Skip to content

Freihandelsabkommen mit USA bedroht unsere Kultur

Deutsche Kulturrat fordert Ausnahmen für den Kultur- und Medienbereich.



Ein Großteil der europäischen und deutschen Film- und Fernsehproduktion ist ohne Förderung nicht herstellbar. Eine Abschaffung der „kulturellen Ausnahme" für Kultur und die audiovisuellen Medien in einem Europäisch-Amerikanischen Handelsabkommen, würde die Anstrengungen unterlaufen, die seitens der Bundesrepublik Deutschland als auch der EU in den letzten Jahren unternommen wurden, um die Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft als Zukunftsbranchen zu stärken.

Mit anderen Worten: "wenn es keine »kulturelle Ausnahme« für Kultur und die audiovisuellen Medien in einem Europäisch-Amerikanischen Handelsabkommen gibt, wird es schon bald keine europäischen und deutschen Filme mehr geben. Denn ein Großteil der europäischen und deutschen Film- und Fernsehproduktion ist ohne Förderung nicht herstellbar", so auch die Stellungnahme des Verbands Deutscher Drehbuchautoren e.V..

Durch die Annahme des Verhandlungsmandats, mit dem Kultur zur Handelsware reduziert wird, erteilt die Kommission (mit Ausnahme von drei Kommissaren, die dagegen gestimmt haben) der kulturellen Ausnahme eine Absage. Sie verleugnet sich und die von ihr eingegangenen Verpflichtungen und legt verwerfliche Unaufrichtigkeit an den Tag”, heißt es in der Petition. „Die Unterzeichner aus ganz Europa appellieren an die europäischen Staatsoberhäupter, sich für den Ausschluss des audiovisuellen Medien- und Filmdienstleistungssektors aus den Verhandlungen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten Amerikas auszusprechen.”

Dr. Christoph E. Palmer, Vorsitzender der Produzentenallianz-Geschäftsführung, erklärt hierzu: „Eine Aufgabe dieser Haltung und eine Einbeziehung der audiovisuellen Medien in das Verhandlungsmandat würde eine schwerwiegende Bedrohung für europäische Quotenregelungen und nationale Förderbestimmungen, die einen Schutz und eine Förderung gerade der strukturell schwachen europäischen Produktion bewirken sollen, darstellen. Gegenüber der weltweit starken amerikanischen Film- und TV-Industrie können wir bei einer Erstreckung des Verhandlungsmandats auch auf den Bereich der Kultur und der audiovisuellen Medien nur verlieren.“

Durch die grundlegende Unterscheidung des europäischen Urheberrechts und des US-amerikanischen Copyright-Systems besteht zudem die Gefahr, dass die hier gültigen Rechte der Urheber durch US-amerikanische Fair-Use-Regelungen verwässert werden und die Stellung der Verwertungsgesellschaften geschwächt wird. In einer Stellungnahme an das Wirtschaftsministerium fordert der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD), dass sich die Vertreter Deutschlands im EU-Handelsministerrat dafür einsetzen, Kultur und audiovisuelle Dienste, einschließlich audiovisueller Online-Dienste, von den TTIP-Verhandlungen auszunehmen.

Die Verhandlungen über die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), mit dem Handelshemmnisse abgebaut und die Märkte für Dienstleistungen geöffnet werden soll, könnten noch diesen Sommer beginnen. Bereits Mitte Juni soll im EU-Handelsministerrat das Verhandlungsmandat für die darauf folgenden Verhandlungen zwischen der EU und des USA verabschiedet werden. In diesem Verhandlungsmandat wird beschrieben, in welchen Bereichen eine Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen und Gütern zwischen der EU und den USA liberalisiert werden soll.

Schon vorab hatte sich abgezeichnet, dass sich die Einbeziehung des Urheber-, Patent- und Markenrechts zu einem „heißen Eisen” entwickeln könnte. Am 13. März 2013 hatte die Europäische Kommission unter Leitung von Kommissar Karel de Grucht dafür einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat beschlossen, das audiovisuelle Medien- und Filmdienstleistungen in die Handelsgespräche mit den USA einschließt. Auch der Ausschuss für internationalen Handel des Europäischen Parlaments hat sich am 25. April 2013 mit knapper Mehrheit für den Ausschluss audiovisueller Dienste samt Onlinediensten aus den TTIP-Verhandlungen ausgesprochen. Dieses Votum kann aber vom Plenum noch gekippt werden, denn bislang tagten die 22 Verhandlungspartner hinter verschlossenen Türen.

