Mehr Mittel zur Rechteabgeltung bei Onlinenutzung
In Mediatheken eingestellte Beiträge sollen angemessen vergütet werden.
Intendanten stimmen dem zu, doch ARD & ZDF wollen dafür mehr Geld.
Im Rahmen der Diskussion um das neue Filmförderungsgesetz war eine zentrale Anforderung seitens der Kino- und Verleihwirtschaft, einen einheitlichen Satz der Filmabgabe zu verankern. Die Schieflage im Abgabesystem des FFG gilt laut HDF und VdF als evident. Aufgrund eines BGH-Urteils waren Videoanbieter und Sender bisher massiv entlastet worden, denn die Abgabe auf das Serien-Portfolio entfällt derzeit praktisch gänzlich. Die im Zuge der FFG-Novelle geplante Heranziehung von VoD-Anbietern mit Sitz im Ausland steht allerdings nach wie vor auf wackeligen Beinen. Eine bereits öffentlich diskutierte generelle Anhebung der Abgabesätze für die Videowirtschaft stößt schon jetzt bei den VoD-Anbietern auf massiven Widerstand und wird potenzielle Klagen zur Folge haben.
Aber auch die öffentlich-rechtlichen Mediatheken stehen in der Kritik. Deren Verbreitungsfenster, das bisher auf sieben Tage beschränkt ist, soll nach Meinung der Ministerpräsidenten möglicherweise schon bald auf einen längeren Zeitraum für Eigenproduktionen der Sendeanstalten ausgedehnt werden. Im Gespräch ist sogar eine Ausweitung der Einstelldauer der Programme in den Mediatheken auf bis zu 90 Tage.
Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. (AG DOK) forderte deshalb schon im Mai eine angemessene Vergütung von Beiträgen, die in Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender eingestellt werden. Sein Verband verschließe sich nicht generell der Einstellung der Programme ins Internet, betonte seinerzeit der Vorsitzende des Verbands, Thomas Frickel.
ARD und ZDF stellten sich dagegen bisher auf den Standpunkt, dass sie die Sendungen im Internet wiederholen dürfen, ohne dafür die Produzenten zu bezahlen. Nun wurde allerdings bekannt, dass die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender zukünftig Mittel zur Rechteabgeltung bei Onlinenutzung anmelden wollen.
Bei der Deutschen Akademie für Fernsehen und neun weiteren Verbänden stößt die Initiative für die von 2017 bis 2020 dauernde Gebührenperiode auch zusätzliche Mittel für die Abgeltung von Online-Rechten bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF anzumelden, deshalb immerhin auf positive Resonanz.
Wie es in einer Mitteilung der Akademie heißt, wollen die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit der Anmeldung eines zusätzlichen Finanzbedarfs für den Fall vorsorgen, dass - wie von der Politik gefordert - die Sieben-Tage-Regelung bei den öffentlich-rechtlichen Mediatheken abgeschafft wird. Jährlich soll für diesen Fall ein zweistelliger Millionenbetrag zur Verfügung stehen, um die Rechte der Urheber und Produzenten an den Programmen, die dann über einen längeren Zeitraum kostenlos über die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender abgerufen werden können, abzugelten.
Neben der Deutschen Akademie für Fernsehen begrüßen auch die AG DOK, der Bundesverband für Schauspiel (BFFS), der Bundesverband Filmschnitt Editor, der CC Composers Club, DEFKOM in Deutscher Komponistenverband (DKV), der Film- und Medienverband NRW, der mediamusic e.V. , der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und der Verband Deutscher Filmproduzenten die Initiative der Intendantinnen und Intendanten der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Bereits 2012 hatten vier unabhängige Produzentenverbände einen Vorschlag für den Verhaltenskodex bei der Vergabe von Auftragsproduktionen durch öffentlich-rechtliche TV-Sender vorgelegt der hier nachzulesen ist. Der Kodex sollte Transparenz und einen fairen Wettbewerb zwischen unabhängigen und mit den Sendern verbundenen Produktionsunternehmen gewährleisten, was durch nicht angemessene Vergütung oftmals unterlaufen wurde. Mit der Initiative der Intendantinnen und Intendanten der öffentlich-rechtlichen Anstalten bewegen sich die Sender - zumindest in einem Aspekt - langsam auf Forderungen der Produzenten zu.
Allerdings fordert die ARD dafür einen höheren Finanzbedarf von rund 99 Millionen Euro im Jahr als bisher, während ZDF und KEF der Meinung sind, dass die bislang angelaufenen Überschüsse verrechnet werden könnten und somit die Geldreserven ausreichen würden, um die Finanzierung des Sendebetriebs zu stemmen.
Quellen: Blickpunkt:Film | AG DOK | Akademie f. Fernsehen | filmecho
Intendanten stimmen dem zu, doch ARD & ZDF wollen dafür mehr Geld.
