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CES Neuheitenmesse in Las Vegas 2016 (Update)

Samsung kündigt Neuheiten für die Consumer Electronics Show in Las Vegas an.



Nach Smart TVs sollen neue SmartThings auf der Consumer Electronics Show in Las Vegas eine große Rolle spielen. Eigentlich hatte man sich die neuesten Produkte schon zu Weihnachten erhofft, doch für den Handel ist das Fest zum Jahresende nur ein großer Abverkauf, um die Lager für neue, kommende Produkte leer zu bekommen.

Tatsächlich sind aber die Neuheiten, die vom 6. bis 9. Januar 2016 in Las Vegas präsentiert werden, meist noch gar nicht lieferbar, sondern sollen nur einen Ausblick auf zukünftige Tendenzen für die Konsumenten geben. Was uns in Europa erwartet, wird erst im Herbst auf der Internationalen Funkausstellung, der IFA, gezeigt. Doch nicht einmal diese Produkte sind wirklich sofort lieferbar, sondern oftmals ebenfalls nur Ankündigungen. Eines ist aber sicher. Das Jahr 2016 ist das letzte Jahr für das bisherige Überallfernsehen DVB-T sein, dem digitalen terrestrischen Fernsehen per Antenne.

Der Sendemast am Berliner Alex wird bereits für den Nachfolger DVB-T2 umgerüstet, damit im Laufe dieses Jahres noch erste Probesendungen in High-Definition gestartet werden können. Die Abschaltung der alten Norm wird allerdings im nächsten Jahr ziemlich schlagartig erfolgen und auch das analoge Fernsehen, das immer noch im Kabel-TV verbreitet wird, soll spätestens 2018 aufgegeben werden. Die alten TV-Geräte können dann ohne Hilfsmittel nicht mehr verwendet werden. Ob es auch für DVB-T2 preiswerte Set-Top-Boxen geben wird, ist noch ungewiss.

Nachtrag:
Nur die deutsche Fernsehmarke TechniSat wirbt bereits für ihr DigiCombo TS1 Gerät, das neben DigitalSat-TV auch digital-terrestrisches Fernsehen (DVB-T/DVB-T2) empfängt. Richtig preiswert sind solche Multinormgeräte aber nicht, denn durch die integrierte CI+ Schnittstelle kann der Receiver sogar zum Empfang verschlüsselter Programme wie z.B. sky oder HD+ aufgerüstet werden. Das Gerät, dessen DVB-T2-Empfang im H.264 Standard funktioniert, ist zunächst für folgende Ländern vorgesehen: Österreich, England, Frankreich, Tschechien, Dänemark, Schweden. In diesen Ländern wurde die neue TV-Norm bereits eingeführt.

Alte TV-Geräte mit eingebautem DVB-T-Tuner können unter DVB-T2 nicht mehr weiter betrieben werden. Deshalb vertreibt die TV-Industrie schon jetzt Geräte mit Multitunern, die neben Satellit- und Kabelempfang auch das bisherige DVB-T und das zukünftige DVB-T2 beherrschen. Darüber hinaus sind einige TV-Geräte und Set-Top-Boxen schon jetzt für das künftige UHD-Fernsehen vorbereitet, denn über Satellit werden bereits ULTRA-HD-Testsendungen ausgestrahlt. Ob die Einspeisung ins Kabelnetz noch vor Abschaltung der analogen Verbreitung erfolgt, ist allerdings noch nicht sicher. Dafür werden DVB-C2-Tuner benötigt, dem Fernsehübertragungsstandard der zweiten Generation im TV-Kabelnetz. Die für die Empfängerseite (Kunde) nötigen DVB-C2 Empfangsmodule werden aktuell noch von verschiedenen Herstellern entwickelt. Außer Sony hatte auf der letzten IFA noch kein Hersteller diese Module serienmäßig eingebaut, wie uns auf Nachfrage bei mehreren Herstellern (Samsung, Panasonic, LG, Metz) versichert wurde. Nur der externe Receiver von Kabel Deutschland, der in Zusammenarbeit mit Sony entwickelt wurde, dessen Geschäftsbereich aber von Vodafone übernommen wurde, ist für den UHD-Kabel-Empfang bereits vorbereitet.

