HDF Kino Vorstandsvorsitzender wird neuer SPIO-Präsident
Thomas Negele wurde zum neuen SPIO-Präsident gewählt - SPIO begrüßt EU-Kompromiss beim Territorialitätsprinzip.
Bei der turnusgemäßen Wahl des SPIO-Präsidiums am 28. März 2019 wurde Thomas Negele, bisheriger Vorstandsvorsitzender des HDF Kino e.V. zum Nachfolger von Alfred Holighaus gewählt, der nach zwei erfolgreichen Amtszeiten bei der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) auf eigenen Wunsch ausscheidet.
Es ist kein Aprilscherz, aber seine Tätigkeit beim HDF Kino wird Thomas Negele erst im Spätsommer dieses Jahres abgeben, um bis dahin als Ehrenvorsitzender des Verbandes noch so wichtige Themen wie die anstehende Novellierung des Filmförderungsgesetzes und das von ihm maßgeblich initiierte "Zukunftsprogramm Kino" begleiten zu können. Zum 1. August 2019 wird Christine Berg (53) die Führung des Kinoverbandes übernehmen und dort als neue Vorstandsvorsitzende tätig sein.
Thomas Negele war bis jetzt zudem schon Vizepräsident der SPIO. Neuer Vizepräsident ist Christian Sommer (Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e.V.). In das Präsidium wurden auch Manuela Stehr (Verband der Filmverleiher), Joachim A. Birr (Bundesverband Audiovisuelle Medien), Stephan Birkenholz (FDW Werbung im Kino), Oliver Fock (Cineropa), Marco Mehlitz (Verband Deutscher Filmproduzenten) und Michael Höfner (AG Verleih) gewählt.
EU-Kompromiss beim Territorialitätsprinzip.
Tatsächlich konnte die SPIO gerade dieser Tage gute Nachrichten in Sachen SatCab-Richtlinie vermelden. Die am 28.03.2019 im EU-Parlament verabschiedete SatCab-Richtlinie beinhaltet einen Kompromiss zum Territorialitätsprinzip, der von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) ausdrücklich begrüßt wurde.
Zur Schaffung eines ganzheitlichen europäischen digitalen Binnenmarktes ohne Grenzen, hatte die Europäische Kommission noch vorgesehen gehabt, dass TV-Sender die Onlinerechte eines Films nur noch für ein EU-Mitgliedsland erwerben müssten, ihn aber dann über ihre Onlinedienste im gesamten EU-Binnenmarkt nutzen und ausstrahlen könnten ("Buy 1, get 27 free").
Für die deutsche Filmwirtschaft war das Territorialitätsprinzip aber immer ein existenziell wichtiges Anliegen und somit Streitpunkt in der EU gewesen. Ansonsten hätten Zuschauer in Grenzregionen womöglich alles kostenlos auch in Nachbarländern sehen können. Nun endete die finale Abstimmung zur EU-Urheberrechtsrichtlinie jedoch im Sinne der SPIO. Somit sei das Engagement von Alfred Holighaus quasi "pünktlich zu seinem Abschied" belohnt worden.
Der nun getroffene Kompromiss in der EU sieht die grenzüberschreitende Verbreitung nur noch für Nachrichten, tagesaktuelle Berichte und zu 100 Prozent finanzierte Eigenproduktionen vor. Dazu gehören auch Inhalte, die die Fernsehsender vollständig selbst finanziert haben. Diese dürfen TV-Veranstalter künftig auf Grundlage des Ursprungslandsprinzips mit nur einer nationalen Lizenz EU-weit in ihren Mediatheken und Livestreams anbieten. Für alle anderen Programme gilt das Territorialitätsprinzip, d.h. Fernsehveranstalter benötigen für jedes Land, in dem sie ein Programm in ihren Onlinediensten zugänglich machen wollen, eine eigene Lizenz. Eine Abkehr vom Territorialitätsprinzip hätte die Finanzierung und Vermarktung des deutschen und europäischen Films massiv eingeschränkt – Koproduktionen wären nicht länger möglich gewesen.
