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FFA schlägt Gütevereinbarung den Kinobetreibern vor

Auf Initiative von Staatsminister Bernd Neumann beschloss die FFA Unterstützung für Kinobetreiber.

Am 19. Juni beschloss der Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA) in Berlin die flächendeckenden Digitalisierung der deutschen Kinolandschaft mit finanzieller Unterstützung voranzutreiben. Ziel dieser Initiative sei auch die Beilegung der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen einigen Kinobetreibern und der FFA.

Wie wir im BAF-Blog vom 6. April 09 schrieben, hatte die UCI Kinowelt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich gegen die Abgabe eines pauschalen Obolusses von den Einnahmen an der Kinokasse geklagt, da die Kinobetreiber mit der Belegung ihrer Meinung nach im Vergleich zu anderen Mediensparten im Nachteil seien. Deshalb standen die Einnahmen an der Kinokasse seit geraumer Zeit der Filmförderung nicht mehr zur Verfügung und wurden nur auf ein Sperrkonto gezahlt, bis das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Fall zur weiteren Klärung behandelt. Doch das kann dauern.

Deshalb will die FFA eine Anschubfinanzierung zur Verbesserung der Digitalisierung mit bis zu 40 Mio. Euro innerhalb der nächsten 5 Jahre zur Verfügung zu stellen. Doch ob die UCI Kinowelt damit beruhigt werden kann ist zweifelhaft. Immerhin gehört die UCI Kinowelt zu den ersten Kinoketten, die inzwischen in jedem ihrer Häuser mindestens einen Saal bereits auf das digitale 3D-Kino umgerüstet haben, während andere Kinos nicht einmal eine digitale 2K-Projektion besitzen. Dabei beträgt die empfohlene Auflösung bei der digitalen Projektion inzwischen 4K.

Profitieren von der geplanten Förderung können dagegen die Kommunlalen Kinos deren Ausstattung meist schlecht ist und die deshalb bereits auf ihrem Bundeskongress einen Forderungskatalog für die Digitalisierung aufgestellt haben. Die Mitglieder des Verwaltungsrates der FFA machten deutlich, dass sie von den Filmtheaterbetrieben – als Grundlage für die weitere Finanzierbarkeit – die Rücknahme der Klagen und die vorbehaltslose Zahlung der Abgabe erwarten. Jedoch ist es wenig wahrscheinlich, dass die finanzkräftigen Multiplex-Theaterbesitzer sich danach richten werden, solange kein abschließendes Urteil gefällt wurde.


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