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Filehoster im Visier von GEMA und Filmindustrie

Hanseatisches Oberlandesgericht gibt GEMA gegen Rapidshare recht.



Nach der Schließung der Filehoster Kino.to, Skyload.net und KinoX.to durch die die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.) sowie der Sperrung von MegaUpload durch die neuseeländischen Behörden wegen illegalen Vertriebs urheberrechtlich geschützter Werke, hat auch das Hanseatische Oberlandesgericht laut Pressemitteilung der GEMA mit Urteil vom 14. März 2012 ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Juni 2009 zu Gunsten der GEMA bestätigt. Dem Sharehoster RapidShare bleibt es danach untersagt, seinen Nutzern bestimmte Musikwerke aus dem Repertoire der GEMA über seinen Online-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen.

Das Urteil bestätigt, dass „RapidShare wirksame Maßnahmen gegen die Nutzung illegaler Inhalte ergreifen muss“. Die von RapidShare bislang getroffenen Maßnahmen wurden für nicht ausreichend gehalten. Insbesondere reicht es nicht aus, Inhalte lediglich nach Hinweis der Rechteinhaber zu löschen. Vielmehr ist RapidShare verpflichtet, darüber hinaus Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung der Rechtsverletzung verhindern.

Das Verfahren soll klären, welche Verpflichtungen ein Online-Speicherdienst gegenüber Rechteinhabern hat, deren Werke massenhaft illegal zur Verfügung gestellt werden. Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils ist daher „ein wegweisender Schritt bezüglich der Haftung von Internetplattformen wie RapidShare“.

Diese Plattformen speichern Inhalte anonymer Nutzer kostenlos ab und ermöglichen Dritten den Zugriff auf sie über Links, die sich massenhaft verbreiten lassen. Mit diesen Inhalten erzielen die Plattformbetreiber finanziellen Profit. Ein Vergleich mit anderen Sharehostern ist hier zu lesen.

RapidShare ist mit über 160 Millionen gespeicherten Dateien, 500 000 neuen Uploads pro Tag und mehr als 42 Millionen Besuchern täglich einer der weltweit größten Sharehoster. Anders als bei den Plattformen von Kino.to und Megaupload, die wegen Datenmissbrauch geschlossen wurden, ist das Urteil gegen RapidShare allerdings erst ein Warnschuss. Die Plattform kann zunächst weiter online bleiben, da RapidShare laut ZDNet inzwischen in Berufung ging. Dem Bundesgerichtshof liegt bereits ein ähnlich gelagertes Verfahren zur Entscheidung vor, dessen im Juni 2012 zu erwartende Entscheidung dann auch für den Streit zwischen Rapidshare und GEMA gelten könnte.

Die GEMA sollte ihren derzeitigen Erfolg jedoch nicht überziehen. So beklagen mehrere Musikfirmen, dass ihre Videos und einige Filme derzeit in Deutschland wegen GEMA Vorbehalte nicht online zur Verfügung stehen. Sony Music will, dass die GEMA seine Musikvideos auf YouTube nicht mehr sperrt.

Der Chef von Sony Music International sieht für die Musikindustrie großes Potenzial im Internet: "Das Internet ist für uns ein Segen . Dass dies nicht möglich sei, liege nicht an Sony Music, sondern an der »Verwertungsgesellschaft GEMA«, die Urheberrechte sehr restriktiv lizenziert. Der Rückgang beim CD-Verkauf und anderen physischen Medien von Musik werde schon fast durch den Verkauf über das Internet ausgeglichen. Um mit Song-Download-Diensten, Musikvideo-Angeboten und Abonnements Geld verdienen zu können, muss es den Firmen erlaubt sein, auf YouTube dafür zu werben."

Die Video Plattform YouTube, die zu Google gehört, hat aber mit der GEMA immer noch keinen abschließenden Vertrag zur Nutzung von Musikrechten unterzeichnen können. Grund sind die angeblich überzogenen Forderungen der GEMA eigene, individuelle Gebühren für Lizenzen mit der Google Tochter YouTube aushandeln zu wollen, wogegen sich Google sträubt. Eine GEMA-Sprecherin erklärte dagegen, dass die GEMA für die Sperren auf YouTube nicht verantwortlich sei.

