EU-Kommission stellte Digitalstrategie vor (Update)
Digitalstrategie der EU-Kommission schadet der Finanzierung und Vermarktung europäischer Filme.
Gestern stellten wir ein geplantes Förderprogramm vor, dass dem leider abgespeckten Deutschen Filmförderfonts (DFFF) zur Seite gestellt werden könnte. Allerdings steht die von der EU-Kommission geplante europäischen Strategie für den digitalen Binnenmarkt, dem in anderer Hinsicht entgegen. In einer Pressemitteilung vom 10.06.2015 beklagt die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. (Produzentenallianz), dass die Absicht einen europäischen Binnenmarkt auch im Online-Bereich zu schaffen, offensichtlich nur über ein Verbot von Geoblocking-Maßnahmen möglich wäre, das zwingend einen europaweiten Zugriff auf alle Video-on-Demand-Angebote (VoD) zur selben Zeit ermöglichen würde.
Die bisherigen Auswertungsfenster im Bereich der Kino- und Fernsehvermarktung würden damit unterlaufen. Die bisher gut funktionierende zeitliche Beschränkung durch gestaffelten Vermarktung von Filmen im regionalen Bereich der europäischen Länder würde durch eine zeitgleiche, weltweite Vermarktungsstrategie die europäische und insbesondere die bisherige deutsche Filmförderung ad-absurdum führen.
Ein Umstand, der den USA sowieso schon bei den ersten Gesprächen zum Freihandelsabkommens ein Dorn im Auge war. Die amerikanischen Produzenten kennen in ihrem Land keine staatliche Filmförderung. Sie nutzen diese zwar bei Produktionen in Deutschland, sehen darin aber auch eine Wettbewerbsverzerrung, die den allgemeinen Interessen eines freien, internationalen Marktes zuwiderläuft.
Bei der Präsentation ihrer europäischen Strategie für den digitalen Binnenmarkt stellten im Mai 2015 Binnenmarktkommissar Andrus Ansip und Digitalkommissar Günther Oettinger in Brüssel ein Paket vor, mit dem sie den digitalen Binnenmarkt in Europa auch in Hinblick auf das geplante Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) voranbringen wollen. Dabei spielen unter anderem Themen des grenzüberschreitenden Handels, des Geoblockings und des Urheberrechts eine Rolle - allerdings blieben viele der 16 Punkte der frisch formulierten Digitalstrategie noch vage.
Einem funktionierenden Binnenmarkt im digitalen Bereich trauen die Europapolitiker eine jährliche Wirtschaftsleistung von 415 Milliarden Euro und die Schaffung von Hunderttausenden neuer Arbeitsplätze zu. Damit es dazu kommt, stellten Ansip und Oettinger ein Paket vor, das auf drei Säulen beruht - nämlich einem verbesserten Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa, der Schaffung der richtigen Bedingungen und gleicher Voraussetzungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste sowie schließlich der bestmöglichen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft - und das 16 Punkte umfasst.
Zu dem 16-Punkte-Plan gehört es unter anderem, den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu vereinfachen, egal, ob es sich dabei um materielle Waren oder um digitale Inhalte handelt. Aber auch ungerechtfertigtes Geoblocking soll verhindert werden. In seiner Präsentation versuchte sich Kommissar Ansip an einer Definition von gerechtfertigtem und ungerechtfertigtem Geoblocking und nannte den Onlinemarkt für Glücksspiele als Beispiel für berechtigte Eingriffe. Schließlich seien die in manchen Nationen nicht gestattet, andernorts jedoch schon. Nicht zu rechtfertigen seien hingegen Eingriffe, die dazu führten, dass Kunden aus einem Land zum Beispiel bei einem Autovermieter andere Angebote erhielten als Kunden aus einer anderen Region Europas.
Oettinger kündigte an, dass die Kommission noch vor Ablauf des laufenden Jahres "Rechtsetzungsvorschläge unterbreiten" wolle, um die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen zu verringern. So soll Nutzern europaweit ein umfassenderer Onlinezugang zu geschützten Werken ermöglicht werden. "Auf diese Weise soll der Zugang der Menschen zu kulturellen Inhalten über das Internet verbessert und somit auch die kulturelle Vielfalt gefördert werden", heißt es aus Brüssel. "Zugleich eröffnen sich dadurch neue Chancen für Urheber und Anbieter von Inhalten." Insbesondere wolle die Kommission sicherstellen, "dass Nutzern, die daheim Filme, Musik oder Artikel kaufen, auch unterwegs überall in Europa auf diese zugreifen können". Die Kommission wolle sich aber auch die Rolle von Onlinemittlern in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke näher anschauen und "die Ahndung gewerbsmäßiger Schutzrechtsverletzungen verschärfen", heißt es in der Mitteilung aus Brüssel. Mit Details aber hielt sich der Kommissar hier zunächst zurück.