Der jetzt im EU-Parlament verabschiedeten SatCab-Richtlinie muss nun noch der Europäische Rat zustimmen. Anschließend muss die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in deutschem Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie mit Vorschriften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen, kurz SatCab-Richtlinie, war im September 2016 als Verordnungsvorschlag der EU-Kommission gestartet. Ziel der Kommission war es, sämtliche Inhalte in den Online-Diensten von TV-Sendern über das Ursprungslandprinzip zu lizenzieren. Dabei hätte eine nationale Online-Lizenz ausgereicht, um einen Film oder eine Serie europaweit kostenlos in den Mediatheken und Live-Streams der Sender zugänglich zu machen. Der gefundene Kompromiss schränkt allerdings den freizügigen Empfang z.B. bei Urlaubsreisen ein wenig ein.
Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Die Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutz-Grundverordnung) löst die Europäische Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 (RL 95/46/EG) ab, mit dem Ziel der Harmonisierung und Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts. Die bis zum 25. Mai 2018 geltende Datenschutzrichtlinie hatten die Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt, sodass ein Flickenteppich mitgliedstaatlicher Regelungen den grenzüberschreitenden Datenverkehr in der Europäischen Union behinderte.
Link: www.spio-fsk.de
Quellen: SPIO | Filmecho | BMI | Blickpunkt:Film
Bei der turnusgemäßen Wahl des SPIO-Präsidiums am 28. März 2019 wurde Thomas Negele, bisheriger Vorstandsvorsitzender des HDF Kino e.V. zum Nachfolger von Alfred Holighaus gewählt, der nach zwei erfolgreichen Amtszeiten bei der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) auf eigenen Wunsch ausscheidet.
Es ist kein Aprilscherz, aber seine Tätigkeit beim HDF Kino wird Thomas Negele erst im Spätsommer dieses Jahres abgeben, um bis dahin als Ehrenvorsitzender des Verbandes noch so wichtige Themen wie die anstehende Novellierung des Filmförderungsgesetzes und das von ihm maßgeblich initiierte "Zukunftsprogramm Kino" begleiten zu können. Zum 1. August 2019 wird Christine Berg (53) die Führung des Kinoverbandes übernehmen und dort als neue Vorstandsvorsitzende tätig sein.
Thomas Negele war bis jetzt zudem schon Vizepräsident der SPIO. Neuer Vizepräsident ist Christian Sommer (Verband Technischer Betriebe für Film und Fernsehen e.V.). In das Präsidium wurden auch Manuela Stehr (Verband der Filmverleiher), Joachim A. Birr (Bundesverband Audiovisuelle Medien), Stephan Birkenholz (FDW Werbung im Kino), Oliver Fock (Cineropa), Marco Mehlitz (Verband Deutscher Filmproduzenten) und Michael Höfner (AG Verleih) gewählt.
Dr. Thomas Negele: „Die SPIO hat in unserer Branche ein besonderes Potential: Sie kann alle Sparten der Filmwirtschaft zusammenbringen und wirtschaftspolitische Gemeinsamkeiten herausstellen, ohne die Unterschiede unter den Tisch zu kehren. Die Herausforderungen an die kleinen und mittelständischen Kinos, Produzenten, Verleiher, Vertriebe und Dienstleister werden nicht kleiner, im Gegenteil. Ich möchte darauf hinwirken, dass wir sie aktiv anpacken und damit auch im politischen Geschehen noch stärker eigene Akzente setzen."
EU-Kompromiss beim Territorialitätsprinzip.
Tatsächlich konnte die SPIO gerade dieser Tage gute Nachrichten in Sachen SatCab-Richtlinie vermelden. Die am 28.03.2019 im EU-Parlament verabschiedete SatCab-Richtlinie beinhaltet einen Kompromiss zum Territorialitätsprinzip, der von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) ausdrücklich begrüßt wurde.
