|
Initiative für den künstlerischen Low Budget Film in
Berlin/Brandenburg
Entwurf eines
Grundsatzpapiers zur Förderung des künstlerischen Low Budget Films in
Berlin/Brandenburg
Ziel der Förderung ist die Stärkung des künstlerischen Low Budget Films.
Wir wollen, dass die Region Berlin-Brandenburg ein besonderer Standort für
künstlerisch mutige Produktionen und ästhetische Neuentwicklungen wird.
Es sind Projekte gemeint, die in den Bereichen Film, Video und Neue Medien
persönliche Sichtweisen auf die Welt vorstellen.
Diese Projekte können gesellschaftliche und künstlerische Fragestellungen
aufgreifen, neue bildsprachliche und
dramaturgische Mittel erforschen, Fragen der Wahrnehmung oder der Form
selbst thematisieren. Alle Längen, Genres und Formate sind erlaubt, auch
interdisziplinäre Projekte und jede Produktionsform.
Wie in jeder Kunst muss es auch im Film einen Bereich geben, in dem ohne
wirtschaftlichen Verwertungszwang Filme entstehen können. Als oberster
Grundsatz der künstlerischen Low Budget Filmförderung gilt deshalb,
Projekte zu fördern, die nicht auf kommerzielle Verwertungsinteressen
ausgerichtet sind.
Unter künstlerischem Film/Video ist jede Arbeit zu verstehen, die
künstlerischen Kriterien standhält. Zu ihrer Beurteilung bedarf es großer
Erfahrung auf dem Gebiet der Film- und Medienkunst.
Der Low Budget Förderung sollen mindestens 10% der Gesamtmittel des Filmboards zur Verfügung stehen.
Förderkriterien
Gefördert werden
1. Produktionsförderung
- Grundsätzlich geht es um Projekte mit geringen Budgets. Maximal dürfen
die Gesamtherstellungkosten 200.000,- €
nicht überschreiten.
- Die maximale Fördersumme für Produktion beträgt 100.000,- €.
- Die Kostenkalkulation muss einen Eigenanteil von mindestens 10%
aufweisen.
- Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.
- Alle Formate, Genres, Längen und Produktionsweisen, auch
interdisziplinäre Projekte sind möglich.
- Begonnene Projekte können gefördert werden.
2. Buch
3. Projektentwicklung
4. Materialsicherung (Feuerwehrtopf)
5. Arbeitsstipendien
6. Postproduktion
7. Distribution/ Präsentation, z.B. Film- und Medienveranstaltungen,
Tourneen, Untertitelungen
Antragstellung
- Antragsberechtigt sind Film- und VideomacherInnen,
ProduzentInnen.
- Der Bezug zu Berlin-Brandenburg ist gegeben, wenn der/die
Antragsteller/in den Hauptwohn- oder Firmensitz in Berlin/Brandenburg hat.
Einzureichen sind:
- Exposé oder Buch bzw. ausführliche Beschreibung des Vorhabens
- Kostenkalkulation und Finanzierungsplan
|