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Noch offene Fragen zur neuen FFG-Novelle

Bundeskabinett beschloss neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG)


SPD sieht offene Fragen.
Die filmpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Angelika Krüger-Leißner, sieht bei der neuen FFG-Novelle noch viele Fragen offen. Es ist zwar zu begrüßen, dass künftig auch Video-on-Demand-Anbieter, die ihren Sitz im Ausland haben, zur Abgabe herangezogen werden sollen – doch die Zugangsanbieter, die Kabel- und Telekommunikationsunternehmen, die indirekt auch an der Durchleitung von Filmen verdienen, bleiben weiter außen vor.

Die SPD fordert, dass diese Anbieter ebenfalls ins Abgabensystem des Filmförderungsgesetzes (FFG) einbezogen werden. Darüber hinaus macht Angelika Krüger-Leißner auch deutlich, dass die Förderung eines Films ausdrücklich mit der Einhaltung von tariflichen und sozialen Standards bei der Filmproduktion verknüpft sein muss.

Das Bundeskabinett hatte im Oktober 2012 den von Kulturstaatsminister Bernd Neumann vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Filmförderungsgesetzes (FFG) beschlossen, da die Erhebung der Filmabgabe nach dem derzeit geltenden FFG zum 31. Dezember 2013 ausläuft. Die neue Filmabgabe wurde auf zweieinhalb Jahre - statt bisher fünf - befristet. Zu den wichtigsten Änderungen im Entwurf gehören die integrierten Sperrfristen, die seit der Erstaufführung eines Films verstrichen sein müssen, bis mit der Auswertung in der nächsten Verwertungsstufe begonnen werden kann.


Weiter Bedenken der AG-Kino.
Der Staatsminister des Bundesministeriums für Kunst und Medien (BKM), hat mittlerweile offiziell bestätigt, dass die Laufzeit für die Erhebung der Filmabgabe - trotz aller Bedenken - am 1. Januar 2014 in Kraft treten soll. Ob eine zukünftige mögliche Regierung unter "rot-grün" das Gesetz wieder verwirft, bleibt offen.

Immerhin hatte schon im März 2012 die Arbeitsgemeinschaft Kino-Gilde deutscher Filmkunsttheater eine Reduzierung der Filmabgabe der Kinos auf die bis 2003 gültigen Abgabesätze gefordert, da die gegenwärtigen höheren Abgabesätze die Leistungsfähigkeit der Branche nach Ansicht des Verbands vor dem Hintergrund der Entwicklungen des Kinomarkts und den Herausforderungen, die von der Filmtheaterbranche im Zuge der Digitalisierung zu bewältigen sind, überfordern.

Zudem steht im Zentrum der Aufmerksamkeit ein laufendes Verfahren gegen das FFG vor dem Bundesverfassungsgericht, das die United Cinemas International (UCI) gegen die Filmförderungsanstalt (FFA) angestrengt hatten, da sie aus eigenen Kosten die Digitalisierung ihrer Kinos durchgeführt hatten und den sogennnten "Kinogroschen" (d.h. die Abgabe an der Kinokasse) nicht mehr zahlen wollten. Wenn das Gericht auf eine mündliche Verhandlung verzichtet, könnte ein Ergebnis im Juni oder Juli kommenden Jahres vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht überprüft in diesem Zusammenhang nicht etwa nur mögliche Unstimmigkeiten in der Verteilung der Abgabenlast, sondern grundsätzlich, ob der Bund überhaupt die notwendige Gesetzgebungskompetenz zum Erlass des FFG hat. Sollte diese Frage verneint werden, würde dies das Ende der FFA-Förderung in ihrer heutigen Form bedeuten.

Darüber hinaus hat Brüssel mit einer Kampfansage die europäischen Kinobetreiber vergrätzt. EU-Kommissarin Neelie Kroes hält die traditonelle Filmverwertung im Zeitalter der Digitalisierung und der Video-on-Demand-Möglichkeiten für überholt, sähe existierende Geschäftsmodelle lieber heute als morgen radikal reformiert - und lässt sich dabei auch nicht vom Höhenflug europäischer Filme im Kino beirren.

Dank eines hervorragenden Kino-Herbstes ist der deutsche Markt aber auf Kurs und schafft es vielleicht in diesem Jahr doch noch, die ersehnte Boxoffice-Bestmarke von einer Mrd. Euro zu knacken. Allerdings steht in Sachen Jugendschutz ein neuer Gesetzesentwurf weiter aus. Im Januar will die die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) ein neues Positionspapier zur Zukunft des Jugendschutzes vorlegen. Der kritischste Punkt auf Ministerin Schröders Agenda, der potenzielle Ausschluss Jugendlicher von Kinovorstellungen nach 20:00 Uhr, ist glücklicherweise darin nicht mehr enthalten, sondern sang- und klanglos vom Tisch gefegt worden.



