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Tarifverhandlungen beim rbb unterbrochen


Heute am Mittwoch, den 22.10.2008 findet um 17.30 Uhr in Berlin eine Protestveranstaltung von DJV und ver.di zu den geplanten Honorarbedingungen für UrheberInnen und Mitwirkende beim rbb statt.


Bereits seit dem vergangenen Donnerstag sind die Tarifverhandlungen zur Arbeitszeit der Festangestellten durch die Verhandlungskommissionen von ver.di und DJV aus Protest gegen die Behandlung der Freien unterbrochen. Der rbb lehnt es nach wie vor ab, die Rechte von UrheberInnen und Mitwirkenden tarifvertraglich zu regeln. Im Gegensatz zu anderen ARD-Anstalten sowie Deutschlandfunk und Deutschlandradio diktiert der rbb seine schlechten Bedingungen. Diese betreffen freie AutorInnen, ReporterInnen, Kameraleute, CutterInnen, GrafikerInnen, KomponistenInnen, Regisseur Innen und ModeratorenInnen sowie alle an Produktionen Mitwirkenden.

Den freien Kolleginnen und Kollegen wurde eine ultimative Aufforderung zugestellt, die neuen Honorarbedingungen bis zum 7. November zu unterschreiben. Andernfalls würden sie ab 01.01.2009 keine Aufträge mehr bekommen. Wir berichten am 8. Oktober darüber im BAF-Blog. Ein erster Blick zeigt, diese Bedingungen tatsächlich sind schlechter, als fast alle bisher in der ARD bzw. DLF und DeutschlandradioKultur geltenden Regelwerke.

Zum Beispiel:

1. Der RBB will für die Online-Nutzung in den ersten 7 Tagen nichts bezahlen. Der mickrige Honorarzuschlag von 2,5 % soll für eine Rund Um Nutzung ab dem 8. Tag gezahlt werden. Die tarifvertraglich geregelten Bedingungen in anderen Sender sehen eine zusätzliche Vergütung von 4,5% nach Ablauf des auf die Sendung folgenden Tages vor.
Allerdings ist im 12. Rundfunkstaatsänderungsvertrag, der im Oktober beraten werden soll, nur eine Sieben-Tage- Nutzung vorgesehen (7-Days Catch up) . Dies hieße, der RBB zahlt gar nichts. Insofern ist es auch konsequent, dass die Online-Nutzung im Wirtschaftsplan 2009 nicht auftaucht – nicht etatisiert – wie die Geschäftsleitung es nennt.

2. Der RBB will die freien Kolleginnen und Kollegen nahezu uneingeschränkt haften lassen. Die tarifvertraglich geregelten Bedingungen beschränkten bisher die Haftung bei der Verletzung der Rechte Dritter in weiten Teilen auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

3. Der RBB will die Frist verlängern, in der Sendungen (z.B. 30 Minuten oder 60 Minuten Feature) honorarfrei wiederholt werden können von 24 Stunden nach der Erstsendung auf 28 Tage nach Erstsendung. Die 24 Stunden Regelung ist in allen anderen ARD-Anstalten nach wie vor in Kraft. Nur der rbb verlangt von den UrheberInnen ein Sonderopfer.

Darüber hinaus greift das neue Regelwerk in Mindestbedingungen ein, die einer tarifvertraglichen Regelung bedürfen. Zum Beispiel betrifft dies das Zustandekommen von Verträgen von Mitwirkenden oder Ausfallhonorierung.

Generell bedeuten die neuen Bedingungen mehr Pflichten, weniger Rechte und noch weniger Geld für alle freien UrheberInnen und Mitwirkende.

Die Gewerkschaft ver.di ruft deshalb zur Unterschriftensammlung auf, um den Forderungen der freien Kolleginnen in den Verhandlungskommissionen mehr Nachdruck verleihen zu können.

Damit die Geschäftsleitung des rbb unverzüglich die Verhandlungen mit den freien Kolleginnen und Kollegen und den Gewerkschaften wieder aufnimmt, sollten die Unterschriften schnellstens an das ver.di-Senderverbandbüro gesendet werden.


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