künftig Nachrichten-Suchmaschinen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten Zahlungen an die Verlage leisten. In der jetzt beschlossenen Version des Artikels heißt es dazu lediglich, "einzelne Wörter" oder "sehr kurze Auszüge" dürften ohne Bezahlung genutzt werden.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters bezeichnete die Verabschiedung der Urheberrechtsrichtlinie als "hart erkämpften und wichtigen Erfolg": "Ein zeitgemäßes Urheberrecht für einen digitalen Binnenmarkt ist wichtig für Künstlerinnen und Künstler, für Journalistinnen und Journalisten, für Verlage, für Kultur- und Gedächtniseinrichtungen und auch für die Nutzerinnen und Nutzer. Es stärkt die kulturelle und journalistische Vielfalt und eine lebendige Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa."

Zur Diskussion um die Reform und das weitere Vorgehen merkte Grütters an: "Das Urheberrecht hat sich seit den 90er Jahren von einer Spezialisten-Materie zu einem Rechtsgebiet entwickelt, das sehr viele, nicht zuletzt junge Menschen, in ihrem Alltag betrifft. Dies spiegelt auch wider, wie sehr sich der Kontext urheberrechtlicher Nutzungen in den vergangenen Jahren gewandelt hat, und wie notwendig es war, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter anzupassen. Die zweijährige Umsetzungsfrist bietet uns die Möglichkeit, mit den Beteiligten in einen Dialog zu treten, um alle Interessen so weit wie möglich zu berücksichtigen. Bei den Themen Leistungsschutzrecht für Presseverlage und Verlegerbeteiligung muss und kann eine zeitnahe Umsetzung erfolgen."




In einer Pressemitteilung begrüßt die Produzentenallianz die Verabschiedung der Urheberrechtsrichtlinie ebenfalls und betont:

"Die Produzentenallianz wird sich bei der Umsetzung auf nationaler Ebene dafür einsetzen, dass die Regelungen so ausgestaltet werden, dass vor allem die großen Plattformen motiviert werden, Lizenzierungen vorzunehmen. Wir stimmen deshalb auch der Protokollerklärung der Bundesregierung, die sie heute aus Anlass der Verabschiedung der Richtlinie abgegeben hat, darin zu, dass Uploadfilter möglichst vermieden werden sollen, soweit in Übereinstimmung mit der Richtlinie auf andere Weise sichergestellt werden kann, dass Urheber und Rechteinhaber für die auf den Plattformen massenhaft stattfindenden Nutzungen ihrer Werke angemessen vergütet und Urheberrechtsverstöße vermieden werden. Im Zuge der Umsetzung wird die Produzentenallianz weiter darauf hinwirken, dass die im deutschen Urheberrecht bereits sehr stark ausgebauten Regelungen zur angemessenen Vergütung von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten mit einem fundierten Verständnis für die Besonderheiten der Filmproduktionswirtschaft nach den Vorgaben der Richtlinie ausgestaltet werden."


Links: www.kulturrat.de | www.produzentenallianz.de
Quellen: Deutscher Kulturrat | Tagesspiegel | Zoom Medienfabrik | Blickpunkt:Film | Produzentenallianz



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