Zusammenschluss der Content-Anbieter zum Schutz vor Online-Piraterie
Constantin Film AG und Studio Babelsberg gehören zur Alliance for Creativity and Entertainment (ACE).
Rund 30 Produzenten und Online-Anbieter wollen künftig gemeinsam gegen Online-Piraterie kämpfen. Dazu gehört aus unserer Region Berlin-Brandenburg auch Studio-Babelsberg in Potsdam sowie in Süddeutschland die Constantin Film AG aus München.
Zur internationalen Mitgliederliste der neuen Alliance for Creativity and Entertainment (kurz ACE), die nun neu gegründet wurde zählen auch Amazon, AMC Networks, BBC Worldwide, Bell Canada, Canal+ Group, CBS Corporation, Foxtel, Grupo Globo, HBO, Hulu, Lionsgate, MGM, Millennium Media, NBC Universal, Netflix, Paramount Pictures, SF Studios, Sky, Sony Pictures Entertainment, Star India, Telemundo, Televisa, Twentieth Century Fox Film, Univision Communications Inc., Village Roadshow, The Walt Disney Company und zu guter Letzt Warner Bros. Entertainment Inc..
Ziel des Zusammenschlusses ist der Schutz des legalen Content-Marktes bei der Erweiterung des legalen On-Demand-Konsums und die Reduzierung der Online-Piraterie, die mit weltweit rund 5,4 Mrd. illegalen Downloads von Filmen, Primetime-TV-Programmen und VoD-Dateien eine wachsende Bedrohung darstellt.
Gemeinsam will man den Kampf gegen Online-Piraterie intensivieren, um so die legalen Angebote besser schützen zu können. Die Anzahl der VoD-Plattformen und gespeicherter TV-Inhalte auf den Mediatheken ist in den vergangenen Jahren massiv gewachsen. Inzwischen existieren weltweit mehr als 480 Online-Services, die Zuschauern das legale Streaming von Filmen, Serien und anderen TV-Inhalten ermöglichen - und das in der Regel zu durchaus bezahlbaren Preisen.
Die ACE will nicht nur die Erfahrung ihrer Mitglieder im Kampf gegen die Online-Piraterie nutzen, sondern auch auf die weltweiten Anti-Piraterie-Maßnahmen der Motion Picture Association of America (MPAA) zurückgreifen, um die Wahrung von Urheberrechten bei zivilrechtlichen Schadensersatz-Prozessen besser abdecken zu können.
Link: alliance4creativity.com
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Im Zusammenhang mit Piraterie ist auch ein Urteil des Landgerichts Leipzig von Bedeutung, das ein Dokumentarfilmer mit Unterstützung der AG DOK erfolgreich gegen Google durchsetzen konnte.
Ein Zuschauer hatte auf Googles YouTube Portal den Mitschnitt eines Fernsehfilms des Klägers hochgeladen. Seiner Meinung nach sei dies legal gewesen, da er als Zahler von Rundfunkbeiträgen Miteigentümer des gesendeten Films geworden sei.
Dieser Meinung schloss sich das Gericht nicht an, sondern gab dem klagenden Produzenten des Fernsehfilms vollumfänglich Recht. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass YouTube, "die zumutbaren Prüfpflichten verletzt habe", weil nicht alles technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan wurde, um Rechtsverletzungen im Hinblick auf geschützte Werke zu verhindern, so die Urteilsbegründung.
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Nachtrag:
DGA-Präsident Paris Barclay will US-Regisseure stärker an SVoD-Produktionen beteiligen.
Laut Verwaltungsrat der US-amerikanischen Regie-Gewerkschaft Directors Guild of America (DGA) sollen die Tantiemen für Regisseure in einem Drei-Jahresvertag bei hochbudgetierten Produktionen bis um das dreifache höher ausfallen als bisher. Erstmals vertraglich geregelt sind zudem Tantiemen für Regisseure bei Produktionen für die großen Streamingplattformen und ebenfalls für ausländische SVoD-Dienste.
Der Vertrag, der noch von den DGA-Mitgliedern ratifiziert werden muss, gilt ab 1. Juli 2017 und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2020.
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Alexander Thies, Vorstandsvorsitzender der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen hat die Ankündigung des bayerischen FilmFernsehFonds (FFF Bayern), künftig auch High-End-Serien, die für eine internationale Auswertung bestimmt sind, mit jeweils maximal zwei Mio. Euro zu fördern, begrüßt, denn insgesamt hinke Deutschland in Sachen Serien-Förderung und Online-Vermarktung noch hinterher.