"Die Texttafel, die bei jedem geblockten Video angezeigt wird, ist irreführend: Es wird suggeriert, dass die GEMA die Rechte nicht eingeräumt hätte - dabei hat YouTube diese Rechte einfach noch gar nicht erworben", betont die GEMA

Viele Lizenzabkommen gelten jedoch weltweit, wendet Google ein, während die GEMA in Deutschland zusätzlich Geld aus eigener Lizenzvergabe erwirtschaften möchte, was widerum Google als überzogen hält, sodass YouTube nicht das komplette GEMA-Repertoire an musikalischen Werken auf seiner Plattform nutzen kann. Deshalb hat sich Google in einem Prozess der Filmindustrie auf die Seite des 1-Click-Filehosters Hotfile gestellt. Google verteidigte dieser Tage vor Gericht Hotfile.com, um zu verhindern, dass die Filmindustrie 1-Click-Filehoster immer weiter in die Illegalität drängt. Davon wären auch YouTube und Twitter betroffen. Indirekt hilft Google damit auch MegaUpload. Der deutsche Betreiber Kim Schmitz, besser bekannt als Kim "Dotcom", war von den neuseeländischen Behörden festgenommen worden und muss wohl wegen Urheberrechtsverletzungen mit einer Auslieferung an die USA rechnen. Sein mehrere Millionen Euro umfassendes Vermögen ist zurzeit beschlagnahmt. Allerdings billigte das Gericht dem nach seiner Inhaftierung inzwischen unter Hausarrest Stehenden davon monatlich umgerechnet unfassbare 37.000 Euro als Lebensunterhalt für sich seine Familie zu, darunter für Bodyguards, Kindermädchen und einen Butler.

Im Zusammenhang mit strittigen Urheberabgaben dürfte ein weiteres Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg von allgemeiner Bedeutung sein. Die Beschallung mit Musik in Arzt-Praxen und deren Warteräumen sei "keine öffentliche Wiedergabe", betonte das Gericht. Die Zahl der Praxisbesucher sei begrenzt, außerdem gelangten die Patienten "unabhängig von ihrem Willen in den Genuss der Musik". Dagegen müssen Hotelbetreiber für Musik oder TV-Genuss auf den Zimmern zahlen, befand der EuGH, da Zimmergäste evtl. vorhandene Radio- oder Fernsehgeräte ganz bewusst selbst einschalten können und ohne Vorbehalte nutzen könnten.

Zugleich warnt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) alle Internet Nutzer dieser Tage besondere Vorsicht walten zu lassen und das Internet nicht ohne aktuellen Virenscanner zu benutzen. Der Absender einer vermeintlichen Zahlungsaufforderung per E-Mail oder Internet Browser für angeblich erworbene Raubkopien sei weder die GVU noch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die genannten Behörden senden Strafbescheide nämlich nicht per Mail, sondern per Post. Betroffene dieser kriminellen Machenschaften sollten Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle stellen.

Warum dagegen Internetprovider sich relativ wenig um illegalen Datenverkehr scheren, liegt bei dem immensen Datenverkehr am profitablen Gewinn, den der illegale Download den Providern beschert. Sogar Politiker wissen oft nicht, wie sie sich in einem solchen Fall korrekt verhalten sollen, da die Kommunen ebenfalls am florierenden Geschäft mit den Neuen Medien mitverdienen. Dagegen bricht der erfolgreiche Rockmusiker (Element of Crime) und Bestsellerautor Sven Regener ("Herr Lehmann", "Neue Vahr Süd") eine Lanze für das Urheberrecht und wehrt sich gegen einen Zeitgeist, der Urhebern ihre Rechte abspricht und für die Leistung von Musikern nicht bezahlen möchte. In einem Hörfunkinterview hat er eine atemlose Wutrede gehalten, den der Bayerische Rundfunk hier ins Netz gestellt hat. Darin wetterte dieser u.a. gegen die Piratenpartei und ihre Kostenloskultur.

Quellen: Filmecho | Golem | Süddeutsche Zeitung | ARD | Blickpunkt:Film


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