Mit Wasserzeichen gegen Raubkopierer vorgehen
Wasserzeichen im Filmton sollen Kopierer orten können.
"Hart, aber gerecht" war eine Kampagne der Filmindustrie mit steckbrieflich gesuchten Tätern bereits im Jahre 2003, die die Gemüter erhitzte, doch das aggressive Vorgehen hatte Achtungserfolg. Nun beschreibt ein bei der IEEE eingereichter Forschungsbericht, wie sich beim illegalen Abfilmen von Kinofilmen die Position des Camcorders ausmachen lässt. Über Wasserzeichen in den Tonspuren soll sich der Sitzplatz des Schwarzkopierers orten lassen.
Das bereits im Februar 2009 beim "Institute of Electrical and Electronics Engineers" (IEEE) vorgelegte Papier schlägt vor, im Mehrkanalton von Kinofilmen ein akustisches Wasserzeichen anzubringen. In welchem Kino ein abgefilmter Streifen aufgezeichnet wurde, lässt sich schon länger über Wasserzeichen im Bildmaterial feststellen.
Mit Hilfe forensischer Markierungen in Bild und Ton eines Kinofilms können die Rechteinhaber in jeder Stufe der illegalen Verwertung genau nachvollziehen können, in welchem Kino eine Aufnahme angefertigt wurde.
Dieses Verfahren ist seit Jahren gängige Praxis, erstmals wurde die Öffentlichkeit in Deutschland Mitte 2004 darauf aufmerksam. Damals versah die Constantin Film alle Kopien von Michael "Bully" Herbigs "(T)Raumschiff Surprise" zum Kinostart mit Wasserzeichen. Bereits eine Woche später tauchte eine per Camcorder erstellte Version des Films in Tauschbörsen auf, die einem kleinen Lichtspielhaus zugeordnet werden konnte.
Mit solchen Methoden ist das Abfilmen selbst nicht zu verhindern. Außerdem ist nur klar, in welchem Kino die Schwarzkopie erstellt wurde, nicht aber von wem. Wenn die Filmbranche dem Vorschlag der Forscher um Ryuki Tachibana (IBM) folgt, soll das schon bei der Vorführung sehr genau möglich sein. Das Verfahren der Ortung von Wasserzeichen soll auf 44 Zentimeter genau arbeiten. Im Idealfall reicht das, um einen einzelnen Sitz im Kino zu identifizieren.
Die verräterischen Signale werden in allen Spuren des Filmtons versteckt und sollen die Klangqualität nicht beeinträchtigen. Zeichnet ein Camcorder sie per Mikrofon in Stereo oder Mono auf, entstehen dabei Laufzeitunterschiede der einzelnen Wasserzeichen. Ähnlich wie bei anderen Ortungsverfahren, etwa GPS, soll sich so eine Peilung ergeben, die den Ort der Aufzeichnung recht genau wiedergibt. Die nötigen Signale dürften recht robust sein und auch mehrfaches Umwandeln in andere Dateiformate überleben - dazu hatte Ryuki Tachibana bereits 2002 eine Arbeit (PDF) veröffentlicht.
Rechtlich problematisch wird bei den nun vorgeschlagenen Wasserzeichen aber die spätere Identifizierung des Filmabfilmers. Da die Methode nicht die Aufzeichnung selbst verhindern kann, geht es darum, nach der Veröffentlichung der Kopie festzustellen, wer auf dem Platz saß, an dem die Aufnahme angefertigt wurde.
Hat sich der Schwarzkopierer mit seiner Kunden- oder Kreditkarte für das bevorzugte Kino eine Eintrittskarte gekauft, ist das einfach. In anderen Fällen müssten wohl Überwachungstechniken oder die Aufnahme von Personalien genutzt werden, um jederzeit festzuhalten, wer welchen Film auf welchem Platz gesehen hat, schreibt Golem die IT Plattform für Professionals.
Die meisten illegalen Raubkopien tauchten in der ersten Jahreshälfte 2009 im Durchschnitt bereits 1,9 Tage nach Kinostart im Netz auf. Von den ersten im Internet eingestellten Filmen wiesen dabei 63 Prozent eine gute Bild- und 24 Prozent eine gute Tonqualität auf.
Durch spezielle, automatisierte Suchprogramme verfügen Rechteinhaber inzwischen über vielfältige Möglichkeiten, Raubkopierern auf die Spur zu kommen. Im Internet sind Personen, beispielsweise über ihre IP-Adresse eindeutig identifizierbar. Wer Raubkopien erstelle, verbreite oder herunterlade, müsse damit rechnen, erwischt zu werden. (siehe BAF-Blog vom 15. Februar)
Der unabhängige US-Journalist Andy Baio schilderte auf seiner Webseite zur Oscar-Verleihung Waxy.org die Problematik:
"Hart, aber gerecht" war eine Kampagne der Filmindustrie mit steckbrieflich gesuchten Tätern bereits im Jahre 2003, die die Gemüter erhitzte, doch das aggressive Vorgehen hatte Achtungserfolg. Nun beschreibt ein bei der IEEE eingereichter Forschungsbericht, wie sich beim illegalen Abfilmen von Kinofilmen die Position des Camcorders ausmachen lässt. Über Wasserzeichen in den Tonspuren soll sich der Sitzplatz des Schwarzkopierers orten lassen.