Auf der Agenda der EU steht zudem eine "Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie" oder eine "Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften". Aber auch der Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien soll überprüft werden, "um ihn für das 21. Jahrhundert tauglich zu machen". Die Kommission will dabei auch untersuchen, wie die derzeit geltende Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste gestaltet werden könne, dass sie neuen Geschäftsmodellen für die Verbreitung von Inhalten gerecht werde.
Schließlich will die Kommission die Rolle von Onlineplattformen - gemeint sind etwa die Suchmaschine von Google, soziale Netzwerke wie Facebook oder die App-Stores von Apple oder Google - "eingehend analysieren" und dabei "mangelnde Transparenz bei den Suchergebnissen", die Nutzung der von den Plattformen gesammelten Daten oder Wettbewerbsaspekte durchleuchten.
Ansip und Oettinger kündigten an, dass ein Projektteam für den digitalen Binnenmarkt bis Ende 2016 Ergebnisse zu den einzelnen Maßnahmen liefern solle, und der digitale Binnenmarkt "mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates so bald wie möglich vollendet werden" solle.
Die bisherige Zusammenarbeit der neu formierten Kommission von Präsident Jean-Claude Juncker bezeichnete Oettinger bei der Präsentation als gut: Er lobte die Moderation des Kollegen Ansip und sprach von einer intern gut koordinierten und reibungsfreien Zusammenarbeit, die sich mit der Vorlage der verschiedenen Bausteine zum digitalen Binnenmarkt nun "erstmals bewährt" habe.
Nach eigehender Prüfung der EU-Vorschläge, bemängelte die Produzentenallianz in einer Stellungnahme vom 10.06.2015, die Möglichkeit zur Vergabe territorial begrenzter Lizenzen über ein Verbot des Geoblockings abzuschaffen. Durch einen solchen Schritt würde die Grundlage für die Finanzierung und Vermarktung europäischer Filme vernichtet.
Wie die Produzentenallianz in einer Pressemitteilung darlegt, mache die Vergabe territorial begrenzter Lizenzen und der hierzu erforderliche Einsatz von Geoblocking-Maßnahmen eine zeitlich und örtlich differenzierte Auswertung audiovisueller Inhalte in verschiedenen Territorien erst möglich - und stelle damit "die Voraussetzung für eine erfolgreiche Wertschöpfung in diesem wichtigen Bereich der Kreativindustrien her."
Unklar bleibt unterdessen, inwieweit die Europäische Kommission derartige Argumente bereits in ihre konkreten Pläne zur Umsetzung der "Digital Single Market" Strategie einfließen lässt. Zu Beginn der Debatte hatte es noch Signale aus Brüssel gegeben, die als Plan zur völligen Abschaffung des Territorialitätsprinzips bei der Vergabe von Auswertungsrechten interpretiert werden mussten. Zumindest von einem derart weitreichenden Schritt hat man sich offenbar verabschiedet, an der Abschaffung des "ungerechtfertigen" Geoblockings will man jedoch festhalten.
"Die Finanzierung des audiovisuellen Sektors fußt in erheblichem Maße auf einem System der territorialen Exklusivität, die als solche nicht als ungerechtfertigtes Geoblocking bezeichnet werden kann", so die beschönigende Aussage der EU-Kommission.
Nachtrag:
Einige Textpassagen haben wir zum besseren Verständnis überarbeitet.
Quellen: musikwoche | Blickpunkt:Film | Produzentenallianz
Gestern stellten wir ein geplantes Förderprogramm vor, dass dem leider abgespeckten Deutschen Filmförderfonts (DFFF) zur Seite gestellt werden könnte. Allerdings steht die von der EU-Kommission geplante europäischen Strategie für den digitalen Binnenmarkt, dem in anderer Hinsicht entgegen. In einer Pressemitteilung vom 10.06.2015 beklagt die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V. (Produzentenallianz), dass die Absicht einen europäischen Binnenmarkt auch im Online-Bereich zu schaffen, offensichtlich nur über ein Verbot von Geoblocking-Maßnahmen möglich wäre, das zwingend einen europaweiten Zugriff auf alle Video-on-Demand-Angebote (VoD) zur selben Zeit ermöglichen würde.
Die bisherigen Auswertungsfenster im Bereich der Kino- und Fernsehvermarktung würden damit unterlaufen. Die bisher gut funktionierende zeitliche Beschränkung durch gestaffelten Vermarktung von Filmen im regionalen Bereich der europäischen Länder würde durch eine zeitgleiche, weltweite Vermarktungsstrategie die europäische und insbesondere die bisherige deutsche Filmförderung ad-absurdum führen.
