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Manteltarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende verlängert

„Abschluss in wirtschaftlich angespannten Zeiten noch vertretbar“



Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di musste Abstriche bei ihren Forderungen machen, um bei der dritten Runde der Tarifverhandlungen für Filmschaffende endlich zu einem Ergebnis zu kommen. Eine Gagenerhöhung in Höhe von 16 Prozent, wie sie die Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V. forderte, war sowieso illusorisch. (Wir berichteten am 11. November 2011)

Die Produzentenallianz, Interessenvertretung der deutschen Film- und Fernsehproduktionswirtschaft, hat sich mit ver.di am 21. November 2011 in Berlin auf den Neuabschluss des Mantel­tarifvertrags von 2009 verständigt. Dieser wird um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Damit bleibt es vor allem auch bei den bis­he­rigen flexiblen Arbeitszeiten im Produktionsbereich.

Eine Tariferhöhung wird für das Jahr 2012 um ein halbes Jahr ausgesetzt. Zum 1. Juli 2012 steigen die Wochengagen der jeweiligen Tätigkeiten am Set um 35 Euro, was bezogen auf das ganze Jahr eine durchschnittliche Erhöhung von bis zu 1,75 % bedeutet.

Zum 1. Januar 2013 steigen die Wochengagen der jeweiligen Tätigkeiten dann um weitere 10 Euro, was bezogen auf das ganze Jahr eine durch­schnittliche Erhöhung um ca 1 % bedeutet. Zusätzlich steigen die tariflichen Gagen zum 1. Januar 2013 um 2 %.

Die Produzentenallianz konnte in den Verhandlungen mit ver.di die Laufzeit von zwei Jahren durchsetzen (ursprüngliche Gewerkschaftsforderung der Laufzeit: ein Jahr), sowie die Verschiebung der Erhöhung um sechs Monate. Auch hat ver.di eine deutliche Reduzierung der ursprünglich hohen Tarifforderungen vorgenommen.

Die erzielte Vereinbarung gibt den Betrieben für zwei Jahre die notwendige Planungssicherheit“, sagt der Verhandlungsführer der Produzentenallianz, Christoph E. Palmer: „Der Abschluss ist der Höhe nach in wirtschaftlich an­gespannten Zeiten noch vertretbar.“ Durch den um ein halbes Jahr ver­scho­benen Zeitpunkt einer ersten Erhöhung könne den Auftraggebern der Film- und Fernsehproduktionsbetriebe der neue Tarifvertrag zudem noch vermittelt werden, so dass er in den entsprechenden Kalkulationen Be­rück­sichtigung finden kann.

Der Tarifabschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesamtvorstands der Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen am 30. November 2011.

Die Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen ist die maßgebliche Interessenvertretung der deutschen Produzenten von Film-, Fernseh- und anderen audiovisuellen Werken. Sie vereint ca. 220 Produktions-unternehmen aus den Bereichen Animation, Kinofilm, TV-Entertainment, TV-Fiktion, Werbung und Dokumentation.

Link: www.produzentenallianz.de
Quelle: Produzentenallianz


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