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Infoveranstaltung zum Urheberrecht in München (update)


Bereits während der Berlinale gab es am 14.02.07 im Homebase K44 des Panoramas in der Köthener Str. 44, unweit vom Festivalgelände entfernt, eine kleine Diskussionsrunde zum neuen geplanten Urheberrecht für Filmschaffende.

Wie eines unserer BAF Mitglieder berichtete, sind aber die meisten Fragen offen geblieben. Zu viel soll sich ändern, jedoch nicht zum Vorteil für die Betroffenen. So werden neue Formate und neue Techniken wie IPTV nicht berücksichtigt. Die Sendeanstalten und Medienkonzerne weigern sich ein Kontrollsystem zur Überwachung eventueller Verstöße gegen die Abgabepflicht einzuführen. Soll doch der Filmschaffende selber nachforschen, wann und wo seine Filme laufen, um Tantiemen bei der VG Wort oder VG Bild anzumelden. Während die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten bei aktuellen Sendungen dem Urheber ggf. noch eine Meldung erstatten (...allerdings nicht immer und noch unregelmäßiger bei Wiederholungen), soll durch einschneidende Änderungen des Urheberrechts, dies weder für ältere Werke gelten noch für eine zukünftige Weiterverwertung in neuen Medien wie z.B. Handy TV, oder was uns sonst noch in der Zukunft bevorsteht.

Im Klartext: bei Filmen bis zurück ca. zum Jahr 1961, so wie unser Korrespondenten berichtet, gelten künftig Urheber-Rechtsansprüche (die vor dem Urheberrechtsgesetz von 2001 erworben wurden) auf neue Medien nicht mehr. Das heißt, dass die Filmstocks dann von den Ex-Rechteinhabern frei ausgewertet werden können, ohne auf Ansprüche der Urheber oder Leistungsberechtigten Rücksicht zu nehmen.

Ähnliches berichtete ein Schauspieler, der DVD´s eines Filmes in Australien gesehen hatte, in dem er mitspielte. Zwar hätte er Leistungsrechte weltweit, ein Kontrollorgan, das diese aber überwacht, existiert offenbar jedoch nicht.

Vom Podium aus, vom Verdi-Anwalt, wurde darauf hingewiesen, dass die Kritik zwar in der Sache richtig sei, aber "an falscher Stelle" erfolgen würde, weil sich die Fernsehanstalten, "bis auf den heutigen Tag", weigern würden, die Urheber der gesendeten Beiträge direkt an die Verwertungsgesellschaften weiter zu geben. Den Urhebern wäre es noch selbst überlassen, sich darum zu kümmern. Würden dagegen die Verwertungsgesellschaften selbst ein Kontrollsystem einführen, müsste möglicherweise der Urheber für die immensen Kosten eines Kontrollorgans aufkommen.

In der Diskussion wurde darauf die Notwendigkeit der Einflußnahme auf das Parlament hervorgehoben, um diesen Ausverkauf der Kreativen zu begegnen und es soll eine Unterschriftenaktion geben. Die auf dem Podium vertretene Verwertungsgesellschaft GVL (GESELLSCHAFT ZUR VERWERTUNG VON LEISTUNGSSCHUTZRECHTEN mbH) schlug vor, dass der Gesetzgeber künftig Auswertern die Meldung und Abwicklung über die Verwertungsgesellschaften vorschreiben könnte.

Die GEMA im Musikbereich ist hier schon seit Jahren weiter. Sie hat ein relativ gut funktinierendes Kontrollsystem, was Verstöße gegen die Abgepflicht mit empfindlichen Strafen ahndet. Hier wird jede Sendung der Rundfunkanstalten erfasst, die für jede Sendeminute lange Listen der gespielten Musik regelmäßig auf eigene Kosten an die Verwertungsgesellschaft schicken müssen. Auch jede Veranstaltung sowie jede Aufführung im Ausland muss von den Veranstaltern gemeldet werden. Den Medienmogulen ist ein Kontrollsystem, welches dagegen auch Filmemacher, Autoren und Journalisten besser als bisher berücksichtigt offensichtlich zu teuer oder ist bewußt nicht erwünscht, um eine spätere mehrfache Verwertung möglichst billig zu bekommen.

Nachtrag: In diesem Zusammenhang sei übrigens auch auf die Proteste des DJV www.djv.de gegen den Axel-Springer-Verlag verwiesen, der sich weigert eine zusätzliche Vergütung bei Mehrfachnutzung von Fotos oder Texten zu zahlen. Honorare werden erst sechs Wochen nach Erscheinen des Artikels überwiesen und bei Fotos wird der Name des Urhebers nicht mehr abgedruckt. Bereits mehr als 500 Unterschriften liegen einem Protestschreiben zugrunde, mit dem sich nun die Juristen auseinandersetzen müssen. Unter den Betroffenen herrscht Angst vor, als Freelancer zukünftig keine Aufträge mehr zu bekommen.

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Wie gesagt viele Fragen zum Urheberrecht sind offen geblieben, deshalb gibt es eine weitere Infoveranstaltung von Verdi und Connexx-av unter dem Motto:

Kreativität ist wertvoll -
angemessene Vergütungen für Filmurheber


am 27.02.2007
Ort: München, DGB-Haus, Schwanthalerstr. 64, Raum U 05

Filmurheber – in der Regel Regie, Drehbuch, Kamera, Komposition, Filmschnitt, Szenenbild und Schauspiel – haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung ihrer Kreativbeiträge am Filmwerk. Branchenübliche Praxis war und ist immer noch die komplette Abtretung der Nutzungsrechte durch Total-Buy-Out.

Die Berufsverbände und die Gewerkschaft ver.di führen Verhandlungen mit den Produzentenverbänden, um angemessene Vergütungen zu vereinbaren.

Um über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren, laden der Filmverband Süd und connexx.av zu einer Informationsveranstaltung ein

mit Matthias von Fintel, ver.di Berlin
am Dienstag, 27. Februar 2007
von 19.00 – 21.00 Uhr
im DGB-Haus in der Schwanthaler Straße 64*, Raum U 05

* U 4/5 Theresienwiese

Anmeldungen und Rückfragen bitte an Kathlen Eggerling, connexx.av München, kathlen.eggerling@connexx-av.de ,
Tel: 089-28 78 78 33, Fax: 089-28 78 78 34

Verweise zu diesem Termin: Einladung und weitere Infos als PDF

Einladung_zur_Infoveranstaltung.pdf
Verweis_zum_neuen_Urheberrecht.pdf
Pressemappe_17_01_07.pdf



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