Skip to content

Verwertungsgesellschaft obsiegte vor Gericht

Produzentenallianz begrüßt Urteil zur „VFF-Klausel“ - Einigung mit der ARD.



Im Streit um Verwertungserlöse aus Auftragsproduktionen hat sich die Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH (VFF) vor dem Oberlandesgericht Dresden gegen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und privaten Senderunternehmen durchgesetzt, sodass der Verteilungsschlüssel neu ausgehandelt werden musste. Am 10. Mai 2013 konnte die Produzentenallianz endlich mit der ARD eine Doku-Einigung erzielen und die Produzenten werden am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme beteiligt, wie in einer Pressemitteilung gestern mitgeteilt wurde. Doch dazu später mehr.

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen hatte das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom März 2013 zur so genannten »VFF-Klausel« in TV-Verträgen ausdrücklich begrüßt. Danach stehen Verwertungserlöse aus Auftragsproduktionen ausschließlich den Inhabern der Leistungsschutzrechte – also den Produzenten – zu, nicht aber den auftraggebenden Sendern, da die organisatorische Gesamtleitung und die Übernahme des Risikos der Nichtabnahme durch die Produzenten getragen werden.

Alexander Thies, Vorsitzender des Gesamtvorstands der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen, gab dazu folgendes Statement ab: „Das ist eine gute Nachricht für Produzenten, denn diese Entscheidung stellt klar: Der Produzent ist auch bei der Auftragsproduktion der wirkliche Unternehmer und Risikoträger. Nachdem mit erfreulicher Deutlichkeit ein Oberlandesgericht die Rolle und Bedeutung der Produzenten im Entstehungsprozess des Filmes beschrieben hat, muss nun zügig um einen neuen Verteilungsschlüssel bei der Verwertungsgesellschaft VFF verhandelt werden. Die Allianz steht für konstruktive, zielorientierte Gespräche mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern zur Verfügung.

Jetzt haben die „Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V.“ und die ARD-Landesrundfunkanstalten „Eckpunkte der vertraglichen Zusammenarbeit für vollfinanzierte dokumentarische Auftragsproduktionen“ beschlossen. Die Vereinbarung orientiert sich an einem vergleichbaren Abschluss der Produzentenallianz mit dem ZDF vom Oktober 2012 und bringt den Produzenten wesentliche Verbesserungen der Vertragsbedingungen.

Die Beschlüsse beinhalten u. a., dass die Produzenten eine Beteiligung in Höhe von 16 Prozent der Bruttoerlöse (nach Abzug von Synchronisationskosten sowie einer Pauschale in Höhe von 35 Prozent für die Aufbereitung der Produktion) aus der Auswertung der Produktion im Ausland, im Pay-TV, im Kino und aus Videogrammen erhalten. Eine Vereinbarung über die Beteiligung der Produzenten an den VoD-Erlösen wird noch geschlossen.

Die Modernisierung der Terms of Trade mit den Fernsehsendern war von Anfang an eines der wichtigsten Ziele der Produzentenallianz“, erklärt Alexander Thies, Vorsitzender des Produzentenallianz-Gesamtvorstands. „Zwar sind wir damit noch lange nicht am Ende, aber die neue Eckpunktevereinbarung mit den ARD-Anstalten für Dokumentationen markiert das Erreichen einer wichtigen Etappe. Wir können jetzt sagen, dass wir die Geschäftsgrundlagen mit den öffentlich-rechtlichen Sendern bei den sogenannten vollfinanzierten Auftragsproduktionen und den Dokumentationen erheblich verbessern konnten.“

Dass wir gut anderthalb Jahre nach der Gründung der Produzentenallianz-Sektion Dokumentation mit beiden öffentlich-rechtlichen Sendergruppen die Rahmenbedingungen für Doku-Produzenten neu gestalten konnten, ist ein Riesenerfolg“, so Dagmar Biller, Vorsitzende des Sektionsvorstands. „Denn es ist uns gelungen, die jahrzehntelang geübte Vertragspraxis aufzubrechen und die Produzenten am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Filme zu beteiligen. Jetzt freuen wir uns auf die Fortsetzung der Gespräche mit der ARD über teilfinanzierte Produktionen.

Geregelt wurden u.a. die Beteiligung an den Bruttoerlösen aus der Auswertung einer Produktion im Ausland, im Pay-TV, im Kino und in den verschiedenen Videobereichen, die Rückübertragung von Verwertungsrechten (möglich nach fünf Jahren) und eine gestaffelte Erhöhung der Handlungskosten. Die Sender behalten dabei ein nicht-exklusives Sende- und Klammerteilrecht. Diese Regelung gilt für Produktionen, die seit dem 1. Juli 2011 erstausgestrahlt wurden.

Darüber hinaus können Kosten für besonders aufwändige produktionsvorbereitende Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen von Produktionsvorbereitungsverträgen geltend gemacht werden.

Eva-Maria Michel, Verhandlungsführerin für die ARD und stellvertretende Intendantin des WDR: „Die ARD hat damit die Vorgabe des Rundfunkstaatsvertrags nach ausgewogenen Vertragsbedingungen für die drei größten Genre Fiktion, Unterhaltung und jetzt eben auch Dokumentation erfüllt. Mit der Allianz Deutscher Produzenten hatten wir einen durchaus selbstbewussten, aber auch professionellen und lösungsorientierten Verhandlungspartner.

Thomas Baumann, ARD-Chefredakteur, ergänzt: „Dokumentationen sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Programmangebots. Wir haben dafür im Programmschema feste Sendeplätze. Die vereinbarten Eckpunkte stellen eine faire Arbeitsgrundlage für eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit den Produzenten dar.“

Links: www.vffvg.de | www.produzentenallianz.de
Quellen: VFF | Produzentenallianz | filmecho | Blickpunkt:Film

Die zwischen ARD und Produzentenallianz vereinbarten Eckpunkte haben wir im Einzelnen in der erweiterten Ansicht nachfolgend eingestellt.

"Verwertungsgesellschaft obsiegte vor Gericht" vollständig lesen

Anzeige