Ein Umstand, der den USA sowieso schon bei den ersten Gesprächen zum Freihandelsabkommens ein Dorn im Auge war. Die amerikanischen Produzenten kennen in ihrem Land keine staatliche Filmförderung. Sie nutzen diese zwar bei Produktionen in Deutschland, sehen darin aber auch eine Wettbewerbsverzerrung, die den allgemeinen Interessen eines freien, internationalen Marktes zuwiderläuft.
Zum Schutze der deutschen Filmförderung fordert deshalb der
Deutsche Kulturrat: "Kultur braucht kein TTIP!"
Bei der Präsentation ihrer europäischen Strategie für den digitalen Binnenmarkt stellten im Mai 2015 Binnenmarktkommissar Andrus Ansip und Digitalkommissar Günther Oettinger in Brüssel ein Paket vor, mit dem sie den digitalen Binnenmarkt in Europa auch in Hinblick auf das geplante Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) voranbringen wollen. Dabei spielen unter anderem Themen des grenzüberschreitenden Handels, des Geoblockings und des Urheberrechts eine Rolle - allerdings blieben viele der 16 Punkte der frisch formulierten Digitalstrategie noch vage.
Mit dem digitalen Binnenmarkt müsse Europa sich "die digitale Revolution zu eigen machen und für Menschen und Unternehmen Möglichkeiten in der digitalen Welt schaffen", heißt es denn in der parallel veröffentlichten Mitteilung der EU-Kommission. Ziel des digitalen Binnenmarkts müsse es sein, "regulierungsbedingte Barrieren zu beseitigen und endlich die 28 nationalen Märkte zu einem einzigen zusammenzuführen".
"Unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften befinden sich im Prozess der Digitalisierung", sagte Günther Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, bei der Vorstellung der Strategie. "Der künftige Wohlstand wird in hohem Maße davon abhängen, wie gut wir diesen Wandel bewältigen." Zwar könne sich Europa auf seine Stärken verlassen, müsse aber auch seine Hausaufgaben machen.
Einem funktionierenden Binnenmarkt im digitalen Bereich trauen die Europapolitiker eine jährliche Wirtschaftsleistung von 415 Milliarden Euro und die Schaffung von Hunderttausenden neuer Arbeitsplätze zu. Damit es dazu kommt, stellten Ansip und Oettinger ein Paket vor, das auf drei Säulen beruht - nämlich einem verbesserten Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa, der Schaffung der richtigen Bedingungen und gleicher Voraussetzungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste sowie schließlich der bestmöglichen Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft - und das 16 Punkte umfasst.
Zu dem 16-Punkte-Plan gehört es unter anderem, den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu vereinfachen, egal, ob es sich dabei um materielle Waren oder um digitale Inhalte handelt. Aber auch ungerechtfertigtes Geoblocking soll verhindert werden. In seiner Präsentation versuchte sich Kommissar Ansip an einer Definition von gerechtfertigtem und ungerechtfertigtem Geoblocking und nannte den Onlinemarkt für Glücksspiele als Beispiel für berechtigte Eingriffe. Schließlich seien die in manchen Nationen nicht gestattet, andernorts jedoch schon. Nicht zu rechtfertigen seien hingegen Eingriffe, die dazu führten, dass Kunden aus einem Land zum Beispiel bei einem Autovermieter andere Angebote erhielten als Kunden aus einer anderen Region Europas.
Zum Paket gehört aber auch eine Forderung ans Urheberrecht: "Wir wollen ein modernes europäisches Urheberrecht", sagte Oettinger bei der Pressekonferenz in Brüssel. Die bestehenden Regeln der EU seien inzwischen 14 Jahre alt. Der Kommission gehe es dabei auch "um die Sicherung einer wirtschaftlichen Zukunft" für jeden in der Kreativwirtschaft, egal, ob es nun ums Schreiben von Musik oder Texten oder das Drehen von Filmen gehe. Es gehe darum, dass diese Berufsbilder auch in Zukunft eine kommerzielle Perspektive bieten.
Oettinger kündigte an, dass die Kommission noch vor Ablauf des laufenden Jahres "Rechtsetzungsvorschläge unterbreiten" wolle, um die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen zu verringern. So soll Nutzern europaweit ein umfassenderer Onlinezugang zu geschützten Werken ermöglicht werden. "Auf diese Weise soll der Zugang der Menschen zu kulturellen Inhalten über das Internet verbessert und somit auch die kulturelle Vielfalt gefördert werden", heißt es aus Brüssel. "Zugleich eröffnen sich dadurch neue Chancen für Urheber und Anbieter von Inhalten." Insbesondere wolle die Kommission sicherstellen, "dass Nutzern, die daheim Filme, Musik oder Artikel kaufen, auch unterwegs überall in Europa auf diese zugreifen können". Die Kommission wolle sich aber auch die Rolle von Onlinemittlern in Bezug auf urheberrechtlich geschützte Werke näher anschauen und "die Ahndung gewerbsmäßiger Schutzrechtsverletzungen verschärfen", heißt es in der Mitteilung aus Brüssel. Mit Details aber hielt sich der Kommissar hier zunächst zurück.