Zur Schaffung eines ganzheitlichen europäischen digitalen Binnenmarktes ohne Grenzen, hatte die Europäische Kommission noch vorgesehen gehabt, dass TV-Sender die Onlinerechte eines Films nur noch für ein EU-Mitgliedsland erwerben müssten, ihn aber dann über ihre Onlinedienste im gesamten EU-Binnenmarkt nutzen und ausstrahlen könnten ("Buy 1, get 27 free").
Für die deutsche Filmwirtschaft war das Territorialitätsprinzip aber immer ein existenziell wichtiges Anliegen und somit Streitpunkt in der EU gewesen. Ansonsten hätten Zuschauer in Grenzregionen womöglich alles kostenlos auch in Nachbarländern sehen können. Nun endete die finale Abstimmung zur EU-Urheberrechtsrichtlinie jedoch im Sinne der SPIO. Somit sei das Engagement von Alfred Holighaus quasi "pünktlich zu seinem Abschied" belohnt worden.
Der nun getroffene Kompromiss in der EU sieht die grenzüberschreitende Verbreitung nur noch für Nachrichten, tagesaktuelle Berichte und zu 100 Prozent finanzierte Eigenproduktionen vor. Dazu gehören auch Inhalte, die die Fernsehsender vollständig selbst finanziert haben. Diese dürfen TV-Veranstalter künftig auf Grundlage des Ursprungslandsprinzips mit nur einer nationalen Lizenz EU-weit in ihren Mediatheken und Livestreams anbieten. Für alle anderen Programme gilt das Territorialitätsprinzip, d.h. Fernsehveranstalter benötigen für jedes Land, in dem sie ein Programm in ihren Onlinediensten zugänglich machen wollen, eine eigene Lizenz. Eine Abkehr vom Territorialitätsprinzip hätte die Finanzierung und Vermarktung des deutschen und europäischen Films massiv eingeschränkt – Koproduktionen wären nicht länger möglich gewesen.
Der bisherige SPIO-Präsident Alfred Holighaus zeigte sich mit dem gefundenen Kompromiss zufrieden: "Das Europäische Parlament hat gezeigt, dass im Digitalen Binnenmarkt gute Kompromisse möglich sind. Dass Regulierung einen Interessenausgleich schaffen kann, der die wirtschaftlichen Realitäten der unabhängigen Filmwirtschaft akzeptiert und kulturelle Vielfalt nicht dem Plattformkapitalismus opfert".
Nach Auffassung der SPIO werde dieser Kompromiss zum einen dafür sorgen, dass sich die EU-Bürgerinnen und -Bürger schnell und europaweit über tagesaktuelles Geschehen informieren können, trage aber zum anderen "den Finanzierungsbedingungen des deutschen und europäischen Films Rechnung, indem er das Territorialitätsprinzip für diese Werke auch im wichtigen Online-Markt sichert".
Der jetzt im EU-Parlament verabschiedeten SatCab-Richtlinie muss nun noch der Europäische Rat zustimmen. Anschließend muss die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in deutschem Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie mit Vorschriften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen, kurz SatCab-Richtlinie, war im September 2016 als Verordnungsvorschlag der EU-Kommission gestartet. Ziel der Kommission war es, sämtliche Inhalte in den Online-Diensten von TV-Sendern über das Ursprungslandprinzip zu lizenzieren. Dabei hätte eine nationale Online-Lizenz ausgereicht, um einen Film oder eine Serie europaweit kostenlos in den Mediatheken und Live-Streams der Sender zugänglich zu machen. Der gefundene Kompromiss schränkt allerdings den freizügigen Empfang z.B. bei Urlaubsreisen ein wenig ein.
Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung.
Die Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutz-Grundverordnung) löst die Europäische Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 (RL 95/46/EG) ab, mit dem Ziel der Harmonisierung und Modernisierung des europäischen Datenschutzrechts. Die bis zum 25. Mai 2018 geltende Datenschutzrichtlinie hatten die Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt, sodass ein Flickenteppich mitgliedstaatlicher Regelungen den grenzüberschreitenden Datenverkehr in der Europäischen Union behinderte.
Link: www.spio-fsk.de
Quellen: SPIO | Filmecho | BMI | Blickpunkt:Film