Skip to content

Neue Bestimmungen für Ersatz-Akkus bei Flugreisen

Lithium-Ionen-Akkus dürfen nicht mehr im Frachtraum von Passagier-Flugzeugen befördert werden.



Nach zahlreichen bekanntgewordenen Bränden von Samsung Smartphones, die mit neuen Lithium-Ionen-Akkus bestückt waren, sind die Fluggesellschaften sensibler geworden und dulden generell keine Ersatzakkus mehr im Fluggepäckraum.

Bereits ab dem Jahre 2016 durften deshalb auch Fotoapparate und Videokameras eigentlich nur als Handgepäck mitgeführt werden. Seit Januar 2018 haben sich die Bestimmungen sogar noch verschärft, denn Lithium-Ionen-Akkus gelten als Gefahrgut und dürfen deswegen nicht mehr ohne Weiteres mitgeführt werden, jedenfalls nicht mit mehr als 30% Ladezustand und auf gar keinen Fall lose im Reisegepäck, das für den Frachtraum bestimmt ist. Bei der Durchleuchtung des Gepäcks würde dies sofort den Sicherheitskräften auffallen.

Für Gefahrgüter gelten nämlich Sonderregelungen hinsichtlich der Gefahrgutkennzeichnung und dem Gefahrguttransport. Gefahrgutsendungen müssen nach den relevanten und aktuellen nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften korrekt deklariert sein.

Wie bisher bleiben in Smartphones und Kameras eingelegte, oder festeingebaute Lithium-Batterien, von der Kennzeichnungspflicht befreit. Allerdings ist die Anzahl der kennzeichnungsfreien Packstücke pro Sendung generell auf zwei begrenzt, womit Ersatzakkus zukünftig nicht mehr ohne spezielle Kennzeichnung separat mitgeführt werden dürfen.

Das trifft auch auf die beliebten Powerbanks zu, die immer häufiger von Smartphone-Besitzern auf Reisen mitgenommen werden, denn Powerbanks zählen als Ersatzbatterien und nicht als elektronisches Gerät und dürfen deshalb nicht mehr im Koffer als mitgeführtes Gepäckstück aufgegeben. Sie dürfen nur im Handgepäck und nur in angemessenen Mengen für den persönlichen Gebrauch transportiert werden. Lithium-Ionen-Akkus mit mehr als 100 Wattstunden (Wh) und bis 160 Wh Nennenergie bedürfen zudem einer Genehmigung der Fluggesellschaft. Auch hier sind die Ersatzbatterien / Akkus auf 2 Stück je Fluggast für die Beförderung in der Kabine beschränkt.

Lithium Metall Batterien mit mehr als 8g sowie Lithium Ionen Akkus mit mehr als 160 Wattstunden Nennenergie dürfen im Passagierflugzeug nicht befördert werden. Wer derart starke Akkus für seine Kamera-Ausrüstung oder für Laptops mitnehmen muss, kann dies nur als separate Luftfracht deklarieren, die dann in einer extra Frachtmaschine transportiert werden muss.

Darüber hinaus bedingt der kennzeichnungspflichtige Versand dieser Lithium-Ionen Batterien nach UN3481 den Abschluss von Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Transportunternehmen.

Wer die neuen Vorschriften nicht beachtet, kann in Gefahr laufen, dass ihm der Koffer ohne sein Wissen geöffnet wird, und die angeblich so gefährliche Fracht am Zielort plötzlich fehlt. So ist es einem Kamerateam der Zeitschrift Film & TV Kamera (ehemals Kameramann) kürzlich ergangen, wie in einem aktuellen Internetbeitrag vom 8. März 2018 geschildert wird:

"Statt des Ersatzakkus für den HD-Camcorder findet sich im Koffer ein kleiner blauer Zettel, auf dem in zugegeben freundlichen Worten zu lesen steht, dass die Gepäckkontrolle in Zürich sich genötigt sah, gemäß den geltenden Transportvorschriften der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA den Lithium-Ionen-Akku von der Beförderung auszuschließen und deswegen aus dem Koffer zu entnehmen".


Tests der Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hätten ergeben, dass Brände oder Explosionen, ausgelöst durch entsprechende Lithium-Ionen-Akkus, sich nicht durch die an Bord befindlichen Systeme zur Feuerbekämpfung unter Kontrolle bringen ließen, wie die amerikanische Luftfahrtbehörde (FAA) berichtete. Der Beschluss der ICAO von 2016 Lithium-Ionen-Akkus im Laderaum von Passagiermaschinen nicht mehr zu befördern, ist zwar nicht bindend, die meisten UN-Mitglieder folgten jedoch den Vorgaben der Behörde.

Im Passagier-Bereich blieb bisher ein Transport von Notebook, Smartphone und anderen Geräten mit einem solchen darin befindlichen Energiespender weiterhin erlaubt. Das Handgepäck könnte aber künftig von einigen Zusatzakkus und Powerbanks betroffen sein, die man dann am Abflugort zurücklassen muss.

Ganz verboten ist mittlerweile der Transport in Flugzeugen von Lithium Metall Batterien mit mehr als 8g Lithium und von Lithium-Ionen-Akkus mit mehr als 160 Wh, wie jenen starken Akkus, die in E-Bikes verbaut werden. Wer also darauf hofft, ein leichtes, modernes Klapprad mit Elektro-Antrieb per Flugzeug mit in den Urlaub zu nehmen, muss umdenken und das E-Bike von einer Spedition vorab an den Urlaubsort schicken lassen.

Mittlerweile werden einige Lithium-Ionen-Akkus sogar als so brandgefährlich eingestuft, dass man sie nicht einmal auf dem Landweg per normalem Kurierdienst mehr verschicken darf. Als kürzlich ein teures Tesla-Automobil bei einem Unfall in Brand geriet, sah sich die herbei geeilte Feuerwehr außer Stande, das Fahrzeug zu löschen, sodass ein Totalschaden entstand.

Auch Amazon hat festgestellt, dass sich die Akkupacks der Eigenmarke überhitzen und entzünden können. Sie wurden deshalb aus dem Verkauf entfernt. Kunden werden aufgefordert, die betroffenen Batterien selbst zu entsorgen, da wegen der Brandgefahr ein Zurückschicken per Post nicht möglich sei. Alle Käufer erhalten das Geld zurück - allerdings nur in Form eines Gutscheins.

Quellen: Netzwelt | Kameramann | Photobatterie.de | Spiegel | Focus | Golem


Anzeige