Im Rahmen der Diskussion um das neue Filmförderungsgesetz war eine zentrale Anforderung seitens der Kino- und Verleihwirtschaft, einen einheitlichen Satz der Filmabgabe zu verankern. Die Schieflage im Abgabesystem des FFG gilt laut HDF und VdF als evident. Aufgrund eines BGH-Urteils waren Videoanbieter und Sender bisher massiv entlastet worden, denn die Abgabe auf das Serien-Portfolio entfällt derzeit praktisch gänzlich. Die im Zuge der FFG-Novelle geplante Heranziehung von VoD-Anbietern mit Sitz im Ausland steht allerdings nach wie vor auf wackeligen Beinen. Eine bereits öffentlich diskutierte generelle Anhebung der Abgabesätze für die Videowirtschaft stößt schon jetzt bei den VoD-Anbietern auf massiven Widerstand und wird potenzielle Klagen zur Folge haben.
Aber auch die öffentlich-rechtlichen Mediatheken stehen in der Kritik. Deren Verbreitungsfenster, das bisher auf sieben Tage beschränkt ist, soll nach Meinung der Ministerpräsidenten möglicherweise schon bald auf einen längeren Zeitraum für Eigenproduktionen der Sendeanstalten ausgedehnt werden. Im Gespräch ist sogar eine Ausweitung der Einstelldauer der Programme in den Mediatheken auf bis zu 90 Tage.
Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. (AG DOK) forderte deshalb schon im Mai eine angemessene Vergütung von Beiträgen, die in Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender eingestellt werden. Sein Verband verschließe sich nicht generell der Einstellung der Programme ins Internet, betonte seinerzeit der Vorsitzende des Verbands, Thomas Frickel.
"Die Urheber und Produzenten müssen aber dafür bezahlt werden." ARD und ZDF hätten den Produzenten die Rechte für die Verwertung im Internet "durch eine einseitige Vertragserweiterung weggenommen", kritisiert Frickel. "Die Mediathekennutzung wurde als Erweiterung des Senderechts festgeschrieben, was juristisch nicht haltbar ist." Die bisherige Verwertungspraxis von ARD und ZDF widerspreche "dem Grundgedanken des Urheberrechts".
ARD und ZDF stellten sich dagegen bisher auf den Standpunkt, dass sie die Sendungen im Internet wiederholen dürfen, ohne dafür die Produzenten zu bezahlen. Nun wurde allerdings bekannt, dass die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender zukünftig Mittel zur Rechteabgeltung bei Onlinenutzung anmelden wollen.
Bei der Deutschen Akademie für Fernsehen und neun weiteren Verbänden stößt die Initiative für die von 2017 bis 2020 dauernde Gebührenperiode auch zusätzliche Mittel für die Abgeltung von Online-Rechten bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF anzumelden, deshalb immerhin auf positive Resonanz.
Wie es in einer Mitteilung der Akademie heißt, wollen die öffentlich-rechtlichen Anstalten mit der Anmeldung eines zusätzlichen Finanzbedarfs für den Fall vorsorgen, dass - wie von der Politik gefordert - die Sieben-Tage-Regelung bei den öffentlich-rechtlichen Mediatheken abgeschafft wird. Jährlich soll für diesen Fall ein zweistelliger Millionenbetrag zur Verfügung stehen, um die Rechte der Urheber und Produzenten an den Programmen, die dann über einen längeren Zeitraum kostenlos über die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender abgerufen werden können, abzugelten.
Neben der Deutschen Akademie für Fernsehen begrüßen auch die AG DOK, der Bundesverband für Schauspiel (BFFS), der Bundesverband Filmschnitt Editor, der CC Composers Club, DEFKOM in Deutscher Komponistenverband (DKV), der Film- und Medienverband NRW, der mediamusic e.V. , der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und der Verband Deutscher Filmproduzenten die Initiative der Intendantinnen und Intendanten der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Bereits 2012 hatten vier unabhängige Produzentenverbände einen Vorschlag für den Verhaltenskodex bei der Vergabe von Auftragsproduktionen durch öffentlich-rechtliche TV-Sender vorgelegt der hier nachzulesen ist. Der Kodex sollte Transparenz und einen fairen Wettbewerb zwischen unabhängigen und mit den Sendern verbundenen Produktionsunternehmen gewährleisten, was durch nicht angemessene Vergütung oftmals unterlaufen wurde. Mit der Initiative der Intendantinnen und Intendanten der öffentlich-rechtlichen Anstalten bewegen sich die Sender - zumindest in einem Aspekt - langsam auf Forderungen der Produzenten zu.
Allerdings fordert die ARD dafür einen höheren Finanzbedarf von rund 99 Millionen Euro im Jahr als bisher, während ZDF und KEF der Meinung sind, dass die bislang angelaufenen Überschüsse verrechnet werden könnten und somit die Geldreserven ausreichen würden, um die Finanzierung des Sendebetriebs zu stemmen.
Quellen: Blickpunkt:Film | AG DOK | Akademie f. Fernsehen | filmecho