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Neue Forderungen zur Reform der Filmabgabe

AG Kino - Gilde fordert Reform der Filmabgabe.



In einer Stellungnahme zur Novellierung des deutschen Filmförderungsgesetzes (FFG), über das wir gestern anlässlich einer am 30. März 2012 geplanten Informationsveranstaltung des EPI Medieninstituts geschrieben haben, hat die Arbeitsgemeinschaft Kino-Gilde deutscher Filmkunsttheater eine Reduzierung der Filmabgabe der Kinos auf die bis 2003 gültigen Abgabesätze gefordert, da die gegenwärtigen höheren Abgabesätze die Leistungsfähigkeit der Branche nach Ansicht des Verbands vor dem Hintergrund der Entwicklungen des Kinomarkts und den Herausforderungen, die von der Filmtheaterbranche im Zuge der Digitalisierung zu bewältigen sind, überfordern.

Bereits 2009 hatten Filmtheaterbesitzer gegen eine zu hohe Abgabe geklagt und ihre Zahlungen auf ein Sperrkonto fließen lassen. Dadurch waren der Filmförderungsanstalt (FFA) die Hände gebunden und manches förderungswürdige Projekt musste wegen Sperrung der Gelder auf Eis gelegt werden. Vor allem die UCI-Kinowelt weigerte sich den ehemals sogenannten "Kinogroschen" zu zahlen und legte sogar beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) Beschwerde ein, da sie auf eigene Kosten bei der Digitalisierung der eigenen Kinos in Vorleistung getreten war und demzufolge nun von weiteren Abgaben befreit werden wollte. Erst im Februar 2011 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig ein Urteil gesprochen und das Filmförderungsgesetz für rechtmäßig erklärt. Dennoch steht nun eine erneute Novellierung des FFG an, um es den veränderten Marktbedingungen anzupassen.

Laut AG Kino-Gilde sollte es für Kinos, die weniger als 75.000 Euro Umsatz machen, gar keine Filmabgabe geben, die für Kinos mit einem Umsatz zwischen 75.000 und 125.000 Euro soll auf 1,5 Prozent (derzeit 1,8 Prozent), die für Kinos mit einem Umsatz zwischen 125.000 und 200.000 Euro auf zwei Prozent (derzeit 2,4 Prozent) und die für Kinos mit einem Umsatz von mehr als 200.000 Euro auf 2,5 Prozent (derzeit drei Prozent) reduziert werden, sagte Vorstandsvorsitzender Christian Bräuer.

Darüber hinaus fordert die AG Kino-Gilde eine stärkere und verpflichtende Beteiligung der Fernsehsender an der Kinofilmförderung. Nach Ansicht des Verbands befindet sich diese im internationalen Vergleich auf viel zu niedrigem Niveau. Da gerade die Filmkunstkinos nach wie vor Schwierigkeiten bei der Finanzierung der Digitalisierung haben, sieht die AG Kino-Gilde die Programm- und Kinovielfalt trotz der Verbesserungen der Kinoförderung bei der Novellierung des FFG Anfang 2009 nach wie vor gefährdet.

Der Verband fordert daher, die Kinoförderung bei der nächsten FFG-Novellierung "in ihrer bestehenden Systematik weiter zu stärken und idealerweise auch in allen Ländern durch komplementäre Programme zu ergänzen."

In der Stellungnahme macht er sich außerdem für eine straffere Struktur der FFA stark. So soll der Vorstand "in seiner geschäftsführenden Funktion gestärkt werden und teils weitergehende Entscheidungsbefugnisse erhalten". Auch die Zusammensetzung der FFA-Gremien sollte "im Sinne einer stärkeren Gewichtung der filmwirtschaftlichen und filmkulturellen Verbände" überprüft werden.

Auch der Verband der Filmverleiher, der Bundesverband Audiovisuelle Medien und die Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen haben in einem gemeinsamen Vorstoß eine Reform der Filmabgabe gefordert. Sie fordern allerdings einen einheitlichen Abgabesatz, der unterhalb des bisherigen Höchstsatzes liegen soll.

Die AG Kino-Gilde betont, dass sich mit der letzten Novelle des Filmförderungsgesetzes der Bundesgesetzgeber deutlich zum Kinofilm und Kino bekannt hat. Unverändert besteht jedoch ein Missverhältnis zwischen dem Anteil des Kinos an der Wertschöpfungskette Film und dem Anteil an den geleisteten Beiträgen. Um den Erfolg der geförderten Filme zu steigern, sollte der Fokus der Filmförderung künftig stärker als bisher auf dem Prinzip „Qualität statt Masse“ liegen.

Darüber hinaus sollte auch angesichts der Digitalisierung eine Entlastung der Kinobranche vorgenommen werden. Zudem muss eine konzentriertere Förderung des Arthouse-Segments mittels einer Verstetigung des mit der FFG-Novelle eingeschlagenen Entwicklungspfads in der Kinoförderung erfolgen.

Link: www.agkino.de
Quellen: Blickpunkt:Film | filmecho


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