Der Deutsche Kulturrat fordert in seiner Stellungnahme, dass der Kultur- und Medienbereich von den Verhandlungen ausgenommen wird. Es wird befürchtet, dass ohne eine Bereichsausnahme für den Kultur- und Mediensektor die kulturelle Vielfalt in Europa Schaden nehmen könnte, denn diese Förderung steht in Europa durch das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA auf der Kippe.

Der Präsident des Deutschen Kulturrates, Christian Höppner, sagte: "Jetzt muss sich erweisen, ob die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt tatsächlich hält, was sie verspricht. Vergessen sind scheinbar die flammenden Reden von Präsident Barroso, der im Jahr 2005 versicherte, dass auf der Werteskala Kultur vor Wirtschaft kommt."

Am Rande der zurzeit laufenden Filmfestspiele in Cannes hatten mehr als 5 000 europäische Filmschaffende, darunter renommierte Regisseure wie Volker Schlöndorff, Bertrand Tavernier oder Costa Gavras dazu eine Petition unterzeichnet, die am Dienstag der EU-Kommissarin Androulla Vassiliou übergeben wurde. Auch der Arthouse-Verband CICAE tagte in Cannes und verkündet eine "Kinoallianz" mit den Verbänden UNIC und Europa Cinemas anzustreben, um durch ein gemeinsames Auftreten die eigene Verhandlungsposition im transatlantischen Freihandelsabkommen zu stärken. Zudem sollten EU strittige Fragen zum Kino-Auswertungsfenster im digitalen Zeitalter gemeinsam geklärt werden.

LETZTE MELDUNG

Europaparlament stimmt für kulturelle Ausnahme.
Offensichtlich von der massiven Schelte beeindruckt, hat sich das Europaparlament in seiner gestrigen Abstimmung (23.05.2013) dafür ausgesprochen, den Bereich Kultur und audiovisuelle Dienste aus dem geplanten Freihandelsabkommen zwischen Europa und USA auszuklammern. Das Abstimmungsergebnis war deutlich: 381 Ja-Stimmen, 191 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen.

In Cannes hatten 15 EU-Kulturminister, darunter der deutsche Kulturstaatsminister Bernd Neumann und seine französische Kollegin Aurélie Filipetti, eine Resolution verfasst, dass die EU-Kommission von Beginn an verpflichtet werden soll, den Ausschluss der kulturellen und audiovisuellen Dienstleistungen - auch online - klar im Verhandlungsmandat zu verankern.

Im Entschließungsantrag wurde formuliert, das Europäische Parlament "hält es für unerlässlich, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die Möglichkeit wahren, ihre Politik im kulturellen und audiovisuellen Bereich zu erhalten und weiterzuentwickeln, und zwar im Rahmen ihres Besitzstandes an Rechtsvorschriften, Normen und Übereinkommen, fordert daher, dass die Ausklammerung von Diensten mit kulturellen und audiovisuellen Inhalten, auch online, im Verhandlungsmandat eindeutig festgehalten wird."

Diese klare Haltung des Europäischen Parlaments markiert, dass die EU-Parlamentarier die "UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" in ihre handelspolitischen Entscheidungen einbeziehen. Damit unterstreichen sie die Bindungswirkung dieses völkerrechtlichen Dokuments. Allerdings wird der EU-Handelsministerrat erst am 14. Juni 2013 in Dublin abschließend über das Verhandlungsmandat der EU entscheiden.

Weiter Informationen finden sie hier: www.kulturrat.de/text.php?rubrik=142
Unterschriften können hier geleistet werden: https://12826.lapetition.be

Quellen: Drehbuchautoren e.V. | Deutscher Kulturrat | Rische & Co PR | filmecho | Initiative Urheberrecht | Produzentenallianz |

Anzeige