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Diskussion um neue GEZ-Gebühr

Höhere GEZ-Gebühr für PCs mit Internetzugang geplant - doch nicht alle Geräte sind betroffen.



Nur vier Millionen Euro hat die GEZ 2007 durch die PC-Gebühr einnehmen können. Im ersten Jahr der Rundfunk-Abgabeverordnung auf Internet PCs hat sich das für die Gebühreneinzugszentrale nicht so richtig gelohnt. Dennoch waren die Leittragenden hauptsächlich Gewerbetreibende, die ihren PC in den seltensten Fällen zum Musikhören oder zum Fernsehen benutzen. Zum Vergleich: Der Staat nimmt jährlich rund 7,5 Milliarden Euro an Gebührenbeiträgen durch die zahlenden Haushalte insgesamt ein.

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg im Dezember 09, das sich gegen eine pauschale Abgabe von GEZ-Gebühren für Internet PCs ausgesprochen hat, ist die Diskussion um völlig neue Gebührenmodelle bei den Politikern entbrannt.
Das Gericht in Braunschweig hatte entschieden, das das Streamingangebot des NDRs für eine Gebührenpflicht eine zu geringe Kapazität habe. "Internetfähige Computer sind multifunktional und werden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt", so das Gericht. "Diese Form der Nutzung sei im gewerblichen Bereich auch unüblich, zumal die Klägerin - eine freischaffende Übersetzerin - bereits seit 1991 die Rundfunkgebühr an die GEZ für ihren Privathaushalt zahlt. Zudem sei die Klägerin von der Gebühr befreit, weil es ein Zweitgerät sei. Auch gewerblich genutzte Zweitgeräte fielen nicht unter die Gebührenpflicht", hieß es weiter in der Urteilsbegründung.

Den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern laufen immer mehr Zuschauer davon. Vor allem bei jungen Leuten sinkt die Quote dramatisch. Doch vor allem sind die Werbeeinnahmen weggebrochen - das zweite Standbein der Sender neben den Gebühreneinnahmen schwächelt immer noch nach der Finanzkrise im letzten Jahr. Die Lösung der Misere: Die Ministerpräsidenten wollen mehr Zuschauern tiefer in die Tasche greifen. Für internetfähige Computer und Handys sollen Verbraucher in Zukunft statt 5,76 Euro den vollen TV-Gebührensatz von 17,98 Euro berappen.

Die Ausweitung der Gebühr würde in erster Linie Gewerbetreibende und Unternehmen treffen. Für die aber sind Computer und Mobiltelefone unverzichtbare Arbeitsmittel. Sie dienen nicht der Unterhaltung der Mitarbeiter. Das Modell ist nichts anderes als eine nutzungsunabhängige Lizenz zum Abkassieren und zudem für die Nutzung des mobilen Internets ein Bremsklotz kommentierte das WESTFALEN-BLATT in Bielefeld das Urteil. Jetzt ist es höchste Zeit, über den Begriff Grundversorgung nachzudenken. Zwar möchte die ARD die jungen Leute zurückholen, in dem Sie sogenannte Apps für das iPhone mit Tagesschau-Inhalten anbietet. Doch die Privaten mokieren sich darüber und meinen, dass das Herumwildern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet nichts mit seinen Kernaufgaben zu tun hat. Qualitätsjournalismus findet auch Tag täglich in den Zeitungen statt und diese versuchen gerade, neue Geschäftsmodelle im Internet aufzubauen. Da kommt jedes übertriebene Engagement von ARD und ZDF ungelegen.

Auch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) hat ein mögliches neues Abgabemodell der GEZ scharf kritisiert. Er sieht darin einen "künstlich geschaffenen Wachstumshemmer" für die gesamte Internetbranche in Deutschland.
"Seit Jahren arbeiten wir daran, das mobile Internet in Deutschland zu etablieren. Wenn zu den Kosten für Handyvertrag und Datenflatrate noch zusätzlich rund 18 Euro pro Monat entrichtet werden müssen, würden viele Anstrengungen der letzten Jahre ausgebremst", ergänzt Mark Wächter, Vorsitzender der Fachgruppe Mobile im BVDW. Im internationalen Vergleich hinke Deutschland bei der mobilen Internetnutzung noch hinterher.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) spricht sich ebenfalls gegen eine Erhöhung der Rundfunkabgaben aus. Er plädiert für eine Gebühr, die alles abdeckt, und lehnt Mehrfachzahlungen ab. Die Piratenpartei Deutschland hat sich sogar gegen jegliche Rundfunkgebührenpflicht der GEZ für internetfähige Computer und Mobiltelefone ausgesprochen. Das Internet solle als ein für viele unverzichtbares Medium ohne Hürden jedem zur Verfügung stehen. Die öffentlich-rechtlichen Internetangebote stellen nur einen minimalen Bruchteil der gesamten verfügbaren Informationen des Internets dar.
"Vielmehr sollte darüber nachgedacht werden, wie archivierte Beiträge der öffentlich-rechtlichen Sender allen Nutzern zur Verfügung gestellt werden können.", sagt Nico Kern, Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der kommenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen.

Allerdings zwang der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist, ARD und ZDF dazu, ihre Onlineauftritte zu verändern. Die beiden öffentlich-rechtlichen Sender mussten ihre Internetangebote einschränken. So durften die Sender Programme und Begleitinformationen nur noch sieben Tage lang zum Abruf bereithalten. Bei Sportereignissen verkürzte sich diese Zeit auf 24 Stunden. Einige Angebote mussten sogar ganz entfernt werden. Ganz das Gegenteil von dem, was die Piratenpartei fordert.

Die FDP äußerte sich in der ersten Woche des neuen Jahres zu dem brisanten Medienthema mit einem eigenen Vorschlag. In der Diskussion stand zuletzt eine Abgabe aller Haushalte ab 2013, die abhängig vom Gerätebesitz ist und für Smartphones, Computer oder Rundfunk- und Fernsehgeräte künftig einen einheitlichen Preis von ca. 14.- Euro vorschreibt. Burkhardt Müller-Sönsken, medienpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, hat sich dagegen in einem Zeitungsbeitrag für eine Medienabgabe ausgesprochen – und liegt damit auf einer Linie mit Wirtschaftsverbänden wie dem IT-Branchenverband Bitkom. Aber auch die privaten TV-Sender können sich offenbar mit dieser neuen Zielrichtung anfreunden, schrieb der Tagesspiegel am 5. Januar.
Die von ihm vorgeschlagene Abgabe soll „bei etwa zehn Euro pro Monat liegen und damit deutlich niedriger sein als die derzeitige Rundfunkgebühr“ von 17,98 Euro. Sie soll von jedem Erwachsenen mit eigenem Einkommen entrichtet werden, unabhängig davon, ob der Rundfunkempfang ständig genutzt oder nicht genutzt wird. Für den Einzug wären die Finanzämter zuständig. „Die GEZ-Bürokratie wird damit überflüssig“, schreibt Müller-Sönsken.

Offen ist unter anderem, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit dem FDP-Vorschlag finanzierbar bleibt. Denn es kann nicht das Ziel sein, diese Sender kaputtzusparen. Die Annahme, dass zehn Euro ausreichen, ist jedoch zumindest aus Sicht der Bitkom-Experten allzu optimistisch. Die Folge könnte sein, dass zukünftig noch weniger Filmprojekte von den Sendern gefördert werden.


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