Mehr Geld für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF).
Bei der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen sorgt die ebenfalls bekannt gewordene Erhöhung des - Deutscher Filmförderfonds (DFFF) auf jährlich 70 Mio. Euro für große Freude:

"Wir freuen uns mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann über die Erhöhung seines Kulturetats um 100 Mio. Euro, die in diesen von Einsparung und Verknappung geprägten Zeiten wahrlich keine Selbstverständlichkeit ist - herzlichen Glückwunsch!", erklärte Allianz-Vorstand Alexander Thies in einer Pressemitteilung. Weiter sagt Thies: "Dass davon zehn Mio. Euro in den DFFF fließen werden, begrüßen wir Produzenten natürlich ganz besonders, weil der DFFF für uns viel mehr ist als ein bloßes Finanzierungsinstrument. Er hat durch die Stimulierung internationaler Koproduktionen auch entscheidend dazu beigetragen, dass wir einen Vergleich mit den Top-Produktionsstandorten auf der Welt nicht scheuen müssen."

In seiner abschließenden Sitzung hatte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusätzlich 100 Mio. Euro für den Kulturetat 2013 bewilligt. Im Rahmen des Gesamtetats von insgesamt 1,28 Mrd. Euro wird das Erfolgsmodell „Deutscher Filmförderfonds“ (DFFF) um 10 Mio. Euro auf 70 Mio. Euro jährlich angehoben.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte dazu: „Die Entscheidung des Haushaltsausschusses, den Bundeskulturhaushalt um rund acht Prozent anzuheben, markiert einen Glückstag für die Kultur in Deutschland!“ Damit sei es zum achten Mal in Folge gelungen, die Bundesmittel für Kultur und Medien zu erhöhen. "Gerade mit Blick auf die drastischen Reduzierungen der Kulturbudgets in allen anderen vergleichbaren europäischen Ländern ist diese Etatsteigerung ein herausragender Erfolg. Hierfür bin ich den Mitgliedern des Haushaltsausschusses außerordenlich dankbar", so Neumann weiter.




Treuhandmodell für Kriterienkinos am Start.
Mit der Unterzeichnung der Treuhandvereinbarung Ende November 2012 durch die deutschen Filmverleiher wird die Filmförderungsanstalt (FFA) noch in diesem Jahr die ersten Finanzierungsverträge an die Filmtheaterbetreiber verschicken und anschließend die Auszahlung der Digitalisierungsbeteiligung durch die Verleiher aufnehmen. Nahezu alle in der AG Verleih organisierten Verleihfirmen haben sich mit der Vereinbarung verpflichtet, über die so genannte Virtual Print Fee (VPF) beim Einsatz von digitalen Filmkopien innerhalb von 3 Wochen nach dem Kinostart 500 Euro pro Kopie und Leinwand in einen Digitalisierungs-Fonds einzuzahlen, der von der FFA treuhänderisch verwaltet und an die Kinos ausgezahlt wird.

VPF-Förderung können alle Kinobetreiber erhalten, deren Filmtheater die Kriterien der Digitalisierungsförderung der FFA erfüllen (so genannte „Kriterienkinos“) - allerdings muss die Umrüstung des jeweiligen Filmtheaters auf digitales Abspiel vor der Auszahlung des Zuschusses bereits abgeschlossen sein und nachgewiesen werden. Etwa 1.200 Kinos in Deutschland werden als sogenannte Kriterienkinos bezeichnet. Sie haben einen Umsatz von mindestens 40.000 Euro pro Jahr oder mindestens 8.000 Besucher und bleiben unter 260.000 Euro Netto-Jahresumsatz. Diese Kinos können Zuschüsse zur Digitalisierung beantragen.

Gerade in Berlin existieren aber weitere kleine OFF-Kinos oder auch Kiezkinos genannt, welche die genannten Bedingungen nicht erfüllen und sich auch bisher eine Umrüstung nicht leisten konnten. Die Befürchtung, dass diese Kinos wieder leer ausgehen und ein weiteres Kinosterben einsetzen könnte, ist nicht von der Hand zu weisen. Laut AG Verleih sichert dennoch das Treuhandmodell den Erhalt der Kriterienkinos in Deutschland und fördert somit eine einzigartig vielfältige Kinolandschaft.

Quellen: Blickpunkt:Film | filmecho

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