Auf der Agenda der EU steht zudem eine "Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie" oder eine "Reform der EU-Telekommunikationsvorschriften". Aber auch der Rechtsrahmen für audiovisuelle Medien soll überprüft werden, "um ihn für das 21. Jahrhundert tauglich zu machen". Die Kommission will dabei auch untersuchen, wie die derzeit geltende Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste gestaltet werden könne, dass sie neuen Geschäftsmodellen für die Verbreitung von Inhalten gerecht werde.
Schließlich will die Kommission die Rolle von Onlineplattformen - gemeint sind etwa die Suchmaschine von Google, soziale Netzwerke wie Facebook oder die App-Stores von Apple oder Google - "eingehend analysieren" und dabei "mangelnde Transparenz bei den Suchergebnissen", die Nutzung der von den Plattformen gesammelten Daten oder Wettbewerbsaspekte durchleuchten.
Ansip und Oettinger kündigten an, dass ein Projektteam für den digitalen Binnenmarkt bis Ende 2016 Ergebnisse zu den einzelnen Maßnahmen liefern solle, und der digitale Binnenmarkt "mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments und des Rates so bald wie möglich vollendet werden" solle.
Die bisherige Zusammenarbeit der neu formierten Kommission von Präsident Jean-Claude Juncker bezeichnete Oettinger bei der Präsentation als gut: Er lobte die Moderation des Kollegen Ansip und sprach von einer intern gut koordinierten und reibungsfreien Zusammenarbeit, die sich mit der Vorlage der verschiedenen Bausteine zum digitalen Binnenmarkt nun "erstmals bewährt" habe.
Nach eigehender Prüfung der EU-Vorschläge, bemängelte die Produzentenallianz in einer Stellungnahme vom 10.06.2015, die Möglichkeit zur Vergabe territorial begrenzter Lizenzen über ein Verbot des Geoblockings abzuschaffen. Durch einen solchen Schritt würde die Grundlage für die Finanzierung und Vermarktung europäischer Filme vernichtet.
Wie die Produzentenallianz in einer Pressemitteilung darlegt, mache die Vergabe territorial begrenzter Lizenzen und der hierzu erforderliche Einsatz von Geoblocking-Maßnahmen eine zeitlich und örtlich differenzierte Auswertung audiovisueller Inhalte in verschiedenen Territorien erst möglich - und stelle damit "die Voraussetzung für eine erfolgreiche Wertschöpfung in diesem wichtigen Bereich der Kreativindustrien her."
"Sollte die EU-Kommission ihren Plan verwirklichen, zur Schaffung eines einheitlichen digitalen Binnenmarktes das Geoblocking zu verbieten, würde sie die Grundlage für die Finanzierung und Vermarktung europäischer Filme vernichten", erklärte dazu Alexander Thies, Vorsitzender des Gesamtvorstands der Produzentenallianz. Und weiter: "Ein dramatischer Preisverfall für Lizenzen und Garantiezahlungen würde die Realisierung von Filmen, die durch ihre nationale Herkunft geprägt sind und die gerade die Vielfalt des europäischen Filmschaffens ausmachen, katastrophal schwächen. Das wäre auch im Sinne des europäischen Gedankens die ganz sicher nicht gewollte Folge einer Politik, die für das Dogma des digitalen Binnenmarktes die Gegebenheiten des Marktes ausblendet. Das Ergebnis wäre nicht die Zunahme der Zahl europaweit verfügbarer europäischer Filme, sondern ein dramatischer Rückgang der Filmproduktion in Europa und ein Verlust der kulturellen Vielfalt in diesem Bereich."
Unklar bleibt unterdessen, inwieweit die Europäische Kommission derartige Argumente bereits in ihre konkreten Pläne zur Umsetzung der "Digital Single Market" Strategie einfließen lässt. Zu Beginn der Debatte hatte es noch Signale aus Brüssel gegeben, die als Plan zur völligen Abschaffung des Territorialitätsprinzips bei der Vergabe von Auswertungsrechten interpretiert werden mussten. Zumindest von einem derart weitreichenden Schritt hat man sich offenbar verabschiedet, an der Abschaffung des "ungerechtfertigen" Geoblockings will man jedoch festhalten.
"Die Finanzierung des audiovisuellen Sektors fußt in erheblichem Maße auf einem System der territorialen Exklusivität, die als solche nicht als ungerechtfertigtes Geoblocking bezeichnet werden kann", so die beschönigende Aussage der EU-Kommission.
Nachtrag:
Einige Textpassagen haben wir zum besseren Verständnis überarbeitet.
Quellen: musikwoche | Blickpunkt:Film | Produzentenallianz