Das bereits im Februar 2009 beim "Institute of Electrical and Electronics Engineers" (IEEE) vorgelegte Papier schlägt vor, im Mehrkanalton von Kinofilmen ein akustisches Wasserzeichen anzubringen. In welchem Kino ein abgefilmter Streifen aufgezeichnet wurde, lässt sich schon länger über Wasserzeichen im Bildmaterial feststellen.
Mit Hilfe forensischer Markierungen in Bild und Ton eines Kinofilms können die Rechteinhaber in jeder Stufe der illegalen Verwertung genau nachvollziehen können, in welchem Kino eine Aufnahme angefertigt wurde.
Dieses Verfahren ist seit Jahren gängige Praxis, erstmals wurde die Öffentlichkeit in Deutschland Mitte 2004 darauf aufmerksam. Damals versah die Constantin Film alle Kopien von Michael "Bully" Herbigs "(T)Raumschiff Surprise" zum Kinostart mit Wasserzeichen. Bereits eine Woche später tauchte eine per Camcorder erstellte Version des Films in Tauschbörsen auf, die einem kleinen Lichtspielhaus zugeordnet werden konnte.
Mit solchen Methoden ist das Abfilmen selbst nicht zu verhindern. Außerdem ist nur klar, in welchem Kino die Schwarzkopie erstellt wurde, nicht aber von wem. Wenn die Filmbranche dem Vorschlag der Forscher um Ryuki Tachibana (IBM) folgt, soll das schon bei der Vorführung sehr genau möglich sein. Das Verfahren der Ortung von Wasserzeichen soll auf 44 Zentimeter genau arbeiten. Im Idealfall reicht das, um einen einzelnen Sitz im Kino zu identifizieren.
Die verräterischen Signale werden in allen Spuren des Filmtons versteckt und sollen die Klangqualität nicht beeinträchtigen. Zeichnet ein Camcorder sie per Mikrofon in Stereo oder Mono auf, entstehen dabei Laufzeitunterschiede der einzelnen Wasserzeichen. Ähnlich wie bei anderen Ortungsverfahren, etwa GPS, soll sich so eine Peilung ergeben, die den Ort der Aufzeichnung recht genau wiedergibt. Die nötigen Signale dürften recht robust sein und auch mehrfaches Umwandeln in andere Dateiformate überleben - dazu hatte Ryuki Tachibana bereits 2002 eine Arbeit (PDF) veröffentlicht.
Rechtlich problematisch wird bei den nun vorgeschlagenen Wasserzeichen aber die spätere Identifizierung des Filmabfilmers. Da die Methode nicht die Aufzeichnung selbst verhindern kann, geht es darum, nach der Veröffentlichung der Kopie festzustellen, wer auf dem Platz saß, an dem die Aufnahme angefertigt wurde.
Hat sich der Schwarzkopierer mit seiner Kunden- oder Kreditkarte für das bevorzugte Kino eine Eintrittskarte gekauft, ist das einfach. In anderen Fällen müssten wohl Überwachungstechniken oder die Aufnahme von Personalien genutzt werden, um jederzeit festzuhalten, wer welchen Film auf welchem Platz gesehen hat, schreibt Golem die IT Plattform für Professionals.
Die meisten illegalen Raubkopien tauchten in der ersten Jahreshälfte 2009 im Durchschnitt bereits 1,9 Tage nach Kinostart im Netz auf. Von den ersten im Internet eingestellten Filmen wiesen dabei 63 Prozent eine gute Bild- und 24 Prozent eine gute Tonqualität auf.
Durch spezielle, automatisierte Suchprogramme verfügen Rechteinhaber inzwischen über vielfältige Möglichkeiten, Raubkopierern auf die Spur zu kommen. Im Internet sind Personen, beispielsweise über ihre IP-Adresse eindeutig identifizierbar. Wer Raubkopien erstelle, verbreite oder herunterlade, müsse damit rechnen, erwischt zu werden. (siehe BAF-Blog vom 15. Februar)
Der unabhängige US-Journalist Andy Baio schilderte auf seiner Webseite zur Oscar-Verleihung Waxy.org die Problematik:
"Von 26 Filmen, die in diesem Jahr für den Oscar®-Preisverleihung nominiert waren, sind gegenwärtig bereits unglaubliche 23 in DVD-Qualität im Internet zu finden. Entweder wurden die Filme illegal von den Jurymitgliedern ausgehändigten Spezialfassungen oder von Verkaufs-DVDs angefertigt". Dies sei der höchste Wert seit sechs Jahren. "Das Problem der Online-Piraterie verschärft sich für die Filmwirtschaft zusehends".Der Unmut der Film- und Musikwirtschaft ist deshalb zu verstehen, auch wenn die Mittel zur Bekämpfung nicht immer rechtens sind, schrieben wir im Baf-Blog am 24. März 2009. Vor allem junge Männer sind eifrige Schwarzkopierer von DVDs. Zu dem Ergebnis kam eine Studie unter 8.000 Menschen in den USA, Japan und Großbritannien. In den USA hat fast ein Drittel der Befragten innerhalb des letzten Halbjahres mindestens einmal eine Film-DVD kopiert.