Skip to content

Abo Falle bei Kino-Hits aus dem Internet (update)

Juristenstreit über Streams und TV-Aufzeichnungen im Internet

Vorbei sind die Zeiten, in denen Kinofans noch ins Kino gehen mussten, um sich die neuesten Streifen anzuschauen. Mittlerweile kann sich jedermann Raubkopien aktueller Hits wie "Ice Age 3" oder "Brüno" pünktlich zum Kinostart vom heimischen Sofa aus ansehen. So genannte Streaming-Angebote im Internet machen es möglich. COMPUTERBILD hat (in Heft 16) recherchiert, ob die Angebote überhaupt legal sind und sie den Kinobesuch wirklich ersetzen können.

Auf Internet-Seiten wie www.movie2k.com oder www.kino.to können Nutzer aktuelle Spielfilme, Serien und Dokumentationen gratis per Mausklick als so genannten Stream ansehen. Beim Streaming ermöglicht ein ununterbrochener Daten-Strom - der Stream - Übertragungen im Internet, fortlaufend und ohne Verzögerung. Videos lassen sich so auf Abruf übermitteln. Klingt verlockend, allerdings macht sich rasch Ernüchterung breit. Bild- und Tonqualität der Filme sind in der Regel miserabel. Kein Wunder: Die Datenrate beträgt zwischen 400 und 1.000 Kilobit pro Sekunde. Bereits im kleinen Abspielfenster ist die Wiedergabe unscharf und pixelig, im Vollbild lassen sich die meisten Filme gar nicht mehr ansehen. Die Qualität ist deshalb so schlecht, weil mehr als 80 Prozent der Streifen direkt im Kino abgefilmt werden. Auch die Tonqualität ist dürftig, die Raubkopierer zeichnen den Originalton in den Kinos separat auf und kombinieren ihn später mit dem Bildmaterial.

Oft lassen sich die Filme sogar herunterladen. Allerdings ist das nicht nur illegal, sondern auch äußerst riskant - viele Links führen zu Abo-Fallen. Wir vom BAF haben selbst nachrecherchiert. Dem Kunden wird meist vorgegaukelt aktuellere Versionen der zum Abspielen nötigen Webplayer, wie z. B. von DivX, aus dem Internet herunterladen zu müssen. Die den download Portalen beigefügten Links führen aber mitnichten zu den den jeweiligen Homepages, der oft kostenlosen neueren Player Versionen. In der Regel enthalten die vermeintlichen gratis Angebote ein unnötiges Zusatzgeschäft. Bei Bestätigung und Aktivierung der Links würde dann oft ein teurer Vertag von 24 Monaten Dauer abgeschlossen. Dabei haben die Zusatzabos mit dem benötigten Player gar nichts zu tun. Vielmehr können sich dahinter sogar Lotto-Abos oder andere Waren verbergen. Der Abschluß eines solchen Vertrages mit Kreditkarte beinhaltet außerdem noch weitere Gefahren, nämlich in Zukunft mit Spam überschüttet zu werden.

Relativ seriös sind dagegen die Original-Hersteller-Seiten der manchmal notwendigen Zusatzsoftware. Tatsächlich bieten einige Hersteller von DVD-Recordern, wie zum Beispiel die Geräte von Panasonic, die Möglichkeit, die im Internet kursierenden, stark komprimierten DivX Filme, auf heimischen Bildschirmen wiederzugegeben. Meist liegt den Geräten zwar eine DVD mit der notwendigen Software bei, die allerdings erst freigeschaltet werden muss. Nach Ablauf von 30 Tagen ist diese Trial Version dann nicht mehr gültig und muss evtl. kostenpflichtig per upgrade erneuert werden. Das ist nach einer Registrierung der Software zwar ohne Gefahr möglich. Doch die neue DivX Version ist nach unseren Versuchen nur eingeschränkt mit den bisher ausgelieferten Geräten der letzten Generationen kompatibel. Die neue DivX-Version beinhaltet nämlich HD-Features, die noch nicht alle Panasonic Recorder wiedergeben können. Nur einige Blu-ray Player sind dafür vorgesehen. Manchmal kursieren im Internet einige Filme, die noch die alte, schlechtere und nicht HD-kompatible Qualität aufweisen. Diese lassen sich dann tatsächlich aufnehmen, brennen und am heimischen Bildschirm mit den Panasonic Geräten abspielen. Doch die Ernüchterung folgt, wenn der Film gar nicht vollständig ist, sondern bereits nach 30 Minuten vorzeitig endet. Lassen sie besser die Finger davon, es lohnt nicht.

Die meisten Filme können dafür bereits ein halbes Jahr nach Erscheinen in hochauflösender Blu-ray Qualität bei ihrer Videothek preisgünstig ausgeliehen werden. Und wer die vielen in Berlin stattfindenden Filmfestivals regelmäßig besucht, kann Filme sogar lange vor ihre regulären Veröffentlichung im Kino sehen. Nur wer aus beruflichen Gründen einen der im Internet existierenden online TV-Recorder, wie z.B. Safe TV oder shift TV, schnell von unterwegs per Laptop anwerfen will, ist mit DivX Files gut bedient. Diese komprimierten Aufzichnungen lassen sich sogar auf USB-Stick ziehen und können später zu Hause evtl. am großen Schirm wieder abgespielt werden. Die Aufnahmen werden vom Online-Videorecorder nämlich als Xvid-Format (.avi) abgespeichert und können so auch auf CD oder DVD gebrannt werden. Xvid ist DivX kompatibel und kann von den vielen neueren DVD-Playern abgespielt werden. Allerdings nicht in High Definition.

Ob allein das Ansehen der Filme auf den Internetseiten strafbar ist, darüber streiten die Juristen, schreibt Computerbild weiter. Zwar gibt es den Tatbestand "Ansehen" laut Urheberrecht nicht, allerdings erfolgt beim Anschauen eines solchen Streams eine Zwischenspeicherung. Die einen interpretieren diese Zwischenspeicherung als illegale Raubkopie, die gemäß Paragraf 44a des Urheberrechtsgesetzes strafbar ist. Andere Juristen vertreten hingegen die Auffassung, dass die Zwischenspeicherung technisch notwendig, flüchtig und somit nicht strafbar sei. Außerdem sei bisher noch niemand wegen des Anschauens eines Streams belangt worden.

(update)
Bei den Betreibern von Online TV-Recorden liegen dagegen bereits Klagen von Sendern vor, die eine virtuelle Speicherung völlig unterbinden möchten. RTL, RTL 2, VOX und SAT1 haben shift TV inzwischen gerichtlich untersagt, ihre Programme zur Aufzeichnung anzubieten. Dagegen ist shift TV in Berufung gegangen. Die Zulässigkeit des Dienstes muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. April 2009 nochmals vor dem Oberlandesgericht überprüft werden. Auch bei Safe TV hat RTL ein Verbot erwirkt.

COMPUTERBILD im Internet: www.computerbild.de
Link: OTS Pressedienst

Anzeige