Skip to content

Künstlersozialkasse soll stabilisiert werden

Für die Initiative bekommt die Regierung auch die Zustimmung von der Opposition.



Am 6. Juni 2014 beriet der Deutsche Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes, nachdem dieser Vorstoß im Februar 2013 am Widerstand der FDP gescheitert war. Bei Künstler- und Journalistenverbänden stieß dies auf Unverständnis!

In der Tat hatte die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Regelüberprüfung der abgabepflichtigen Unternehmen durch die Rentenkasse bereits gesetzlich festschreiben wollen, konnte sich jedoch in der zu dieser Zeit agierenden CDU/FDP Koalition nicht durchsetzen. Der Deutsche Tonkünstlerverband brachte daraufhin eine Petition auf den Weg, um die Regelüberprüfung der Unternehmen doch noch gesetzlich zu verankern. Mehr als 70.000 Bürger unterzeichneten die Petition innerhalb von vier Wochen. Nach der Bundestagswahl einigten sich die Unionsparteien und die SPD in ihrem Koalitionsvertrag schließlich darauf, das Problem erneut anzupacken.

Nach einer ersten Einschätzung des Gesetzentwurfs von Seiten der Politik und der Verbände ist von einer großen Zustimmung über die Bemühungen zur Stabilisierung der Künstlersozialkasse auszugehen.

Lobende Worte für den Gesetzentwurf kam in der vergangenen Woche auch vom Deutschen Kulturrat. Dessen Geschäftsführer Olaf Zimmermann sagte: "Wir hoffen sehr, dass der Gesetzesentwurf die parlamentarischen Hürden schnell nimmt und noch vor der parlamentarischen Sommerpause das Gesetz verabschiedet wird." Nach der breiten Zustimmung für die Regierungsinitiative in allen Fraktionen ist diese Hoffnung durchaus berechtigt.

Ohne die Künstlersozialkasse (KSK), in der aktuell rund 180.000 freischaffende Künstler, Publizisten, Journalisten und andere Kulturschaffende kranken-, pflege- und rentenversichert sind, wäre eine vielfältige Kulturlandschaft wie in Deutschland kaum denkbar.

Dennoch gerät die KSK alle Jahre wieder in Finanzierungsschwierigkeiten. Ein Grund dafür ist, dass bei weitem nicht alle Unternehmen, die die Künstlersozialabgabe an die KSK zahlen müssen, dies auch tun. In der Folge stieg die Höhe des Abgabensatzes kontinuierlich. Lag er im Jahr 2012 noch bei 3,9 Prozent auf das an einen freischaffenden Künstler gezahlte Honorar, stieg er ein Jahr später bereits auf 4,1 Prozent. Seit dem 1. Januar dieses Jahres beträgt die Abgabe bereits 5,2 Prozent. Dieser Entwicklung will die Regierung jetzt einen Riegel vorschieben und den abgabepflichtigen Unternehmen verstärkt auf die Finger schauen. Die Künstlersozialabgabe deckt immerhin 30 Prozent des Gesamthaushaltes der Künstlersozialkasse. Weitere 20 Prozent kommen im Form eines Zuschusses vom Bund und 50 Prozent werden durch die Beiträge der Versicherten gedeckt.

Zwar führt die Rentenversicherung diverse Kontrollen bereits seit dem Jahr 2007 durch, aber bislang erfolgten diese eher stichprobenartig und sporadisch. Nach dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) soll die Kontrolle zukünftig regelmäßig alle vier Jahre im Rahmen der regulären Sozialabgabeüberprüfung von Unternehmen durchgeführt werden.

In der Praxis rechnet das Arbeits- und Sozialministerium mit jährlich rund 400.000 Kontrollen in den Unternehmen statt bisher 70.000. Für die Deutsche Rentenversicherung bedeutet dies allerdings auch deutlich mehr Aufwand. Der zusätzliche Personalbedarf wird auf 233 Mitarbeiter und die zusätzlichen Kosten werden auf 12,3 Millionen Euro beziffert. Für die deutsche Wirtschaft hingegen entstünden lediglich Mehrausgaben von 0,5 Millionen Euro im Jahr. Unter dem Strich erhofft sich das Ministerium Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro für die Künstlersozialkasse.

Quellen: Deutscher Kulturrat | Das Parlament

Anzeige