Quellen: Yahoo | DWDL | Blickpunkt:Film | newswire
Rund 30 Produzenten und Online-Anbieter wollen künftig gemeinsam gegen Online-Piraterie kämpfen. Dazu gehört aus unserer Region Berlin-Brandenburg auch Studio-Babelsberg in Potsdam sowie in Süddeutschland die Constantin Film AG aus München.
Zur internationalen Mitgliederliste der neuen Alliance for Creativity and Entertainment (kurz ACE), die nun neu gegründet wurde zählen auch Amazon, AMC Networks, BBC Worldwide, Bell Canada, Canal+ Group, CBS Corporation, Foxtel, Grupo Globo, HBO, Hulu, Lionsgate, MGM, Millennium Media, NBC Universal, Netflix, Paramount Pictures, SF Studios, Sky, Sony Pictures Entertainment, Star India, Telemundo, Televisa, Twentieth Century Fox Film, Univision Communications Inc., Village Roadshow, The Walt Disney Company und zu guter Letzt Warner Bros. Entertainment Inc..
Ziel des Zusammenschlusses ist der Schutz des legalen Content-Marktes bei der Erweiterung des legalen On-Demand-Konsums und die Reduzierung der Online-Piraterie, die mit weltweit rund 5,4 Mrd. illegalen Downloads von Filmen, Primetime-TV-Programmen und VoD-Dateien eine wachsende Bedrohung darstellt.
Gemeinsam will man den Kampf gegen Online-Piraterie intensivieren, um so die legalen Angebote besser schützen zu können. Die Anzahl der VoD-Plattformen und gespeicherter TV-Inhalte auf den Mediatheken ist in den vergangenen Jahren massiv gewachsen. Inzwischen existieren weltweit mehr als 480 Online-Services, die Zuschauern das legale Streaming von Filmen, Serien und anderen TV-Inhalten ermöglichen - und das in der Regel zu durchaus bezahlbaren Preisen.
Die ACE will nicht nur die Erfahrung ihrer Mitglieder im Kampf gegen die Online-Piraterie nutzen, sondern auch auf die weltweiten Anti-Piraterie-Maßnahmen der Motion Picture Association of America (MPAA) zurückgreifen, um die Wahrung von Urheberrechten bei zivilrechtlichen Schadensersatz-Prozessen besser abdecken zu können.
Link: alliance4creativity.com
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Im Zusammenhang mit Piraterie ist auch ein Urteil des Landgerichts Leipzig von Bedeutung, das ein Dokumentarfilmer mit Unterstützung der AG DOK erfolgreich gegen Google durchsetzen konnte.
Ein Zuschauer hatte auf Googles YouTube Portal den Mitschnitt eines Fernsehfilms des Klägers hochgeladen. Seiner Meinung nach sei dies legal gewesen, da er als Zahler von Rundfunkbeiträgen Miteigentümer des gesendeten Films geworden sei.
Dieser Meinung schloss sich das Gericht nicht an, sondern gab dem klagenden Produzenten des Fernsehfilms vollumfänglich Recht. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass YouTube, "die zumutbaren Prüfpflichten verletzt habe", weil nicht alles technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan wurde, um Rechtsverletzungen im Hinblick auf geschützte Werke zu verhindern, so die Urteilsbegründung.
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Nachtrag:
DGA-Präsident Paris Barclay will US-Regisseure stärker an SVoD-Produktionen beteiligen.
Laut Verwaltungsrat der US-amerikanischen Regie-Gewerkschaft Directors Guild of America (DGA) sollen die Tantiemen für Regisseure in einem Drei-Jahresvertag bei hochbudgetierten Produktionen bis um das dreifache höher ausfallen als bisher. Erstmals vertraglich geregelt sind zudem Tantiemen für Regisseure bei Produktionen für die großen Streamingplattformen und ebenfalls für ausländische SVoD-Dienste.
Der Vertrag, der noch von den DGA-Mitgliedern ratifiziert werden muss, gilt ab 1. Juli 2017 und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2020.
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Alexander Thies, Vorstandsvorsitzender der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen hat die Ankündigung des bayerischen FilmFernsehFonds (FFF Bayern), künftig auch High-End-Serien, die für eine internationale Auswertung bestimmt sind, mit jeweils maximal zwei Mio. Euro zu fördern, begrüßt, denn insgesamt hinke Deutschland in Sachen Serien-Förderung und Online-Vermarktung noch hinterher.
Quellen: Yahoo | DWDL | Blickpunkt:Film | newswire