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10 Verbände fordern faire Mediathekenvergütung

Nächste Änderung des Rundfunkstaatsvertrages sollte Internetverbreitung stärker berücksichtigen.



Gleich zehn Verbände haben kürzlich in einer gemeinsamen Presse-Erklärung eine faire Vergütung hinsichtlich der Inhalte in öffentlich-rechtlichen Mediatheken gefordert. Auch deshalb, weil sich seit Umstellung der einstigen GEZ-Gebühr auf den geräteunabhängigen Haushaltsbeitrag bei ARD und ZDF, aber auch in Politik und Öffentlichkeit die Stimmen mehren, die eine Ausweitung oder gar komplette Abschaffung der bisherigen 7-Tage-Regelung fordern.

Beim anstehenden 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte eine angemessene Vergütung der Zweitauswertung sowie der Internetverwertung stärker berücksichtigt werden.

Dazu heißt es in der Erklärung: „Schon für die bisherige Nutzung der Auftrags- und Koproduktionen in den Mediatheken von ARD und ZDF werden die Produzenten, Urheber und Schauspieler nicht angemessen vergütet. Jede weitere Ausdehnung der zulässigen Verweildauern verschärft dieses Missverhältnis. Mit jedem Tag, an dem Filme und Serien, Dokumentationen und Unterhaltungsprogramme in öffentlich-rechtlichen Mediatheken kostenlos zugänglich sind, vermindern sich mögliche Einnahmen aus einer Auswertung über kommerzielle Video-on-Demand-Plattformen oder aus DVD-Verkäufen.“

Die Verbände AG Animationsfilm, AG DOK, Produzentenallianz, Regieverband (BVR), Bundesverband Schauspiel (BFFS), Deutsche Akademie für Fernsehen, Filmbüro NW, Film und Medienverband NRW, Verband der Drehbuchautoren (VDD) sowie der Verband Deutscher Filmproduzenten schlagen nun vor, bereits im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbindlich zu verankern, dass für ARD und ZDF ein ausreichender, bisher nicht vorgesehener Etatposten „Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung“ geschaffen wird, der bei der KEF anzumelden ist und von dieser anerkannt werden sollte. Eine solche Maßnahme ist nicht nur sinnvoll, um zumindest in diesem zukunftsweisenden Bereich endlich eine angemessene Vergütung von Produzenten und Urhebern herbeizuführen, sondern auch zwingend erforderlich, um die Unterfinanzierung vieler Projekte wenigstens teilweise abzumildern.

15 Änderungen seit erstem Rundfunkstaatsvertrag.
Der erste Staatsvertrag zur Neuordnung des Rundfunkwesens der Länder wurde 1987 gesetzlich ausgestaltet. Seitdem gab es 15 Änderungen, die von allen Länder ratifiziert wurden. Letzter Rundfunkänderungsstaatsvertrag trat 2013 in Kraft. Er war notwendig geworden, weil die bisherige Rundfunkgebühr inzwischen durch eine Haushaltsabgabe abgelöst wurde. Schon beim 14. RÄStV gab es umstrittene Änderungsvorschläge, die letztlich nicht ratifiziert wurden und auch beim 15. RÄStV keinen Niederschlag mehr fanden.

Seitdem ist vieles in der Schwebe. Filmemacher mokieren sich über nicht abgerechnete und zuvor nicht abgesprochene mehrfache Zweitauswertungen in digitalen Kanälen, die vorher noch gar nicht existierten. Auch Wiederholungen in den Mediatheken von ARD & ZDF sind oftmals bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigt worden.

Zweit- und Internetverwertung sind genereller Streitpunkt.
Besonderer Streitpunkt ist generell das Internet, das eine andere und teils kostenlose Verbreitungsmöglichkeit der TV-Ausstrahlung über Plattformen wie beispielsweise Zattoo oder MagineTV bis ins Ausland ermöglicht. Darüber können evtl. Sendungen und Filme von Benutzergruppen gesehen werden, die keinen Beitrag zur Rundfunkgebühr leisten. Somit haben die Urheber der Filme und Dokumentationen das Nachsehen, wenn sie ihre jährlichen Erhebungen für die Verwertungsgesellschaften wie VG WORT oder VG Bild-Kunst sowie der GEMA machen wollen, denn leider wird bei der Mehrfachauswertung nicht immer alles automatisch von den Fernsehsendern ordnungsgemäß weiter gegeben.

Vergütung im zukünftigen Jugendkanal noch nicht geklärt.
Noch gar nicht geklärt ist die Vergütung im zukünftigen Jugendkanal von ARD & ZDF, der ausschließlich im Internet stattfinden soll. Zwar gibt es dazu bereits Proteste und Vorschläge, die weniger stark frequentierten digitale Sonderkanäle wie ZDFneo und ARD EinsPlus zusammenzulegen und als Jugendkanal zu deklarieren. Doch keiner der öffentlich-rechtlichen Sender will zurückstecken und erfolgreich erkämpftes Terrain wieder aufgeben.

Bei den Sendern ist man der Meinung, dass die 14 bis 29-Jährigen kaum noch fürs Fernsehen vor den Bildschirm zu locken sind. Diese junge Generation nutzt exzessiv das Internet über Smartphone und Tablets und ist oft nicht einmal mehr bereit, ins Kino zu gehen, wie wir gestern in unserem Beitrag zum Filmtheaterkongress meldeten.

Deswegen hat man schon jetzt mit Florian Hager einen Programmgeschäftsführer des Online-Jugendkanals erkoren, um zukünftig "identitäts- und demokratiestiftende, meinungsbildende Inhalte" anbieten zu können. Die Beteiligung junger Menschen am gesellschaftlichen Diskurs soll durch das »Junge Angebot« gefördert werden. Der geplante Jugendkanal soll komplett werbefrei und damit unabhängig von kommerziellen Interessen sein.

Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor zeigte davon überzeugt, dass dieses Konzept funktionieren wird: "Junge Leute sollen Themen anstoßen, mitdiskutieren und das Angebot aktiv mitgestalten. Ich bin gespannt auf interessante neue Formen und kreative Inhalte aus allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens. So kann eine echte Alternative für das junge Publikum entstehen."

Das erarbeitete Konzept muss nun noch vom Fernsehrat des ZDF und dem Rundfunkrat des bei der ARD für das Projekt federführenden SWR abgenickt werden und wird dann an die Rundfunkkommission der Länder übergeben. Der Start des Angebots ist für Mitte 2016 geplant.

Quellen: Wikipedia | Blickpunkt:Film

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