Allerdings waren fast alle gezeigten UHD-Flachbildschirme wenigstens schon mit einem Modul für UHD-Satellitenempfang, DVB-S2-Modul, ausgerüstet. Die Firma Loewe, früher Vorreiter im Design und neuer Technologien, war auf der letzten IFA nicht mehr vertreten und auch Metz befand sich in Insolvenz. Beide Firmen haben ihre Angebotspalette gestrafft und kooperieren jetzt mit chinesischen Herstellern, um sich neu positionieren zu können. Dass die Marken auch in den USA auf der CES gezeigt werden, ist aber eher unwahrscheinlich. Die chinesischen Firmen Hisense und Skyworth, die für Loewe und Metz die Bauteile herstellen, wollen auf dem US-Markt nur ihre eigenen Produkte zeigen.

Ausblick auf das vernetzte Heim.
Einen Ausblick auf das vernetzte smarte Home, hatte dagegen die koreanische Firma Samsung schon auf der IFA 2015 präsentiert. Diese Artikel sollen nun zur CES in den USA breit eingeführt werden. Erstmals wurde plattformübergreifend mit zahlreichen anderen Firmen ein offener Standard geschaffen, sodass Geräte verschiedener Hersteller wie Philips, D-Link, Samsung und vielen weiteren Anbietern miteinander im vernetzten Haus kommunizieren können.



Beim Internet der Dinge, den SmartThings, soll es möglich sein, ein Skype-Telefonat oder ein Gespräch an der Türklingel über eine eingebaute Kamera auf den Samsung Fernsehern während einer laufenden Sendung einblenden zu können. Auch die Überwachung eines ganzen Hauses, einschließlich der Kontrolle heruntergelassener Rollläden, soll auch von Ferne möglich sein. Verzögert oder verkürzt sich die Rückreise eines Urlaubs, so lassen sich sogar die Heizkörperthermostate auf eine gewünschte Raumtemperatur von unterwegs steuern. Entsprechende Apps für Samsung Smartphones können ggf. sogar die Heizkörperventile anderer kooperierender Hersteller steuern. Zudem dürfte es für Eigenheimbesitzer interessant sein, Musik im ganzen Haus mit Lautsprechern und Hifi-Anlagen von Sonos oder Bose ebenfalls mit Samsung Fernsehern vernetzen zu können.

Keine Gema-Gebühr für DVB-T-Fernseher.
Für die sozialschwache Berliner Klientel, die nicht in eigenen Häusern wohnt, sondern vornehmlich in Mietwohnungen lebt, dürften solche Anwendungen nicht von großem Interesse sein. Eine andere Meldung ist aber dennoch auch für einige Berliner sowie für andere Wohnungsinhaber in Deutschland interessant. Wer für Untermieter oder als Pensionsbetreiber bzw. Hotelbesitzer Fernsehgeräte mit DVB-T-Zimmerantenne bereitstellt, gibt die Fernsehsendungen nicht wieder und schuldet demnach keine Urhebervergütung. Die Gema geht leer aus, entschied der Bundesgerichtshof am 17. Dezember 2015 (Aktenzeichen I ZR 21/14). Die Einsparung von GEMA-Gebühren könnte für manch kleinere Etablissements existenzbedeutend sein.

Das bloße Bereitstellen von Fernsehgeräten greife nicht in die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen ein. Der Betreiber eines Hotels, der die Gästezimmer lediglich mit Geräten ausstattet, mit denen die Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne empfangen werden können, gebe die Fernsehsendungen nicht wieder und schulde keine Urhebervergütung. Anders sei es, wenn die Sendesignale über eine Verteileranlage an die Fernsehgeräte in den Gästezimmern weitergeleitet würden, dies sei eine "Wiedergabe".

Zuvor war die Gema bereits mit ihrem Versuch gescheitert, Wohnungseigentumsgemeinschaften Kosten für die Verletzung des Kabelweitersenderechts zu berechnen. Doch laut der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs stellt die "zeitgleiche, unveränderte und vollständige Weiterübertragung" der empfangenen Fernseh- und Hörfunksignale keine "öffentliche Wiedergabe" dar.

Dieser Hinweis dürfte auch für die Weiterleitung von Musik- oder TV-Signalen im vernetzten Haus zukünftig von großer Bedeutung sein.

Link: www.cesweb.org
Quellen: IPTVtoday | Golem | ZDNet | Gutsch & Co. OHG

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